Schmidt & Schmidt bietet umfassende Dienstleistungen zur Beschaffung von Personenstandsurkunden in Antigua und Barbuda an. Wir übernehmen die Beantragung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente sowie deren anschließende Legalisation bzw. Apostillierung und beglaubigte Übersetzung.
Häufig gehen Personenstandsdokumente verloren, werden beschädigt oder es werden aktuelle Ausfertigungen benötigt. In solchen Fällen ist die Ausstellung eines Duplikats erforderlich. Besonders für Personen, die Antigua und Barbuda bereits verlassen haben, ist dieses Verfahren oftmals mit organisatorischen Schwierigkeiten verbunden. Unser Service ermöglicht die Beantragung von Dokumenten aus der Ferne. Auf Wunsch organisieren wir zudem den weltweiten Kurierversand Ihrer Unterlagen.
Gültigkeit von Personenstandsurkunden in Antigua und Barbuda
In Antigua und Barbuda ausgestellte Personenstandsurkunden sind in der Regel unbefristet gültig. Allerdings können Behörden oder Institutionen, bei denen die Dokumente vorgelegt werden, bestimmte Anforderungen an die Aktualität der Unterlagen stellen.
Wann wird ein Duplikat von Dokumenten in Antigua und Barbuda benötigt?
Duplikate von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Namensänderungsurkunden, Scheidungsurkunden, Führungszeugnissen oder Sterbeurkunden werden insbesondere in folgenden Fällen benötigt:
- Eheschließung im Ausland
- Registrierung eines Neugeborenen
- Beantragung oder Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten
- Datenüberprüfung im Rahmen von Rentenanträgen
- Eröffnung eines Bankkontos
- Aufnahme einer Beschäftigung
- weitere behördliche oder administrative Verfahren
Welche Dokumente können in Antigua und Barbuda beantragt werden?
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Urkunde über die Namensänderung
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnis (Strafregisterauszug)
- Bildungs- und Ausbildungsnachweise
- Weitere Personenstandsdokumente
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom zuständigen Registrar des Zivil- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt die Geburt einer Person und enthält Angaben wie Geburtsdatum, Geschlecht sowie – sofern registriert – die Geburtszeit und Informationen zu den familiären Verhältnissen.
Zur Beantragung einer Geburtsurkunde in Antigua und Barbuda ist ein entsprechendes Antragsformular auszufüllen, das über die Website der zuständigen Auslandsvertretung heruntergeladen werden kann. Nach Zusammenstellung der erforderlichen Unterlagen und Entrichtung der anfallenden Gebühren kann der Antrag beim Civil Registry am High Court in St. John’s, Antigua und Barbuda, eingereicht werden. Für Antragsteller mit Wohnsitz im Vereinigten Königreich bietet die High Commission von Antigua und Barbuda in London Unterstützung bei der Beantragung von Ersatzurkunden an.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Farbkopie des Reisepasses
- Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses (falls zutreffend)
Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde ist ein amtlicher Nachweis über die rechtmäßige Eheschließung zwischen zwei Personen. Voraussetzung für die Ausstellung einer Heiratsurkunde ist die ordnungsgemäße Durchführung des Eheschließungsverfahrens einschließlich der Erteilung einer Heiratserlaubnis (Marriage License) und der Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen.
In Antigua und Barbuda gibt es zwei Arten von Heiratserlaubnissen:
- Ordinary License – setzt voraus, dass mindestens eine der beteiligten Personen unmittelbar vor Antragstellung mindestens 15 Tage ihren Wohnsitz in Antigua und Barbuda hatte.
- Special License – erfordert keinen vorherigen Aufenthalt und eignet sich daher insbesondere für Nichtansässige oder Besucher.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Identitätsnachweis
- Nachweis des Familienstands
- Nachweis einer Namensänderung (falls zutreffend)
Scheidungsurkunde
Die Scheidungsurkunde ist der amtliche Nachweis über die rechtskräftige Auflösung einer Ehe. Voraussetzung für deren Ausstellung ist der Abschluss des gerichtlichen Scheidungsverfahrens. Nach Rechtskraft der Entscheidung kann eine beglaubigte Abschrift des Scheidungsurteils beantragt werden, die als Scheidungsnachweis dient.
Nach Abschluss des Verfahrens kann eine beglaubigte Kopie beim Civil Registry beantragt werden. Die Antragstellung ist persönlich, per Kurier oder per Post möglich.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Identitätsnachweis
- Heiratsurkunde
- Ausgefülltes Antragsformular
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde dient als amtlicher Nachweis des Todes einer Person. Sie wird unter anderem für die Abwicklung des Nachlasses, die Beantragung von Lebensversicherungsleistungen und die Schließung von Finanzkonten benötigt. Die Ausstellung erfolgt über das zuständige Amt für Personenstandsdaten (Provincial Vital Statistics Office).
