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Eheschließung in der Türkei für Ausländer: Dokumente, Apostille, Legalisation

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Eheschließung in der Türkei für Ausländer: Dokumente, Apostille, Legalisation

In der Türkei werden jedes Jahr Zehntausende Ehen unter Beteiligung ausländischer Staatsangehöriger geschlossen. Nach Angaben des Türkischen Statistikinstituts (TÜİK) waren im Jahr 2025 unter den registrierten Eheschließungen 28.646 ausländische Bräute und 5.347 ausländische Bräutigame. Internationale Eheschließungen sind sowohl bei Paaren, bei denen einer der Ehegatten türkischer Staatsangehöriger ist, als auch bei Paaren aus zwei ausländischen Staatsangehörigen üblich.

Gerade die Vorbereitung der Dokumente wirft jedoch häufig die meisten Fragen auf: Welches Dokument weist die Ehefähigkeit nach, ist eine Geburtsurkunde erforderlich, wo muss die Apostille angebracht werden, ist eine notariell beglaubigte Übersetzung des Reisepasses erforderlich und welche zusätzlichen Anforderungen stellt das konkrete Evlendirme Memurluğu? Im Folgenden erläutern wir ausführlich, welche Dokumente Ausländer für die Eheschließung in der Türkei benötigen und wie sie für die Vorlage ordnungsgemäß vorbereitet werden.

Kurz zusammengefasst: Eheschließung von Ausländern in der Türkei

  • Wer kann in der Türkei heiraten? In der Türkei kann eine Ehe zwischen einem türkischen Staatsangehörigen und einem Ausländer sowie zwischen zwei ausländischen Staatsangehörigen geschlossen werden.
  • Wichtigstes Dokument des Ausländers: eine Bescheinigung über die Ehefähigkeit (Evlenme Ehliyet Belgesi) oder ein entsprechendes ausländisches Dokument.
  • Welche zusätzlichen Dokumente können erforderlich sein? Eine Geburtsurkunde, Scheidungsunterlagen, die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten sowie Dokumente über eine Änderung des Vor- oder Familiennamens.
  • Ist eine Apostille erforderlich? Ausländische Dokumente müssen in der Regel mit einer Apostille versehen oder konsularisch legalisiert werden, sofern kein internationales Abkommen eine Befreiung vorsieht.
  • Ist eine Übersetzung erforderlich? Ausländische Dokumente werden in der Regel ins Türkische übersetzt; je nach den Anforderungen der zuständigen Gemeinde kann eine notarielle Beglaubigung der Übersetzung erforderlich sein.
  • Zwei ausländische Staatsangehörige: Jeder Ehegatte beschafft und beglaubigt die Dokumente seines jeweiligen Heimatstaates separat.
  • Gültigkeitsdauer der Dokumente: Dokumente über den aktuellen Familienstand müssen aktuelle Angaben enthalten; die Anforderungen an das Ausstellungsdatum sollten vor der Einreichung geprüft werden.
  • Nächster Schritt: Senden Sie uns Scans der vorhandenen Dokumente und teilen Sie uns die Staatsangehörigkeit beider Ehegatten sowie die Stadt in der Türkei mit, in der die Eheschließung geplant ist. Wir ermitteln, welche Dokumente beschafft, apostilliert oder legalisiert werden müssen.

Wichtige Begriffe

Evlenme Ehliyet Belgesi – Dokument über die Ehefähigkeit eines Ausländers.

Evlendirme Memurluğu – türkische Behörde für die Registrierung von Eheschließungen.

Formül B – mehrsprachige Heiratsurkunde (Auszug aus dem Heiratsregister).

Uluslararası Aile Cüzdanı – internationale Familienurkunde.

Voraussetzungen für die Eheschließung ausländischer Staatsangehöriger in der Türkei

In der Türkei kann eine Ehe zwischen einem türkischen Staatsangehörigen und einem ausländischen Staatsangehörigen geschlossen werden. Dass nur einer der künftigen Ehegatten die türkische Staatsangehörigkeit besitzt, stellt grundsätzlich keine besondere Schwierigkeit dar: Die zusätzlichen Unterlagen betreffen in diesem Fall vor allem den ausländischen Ehegatten.

Auch zwei ausländische Staatsangehörige können in der Türkei rechtswirksam heiraten. Haben sie unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, weist jeder von ihnen seine Ehefähigkeit durch die entsprechenden Dokumente seines Heimatstaates nach. Sind beide Staatsangehörige desselben Staates, können sie ebenfalls vor der zuständigen türkischen Behörde die Ehe schließen. Darüber hinaus kann eine Eheschließung in bestimmten Fällen vor der diplomatischen oder konsularischen Vertretung dieses Staates in der Türkei möglich sein, sofern das Recht des betreffenden Staates dies zulässt.

Für einen Ausländer ist es daher für die Eheschließung in der Türkei in erster Linie erforderlich, seine Identität, seinen Familienstand und seine Ehefähigkeit nachzuweisen.

Wie kann ein Ausländer einen türkischen Staatsangehörigen heiraten?

Wenn einer der künftigen Ehegatten türkischer Staatsangehöriger ist, betrifft der größte Teil der zusätzlichen Dokumentenvorbereitung den ausländischen Ehegatten. Die Angaben zum türkischen Staatsangehörigen und sein Familienstand werden über das türkische Melderegister überprüft, während der ausländische Staatsangehörige die entsprechenden Dokumente seines Heimatstaates vorlegen muss.

