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Häufig gestellte Fragen zur Beschaffung, Ersetzung und Anforderung von Dokumenten

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Anna Khan
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+49 851 226 083 15
anna.khan@schmidt-export.de

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1. Was ist der Unterschied zwischen Dokumentenbeschaffung, -ersatz und -anforderung?

  • Beschaffung von Dokumenten bezieht sich auf das Erhalten eines Dokuments von der zuständigen Behörde, sei es eine erstmalige Ausstellung oder eine beglaubigte Kopie.
  • Ersatz von Dokumenten bedeutet die Neuausstellung eines verlorenen, beschädigten oder abgelaufenen Dokuments.
  • Anforderung von Dokumenten bezeichnet die Suche und das Beschaffen eines bereits existierenden Dokuments, wie z. B. archivierte Aufzeichnungen oder offizielle Auszüge.

Schmidt & Schmidt übernimmt alle drei Dienstleistungen, je nach Ihren spezifischen Bedürfnissen und der Verfügbarkeit des Dokuments im ausstellenden Land.

2. Wie kann ich eine Dokumentenbeschaffung oder einen Dokumentenersatz anfordern?

Um eine Dokumentenbeschaffung oder einen Ersatz anzufordern, füllen Sie einfach das Online-Formular auf unserer Website aus oder senden Sie uns eine E-Mai mit folgenden Angaben:

  • das Ausstellungsland;
  • den Dokumententyp;
  • sowie relevante Kopien oder Fotos, falls vorhanden.

Sobald wir Ihre Anfrage erhalten haben, melden wir uns bei Ihnen mit weiteren Informationen zum Ablauf, zur Bearbeitungsdauer und zu den Kosten.

3. Wie läuft die Dokumentenbeschaffung, -ersatz oder -anforderung bei Schmidt & Schmidt ab?

Schmidt & Schmidt übernimmt den gesamten Prozess der Beschaffung, des Ersatzes oder der Anforderung von Dokumenten und arbeitet dabei mit Behörden in über 140 Ländern zusammen. Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir die Anforderungen, kümmern uns um die nötigen Unterlagen (einschließlich ggf. erforderlicher Vollmachten) und kontaktieren direkt die zuständigen Stellen oder Archive. Wir sorgen für eine zügige Bearbeitung, die Apostillierung oder Legalisierung der Dokumente, falls erforderlich, und den sicheren Versand an Ihre gewünschte Adresse – alles aus einer Hand und effizient.

4. Wird eine Vollmacht für die Beschaffung, den Ersatz oder die Anforderung von Dokumenten benötigt?

Ja, in den meisten Fällen ist eine Vollmacht erforderlich, da sie Schmidt & Schmidt dazu berechtigt, in Ihrem Namen mit den zuständigen Behörden zu kommunizieren und die notwendigen Schritte durchzuführen. Die Vollmacht ist in der Regel einfach gehalten und umfasst nur die Befugnisse, die für die Bearbeitung Ihrer Anfrage notwendig sind. Schmidt & Schmidt stellt Ihnen dafür ein entsprechendes Muster zur Verfügung.

5. Wie lange dauert die Beschaffung oder der Ersatz eines Dokuments?

Die Bearbeitungszeit für die Beschaffung oder den Ersatz eines Dokuments hängt vom Dokumententyp und dem Ausstellungsland ab.In der Regel dauert ein Standardverfahren ab 14 Werktagen. Schmidt & Schmidt bietet zudem Expressoptionen an, um den Prozess zu beschleunigen und kürzere Bearbeitungszeiten zu ermöglichen, wenn es besonders eilig ist.

6. Wie erhalte ich mein Dokument, nachdem es beschafft oder ersetzt wurde?

Sobald Ihr Dokument beschafft oder ersetzt wurde, sendet Schmidt & Schmidt es Ihnen per sicherem Kurierdienst zu.Die Zustellung erfolgt an die von Ihnen im Anfrageformular angegebene Adresse. Falls das Dokument eine Apostille oder konsularische Legalisierung erfordert, werden diese Schritte vor dem Versand durchgeführt, sodass das Dokument vollständig für die internationale Verwendung gültig ist.

7. Kann Schmidt & Schmidt bei der Apostille oder konsularischen Legalisierung nach der Beschaffung oder dem Ersatz eines Dokuments helfen?

Ja, Schmidt & Schmidt kann bei der Apostille und bei der konsularischen Legalisierung unterstützen, um sicherzustellen, dass das Dokument den Anforderungen für die internationale Anerkennung entspricht.

8. Was soll ich tun, wenn mein Dokument von der empfangenden Partei abgelehnt wird?

Wenn das von Schmidt & Schmidt legalisierte Dokument aufgrund eines Fehlers unsererseits abgelehnt wird, garantieren wir einen schnellen Ersatz ohne zusätzliche Kosten oder eine volle Rückerstattung.

