Am 22. Mai 2026 wurde die Verfügung des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) Nr. 71 vom 19. Mai 2026 offiziell veröffentlicht und trat in Kraft. Mit dieser Verfügung wurde der Entwurf von Änderungen zum Technischen Regelwerk der Zollunion TR ZU 032/2013 „Über die Sicherheit von Druckgeräten“ gebilligt.
Die geplanten Änderungen zielen darauf ab, die Konformitätsbewertungsverfahren innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) weiter zu harmonisieren, die administrativen Anforderungen für Hersteller zu reduzieren und die Transparenz der Zertifizierungsprozesse zu erhöhen.
1. Harmonisierung der Konformitätsbewertung
Eine der wichtigsten Neuerungen ist die Anpassung der Zertifizierungs- und Deklarierungsverfahren an die einheitlichen Konformitätsbewertungsschemata gemäß dem Beschluss des Rates der EAWK Nr. 44 vom 18. April 2018.
Für die Zertifizierung wird das neue Schema 9c eingeführt. Bisher standen die Schemen 1c, 3c, 4c und 7c zur Verfügung.
Für die EAC-Deklarierung wird zusätzlich das neue Schema 7d eingeführt. Die bisher verwendeten Schemen 1d, 2d, 3d, 4d und 5d bleiben weiterhin bestehen.
2. Präzisierung der Anforderungen an technische Dokumentation
Der Änderungsentwurf enthält detailliertere Anforderungen an die vom Antragsteller vorzulegenden Unterlagen. Dabei wird klar zwischen Serienprodukte sowie für Chargen- und Einzelanfertigungen in Punkto notwendigen Unterlagen unterschieden.
Zudem werden die Pflichten der Antragsteller hinsichtlich der Erstellung und Aufbewahrung der Dokumentation konkretisiert. Die Nachweise müssen künftig mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden.
3. Einführung des Begriffs „Produkttyp“
Erstmals wird im Regelwerk eine eindeutige Definition des Begriffs „Typ der Ausrüstung“ aufgenommen.
Als Produkttyp gilt künftig eine Ausrüstung mit identischem Verwendungszweck, gleichem Funktionsprinzip, gleicher Bauform, Struktur, Verbindungssystemen, Werkstoffen sowie identischen Nennwerten der wesentlichen technischen Parameter.
Dadurch wird es möglich, die Konformitätsbewertung für einen gesamten Produkttyp durchzuführen, anstatt jede einzelne Ausführung separat bewerten zu müssen. Dies kann den Zertifizierungsaufwand für Hersteller erheblich reduzieren.
4. Neues Verfahren: Typenuntersuchung
Mit dem neuen Abschnitt VI1 wird das Verfahren der Typenuntersuchung von Ausrüstungen eingeführt.
Im Rahmen dieser Untersuchung werden die technischen Eigenschaften und Parameter eines Produkttyps auf ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks geprüft.
Nach erfolgreicher Bewertung wird ein Zertifikat für den jeweiligen Produkttyp ausgestellt. Dieses Zertifikat kann anschließend als Grundlage für die Deklarierung oder Zertifizierung von Serienprodukten, Chargenlieferungen oder Einzelanfertigungen dienen.
Dadurch sollen wiederholte Prüfungen für Produkte desselben Typs künftig vermieden werden.
5. Mehr Digitalisierung und Transparenz
Zur Erhöhung der Nachvollziehbarkeit und zur Vermeidung von Manipulationen werden die Anforderungen an die Dokumentation von Prüfungen verschärft.
Künftig können Foto- und Videoaufnahmen als Bestandteil der Prüfunterlagen verwendet werden. Diese Materialien werden – unabhängig vom Ergebnis der Prüfungen – sowohl dem Antragsteller als auch der Zertifizierungsstelle zur Verfügung gestellt.
Die Maßnahme soll die Transparenz erhöhen und die Fälschung von Prüfprotokollen erschweren.
Inkrafttreten der Änderungen
Vor ihrem endgültigen Inkrafttreten müssen die Änderungen noch vom Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission verabschiedet werden.
Nach der offiziellen Veröffentlichung des entsprechenden Beschlusses treten die Änderungen grundsätzlich 12 Monate später in Kraft.
Dabei gilt jedoch eine wichtige Voraussetzung: Die Änderungen dürfen nicht vor dem Inkrafttreten entsprechender Anpassungen in den verwandten technischen Regelwerken in Kraft treten:
- TR ZU 004/2011 „Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen“
- TR ZU 010/2011 „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“
- TR ZU 016/2011 „Über die Sicherheit von gasbetriebenen Geräten“
- TR ZU 020/2011 „Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Mittel“
Damit erhalten Unternehmen ausreichend Zeit, ihre Prozesse und Dokumentationen an die neuen Anforderungen anzupassen.
Wie können wir helfen?
In diesem sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld bietet Schmidt & Schmidt umfassende Unterstützung für Exporteure in die EAWU-Länder. Unser Leistungsportfolio umfasst die EAC-Zertifizierung, die Anpassung an bestimmte Produktkategorien und maßgeschneiderte Lösungen zur Erfüllung der technischen und rechtlichen Anforderungen dieser Märkte. Wir sind bestrebt, Unternehmen den Einstieg und die Expansion in diesen Regionen zu erleichtern, indem wir die aktuellsten Informationen und Richtlinien bereitstellen.
Technische Fachkompetenz, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung von Dokumenten sind die Voraussetzung für den problemlosen Vertrieb und Einsatz von Produkten, Maschinen oder Anlagen im EAWU-Gebiet. Die technische Dokumentation muss außerdem in russischer Sprache oder in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes verfasst sein, in dem das Produkt verkauft oder verwendet werden soll.
Um etwaige Probleme zu vermeiden, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung neuer technischen Unterlagen oder überprüfen bestehende Dokumente auf Vollständigkeit sowie sprachliche und terminologische Korrektheit auf Russisch.
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Was ist eine EAC-Zertifizierung?
In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.
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