Das wichtigste ausländische Dokument ist der Nachweis der Ehefähigkeit – Evlenme Ehliyet Belgesi oder ein entsprechendes ausländisches Dokument. Je nach Land kann dieses beispielsweise als Certificate of No Impediment to Marriage, Certificate of Legal Capacity to Marry, Certificate of Marital Status, Certificate of Celibacy, Single Status Certificate, Ehefähigkeitszeugnis oder anders bezeichnet werden.

Die Bezeichnung allein ist nicht entscheidend. Maßgeblich ist, dass das Dokument die Identität der betreffenden Person, ihren Familienstand und das Fehlen eingetragener Ehehindernisse erkennen lässt.

Darüber hinaus werden in der Regel ein gültiger Reisepass des ausländischen Staatsangehörigen (wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss sich der Ausländer rechtmäßig in der Türkei aufhalten – aufgrund eines gültigen Visums, einer visumfreien Einreise oder einer Aufenthaltserlaubnis), eine Übersetzung des Reisepasses ins Türkische in der erforderlichen Form, vier farbige Passfotos, die innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurden und den Anforderungen des Evlendirme Memurluğu entsprechen, sowie ein ärztliches Attest benötigt. Je nach Inhalt der Bescheinigung über die Ehefähigkeit und den Umständen des Einzelfalls können zusätzlich eine Geburtsurkunde, Scheidungsunterlagen, die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Dokumente über eine Änderung des Vor- oder Familiennamens erforderlich sein.

Wie können zwei Ausländer in der Türkei heiraten?

Wenn beide künftigen Ehegatten ausländische Staatsangehörige sind, werden die ausländischen Dokumente für jeden von ihnen separat vorbereitet. Jeder Ehegatte muss seine Identität, seinen Familienstand und seine Ehefähigkeit nachweisen.

Haben die Ehegatten unterschiedliche Staatsangehörigkeiten, beschafft jeder die erforderlichen Dokumente in seinem Heimatstaat oder über die zuständigen Behörden seines Staates. Heiratet beispielsweise ein deutscher Staatsangehöriger eine kasachische Staatsangehörige, legt der deutsche Ehegatte die von den deutschen Behörden ausgestellten Dokumente vor, während die kasachische Ehegattin die entsprechenden Dokumente aus Kasachstan vorlegt.

Auch die Apostillierung oder Legalisation erfolgt für jedes Dokument separat nach den Vorschriften des jeweiligen Herkunftsstaates. Bei der Eheschließung zweier Ausländer werden die Dokumente daher grundsätzlich parallel nach zwei unterschiedlichen nationalen Verfahren vorbereitet.

Welche Dokumente werden für die Eheschließung in der Türkei benötigt?

Das wichtigste Dokument ist eine Bescheinigung oder ein anderes Dokument, das die Ehefähigkeit bestätigt. Der vollständige Dokumentensatz hängt jedoch von der persönlichen Familiengeschichte, dem Inhalt des Hauptdokuments und den Anforderungen der zuständigen Gemeinde ab.

In der Regel muss ein ausländischer Staatsangehöriger folgende Unterlagen vorbereiten:

  • einen gültigen Reisepass (wichtig: Zum Zeitpunkt der Antragstellung muss sich der Ausländer rechtmäßig in der Türkei aufhalten – aufgrund eines gültigen Visums, einer visumfreien Einreise oder einer Aufenthaltserlaubnis) und gegebenenfalls eine notariell beglaubigte Übersetzung ins Türkische;
  • ein Dokument über die Ehefähigkeit oder das Fehlen von Ehehindernissen;
  • gegebenenfalls eine Geburtsurkunde;
  • wenn die Person bereits verheiratet war, Scheidungsunterlagen oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten;
  • bei einer Änderung des Vor- oder Familiennamens Dokumente, aus denen sich die Verbindung zwischen den früheren und den aktuellen Personalangaben ergibt;
  • vier farbige Passfotos, die innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen wurden und den Anforderungen des Evlendirme Memurluğu entsprechen, sowie ein ärztliches Attest für die Eheschließung.

Eine Geburtsurkunde ist nicht ausnahmslos ein gesondert erforderliches Dokument für jeden ausländischen Staatsangehörigen. Enthält das Dokument über die Ehefähigkeit bereits alle erforderlichen Angaben, einschließlich des Geburtsdatums und der Namen der Eltern, kann eine separate Geburtsurkunde entbehrlich sein. Einige Gemeinden verlangen sie jedoch zusätzlich.

Besonders wichtig kann die Geburtsurkunde sein, wenn die Namen der Eltern, ein früherer Familienname oder Abweichungen zwischen dem Reisepass und anderen Personenstandsurkunden nachgewiesen bzw. geklärt werden müssen.

War die Person bereits verheiratet, kann eine Scheidungsurkunde oder ein Scheidungsurteil erforderlich sein. Für einen Witwer oder eine Witwe kann die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten verlangt werden. Wurde der Vor- oder Familienname nach der Eheschließung, der Scheidung oder aus einem anderen Grund geändert, kann die türkische Behörde ein Dokument verlangen, das diese Namensänderung nachvollziehbar macht.

Welche Dokumente müssen für eine Eheschließung in der Türkei mit einer Apostille versehen werden?

