Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Beschaffung von Personenstandsdokumenten sowie zur Beantragung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente in Malta mit anschließender Legalisierung und Übersetzung an.
Häufig kommt es vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen von Dokumenten benötigt werden. In diesem Fall ist es erforderlich, Duplikate von Dokumenten zu beantragen. Oft stehen Personen, die Malta verlassen haben, vor Schwierigkeiten bei diesem Verfahren. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente in Malta aus der Ferne zu beantragen, und wir können eine Kurierzustellung der Dokumente an jeden Ort der Welt organisieren.
Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Malta
In Malta ausgestellte Personenstandsdokumente haben in der Regel eine Gültigkeitsdauer von höchstens 6 Monaten, nach deren Ablauf sie durch neue Dokumente mit aktuellen Angaben ersetzt werden müssen.
Wann Dokumente in Malta benötigt werden
Ein Duplikat einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde, Scheidungsurkunde, eines Führungszeugnisses oder einer Sterbeurkunde kann erforderlich sein, um eine Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines Neugeborenen, die Beantragung der Staatsbürgerschaft, Erbschaftsangelegenheiten, die Überprüfung von Daten für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, eine Beschäftigung sowie andere bürokratische Angelegenheiten zu regeln.
Welche Dokumente in Malta beantragt werden können:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Urkunde über Namensänderung
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnis (Certificate of Good Conduct)
- Bildungsdokumente
- Sonstige Personenstandsdokumente
Geburts-, Heirats-, Lebenspartnerschafts- und Sterbeurkunden werden sowohl in Auszugs- als auch in Vollformat ausgestellt, während Bescheinigungen über das Zusammenleben (Cohabitation) und den Familienstand (Free Status) ausschließlich im Vollformat erhältlich sind. Eine Auszugsurkunde enthält die wesentlichen Angaben des Personenstandsakts, während eine vollständige Urkunde sämtliche Details umfasst.
Geburtsurkunde (Certifikat tat-Twelid)
Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom Standesbeamten oder einem amtierenden Standesbeamten des zuständigen Zivil- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich Geburtsdatum, Geschlecht sowie gegebenenfalls der Uhrzeit der Geburt und der familiären Beziehungen.
Die Geburtsurkunde ist das grundlegende Dokument zur Feststellung der Identität einer Person und unerlässlich für die Beantragung weiterer Ausweisdokumente wie eines nationalen Personalausweises oder eines Reisepasses.
Die ausstellende Behörde ist das Öffentliche Registeramt (Public Registry Office) der Identity Malta Agency.
Das Dokument kann online über das eID-Portal von Identity Malta, persönlich beim Öffentlichen Registeramt in Valletta oder Gozo sowie per Post durch Einreichung eines schriftlichen Antrags mit den erforderlichen Unterlagen und Angaben beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Geburtsnachweis eines Krankenhauses oder einer medizinischen Einrichtung
- Reisepässe oder nationale Personalausweise beider Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern (falls zutreffend)
Heiratsurkunde (Certifikat taż-Żwieġ)
Eine Heiratsurkunde ist ein amtliches Dokument, das das Zustandekommen einer Ehe bestätigt. Sie enthält Angaben wie die Namen der Ehepartner, das Datum sowie den Ort der Eheschließung.
Eine Heiratsurkunde kann von jedem der Ehepartner oder von deren bevollmächtigten Vertretern beantragt werden. In bestimmten Fällen können auch Personen mit berechtigtem Interesse, beispielsweise im Rahmen eines Gerichtsverfahrens, dieses Dokument anfordern.
Die ausstellende Behörde ist das Öffentliche Registeramt (Public Registry Office) unter der Identity Malta. Das Dokument kann dort persönlich, online über das eID-Portal oder per Post durch Übersendung eines schriftlichen Antrags mit den Angaben zur Eheschließung beantragt werden.
Zivile Eheschließungen werden unmittelbar beim Öffentlichen Registeramt eingetragen, religiöse Eheschließungen müssen innerhalb von 5 Tagen durch den trauenden Priester oder Geistlichen registriert werden.
Erforderliche Unterlagen
- Anträge beider Ehepartner
- Nationale Personalausweise oder Reisepässe
- Geburtsurkunden beider Antragsteller
- Scheidungs- oder Sterbeurkunden aus früheren Ehen
Scheidungsurkunde / Scheidungsurteil (Sentenza ta' Divorzju)
Eine Scheidungsurkunde dient dem Nachweis der rechtlichen Auflösung einer Ehe. Sie wird unter anderem für eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Einwanderungsanträge sowie für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.
Die ausstellende Behörde ist das Familiengericht (Civil Court – Family Section) für familienrechtliche Verfahren oder das Öffentliche Registeramt für Registerauszüge. Das Dokument kann persönlich beim maltesischen Familiengericht sowie per Post durch Einreichung eines schriftlichen Antrags mit den erforderlichen Angaben beantragt werden.
