Zusammenfassung: Brandschutzzertifizierung und Brandschutznachweise in der EAWU und Russland
- Zweistufiges Regulierungssystem:
- EAWU-weit verbindlich: Technisches Regelwerk TR EAWU 043/2017 „Über die Anforderungen an Mittel zum Brandschutz und Feuerlöschanlagen“ für aktive Brandbekämpfungsmittel, Feuerlöschtechnik, Brandschutzautomatisierung, Brandschutztüren, Kabelabschottungen und persönliche Schutzausrüstung für Feuerwehrleute.
- National in der Russischen Föderation: Föderales Gesetz Nr. 123-FZ (gemäß Regierungsverfügung Nr. 3646-r) für passive Baustoffe, Bodenbeläge, Dämmstoffe, Wandverkleidungen und spezifische feuerbeständige Kabelprodukte.
- Konformitätsformen nach TR EAWU 043/2017: EAC-Zertifizierung (Schemata 1c, 3c, 4c) für hochriskante Ausrüstung oder EAC-Deklarierung (Schemata 3d, 4d, 6d). Gemäß Punkt 109 kann eine Deklaration auf Wunsch des Antragstellers rechtssicher durch ein EAC-Zertifikat ersetzt werden.
- Nationale Nachweise in Russland (123-FZ): Brandschutzzertifikat auf offiziellem Wertpapier-Vordruck oder Brandschutzdeklaration auf Grundlage akkreditierter Brandprüfungen.
- Prüfparameter im Labor: Feuerwiderstandsklassen (E, I, S), Brennbarkeit (G), Entflammbarkeit (W), Rauchentwicklung (D), Toxizität der Verbrennungsprodukte (T) und Flammenausbreitung (RP).
- Bevollmächtigter Vertreter: Ausländische Hersteller ohne Sitz in der EAWU müssen zwingend einen im EAWU-Zollgebiet ansässigen Bevollmächtigten Vertreter bestellen.
- Sanktions-Compliance: Schmidt & Schmidt sichert die gesetzeskonforme Zertifizierung über unsere Niederlassungen in Kasachstan unter Einhaltung aller EU- und US-Ausfuhrkontrollen ab.
Brandschutzanforderungen in der EAWU und Russland im Überblick
Der Brandschutznachweis bestätigt offiziell, dass Materialien, Baugruppen oder feuerwehrtechnische Ausrüstungen den gesetzlich definierten Sicherheitsnormen entsprechen und im Brandfall die Ausbreitung von Flammen, Rauch und giftigen Gasen minimieren.
Seit dem 1. Januar 2020 ist das Inverkehrbringen von Brandschutzmitteln zweistufig geregelt:
- Aktive Brandbekämpfungs- und Rettungsmittel sowie Abschottungen unterliegen dem einheitlichen technischen Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR EAWU 043/2017 und tragen nach erfolgreicher Zulassung das EAC-Zeichen.
- Passive Baumaterialien, Isolierungen, Bodenbeläge und Installationskabel verbleiben im nationalen Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten. In Russland gilt hierfür das Föderale Gesetz Nr. 123-FZ.
1. EAWU-weites Regelwerk: TR EAWU 043/2017
Das technische Regelwerk TR EAWU 043/2017 setzt harmonisierte Mindestanforderungen für alle fünf Mitgliedstaaten (Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien, Kirgisistan) fest. Die genaue Abgrenzung nach Zolltarifnummern (HS-Codes) stützt sich auf den Beschluss des Kollegiums der EAWU-Kommission Nr. 170.