Es müssen nicht automatisch sämtliche Unterlagen mit einer Apostille versehen werden. Dies gilt vielmehr für diejenigen ausländischen amtlichen Dokumente, die der türkischen Behörde vorgelegt werden und für die kein internationales Abkommen eine Befreiung von einer zusätzlichen Beglaubigung vorsieht.

In der Praxis wird besonders häufig eine Apostille auf der Bescheinigung über den Familienstand verlangt, also auf dem Dokument über den Familienstand oder die Ehefähigkeit. Die genaue Bezeichnung dieses Dokuments hängt vom Staat ab, in dem es ausgestellt wird.

Das Dokument über die Ehefähigkeit gehört zu den wichtigsten Unterlagen, für die häufig eine Apostille erforderlich ist. Wurde ein Certificate of No Impediment, Single Status Certificate, Ehefähigkeitszeugnis oder ein entsprechendes Dokument von einer zuständigen staatlichen Behörde eines Staates ausgestellt, auf den das Haager Apostille-Übereinkommen Anwendung findet, wird es in der Regel im Ausstellungsstaat mit einer Apostille versehen.

Auch eine Geburtsurkunde muss, sofern sie für die Eheschließung benötigt wird, für die amtliche Verwendung in der Türkei vorbereitet werden. Je nach Staat kann dies eine Apostille, eine konsularische Legalisation oder die Anwendung eines internationalen Abkommens bedeuten, das das Dokument von einer zusätzlichen Beglaubigung befreit.

Scheidungsunterlagen können ebenfalls eine Apostille erfordern. In den einzelnen Staaten kann die Auflösung einer Ehe durch eine Scheidungsurkunde, ein Gerichtsurteil, einen Registerauszug oder ein anderes amtliches Dokument nachgewiesen werden.

Die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten wird nach demselben Prinzip vorbereitet, wenn der Tod und damit die Beendigung der früheren Ehe für die Registrierung der neuen Ehe nachgewiesen werden muss.

Dokumente über eine Änderung des Vor- oder Familiennamens können ebenfalls eine Apostille benötigen, wenn sie dazu dienen, Abweichungen zwischen dem Reisepass, der Geburtsurkunde und dem Dokument über den Familienstand zu erklären.

In der Praxis werden am häufigsten folgende Dokumente apostilliert: Dokument über die Ehefähigkeit, Geburtsurkunde, Scheidungsunterlagen, Sterbeurkunde des früheren Ehegatten sowie Dokumente über eine Änderung des Vor- oder Familiennamens.

Der Reisepass wird in der Regel nicht apostilliert. Für die Verwendung im Rahmen des Eheschließungsverfahrens ist normalerweise eine Übersetzung ins Türkische und, je nach den Anforderungen der zuständigen Gemeinde, eine notarielle Beglaubigung der Übersetzung erforderlich. Eine ausländische Apostille ist auch für Dokumente, die unmittelbar in der Türkei ausgestellt werden, nicht erforderlich, beispielsweise für ein in der Türkei ausgestelltes ärztliches Attest.

Die Apostille wird im Staat ausgestellt, aus dem das Dokument stammt. Ein deutsches Dokument wird in Deutschland apostilliert, ein französisches in Frankreich und ein US-amerikanisches von der jeweils zuständigen Behörde der Vereinigten Staaten, abhängig von Art und Ausstellungsort des Dokuments. Türkische Behörden können keine türkische Apostille unmittelbar auf einer ausländischen Urkunde oder Bescheinigung anbringen.

Eine Apostille ist jedoch nicht immer erforderlich. Für bestimmte mehrsprachige Personenstandsurkunden und Dokumente aus einigen Staaten können internationale Abkommen gelten, die sie von einer zusätzlichen Beglaubigung befreien. Daher sollte vor der Beauftragung einer Apostille zunächst der rechtliche Status des konkreten Dokuments geprüft werden.

Wie werden Dokumente für eine Eheschließung in der Türkei apostilliert und legalisiert?

Apostille in der Türkei

Wenn das Haager Übereinkommen von 1961 auf ein ausländisches Dokument Anwendung findet und keine besondere Befreiung besteht, wird in der Regel eine Apostille verwendet.

Typischer Ablauf: Beschaffung des Dokuments → Apostille im Ausstellungsstaat → Versand in die Türkei → Übersetzung → gegebenenfalls notarielle Beglaubigung → Vorlage beim Evlendirme Memurluğu

Ist das Apostillesystem zwischen den betreffenden Staaten nicht anwendbar, kann das Dokument einer konsularischen Legalisation unterliegen. Die konkrete Reihenfolge hängt vom jeweiligen Staat ab; das Verfahren kann jedoch die Beglaubigung durch die zuständige Behörde des Ausstellungsstaates, das Außenministerium sowie die Botschaft oder das Konsulat der Türkei umfassen.

Eine besondere Situation liegt vor, wenn eine ausländische Botschaft oder ein ausländisches Konsulat unmittelbar in der Türkei ein Dokument über den Familienstand oder die Ehefähigkeit ausstellt. Ob ein solches Dokument ausgestellt werden kann, in welcher Form dies erfolgt und wie es anschließend beglaubigt werden muss, hängt vom Recht des jeweiligen Staates und von den Anforderungen der türkischen Behörde für die Registrierung der Eheschließung ab.

