Schmidt & Schmidt bietet umfassende Dienstleistungen zur Beschaffung von Personenstandsurkunden in Südkorea an. Wir übernehmen die Beantragung von Zweitschriften verlorener oder beschädigter Dokumente sowie deren anschließende Legalisation bzw. Apostillierung und beglaubigte Übersetzung.
Häufig gehen Personenstandsdokumente verloren, werden beschädigt oder es werden aktuelle Ausfertigungen benötigt. In solchen Fällen ist die Ausstellung einer Zweitschrift erforderlich. Besonders für Personen, die Südkorea bereits verlassen haben, ist dieses Verfahren oft mit erheblichem organisatorischem Aufwand verbunden. Mit unserem Service können Sie Dokumente bequem aus dem Ausland beantragen. Auf Wunsch organisieren wir zudem den weltweiten Kurierversand Ihrer Unterlagen.
Gültigkeit von Personenstandsurkunden in Südkorea
In Südkorea ausgestellte Personenstandsurkunden sind grundsätzlich unbefristet gültig. Eine Ausnahme bilden Führungszeugnisse (Strafregisterauszüge), die in der Regel nicht länger als drei Monate gültig sind. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie neu beantragt werden, um aktuelle Daten zu enthalten. Darüber hinaus können Behörden oder Institutionen, bei denen die Dokumente eingereicht werden, eigene Anforderungen an die Aktualität der Unterlagen stellen. Es empfiehlt sich daher, die jeweiligen Vorgaben im Vorfeld zu klären.
Wann wird ein Duplikat von Dokumenten in Südkorea benötigt?
Duplikate von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Namensänderungsurkunden, Scheidungsurkunden, Führungszeugnissen oder Sterbeurkunden werden insbesondere in folgenden Fällen benötigt:
- Eheschließung im Ausland
- Registrierung eines Neugeborenen
- Beantragung oder Nachweis der Staatsangehörigkeit
- Abwicklung von Erbschaftsangelegenheiten
- Datenüberprüfung im Rahmen von Rentenanträgen
- Eröffnung eines Bankkontos
- Aufnahme einer Beschäftigung
- weitere behördliche oder administrative Verfahren
Welche Dokumente können in Südkorea beschafft werden?
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Urkunde über die Namensänderung
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnis (Strafregisterauszug)
- Bildungs- und Ausbildungsnachweise
- Weitere Personenstandsdokumente
Geburtsurkunde
Die Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom zuständigen Standesamt oder einer konsularischen Registerbehörde ausgestellt wird. Sie bestätigt die Geburt einer Person und enthält Angaben wie Geburtsdatum, Geschlecht sowie – sofern erfasst – die Geburtszeit und Informationen zu den familiären Verhältnissen.
Die Geburt eines Kindes ist grundsätzlich von den Eltern anzuzeigen. Sind weder Mutter noch Vater hierzu in der Lage, ist die Anzeige durch einen mit der Familie zusammenlebenden Angehörigen, einen Arzt, eine Hebamme oder eine andere an der Geburt beteiligte Person vorzunehmen. In diesem Fall ist der Grund für die Verhinderung der Eltern anzugeben.
Die Anzeige muss durch eine berechtigte Person innerhalb eines Monats nach der Geburt erfolgen. Sie kann – je nach Wohnsitz und Status der anzeigenden Person – bei einer koreanischen Auslandsvertretung, beim zuständigen Melderegister oder beim Familienregister eingereicht werden.
Im Ausland geborene koreanische Staatsangehörige ohne registrierte Adresse in Korea erhalten allein auf Grundlage der Geburtsurkunde keine Personenkennziffer (Resident Registration Number). In diesen Fällen ist zusätzlich eine gesonderte Meldung beim zuständigen Bezirksamt erforderlich.
Die Geburtsanzeige kann persönlich bei der zuständigen Verwaltungsbehörde, postalisch oder online über das elektronische Familienregistersystem der Website des Obersten Gerichtshofs eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis, dass die Mutter zum Zeitpunkt der Geburt die koreanische Staatsangehörigkeit besaß
- Nachweis der Staatsangehörigkeit des Kindes, sofern eine doppelte Staatsangehörigkeit besteht
- Heiratsurkunde der Eltern
Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde ist der amtliche Nachweis einer Eheschließung und dient zur Bestätigung des Familienstands. Sie wird unter anderem benötigt für Namensänderungen, die Beantragung von Ehegattenleistungen, aufenthaltsrechtliche Verfahren sowie erbrechtliche Angelegenheiten.
In Südkorea gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten, eine Heiratsurkunde zu beantragen: online über offizielle staatliche Portale, über eine autorisierte mobile Anwendung oder persönlich bei der zuständigen Behörde.
Es gibt verschiedene Arten von Heiratsurkunden, die jeweils unterschiedliche Informationen enthalten:
- Allgemeine Bescheinigung – enthält eine kompakte Übersicht über den aktuellen Familienstand und bestätigt das Bestehen einer Ehe.
- Detaillierte Bescheinigung – umfasst Angaben zu sämtlichen bestehenden und früheren Ehen und wird häufig zur Überprüfung der Eheschließungshistorie verwendet.