Geltungsbereich von TR EAWU 043/2017:
- Feuerlöschmittel (Löschpulver, Schaummittelzusätze, Löschgase)
- Feuerlöscher (tragbar, fahrbar, autonom)
- Feuerlöschschränke, Unterflur- und Überflurhydranten
- Feuerwehrarmaturen (Verteiler, Strahlrohre, Schaumerzeuger)
- Brandmelde- und Übertragungsanlagen sowie Zentralen
- Warn- und Evakuierungssteuerungssysteme
- Automatische, modulare und robotisierte Feuerlöschanlagen
- Persönliche Schutzausrüstung für Feuerwehrleute (Atemschutz, Schutzanzüge, Helme, Stiefel, Handschuhe)
- Rettungsausrüstung für Höhenrettung (Rettungsschläuche, Leitern, Sprungpolster)
- Nichtmetallische Elektroinstallationsprofile (Kabelkanäle, Rohre)
- Brandschutzabschlüsse (Brandschutztüren, Tore, Vorhänge, Klappen)
- Kabelabschottungen und Rohrabschottungen in Brandwänden
- Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (Entrauchungsventilatoren, Entrauchungsklappen)
Konformitätsbewertungsverfahren nach TR EAWU 043/2017:
Die Nachweisführung ist durch den Anhang des Regelwerks verbindlich vorgegeben:
- EAC-Zertifizierung: Obligatorisch für kritische Sicherheitsbauteile, Löschanlagenkomponenten, Brandmelder, Brandschutztüren, Abschottungen und persönliche Schutzausrüstung (Verfahren 1c für Serienfertigung, 3c für Chargen, 4c für Einzelstücke). Schema 1c erfordert ein obligatorisches Produktionsaudit sowie wiederkehrende Inspektionskontrollen.
- EAC-Deklarierung: Vorgesehen für feuerwehrtechnische Werkzeuge, Schränke, Hydranten oder gasförmige Löschmittel (Verfahren 3d für Serienfertigung, 4d für Chargen, 6d bei zertifiziertem Qualitätsmanagementsystem; Prüfungen müssen stets über ein akkreditiertes EAWU-Prüflabor erfolgen).
Spezielle Produktgruppen im Brandschutz: Technische Besonderheiten
Brandschutzbeschichtungen und Imprägnierungen
Brandschutzmittel für Holz, Stahlkonstruktionen oder Kabel (Positionen 6–8 des TR-043-Katalogs) werden niemals isoliert, sondern stets als vollständiger Schichtaufbau zertifiziert:
- Die Schutzwirkung gilt ausschließlich in Verbindung mit der spezifizierten Grundierung, der definierten Mindest-Trockenschichtdicke (DFT) und dem freigegebenen Decklack.
- Alterungsprüfung für Holzschutz (Punkt 22): Wird für Holzimprägnierungen eine Nutzungsdauer von mehr als 1 Jahr deklariert, schreibt das Regelwerk den experimentellen Nachweis der Beständigkeit durch beschleunigte Alterungsprüfungen vor.
Brandschutztüren, Tore und Abschottungen (E / I / S)
Für Brandschutzabschlüsse (Position 98) und Durchdringungen von Brandabschnitten (Position 99) werden die Feuerwiderstandsklassen nach EAWU-Normen experimentell ermittelt:
- E (Integrität / Raumabschluss): Zeitraum in Minuten, in dem das Bauteil verhindert, dass Flammen oder heiße Gase auf die dem Feuer abgewandte Seite durchdringen.
- I (Wärmedämmung): Zeitraum in Minuten, in dem der Temperaturanstieg auf der abgewandten Oberfläche innerhalb der zulässigen Grenzwerte bleibt (typischerweise maximal 140 K bis 180 K über Ausgangstemperatur).
- S (Rauchdichtigkeit): Für rauch- und gasdichte Türen (Position 100) maßgeblicher Widerstand gegen Rauchgasdurchtritt unter Prüfdruck.
Bestehende europäische Klassifizierungsberichte nach EN 13501 (z. B. EI 30, EI 60, EI 90) können als technische Vorab-Evidenz genutzt werden, ersetzen jedoch nicht die verbindlichen Brandversuche nach den akkreditierten Prüfmethoden der EAWU.