Ein konsularisches Dokument sollte nicht automatisch mit einer von einer Personenstandsbehörde im Herkunftsstaat ausgestellten Urkunde oder Bescheinigung gleichgesetzt werden. Für ein solches Dokument kann ein gesondertes Verfahren zur Bestätigung gelten. Daher sollte vor der Kontaktaufnahme mit dem Konsulat geklärt werden, ob das konkrete Evlendirme Memurluğu ein solches Dokument akzeptiert.

Werden elektronische Apostillen für die Eheschließung in der Türkei akzeptiert?

Immer mehr Staaten stellen Personenstandsurkunden und Apostillen in elektronischer Form aus. Eine elektronische Apostille (e-Apostille), die im Rahmen des Haager Übereinkommens ausgestellt wurde, ist nicht allein deshalb rechtlich weniger wirksam, weil sie in elektronischer Form vorliegt.

Bei der Registrierung einer Eheschließung in der Türkei kommt es jedoch nicht nur auf die rechtliche Wirksamkeit der Apostille an, sondern auch darauf, ob die zuständige Gemeinde das gesamte Dokument praktisch überprüfen kann. Ein elektronisches Dokument kann beispielsweise einen QR-Code, eine Registrierungsnummer oder einen Link zu einem staatlichen Prüfsystem enthalten. Ist dieses System nur in einer ausländischen Sprache verfügbar, kann die Prüfung für die zuständige Behörde zusätzliche Fragen aufwerfen.

Besondere Vorsicht ist bei älteren elektronischen Dokumenten geboten. In einigen staatlichen Systemen ist die elektronische Überprüfung nur für einen begrenzten Zeitraum möglich. Ein Link kann später nicht mehr zur Bestätigung des Dokuments funktionieren, geändert werden oder auf eine Seite führen, die für einen türkischen Mitarbeiter nur schwer zugänglich ist. Dadurch kann ein rechtlich wirksames Dokument in der praktischen Vorlage dennoch zu Problemen führen.

Darüber hinaus muss zwischen einem elektronischen Ausgangsdokument und einer elektronischen Apostille unterschieden werden. Ein Papierdokument kann mit einer elektronischen Apostille versehen sein, während ein elektronisches Dokument über ein gesondertes staatliches Prüfsystem bestätigt werden kann. Daher sollte die gesamte Beglaubigungskette geprüft werden und nicht nur darauf geachtet werden, ob das Wort „Apostille“ erscheint.

Ein Beispiel ist Frankreich, wo Apostillen nach der Reform inzwischen weitgehend elektronisch ausgestellt werden. Für die Verwendung von Dokumenten im Ausland kann in bestimmten Fällen dennoch eine Papierfassung erhältlich sein. Bei bestimmten französischen elektronischen Personenstandsurkunden ist die Möglichkeit der Online-Überprüfung ebenfalls an den seit ihrer Ausstellung vergangenen Zeitraum geknüpft.

Praktische Empfehlung: Wenn ein Dokument speziell für die Registrierung einer Eheschließung in der Türkei bestimmt ist, sollte vorab geprüft werden, ob das ausgewählte Evlendirme Memurluğu die elektronische Form akzeptiert und ob der zuständige Mitarbeiter deren Echtheit überprüfen kann. Besteht die Wahl zwischen einer elektronischen und einer Papierfassung, ist eine Papierfassung mit einer leicht überprüfbaren Apostille für das kommunale Verfahren häufig die besser vorhersehbare Variante.

Wie werden Dokumente für eine Eheschließung in der Türkei übersetzt und Fehler beim Namen vermieden?

Nach Erhalt der Apostille oder Abschluss der konsularischen Legalisation werden die Dokumente in der Regel ins Türkische übersetzt. In der Praxis ist es sinnvoller, zunächst das gesamte Beglaubigungsverfahren abzuschließen und das Dokument erst anschließend zusammen mit der Apostille und den übrigen Beglaubigungsvermerken übersetzen zu lassen.

Die notariell beglaubigte Übersetzung des Reisepasses in der Türkei ist bei vielen Evlendirme Memurluğu ein üblicher Bestandteil der Dokumentenvorbereitung. Die Übersetzung muss mit den Angaben im Reisepass und den übrigen Personenstandsurkunden übereinstimmen.

Für die Vorlage bei der türkischen Behörde kann eine von einem vereidigten Übersetzer angefertigte Übersetzung und deren notarielle Beglaubigung erforderlich sein. Viele Gemeinden verlangen außerdem eine notariell beglaubigte Übersetzung des ausländischen Reisepasses.

Besondere Aufmerksamkeit sollte der Schreibweise des Vor- und Familiennamens gewidmet werden. Die Übersetzungen des Reisepasses, der Geburtsurkunde, der Bescheinigung über den Familienstand und anderer Dokumente sollten miteinander übereinstimmen.

Probleme können nicht nur aufgrund unterschiedlicher Familiennamen entstehen, sondern auch aufgrund unterschiedlicher Transliterationen desselben Namens. So kann sich beispielsweise der im Reisepass in lateinischer Schrift eingetragene Name von der Schreibweise unterscheiden, die bei der Übersetzung eines auf Russisch, Arabisch, Chinesisch oder in einer anderen Sprache ausgestellten Dokuments automatisch verwendet wird.

Außerdem sollten das Geburtsdatum und der Geburtsort, die Namen der Mutter und des Vaters, frühere Familiennamen und andere Identifikationsdaten überprüft werden. Bereits geringfügige Abweichungen können zu einer zusätzlichen Nachfrage der für die Registrierung zuständigen Behörde führen.