Scheidungsunterlagen sind nicht öffentlich zugänglich. Nur die beteiligten Parteien, deren rechtliche Vertreter oder Personen mit berechtigtem Interesse (z. B. Testamentsvollstrecker eines Nachlasses) können diese Unterlagen anfordern.
Wenn die Scheidungsurkunde im Ausland verwendet werden soll, kann eine Apostille oder eine beglaubigte Übersetzung erforderlich sein.
Erforderliche Unterlagen
- Namen beider Parteien
- Datum der Scheidung
- Akten- oder Referenznummer
- Identitätsnachweis und Nachweis der Berechtigung
- Ihre originale Heiratsurkunde
Sterbeurkunde (Certifikat tal-Mewt)
Eine Sterbeurkunde dient der amtlichen Bestätigung des Todes einer Person. Sie wird häufig für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten benötigt, wie die Abwicklung von Nachlässen, die Beantragung von Lebensversicherungen, die Erstellung von Testamenten, die Benachrichtigung staatlicher Behörden und die Schließung von Bankkonten.
Sie kann von unmittelbaren Familienangehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern), rechtlichen Vertretern oder Testamentsvollstreckern beantragt werden. Auch staatliche Behörden, die in die Nachlassverwaltung involviert sind, können die Urkunde anfordern.
Die ausstellende Behörde ist das Öffentliche Registeramt (Public Registry Office) unter Identity Malta. Sie kann auch online über die Website von Identity Malta oder per Post durch Einreichung eines schriftlichen Antrags mit den Angaben zur verstorbenen Person beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf staatliche Registrierung
- Ärztliches Todeszeugnis
- Personalausweis oder Reisepass der verstorbenen Person
- Notariell beglaubigte Vollmacht bei Vertretung
- Gerichtsbeschluss, falls der Tod gerichtlich festgestellt wurde
Führungszeugnis / Police Clearance Certificate (Ċertifikat ta’ Kondotta)
Ein Strafregisterauszug, auch als Polizeiliches Führungszeugnis bekannt, ist ein Dokument zum Nachweis des strafrechtlichen Leumunds einer Person oder zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Vorstrafen. Es wird unter anderem für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, Visa- oder Einwanderungsanträge, ehrenamtliche Tätigkeiten sowie für Adoptionsverfahren benötigt.
Ein Police Clearance Certificate (PCC) oder Conduct Certificate wird vom Criminal Records Office (CRO) der Malta Police General Headquarters ausgestellt. In Malta werden alle Informationen zum Strafregister vom CRO verwaltet. Das PCC bestätigt, dass keine Vorstrafen im Zusammenhang mit der Malta Police Force vorliegen und wird häufig für Einwanderung, Beschäftigung oder Studienzwecke im Ausland verlangt.
Bei der Beantragung eines Police Clearance Certificates aus Malta müssen Sie den Zeitraum Ihres Aufenthalts in Malta angeben, einen Wohnsitznachweis erbringen, Ein- und Ausreisestempel Ihres Passes vorlegen (erste Einreise und letzte Ausreise) sowie eine farbige Kopie aller relevanten VISUM-Seiten beifügen. Dieses Zertifikat wird in der Regel Personen ausgestellt, die länger als sechs Monate in Malta wohnhaft waren.
Für die internationale Verwendung
Wenn ein PCC für die Nutzung im Ausland benötigt wird, muss es bei der Generalstaatsanwaltschaft oder deren regionalen Niederlassungen beantragt werden. Diese Version wird auf offiziellem Briefkopf ausgestellt und erfordert häufig eine Apostille für die internationale Anerkennung.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Vollständiger Satz von Fingerabdrücken mit offiziellem Stempel der zertifizierenden Behörde
- Dokument über Dauer und Zeitraum des Aufenthalts in Malta
- Nationaler Personalausweis oder Reisepass
- Wohnsitznachweis
- Schreiben der Einwanderungsbehörde mit Angabe des Zwecks des Führungszeugnisses
Bildungsdokumente
Ausländische Bildungsdokumente haben nur dann denselben rechtlichen Wert wie maltesische Dokumente, wenn sie von der Legalisierung befreit sind oder das erforderliche Legalisierungsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Ländern mit bilateralen Abkommen mit Malta sind vollständig von der Legalisierung befreit. Dokumente aus Ländern, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens von 1961 sind, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Länder, die weder Vertragsparteien des Übereinkommens sind noch bilaterale Abkommen haben, unterliegen der konsularischen Legalisation.
Apostille für Duplikate von Dokumenten in Malta
Malta ist dem Haager Übereinkommen über die vereinfachte Legalisierung von Dokumenten am 11. März 1973 beigetreten.
Somit unterliegen in Malta ausgestellte Dokumente einem vereinfachten Legalisierungsverfahren – der Apostille. Nach einer notariell beglaubigten Übersetzung in jede Sprache erlangen diese Dokumente volle Rechtsgültigkeit im Hoheitsgebiet des jeweiligen Bestimmungslandes.
Bei uns können Sie die Apostillierung von Kopien und Duplikaten von Dokumenten aus Malta in Auftrag geben.