Abgrenzung: Installationsprofile vs. Kabel vs. Kabelabschottungen
| Produktart | Regelwerk | Nachweisform | Rechtsbereich |
|---|---|---|---|
| Nichtmetallische Installationsprofile (Kabelkanäle, Schutzrohre) | TR EAWU 043/2017 (Pos. 9) | EAC-Zertifikat (1c, 3c, 4c) | EAWU-weit gültig |
| Kabelabschottungen & Durchdringungen (Kombischotts, Mörtel, Manschetten) | TR EAWU 043/2017 (Pos. 99) | EAC-Zertifikat (1c, 3c, 4c) | EAWU-weit gültig |
| Feuerhemmende Kabel & Leitungen (Funktionserhalt im Brandfall) | 123-FZ (Art. 146) + TR ZU 004/2011 | Russisches Brandschutzzertifikat + EAC | National (Russland) + EAWU |
2. Nationaler Brandschutznachweis in Russland (123-FZ)
Produkte mit allgemeinem Verwendungszweck fallen nicht unter TR EAWU 043/2017, sondern unter das russische Föderale Gesetz Nr. 123-FZ („Technisches Regelwerk über Brandsicherheitsanforderungen“). Die Liste der zertifizierungs- und deklarierungspflichtigen Waren wird durch die Regierungsverfügung Nr. 3646-r geregelt.
Erfasste Materialgruppen unter 123-FZ:
- Bau-, Veredelungs- und Verkleidungsmaterialien (Wandpaneele, Deckenverkleidungen, Tapeten)
- Wärme- und Schalldämmstoffe (Mineralwolle, expandiertes Polystyrol, PU-Schaum)
- Bodenbeläge (Linoleum, Laminat, textile Teppichböden)
- Dachbahnen und Abdichtungsmaterialien auf Bitumen- oder Polymerbasis
- Kabel und Leitungen für die feste Gebäudeinstallation, sofern sie brandschutztechnische Eigenschaften erfüllen müssen (Funktionserhalt im Brandfall nach Art. 146 Abs. 7 Nr. 16)
Brandschutzzertifikat (123-FZ)
Ausstellung auf offiziellem Wertpapier-Vordruck durch eine akkreditierte Zertifizierungsstelle. Zwingend für Baustoffe für Flucht- und Rettungswege (Art. 146 Abs. 7) sowie feuerhemmende Kabel und Dämmstoffe.
Brandschutzdeklaration (123-FZ)
Registrierung der Eigenerklärung des Antragstellers im staatlichen Register (FSA / Rosakkreditierung) auf Basis von Laborprüfprotokollen für weniger kritische Oberflächenmaterialien (Art. 146 Abs. 5).
Obligatorische Pflichtangaben in der Brandschutzdeklaration (123-FZ)
Auf dem Ausdruck der registrierten Brandschutzdeklaration müssen die folgenden technischen Brandschutzkenngrößen explizit ausgewiesen sein:
- Detaillierte Handelsbezeichnung und Anwendungsbereich des Produkts
- Herstellerangaben und genaue Produktionsstätte
- Brennbarkeitsgruppe (z. B. G1–G4 oder NG)
- Entzündbarkeitsgruppe (W1–W3)
- Rauchbildungsfähigkeit (D1–D3)
- Toxizitätsklasse der Verbrennungsgase (T1–T4)
- Flammenausbreitungsgruppe für Bodenbeläge (RP1–RP4)
Schemas der Brandschutzzertifizierung und -deklarierung nach 123-FZ (Art. 146)
| Schema | Nachweisform | Prüf- und Verfahrensumfang | Liefer- und Produktionsumfang |
|---|---|---|---|
| 2c | Brandschutzzertifikat (Art. 146 Abs. 7) | Musterprüfung durch akkreditiertes Prüflabor + Werksaudit (Produktionsanalyse) | Serienproduktion |
| 3c | Musterprüfung durch akkreditiertes Labor + Inspektionskontrolle (nur zulässig für zuvor bereits in Russland zertifizierte Produkte nach Fristablauf) | ||
| 4c | Musterprüfung durch akkreditiertes Labor + Werksaudit + wiederkehrende Inspektionskontrollen | ||
| 5c | Musterprüfung durch akkreditiertes Labor + Audit des Qualitätsmanagementsystems (QM) + Inspektionskontrolle | ||