- Spezifische Bescheinigung – stellt die familiären Beziehungen eines bestimmten Ehepartners dar und enthält nur die jeweils erforderlichen Informationen; Angaben zu früheren Ehepartnern werden – sofern nicht notwendig – nicht aufgeführt.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Identitätsnachweis
- Ausgefülltes Antragsformular
Scheidungsurkunde
Die Scheidungsurkunde (auch Scheidungsbeschluss genannt) dient als amtlicher Nachweis der rechtskräftigen Auflösung einer Ehe. Sie wird insbesondere benötigt für eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Visum- und Einwanderungsverfahren sowie für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung.
Scheidungsurkunden werden von der zuständigen lokalen Verwaltungsbehörde (Gu-Office, Si-Office oder Eup/Myeon-Office) ausgestellt, bei der die Scheidung registriert wurde. Wurde die Scheidung gerichtlich ausgesprochen, kann die Urkunde auch beim zuständigen Familiengericht beantragt werden.
Der Antrag ist bei der Behörde oder dem Gericht einzureichen, bei dem die Scheidung registriert wurde. Antragsteller im Ausland können sich an die nächstgelegene koreanische Botschaft oder das zuständige Konsulat wenden. Teilweise sind Anträge auch über das staatliche Online-Portal möglich; hierfür ist jedoch eine koreanische Identifikationsnummer bzw. der Zugang zu koreanischen E-Government-Diensten erforderlich.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger amtlicher Identitätsnachweis
- Ausgefülltes Antragsformular
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person unter Angabe von Datum, Uhrzeit und Ort bestätigt. Sie wird von der zuständigen Kommunalbehörde am Sterbeort ausgestellt.
Im Todesfall in Südkorea ist zunächst das Krankenhaus zu kontaktieren, um eine ärztliche Todesbescheinigung zu erhalten. Bei einem Tod infolge eines Unfalls oder einer Straftat ist die zuständige Polizeidienststelle einzuschalten, die eine entsprechende Bescheinigung (z. B. Obduktionsbericht) ausstellt. Diese Dokumente werden ausschließlich an Familienangehörige ausgehändigt und sind für die Registrierung des Todesfalls erforderlich.
Bei ausländischen Staatsangehörigen mit Aufenthaltskarte müssen die Angehörigen unverzüglich die zuständige Botschaft informieren und den Todesfall innerhalb eines Monats beim zuständigen Bezirks- oder Ortsamt (Gu-Office oder Dong Office) anzeigen. War die verstorbene Person nicht in Südkorea gemeldet, ist ebenfalls die jeweilige Botschaft zu informieren, die bei den weiteren rechtlichen Schritten sowie gegebenenfalls bei der Überführung des Leichnams unterstützt.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis des Todes (ärztliche Bescheinigung mit Angabe von Todesursache und -datum)
- Gültiger Identitätsnachweis des Antragstellers
- Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses
Führungszeugnis (Police Clearance Certificate)
Das Führungszeugnis – auch als Strafregisterauszug oder Police Clearance Certificate (PCC) bezeichnet – dient dem Nachweis über das Bestehen oder Nichtbestehen strafrechtlicher Eintragungen. Es wird insbesondere für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, für Visa- und Einwanderungsverfahren, ehrenamtliche Tätigkeiten oder Adoptionsverfahren verlangt.
In Südkorea werden strafrechtliche Registerauskünfte von der zuständigen Polizeibehörde verwaltet. Antragsteller müssen den Zeitraum ihres Aufenthalts in Korea angeben und entsprechende Nachweise beifügen, einschließlich der Ein- und Ausreisestempel sowie Kopien der relevanten Visaseiten.
Der Antrag ist grundsätzlich persönlich einzureichen. Befinden Sie sich außerhalb Koreas und haben keinen Zugang zu einer koreanischen Auslandsvertretung, kann in bestimmten Fällen eine direkte Antragstellung bei der zuständigen Polizeibehörde in Betracht kommen.
Eine Antragstellung per internationalem Kurier ist möglich. In diesem Fall ist zusätzlich eine Fingerabdruckkarte erforderlich, die von der zuständigen Polizeibehörde Ihres Aufenthaltsstaates ausgestellt und amtlich bestätigt wurde.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Biometrisches Passfoto (nicht älter als sechs Monate)
- Gültiger Reisepass
- Kopie der Aufenthaltskarte (ARC) oder des koreanischen Visums
- Bei Namensänderung (z. B. durch Eheschließung): notariell beglaubigter Nachweis zur Identitätsbestätigung
Zur Verwendung im Ausland
Soll die Urkunde im Ausland verwendet werden, ist in der Regel eine Apostille sowie eine beglaubigte Übersetzung in die Amtssprache des Bestimmungslandes erforderlich.
Bildungsnachweise
Ausländische Bildungsnachweise entfalten in Südkorea nur dann die gleiche rechtliche Wirkung wie inländische Dokumente, wenn sie entweder von der Legalisation befreit sind oder das erforderliche Legalisationsverfahren durchlaufen haben.
Dokumente aus Staaten, mit denen die Republik Korea bilaterale Abkommen geschlossen hat, können unter Umständen vollständig von der Legalisation befreit sein. Dokumente aus Staaten, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens von 1961 sind, durchlaufen ein vereinfachtes Verfahren in Form der Apostille.
Besteht weder ein bilaterales Abkommen noch eine Mitgliedschaft im Haager Übereinkommen, ist in der Regel eine konsularische Legalisation erforderlich.