Die Firma Schmidt and Schmidt bietet Dienstleistungen für die Beschaffung von Personenstandsdokumenten sowie für die Beantragung von Duplikaten, verlorenen oder beschädigten Dokumenten in Turkmenistan mit anschließender Legalisierung und Übersetzung an.
Oft gehen Personenstandsdokumente verloren oder werden beschädigt, oder es ist notwendig, aktuelle Kopien der Dokumente zu erhalten. In diesem Fall müssen Duplikate der Dokumente beantragt werden. Personen, die Turkmenistan verlassen haben, stoßen bei diesem Verfahren häufig auf Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht die Beantragung von Dokumenten in Turkmenistan aus der Ferne, und wir können die Dokumente weltweit per Kurier zustellen.
Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Turkmenistan
In Turkmenistan ausgestellte Personenstandsdokumente haben in der Regel eine unbegrenzte Gültigkeitsdauer. Eine Ausnahme bilden Führungszeugnisse, die nicht länger als 3 Monate gültig sind und danach durch neue, aktuelle Dokumente ersetzt werden müssen. Außerdem kann die empfangende Stelle Anforderungen an die Gültigkeitsdauer stellen, dies sollte daher vor Ort geklärt werden.
Wann Duplikate in Turkmenistan erforderlich sind
Ein Duplikat einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde, Scheidungsurkunde, eines Führungszeugnisses oder Sterbeurkunde kann erforderlich sein, um eine Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines Neugeborenen, Staatsangehörigkeit, Erbschaft, Datenüberprüfung für Rentenanträge, Eröffnung von Bankkonten, Beschäftigung und andere bürokratische Vorgänge durchzuführen.
Welche Dokumente in Turkmenistan beantragt werden können
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Namensänderungsurkunde
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnisse
- Bildungsdokumente
- Andere Personenstandsdokumente
Geburtsurkunde
Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom Standesbeamten oder einem stellvertretenden Standesbeamten des zuständigen Personenstands- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich Geburtsdatum, Geschlecht sowie gegebenenfalls Geburtszeit und familiären Beziehungen.
Die zuständige Behörde für die Ausstellung von Geburtsurkunden ist die Abteilung für Personenstandsregistrierung (RÝNÝ). Die Geburt eines Kindes muss innerhalb eines Monats nach der Geburt registriert werden. Sind Sie turkmenischer Staatsbürger und im Ausland ansässig, können Sie die Geburtsurkunde Ihres Kindes bei der nächstgelegenen Botschaft oder Konsulat Turkmenistans beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Reisepässe der Eltern
- Heiratsurkunde der Eltern
- Medizinisches Geburtszeugnis
- Eltern-Antrag / Erklärung
Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde ist der rechtliche Nachweis einer Eheschließung und dient der Bestätigung des Familienstands. Sie wird in der Regel für Verfahren wie Namensänderungen, Beantragung von Ehegattenleistungen, Einwanderungsanträge und erbrechtliche Angelegenheiten benötigt.
Die zuständige Behörde für die Ausstellung der Heiratsurkunde ist die Abteilung für Personenstandsregistrierung (RÝNÝ). Die Urkunde kann durch Einreichung aller erforderlichen Unterlagen beantragt werden. Für im Ausland ansässige Bürger können die Verfahren je nach Land variieren. In der Regel ist ein persönlicher Besuch der konsularischen Abteilung notwendig.
Erforderliche Unterlagen
- Gültige Ausweise beider Parteien
- Heiratsantrag / Erklärung beider Parteien
- Erklärung, dass beide Parteien derzeit nicht verheiratet sind
Für ausländische Staatsbürger
- Notarielle, übersetzte und beglaubigte Kopie des Reisepasses
Scheidungsurkunde
Eine Scheidungsurkunde (auch Scheidungsbeschluss genannt) dient als Nachweis der rechtmäßigen Auflösung einer Ehe. Sie wird für Verfahren wie erneute Eheschließung, Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Einwanderungsanträge sowie für rechtliche Angelegenheiten in Bezug auf Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.