Zur Beantragung einer Sterbeurkunde muss der Todesfall beim Civil Registry des High Court in Antigua und Barbuda registriert werden. Nach Eintragung wird die Sterbeurkunde in der Regel innerhalb weniger Tage ausgestellt. Das Dokument wird in englischer Sprache ausgehändigt und enthält Angaben wie die Todesursache. Für die Beantragung müssen das Antragsformular ausgefüllt und die erforderlichen Unterlagen vorgelegt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Identitätsnachweis
- Ausgefülltes Antragsformular
Führungszeugnis (Police Clearance Certificate)
Das Führungszeugnis, auch als Strafregisterauszug oder Police Clearance Certificate bezeichnet, dient dem Nachweis über das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Einträgen im Strafregister. Es wird insbesondere für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, Visa- und Einwanderungsanträge, ehrenamtliche Tätigkeiten, Waffengenehmigungen oder Adoptionsverfahren benötigt.
Für die Beantragung eines Police Clearance Certificate in Antigua und Barbuda muss das offizielle Antragsformular vollständig in BLOCKSCHRIFT mit schwarzer Tinte ausgefüllt werden. Zusätzlich ist ein detailliertes Anschreiben mit Angabe des Grundes für die Antragstellung beizufügen. Ferner sind zehn vollständige Fingerabdrücke erforderlich, die von einem befugten Fingerabdruckbeamten einer autorisierten Behörde genommen wurden. Die Original-Fingerabdruckkarte muss zusammen mit dem ausgefüllten Antrag postalisch eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Zehn Fingerabdrücke
- Kopie des alten Reisepasses (inklusive Stempel- und Visaseiten)
- Gültiger Reisepass
- Ausgefülltes Antragsformular
- Fünf Passfotos
Bildungsnachweise
Ausländische Bildungsnachweise haben in Antigua und Barbuda nur dann denselben rechtlichen Wert wie einheimische Dokumente, wenn sie von der Legalisation befreit sind oder den erforderlichen Legalisationprozess durchlaufen haben.
Dokumente aus Staaten mit bilateralen Abkommen mit Antigua und Barbuda sind vollständig von der Legalisation befreit. Dokumente aus Ländern, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens von 1961 sind, durchlaufen ein vereinfachtes Verfahren in Form der Apostille. Länder, die weder Mitglied des Übereinkommens sind noch bilaterale Abkommen haben, unterliegen der konsularischen Legalisation.
Kommerzielle Dokumente können nicht apostilliert werden. Bescheinigungen über Bildungsmaßnahmen von privaten Unternehmen ohne offizielle Bildungslizenz können daher nicht über die Apostille legalisiert werden. Nur Dokumente von zertifizierten Bildungseinrichtungen mit staatlicher Lizenz können mittels Apostille legalisiert werden.
Schritte zur Beantragung einer Apostille
Beginnen Sie damit, das betreffende Dokument (z. B. Diplom oder Zertifikat) bei der zuständigen Behörde zur Authentifizierung einzureichen. Dies ist in der Regel das Justizministerium von Antigua und Barbuda oder eine andere dafür vorgesehene Stelle, abhängig von der Art des Dokuments.
Die zuständige Behörde überprüft die Echtheit des Dokuments. Nach erfolgreicher Authentifizierung ist das Dokument für das Apostille-Verfahren bereit.
Anschließend wird das Dokument an das Außenministerium (Ministry of Foreign Affairs, MFA) von Antigua und Barbuda zur Ausstellung der Apostille weitergeleitet. Das MFA ist die offizielle Behörde, die die Apostille auf dem Dokument anbringt.
Nach Anbringung der Apostille gilt das Dokument als authentisch und rechtlich gültig für die Verwendung in allen Staaten, die Unterzeichner des Haager Übereinkommens zur Abschaffung der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden sind.
Schritte zur konsularischen Legalisation
Beginnen Sie damit, Ihr Dokument (z. B. Diplom oder Zertifikat) bei der zuständigen Behörde zur Authentifizierung einzureichen. Dies ist in der Regel das Justizministerium oder eine andere relevante staatliche Stelle. Die Anforderungen für die Authentifizierung, wie Notarisierung, Übersetzung oder zusätzliche Unterlagen, können je nach Behörde variieren.
Nachdem das Dokument von der zuständigen Behörde authentifiziert wurde, ist es beim Außenministerium (MFA) einzureichen. Das MFA überprüft das Dokument, kann weitere Nachweise anfordern oder Gebühren erheben. Die Bearbeitungszeit hängt vom Arbeitsaufkommen ab.
Nach der MFA-Bescheinigung muss das Dokument zur Botschaft oder zum Konsulat des Landes gebracht werden, in dem es verwendet werden soll. Eventuell ist eine Terminvereinbarung notwendig oder zusätzliche Unterlagen einzureichen, und es können Gebühren anfallen. Die Bearbeitungszeit hängt von den Anforderungen der jeweiligen Auslandsvertretung ab.
Sobald die Botschaft oder das Konsulat das Dokument legalisiert hat, wird es an Sie zurückgegeben und kann im Bestimmungsland verwendet werden. Beachten Sie, dass der gesamte Prozess aufgrund der mehreren Verfahrensstufen einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Sie können sich jederzeit an Schmidt & Schmidt wenden. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung in der Legalisation verschiedenster Dokumente und bieten alle erforderlichen Leistungen in diesem Bereich an, einschließlich Anfertigung notariell beglaubigter Kopien, Übersetzung, Erstellung erforderlicher Vollmachten, Legalisation vor staatlichen Stellen und ausländischen Konsulaten sowie Lieferung der fertigen Dokumente in die meisten Länder der Welt.