Stimmt der Familienname im Reisepass nicht mit der Geburtsurkunde oder dem Dokument über den Familienstand überein, muss der Grund für die Änderung nachgewiesen werden. Dabei kann es sich um eine frühere Eheschließung, eine Scheidung, eine amtliche Namensänderung, den Erwerb einer neuen Staatsangehörigkeit oder ein anderes rechtlich relevantes Ereignis handeln. In einem solchen Fall ist ein Dokument vorzulegen, das die Verbindung zwischen den früheren und den aktuellen Personalangaben nachvollziehbar macht.

Wie läuft die Registrierung einer Eheschließung eines Ausländers in der Türkei ab?

Nach der Auswahl des Ortes der Eheschließung und der Vorbereitung der ausländischen Dokumente ist das weitere Verfahren in der Regel klar strukturiert. Zunächst sollten die künftigen Ehegatten die Anforderungen des konkreten Evlendirme Memurluğu prüfen, da sich die Form der vorzulegenden Dokumente und einzelne praktische Anforderungen unterscheiden können.

Anschließend beschafft der ausländische Ehegatte die erforderlichen Dokumente über seinen Familienstand und seine Ehefähigkeit. Gegebenenfalls werden zusätzlich eine Geburtsurkunde, Unterlagen über eine frühere Scheidung, die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten oder Dokumente über eine Änderung des Vor- oder Familiennamens beschafft.

Die ausländischen Dokumente durchlaufen das jeweils erforderliche Beglaubigungsverfahren. Für Dokumente aus Staaten, auf die das Haager Übereinkommen Anwendung findet, ist dies in der Regel eine Apostille. Ist eine Apostille nicht anwendbar, kann eine konsularische Legalisation erforderlich sein. Nach Abschluss des Beglaubigungsverfahrens werden die Dokumente ins Türkische übersetzt und, sofern erforderlich, die Übersetzung notariell beglaubigt.

Die künftigen Ehegatten bereiten außerdem die erforderlichen Passfotos vor und lassen das für die Eheschließung erforderliche ärztliche Attest ausstellen. Nach Zusammenstellung der vollständigen Unterlagen wird der Antrag bei der zuständigen Behörde für die Registrierung der Eheschließung eingereicht.

Typischer Ablauf: Prüfung der Anforderungen → Beschaffung der ausländischen Dokumente → Apostille oder Legalisation → Übersetzung → ärztliches Attest → Antragstellung → Registrierung der Eheschließung

Nach Prüfung der Unterlagen und Feststellung, dass keine Ehehindernisse bestehen, wird ein Termin für die Eheschließung festgelegt. Die Ehe wird vor einem hierzu befugten türkischen Amtsträger in Anwesenheit von Zeugen geschlossen.

Verfügt einer der künftigen Ehegatten nicht über ausreichende Türkischkenntnisse, kann ein vereidigter Dolmetscher erforderlich sein. Je nach den Anforderungen der zuständigen Gemeinde kann seine Anwesenheit bei der Antragstellung, während der Eheschließung oder bei beiden Terminen erforderlich sein.

Besonderheiten bei der Eheschließung in der Türkei für Staatsangehörige verschiedener Länder

Die allgemeinen Anforderungen des türkischen Rechts gelten für ausländische Staatsangehörige gleichermaßen. Die Art und Weise, wie das Dokument über den Familienstand beschafft wird, seine Form und das Verfahren zu seiner Beglaubigung hängen jedoch vom jeweiligen Staat der Staatsangehörigkeit ab. Im Folgenden werden einige häufige Fälle dargestellt.

Eheschließung in der Türkei für kasachische Staatsangehörige

Kasachische Staatsangehörige können eine Bescheinigung über die Ehefähigkeit bei den zuständigen Behörden Kasachstans beantragen. Die staatlichen Dienste Kasachstans ermöglichen außerdem die Ausstellung von Zweitschriften und Bescheinigungen über die Registrierung von Personenstandsakten.

Die diplomatischen Vertretungen Kasachstans in der Türkei bieten konsularische Dienstleistungen zur Ausstellung von Zweitschriften und Bescheinigungen an, darunter Bescheinigungen über die Ehefähigkeit sowie Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden.

Bei der Beantragung bestimmter Dokumente durch einen Vertreter kann eine notariell beglaubigte Vollmacht erforderlich sein. Nach Erhalt des Dokuments muss das Verfahren für seine Beglaubigung und Übersetzung zur Verwendung in der Türkei gesondert bestimmt werden.

Offizielle Informationen: Generalkonsulat Kasachstans in Istanbul – Zweitschriften und Bescheinigungen.

Eheschließung in der Türkei für ukrainische Staatsangehörige

Für ukrainische Staatsangehörige kann eine Erklärung darüber, dass die betreffende Person nicht verheiratet ist, als Nachweis des Familienstands dienen, sofern sie von einer ukrainischen diplomatischen Vertretung, einem Konsulat oder einem Notar beglaubigt wurde. Ob die konkrete Form des Dokuments akzeptiert wird, sollte vorab mit dem zuständigen Evlendirme Memurluğu abgestimmt werden.