| 6c | Prüfung von Stichprobenmustern aus einer definierten Lieferpartie im akkreditierten Prüflabor | Chargenlieferung (Vertrag/Rechnung) | |
| 7c | Vollständige Prüfung eines einzeln identifizierten Erzeugnisses im akkreditierten Prüflabor | Einzellieferung (Einzelstück) | |
| 1d | Brandschutzdeklaration (Art. 146 Abs. 5) | Prüfung von Mustern durch den Hersteller (eigenes Prüflabor zulässig) | Serienproduktion |
| 2d | Prüfung von Produktmustern in einem unabhängig akkreditierten Prüflabor | ||
| 3d | Prüfung im akkreditierten Prüflabor + Nachweis eines zertifizierten QM-Systems der Produktion | ||
| 5d | Prüfung einer repräsentativen Stichprobe aus der Lieferpartie im akkreditierten Prüflabor | Chargenlieferung (Vertrag/Rechnung) |
Klassifizierung von Baustoffen nach Brandeigenschaften (KM-Klassen)
Im Rahmen der Prüfungen nach dem Föderalen Gesetz Nr. 123-FZ werden Materialien auf fünf primäre physikalische Parameter untersucht:
- Brennbarkeit (G1 bis G4): Einstufung von schwach brennbar (G1) bis stark brennbar (G4) bzw. nicht brennbar (NG).
- Entflammbarkeit (W1 bis W3): Bestimmt die Zündwilligkeit unter definierter Wärmestrahlung.
- Rauchentwicklung (D1 bis D3): Messung der optischen Dichte des Rauchs bei Verschwelung und Verbrennung.
- Toxizität der Verbrennungsgase (T1 bis T4): Analyse schädlicher Pyrolysegase für die Gefährdung von Menschenleben.
- Flammenausbreitung auf Oberflächen (RP1 bis RP4): Kritisch für Bodenbeläge und Dachabdichtungen.
Aus diesen Parametern wird die aggregierte Brandschutzklasse (KM0 bis KM5) ermittelt, die über die Zulässigkeit des Materials in Treppenhäusern, Fluchtfluren, Schulen oder Industriegebäuden entscheidet.
Ablauf des Verfahrens zur Brandschutzbestätigung (Schritt-für-Schritt)
Der reguläre Ablauf zur Erlangung eines Zertifikats oder einer Deklaration gliedert sich in sieben koordinierte Projektphasen:
- Schritt 1 – Antragstellung: Einreichung des formellen Antrags bei der akkreditierten Zertifizierungsstelle unter Nennung von Zolltarifnummer, Produktdaten und Herstellerinformationen.
- Schritt 2 – Dokumentenprüfung: Juristische und technische Vorprüfung des technischen Dossiers, der Sicherheitsdatenblätter und der Betriebsanleitungen.
- Schritt 3 – Klassifizierung und Probenahme: Verbindliche Bestimmung der Prüfgrundlage (TR EAWU 043 oder 123-FZ), Auswahl des Schemas und repräsentative Musterauswahl durch Experten.
- Schritt 4 – Laborprüfungen: Durchführung von Brandversuchen, Rauch- und Toxizitätsmessungen in akkreditierten Prüfeinrichtungen.
- Schritt 5 – Werksaudit (Produktionsanalyse): Bei Serienzertifizierungen (Schema 1c nach TR 043 bzw. 2c/4c nach 123-FZ) Begutachtung der Fertigungs- und Prüfprozesse vor Ort im Werk.
- Schritt 6 – Ausstellung und Registrierung: Auswertung des Prüfberichts, Beschlussfassung der Zertifizierungsstelle und offizielle Eintragung in das staatliche Register.
- Schritt 7 – Überwachung (Inspektionskontrolle): Durchführung der im Schema vorgeschriebenen jährlichen Nachprüfungen zur Absicherung der Serienkonformität.
Prüfverfahren und Probenahme in akkreditierten Laboren
Sowohl nach TR EAWU 043/2017 als auch nach 123-FZ sind Prüfungen von Produktmustern in unabhängig akkreditierten Prüflaboren die entscheidende Nachweisgrundlage. Werksprüfberichte ausländischer Hersteller werden von den Behörden in der Regel nicht direkt anerkannt.
