- Beschaffung von Dokumenten bezieht sich auf das Erhalten eines Dokuments von der zuständigen Behörde, sei es eine erstmalige Ausstellung oder eine beglaubigte Kopie.
- Ersatz von Dokumenten bedeutet die Neuausstellung eines verlorenen, beschädigten oder abgelaufenen Dokuments.
- Anforderung von Dokumenten bezeichnet die Suche und das Beschaffen eines bereits existierenden Dokuments, wie z. B. archivierte Aufzeichnungen oder offizielle Auszüge.
Schmidt & Schmidt übernimmt alle drei Dienstleistungen, je nach Ihren spezifischen Bedürfnissen und der Verfügbarkeit des Dokuments im ausstellenden Land.
Um eine Dokumentenbeschaffung oder einen Ersatz anzufordern, füllen Sie einfach das Online-Formular auf unserer Website aus oder senden Sie uns eine E-Mai mit folgenden Angaben:
- das Ausstellungsland;
- den Dokumententyp;
- sowie relevante Kopien oder Fotos, falls vorhanden.
Sobald wir Ihre Anfrage erhalten haben, melden wir uns bei Ihnen mit weiteren Informationen zum Ablauf, zur Bearbeitungsdauer und zu den Kosten.
Schmidt & Schmidt übernimmt den gesamten Prozess der Beschaffung, des Ersatzes oder der Anforderung von Dokumenten und arbeitet dabei mit Behörden in über 140 Ländern zusammen. Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir die Anforderungen, kümmern uns um die nötigen Unterlagen (einschließlich ggf. erforderlicher Vollmachten) und kontaktieren direkt die zuständigen Stellen oder Archive. Wir sorgen für eine zügige Bearbeitung, die Apostillierung oder Legalisierung der Dokumente, falls erforderlich, und den sicheren Versand an Ihre gewünschte Adresse – alles aus einer Hand und effizient.
4. Wird eine Vollmacht für die Beschaffung, den Ersatz oder die Anforderung von Dokumenten benötigt?
Schmidt & Schmidt kann bei der Beschaffung oder dem Ersatz einer Vielzahl von Dokumenten unterstützen, darunter
- Personalausweise (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden);
- Bildungsdokumente (Diplome, Zeugnisse);
- Handelsdokumente (Firmenregistrierungen, Immobilienunterlagen);
- medizinische Dokumente(Gesundheitszeugnisse).
Zusätzlich bieten wir Auszüge aus ausländischen Grundbüchern an, die Informationen zu Eigentümern von Immobilien, katastertechnischen Details, Transaktionshistorie und rechtlichem Status enthalten. Diese werden häufig zur Überprüfung von Immobilien genutzt und können als Beweismittel in rechtlichen Kontexten dienen.
Für geschäftliche Anfragen können wir Auszüge aus Handelsregistern und Bilanzen ausländischer Unternehmen zur Verfügung stellen, um den Geschäftspartner auf seine Zuverlässigkeit und Bonität zu prüfen, bevor Verträge abgeschlossen werden.