War der ukrainische Staatsangehörige bereits verheiratet, können zusätzlich Dokumente erforderlich sein, die die Beendigung der früheren Ehe nachweisen, beispielsweise eine Scheidungsurkunde, ein Gerichtsurteil oder die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten.

Dokumente, die außerhalb der Türkei ausgestellt wurden und im Rahmen des türkischen Verfahrens amtlich verwendet werden sollen, müssen entsprechend den jeweils geltenden Anforderungen an die internationale Beglaubigung und Übersetzung vorbereitet werden.

Offizielle Informationen: Außenministerium der Ukraine – Eheschließung und Nachweis des Familienstands.

Eheschließung von Ausländern in Istanbul, Antalya, Ankara und Izmir

Die grundlegenden Regeln für die Eheschließung von Ausländern gelten in der gesamten Türkei. Die praktischen Anforderungen des jeweiligen Evlendirme Memurluğu können sich jedoch unterscheiden. Daher sollte der Dokumentensatz, der von einer Gemeinde akzeptiert wird, nicht automatisch als ausreichend für eine andere Gemeinde angesehen werden.

Vor der Beschaffung einer Bescheinigung über den Familienstand, der Beauftragung einer Apostille und der Übersetzung sollte möglichst feststehen, bei welcher konkreten Gemeinde der Antrag eingereicht wird. Dies ist insbesondere in größeren Städten wichtig, in denen verschiedene Bezirksgemeinden für die Registrierung von Eheschließungen zuständig sind.

Eheschließung von Ausländern in Istanbul

In Istanbul müssen die Anforderungen der jeweiligen Bezirksgemeinde geprüft werden. So weist beispielsweise die Kadıköy Belediyesi darauf hin, dass für unmittelbar aus dem Herkunftsstaat beschaffte Dokumente zusätzlich eine Geburtsurkunde erforderlich ist und der Reisepass noch gültig sein muss. Die Gemeinde legt außerdem eine Gültigkeitsdauer für die Unterlagen zur Eheschließung fest.

Bei der Eheschließung von Ausländern in Istanbul sollte daher zunächst der Bezirk bestimmt werden, in dem der Antrag eingereicht wird, und erst anschließend sollten die erforderlichen Dokumente und die Apostille beschafft werden.

Offizielle Informationen: Kadıköy Belediyesi – Marriage.

Eheschließung von Ausländern in Antalya

Auch in Antalya hängen die Anforderungen von der jeweiligen Gemeinde ab. So verlangt die Muratpaşa Belediyesi von ausländischen Antragstellern einen rechtmäßigen Aufenthalt in der Türkei und beschreibt gesondert das Verfahren für apostillierte Dokumente, konsularisch ausgestellte Dokumente und Dokumente, die einer konsularischen Legalisation bedürfen.

Die Gemeinde verlangt außerdem Geburtsunterlagen und einen Nachweis der Ehefähigkeit sowie eine Übersetzung des Reisepasses und weitere Unterlagen für die Eheschließung in der vorgeschriebenen Form.

Offizielle Informationen: Muratpaşa Belediyesi – Evlendirme İşlemleri.

Eheschließung von Ausländern in Ankara

Die Ankara Büyükşehir Belediyesi veröffentlicht gesonderte Anforderungen für ausländische Staatsangehörige. Der ausländische Reisepass muss ins Türkische übersetzt und notariell beglaubigt werden. Das Dokument über den Familienstand muss die erforderlichen persönlichen Angaben sowie den Nachweis enthalten, dass keine Ehehindernisse bestehen.

Die Gemeinde legt außerdem Anforderungen an die Passfotos, an einen Dolmetscher für Personen, die die türkische Sprache nicht beherrschen, sowie an die Gültigkeitsdauer der Dokumente fest.

Offizielle Informationen: Ankara Büyükşehir Belediyesi – Nikah İşlemleri.

Eheschließung von Ausländern in Izmir

In Izmir müssen die Anforderungen bei der jeweils zuständigen Bezirksgemeinde geprüft werden. So weist beispielsweise die Bornova Belediyesi darauf hin, dass bei im Herkunftsstaat ausgestellten Geburts- und Personenstandsurkunden eine Apostille erforderlich ist. Außerdem müssen der Reisepass übersetzt und die Dokumente notariell beglaubigt werden.

Bei der Eheschließung von Ausländern in Izmir sollte daher vorab geklärt werden, in welchem konkreten Bezirk der Antrag eingereicht wird.

Offizielle Informationen: Bornova Belediyesi – Evlilik İşlemleri.

Wie erhält man Dokumente für eine Eheschließung in der Türkei, wenn sie verloren gegangen sind oder sich im Ausland befinden?

Wenn ein ausländischer Staatsangehöriger bereits in der Türkei lebt, ist für die Beschaffung der für die Eheschließung erforderlichen Dokumente nicht immer eine persönliche Reise in den Heimatstaat erforderlich. In vielen Staaten können Zweitschriften oder neue amtliche Auszüge durch einen Vertreter, über ein staatliches Register oder bei einer anderen zuständigen Behörde beantragt werden.

Ist eine Geburtsurkunde, ein Scheidungsdokument oder eine andere Personenstandsurkunde verloren gegangen, ist es häufig einfacher und zuverlässiger, eine neue amtliche Ausfertigung zu beschaffen und anschließend eine Apostille anbringen zu lassen oder das erforderliche Legalisationverfahren durchzuführen.