Die Probenahme erfolgt nach festgelegten Methoden, und die Brandversuche zerstören die Prüfkörper vollständig. Die Resultate werden in einem offiziellen Prüfprotokoll dokumentiert, welches Identifikationsdaten, Prüfnormen, Prüfaufbau und Messkurven enthält.
Detaillierte Handlungsanweisungen zur Auswahl und zum Versand finden Sie in unserem Leitfaden zu Mustern für die EAC-Zertifizierung.
Fällt ein Produkt weder unter die EAWU-Liste des TR 043/2017 noch unter die russische Verfügung Nr. 3646-r, stellen wir eine offizielle Negativbescheinigung aus. Diese belegt gegenüber Zollbehörden und Auftraggebern rechtsverbindlich, dass keine Brandschutzpflicht besteht.
Erforderliche Dokumentation für die Antragstellung
Für die Beantragung eines Brandschutzzertifikats oder einer Deklaration sind folgende Unterlagen bei der Zertifizierungsstelle einzureichen:
- Vollständig ausgefüllter Antrag mit Angabe der Zolltarifnummer (TN VED / HS-Code)
- Ausführliche Produktbeschreibung, Typenliste und technisches Datenblatt (TDS)
- Betriebsanleitung und technischer Pass in russischer Sprache
- Konstruktionszeichnungen, Rezepturen und Materialangaben
- Sicherheitsdatenblatt (SDS nach GOST 30333 bei chemischen Mitteln, Lacken oder Schaumzusätzen)
- Vertrag mit dem Bevollmächtigten Vertreter
- Bestehende europäische Prüfnachweise (z. B. nach EN 13501, EN 54, ISO-Zertifikate) als Vorab-Evidenz
Bevollmächtigter Vertreter in der EAWU
Ausländische Hersteller dürfen Konformitätsbewertungsverfahren in der EAWU nicht eigenständig einleiten. Ein im EAWU-Zollgebiet ansässiges Unternehmen muss vertraglich als Bevollmächtigter Vertreter mandatiert werden.
Dieser Vertreter haftet juristisch für die Produktsicherheit gegenüber den Aufsichtsbehörden und hält die Zertifizierungsakte bereit. Schmidt & Schmidt übernimmt für Hersteller die Rolle des unabhängigen bevollmächtigten Vertreters, sodass keine Alleinvertriebsbindungen an einzelne Importeure oder Kunden entstehen.
EU- und US-Sanktions-Compliance bei Brandschutzausrüstung
Viele Brandschutzsysteme, automatisierte Sensoriken, Spezialchemikalien und Schutzkleidung unterliegen restriktiven Ausfuhrkontrollen und Sanktionen der Europäischen Union sowie der Vereinigten Staaten. Manche Komponenten fallen unter Dual-Use-Kategorien oder spezifische Industrieembargos.
Rechtssicherheit über Kasachstan: Schmidt & Schmidt betreibt eigene Standorte in Almaty und Astana. Als vollberechtigter Mitgliedstaat der EAWU stellt Kasachstan vollwertige Zertifikate nach TR EAWU 043/2017 aus, die unionsweit gültig sind. Wir prüfen Vorhaben strikt auf Sanktionsrisiken und stellen sicher, dass alle Schritte mit europäischen Compliance-Regeln übereinstimmen.
Detaillierte Informationen finden Sie in unserem Beitrag: EAC-Zertifizierung und Konformität unter internationalen Sanktionen.
Dauer, Gültigkeit und Zustellung der Unterlagen
Die Gültigkeitsdauer eines Brandschutznachweises richtet sich nach dem gewählten Schema:
- Serienfertigung: Gültigkeit von bis zu 5 Jahren (bei Zertifikaten inklusive jährlicher Inspektionskontrolle).
- Chargen- oder Einzellieferung: Gültigkeit ist auf die konkrete Warenpartie (Vertrag/Rechnung) begrenzt.
Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 3 bis 8 Wochen, maßgeblich beeinflusst durch die Dauer der Brandprüfungen im Labor und den Musterversand.