Je nach getroffener Vereinbarung wird das entsprechende Verfahren bestimmt. Bei einer gegenseitigen Vereinbarung kann der Antrag direkt beim Amt für Personenstandsregistrierung (RÝNÝ) gestellt werden. Liegt keine Einigung vor, wird der Fall über das Gerichtssystem bearbeitet.
Nach Bearbeitung des Antrags stellt das Amt für Personenstandsregistrierung die Scheidungsurkunde aus, offiziell bekannt als Nikanyn Bozulandygy Hakynda Şahadatnama.
Gegenseitige Vereinbarung
- Erklärung beider Parteien mit schriftlicher Zustimmung zur Scheidung
- Reisepass beider Parteien
- Heiratsurkunde
Gerichtsbeschluss
- Beglaubigte Kopie des Gerichtsbeschlusses über die Scheidung
- Registrierung des Gerichtsbeschlusses beim RÝNÝ
Todesurkunde
Eine Todesurkunde dient der offiziellen Erfassung der Todesdaten einer Person, einschließlich Datum, Uhrzeit und Ort, und wird von der zuständigen Gemeindebehörde ausgestellt.
Die Ausstellung erfolgt durch Einreichung eines Antrags mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt für Personenstandsregistrierung. Die Todesurkunde, offiziell bekannt als Ölüm Hakynda Şahadatnama, wird in der Regel noch am Tag der Antragstellung ausgestellt. Für turkmenische Staatsbürger im Ausland kann der Prozess leicht variieren.
Erforderliche Unterlagen
- Ärztliches Todeszeugnis
- Reisepass des Verstorbenen
- Schriftlicher Antrag der antragstellenden Person
Polizeiliches Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis (auch Strafregisterbescheinigung oder Police Clearance Certificate) dient dazu, das Vorhandensein oder Nichtvorhandensein von Straftaten einer Person zu bestätigen. Es wird für Tätigkeiten in sicherheitsrelevanten Bereichen, Visa- oder Einwanderungsanträge, ehrenamtliche Tätigkeiten und Adoptionsverfahren benötigt.
Der Antrag wird beim Ministerium für Innere Angelegenheiten oder beim Außenministerium gestellt. Das Verfahren hängt davon ab, ob Sie sich derzeit in Turkmenistan oder im Ausland aufhalten.
Aufenthalt innerhalb Turkmenistans
- Gültiger Reisepass
- Ausgefülltes Antragsformular
Aufenthalt außerhalb Turkmenistans
- Ausgefüllter Antrag, adressiert an die konsularische Abteilung
- Farbkopie der vorübergehenden Aufenthaltserlaubnis im Gastland
- Farbkopie der ersten Seite des Reisepasses
- Farbkopie der Geburtsurkunde
- Zwei Passfotos, auf der Rückseite unterschrieben
- Detailliertes Begleitschreiben mit Angaben zum Aufenthaltszeitraum in Turkmenistan und Zweck der Beantragung
Für die internationale Verwendung
Wenn die Urkunde im Ausland verwendet werden soll, kann sie eine Apostille sowie eine offizielle Übersetzung in die Sprache des Ziellandes erfordern.
Bildungsdokumente
Ausländische Bildungsdokumente haben denselben rechtlichen Wert wie turkmenische Dokumente nur dann, wenn sie von der Legalisierung befreit sind oder den erforderlichen Legalisierungsprozess durchlaufen haben. Dokumente aus Ländern mit bilateralen Abkommen mit Turkmenistan sind vollständig von der Legalisierung befreit. Dokumente aus Ländern, die Teil der Haager Konvention von 1961 sind, durchlaufen ein vereinfachtes Verfahren, die sogenannte Apostille. Wenn die Länder weder Teil der Konvention noch bilateral vereinbart sind, erfolgt eine konsularische Legalisierung.