Dies gilt insbesondere für Dokumente über den aktuellen Familienstand. Ein älteres Dokument gibt möglicherweise nicht mehr den aktuellen Personenstand wieder, sodass für das Eheschließungsverfahren häufig eine erst kürzlich ausgestellte Bescheinigung benötigt wird.

Je nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Staates kann Schmidt & Schmidt die Beschaffung des Dokuments bei der zuständigen Behörde oder durch einen Vertreter organisieren und anschließend die Apostillierung oder die erforderliche konsularische Legalisation durchführen lassen.

Ist für die Beschaffung des Dokuments eine Vollmacht erforderlich, richtet sich deren Form nach den Vorschriften des Staates, in dem der Antrag gestellt wird. In einigen Staaten reicht eine einfache Vollmacht aus, während in anderen eine notarielle Beglaubigung, eine Apostille oder eine zusätzliche Legalisation erforderlich ist.

Nach der Beschaffung und Beglaubigung können die Dokumente per internationalem Kurierdienst in die Türkei versandt werden.

Der vollständige Ablauf kann beispielsweise wie folgt aussehen: Beschaffung des Dokuments → Apostille oder Legalisation → internationaler Versand → Übersetzung in der Türkei → notarielle Beglaubigung → Vorlage beim Evlendirme Memurluğu

Welche Dokumente erhalten die Ehegatten nach der Eheschließung in der Türkei?

Nach der Registrierung der Eheschließung erhalten die Ehegatten eine Familienurkunde (Uluslararası Aile Cüzdanı). Für die Verwendung der Angaben zur Eheschließung im Ausland kann außerdem eine mehrsprachige Heiratsurkunde – Formül B – ausgestellt werden.

Die Heiratsurkunde Formül B dient als mehrsprachiger Nachweis der Registrierung der Eheschließung und kann von den Ehegatten benötigt werden, um die Eheschließung außerhalb der Türkei nachzuweisen.

Ob ein türkisches Dokument zusätzlich mit einer Apostille versehen werden muss, hängt von dem Staat ab, in dem es verwendet werden soll. In einigen Staaten reicht die internationale mehrsprachige Form aus, während in anderen eine Apostille und gegebenenfalls eine Übersetzung erforderlich sind.

Die Vorbereitung ausländischer Dokumente für die Eheschließung in der Türkei und die anschließende Vorbereitung der türkischen Heiratsurkunde für die Verwendung im Ausland sind daher zwei voneinander unabhängige Verfahren.

Wie unterstützt Schmidt & Schmidt bei der Vorbereitung der Dokumente für eine Eheschließung in der Türkei?

Schmidt & Schmidt ist auf die Beschaffung und internationale Beglaubigung amtlicher Dokumente spezialisiert. Wir können die Vorbereitung der für die Eheschließung in der Türkei erforderlichen ausländischen Dokumente bereits bei deren Beschaffung im Herkunftsstaat begleiten.

Je nach Einzelfall können wir die Beschaffung eines Dokuments über den Familienstand oder die Ehefähigkeit, einer Geburtsurkunde, von Zweitschriften von Personenstandsurkunden, Scheidungsunterlagen, der Sterbeurkunde des früheren Ehegatten sowie von Dokumenten über eine Änderung des Vor- oder Familiennamens organisieren.

Wenn das Dokument bereits vorliegt, kann zunächst geprüft werden, ob das vorhandene Exemplar verwendet werden kann. Die Beschaffung einer neuen Urkunde ist nicht immer erforderlich. Ein zu altes Dokument, ein Dokument mit einer nicht mehr verfügbaren elektronischen Prüfmöglichkeit oder eine Bescheinigung, die nicht alle erforderlichen Angaben enthält, kann jedoch ersetzt werden müssen.

Nach Erhalt des Dokuments können wir die Apostillierung oder die konsularische Legalisation im Herkunftsstaat organisieren. Dies ist besonders wichtig, da ein ausländisches Dokument nicht einfach in die Türkei gebracht und anschließend mit einer türkischen Apostille versehen werden kann.

Bei der Wahl zwischen einer elektronischen und einer Papierfassung des Dokuments berücksichtigen wir auch dessen spätere Verwendung in der Türkei. Wenn ein elektronisches Dokument oder eine e-Apostille nur schwer überprüfbar ist oder praktische Probleme bei der Vorlage zu erwarten sind, kann die Beschaffung einer Papierfassung oder einer anderen Form des Dokuments in Betracht gezogen werden.

Nach Abschluss der Beglaubigung werden die Dokumente in die Türkei versandt. Bei Bedarf können wir eine Übersetzung ins Türkische, die notarielle Beglaubigung und den internationalen Kurierdienst organisieren.

Nächster Schritt

Senden Sie uns Scans der vorhandenen Dokumente und teilen Sie uns Folgendes mit:

  • die Staatsangehörigkeit beider künftiger Ehegatten;
  • den Staat, in dem die Dokumente ausgestellt wurden;
  • ob der ausländische Ehegatte bereits verheiratet war;
  • die Stadt in der Türkei, in der die Eheschließung registriert werden soll.

Nach der Prüfung stellen wir fest, welche Dokumente beschafft werden müssen, welche eine Apostille oder konsularische Legalisation benötigen und welche ohne zusätzliche Beglaubigung verwendet werden können.

Was ist konsularische Legalisation?

In unserem Video erzählen wir, was konsularische Legalisation ist, und wo man sie beantragen kann. Außerdem berichten wir von den geschichtlichen Hintergründen, und wodurch sich die konsularische Legalisation von der Apostille unterscheidet.

Wenn Sie eine ausländische Urkunde legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei. Wir bieten Ihnen konsularische Legalisation aus mehr als 80 Staaten an.

Was ist eine Apostille?

Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? - Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen wollen. Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei! Wir bieten Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.

Offizielle Quellen

Die allgemeinen Regeln für die Eheschließung ausländischer Staatsangehöriger in der Türkei ergeben sich aus dem türkischen Recht und werden von den zuständigen Behörden für die Registrierung von Eheschließungen angewendet. Aktuelle Informationen zum Verfahren veröffentlicht die Generaldirektion für Bevölkerungswesen und Staatsangehörigkeit der Türkei (Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü – NVI).

  • Nüfus ve Vatandaşlık İşleri Genel Müdürlüğü – Evlenme İşlemleri
  • Ankara Büyükşehir Belediyesi – Nikah İşlemleri
  • Kadıköy Belediyesi – Marriage
  • Muratpaşa Belediyesi – Evlendirme İşlemleri
  • Bornova Belediyesi – Evlilik İşlemleri

Da die kommunale Praxis unterschiedlich sein kann, empfiehlt es sich, vor der Vorbereitung der ausländischen Dokumente zusätzlich die offizielle Website des konkreten Evlendirme Memurluğu zu prüfen, bei dem der Antrag eingereicht werden soll.

Häufig gestellte Fragen zur Eheschließung von Ausländern in der Türkei

Kann ein Ausländer in der Türkei eine rechtsgültige Ehe schließen?

Ja. Ein ausländischer Staatsangehöriger kann in der Türkei sowohl einen türkischen Staatsangehörigen als auch einen anderen Ausländer heiraten, sofern die Anforderungen an die erforderlichen Dokumente und die Ehefähigkeit erfüllt sind.

Können zwei Ausländer in der Türkei heiraten?

Ja. In diesem Fall legt jeder Ehegatte separat die Dokumente vor, die seine Identität, seinen Familienstand und seine Ehefähigkeit nachweisen.

Welches Hauptdokument benötigt ein Ausländer für die Eheschließung?

Das wichtigste ausländische Dokument ist das Evlenme Ehliyet Belgesi oder ein entsprechendes ausländisches Dokument, das die Ehefähigkeit und das Fehlen eingetragener Ehehindernisse bestätigt.

Ist eine Geburtsurkunde zwingend erforderlich?

Nicht immer. Sie kann erforderlich sein, wenn das Dokument über die Ehefähigkeit nicht alle notwendigen Angaben enthält, die Angaben zu den Eltern nachgewiesen werden müssen oder Abweichungen zwischen den Dokumenten bestehen.

Welche Dokumente müssen üblicherweise mit einer Apostille versehen werden?

Am häufigsten ist eine Apostille für das Dokument über die Ehefähigkeit, die Geburtsurkunde, Scheidungsunterlagen, die Sterbeurkunde des früheren Ehegatten und Dokumente über eine Namensänderung erforderlich. Ob eine Apostille erforderlich ist, muss jedoch für jedes Dokument und jeden Staat gesondert geprüft werden.

Kann eine Apostille für ein ausländisches Dokument in der Türkei angebracht werden?

Nein. Eine Apostille für ein ausländisches Dokument wird von der zuständigen Behörde des Staates ausgestellt, aus dem das Dokument stammt.

Wird eine elektronische Apostille akzeptiert?

Eine elektronische Apostille ist grundsätzlich eine gültige Form der Beglaubigung. Für die Registrierung der Eheschließung ist jedoch wichtig, dass die türkische Behörde das elektronische Dokument überprüfen kann. Nicht mehr funktionierende Links, eine zeitlich begrenzte Online-Prüfung oder eine fremdsprachige Benutzeroberfläche des Prüfsystems können praktische Schwierigkeiten verursachen. Daher sollte die konkrete Form des Dokuments vorab abgestimmt werden.

Was sollte zuerst erfolgen: Apostille oder Übersetzung?

In den meisten Fällen ist es sinnvoller, zunächst die Apostille anzubringen oder das Legalisationverfahren abzuschließen und das Dokument anschließend zusammen mit allen Beglaubigungsvermerken übersetzen zu lassen.

Kann man die für die Eheschließung erforderlichen Dokumente beschaffen, ohne in den Heimatstaat zurückzukehren?

In vielen Fällen ja. Die Dokumente können durch einen Vertreter oder bei der zuständigen staatlichen Behörde beschafft werden. Anschließend können die Apostillierung oder Legalisation sowie der internationale Versand in die Türkei organisiert werden. Ob dies möglich ist, hängt vom jeweiligen Staat und von der Art des Dokuments ab.

Kann die Beschaffung eines Dokuments einschließlich Apostille beauftragt werden?

Ja, sofern das Recht des betreffenden Staates die Beschaffung des Dokuments durch einen Vertreter zulässt. In diesem Fall kann Schmidt & Schmidt die Beschaffung des Dokuments, dessen Apostillierung oder Legalisation und den anschließenden internationalen Versand organisieren.


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Polina Kalacheva
Polina Kalacheva
Intern
ApostilleTürkeiBeschaffung von UrkundenKonsularische Legalisation ausländischer Urkunden
24. August 2026

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