9. Welche Kosten fallen bei der Beschaffung oder dem Ersatz von Dokumenten an?

Die Kosten für die Beschaffung oder den Ersatz von Dokumenten hängen vom Dokumententyp, dem Ausstellungsland und den erforderlichen Zusatzleistungen ab (z. B. Apostille/konsularische Legalisierung oder beglaubigte Übersetzung). Prices start at €120 (excluding VAT) for standard document procurement. Die Preise beginnen bei 120 € (zzgl. MwSt.) für die Standardbeschaffung von Dokumenten. Wir erstellen Ihnen nach Prüfung Ihrer Anfrage ein detailliertes Angebot basierend auf den spezifischen Bedürfnissen.

10. Kann ich den Status meiner Dokumentenbeschaffung oder -ersatzes verfolgen?

Ja, sobald der Prozess begonnen hat, halten wir Sie über den Status Ihrer Anfrage auf dem Laufenden.

11. Wie kann ich sicher sein, dass die Dokumente im Zielland akzeptiert werden?

Wir garantieren, dass alle von Schmidt & Schmidt legalisierten Dokumente im Zielland akzeptiert werden. Wir arbeiten ausschließlich mit offiziellen Behörden, lizenzierte Notaren und zugelassenen Übersetzern, um die Einhaltung internationaler Standards sicherzustellen.

12. Kann Schmidt & Schmidt mir helfen, ein Dokument aus einem Land zu ersetzen oder zu beschaffen, in dem ich mich derzeit nicht befinde?

Ja, Schmidt & Schmidt kann den gesamten Prozess aus der Ferne durchführen, ohne dass Sie sich im Land des ausstellenden Dokuments aufhalten müssen.

13. Bei welchen Dokumenten kann Schmidt & Schmidt bei der Beschaffung oder dem Ersatz helfen?

Schmidt & Schmidt kann bei der Beschaffung oder dem Ersatz einer Vielzahl von Dokumenten unterstützen, darunter

  • Personalausweise (Geburtsurkunden, Heiratsurkunden);
  • Bildungsdokumente (Diplome, Zeugnisse);
  • Handelsdokumente (Firmenregistrierungen, Immobilienunterlagen);
  • medizinische Dokumente(Gesundheitszeugnisse).

Zusätzlich bieten wir Auszüge aus ausländischen Grundbüchern an, die Informationen zu Eigentümern von Immobilien, katastertechnischen Details, Transaktionshistorie und rechtlichem Status enthalten. Diese werden häufig zur Überprüfung von Immobilien genutzt und können als Beweismittel in rechtlichen Kontexten dienen.

Für geschäftliche Anfragen können wir Auszüge aus Handelsregistern und Bilanzen ausländischer Unternehmen zur Verfügung stellen, um den Geschäftspartner auf seine Zuverlässigkeit und Bonität zu prüfen, bevor Verträge abgeschlossen werden.

14. Kann Schmidt & Schmidt bei der Beschaffung historischer oder archivierter Dokumente helfen?

Ja, Schmidt & Schmidt ist auf die Beschaffung historischer oder archivierter Dokumente von staatlichen Behörden, öffentlichen Archiven und Datenbanken weltweit spezialisiert.

15. Welche Voraussetzungen sind erforderlich, um eine beglaubigte Kopie eines Dokuments im Ausland zu erhalten?

Um eine beglaubigte Kopie eines Dokuments im Ausland zu erhalten, müssen in der Regel das Originaldokument (oder ein Nachweis über seine Ausstellung), ein gültiger Personalausweis und manchmal eine Vollmacht vorgelegt werden. Schmidt & Schmidt vereinfacht den Prozess, indem wir die Kommunikation mit den Behörden übernehmen, Vollmachtsvorlagen bereitstellen, falls nötig, und sicherstellen, dass die Beglaubigung durch autorisierte Notare oder Institutionen im Ausstellungsland erfolgt.

16. Wie kann ich die Authentizität eines Dokuments, das aus einem anderen Land beschafft wurde, überprüfen?

Dokumente, die durch Schmidt & Schmidt beschafft werden, stammen ausschließlich von offiziellen Behörden und sind durch lizenzierte Notare oder zugelassene Übersetzer beglaubigt. Falls eine zusätzliche Verifizierung erforderlich ist, können Dokumente je nach Verwendungsland mit einer Apostille oder durch Legalisierung versehen werden. Dies gewährleistet die internationale Anerkennung.

17. Wie weiß ich, ob ich für Dokumente aus dem Ausland eine Apostille oder Legalisierung benötige?

Ob Sie eine Apostille oder eine konsularische Legalisierung benötigen, hängt vom Land ab, in dem das Dokument verwendet werden soll. Wenn sowohl das ausstellende als auch das empfangende Land Mitglied der Haager Apostille-Konvention sind, ist nur eine Apostille erforderlich. Andernfalls ist eine konsularische Legalisierung notwendig. Schmidt & Schmidt berät Sie über die richtige Form der Legalisierung, je nach Zielland, und übernimmt den gesamten Prozess für Sie.

18. Kann ich Dokumente aus mehreren Ländern über Schmidt & Schmidt beschaffen?

Ja, Schmidt & Schmidt bietet Dokumentenbeschaffungsdienste in über 140 Ländern weltweit an. Sie können Dokumente aus mehreren Ländern gleichzeitig anfordern. Das Unternehmen koordiniert jeden Vorgang über sein internationales Netzwerk von Partnern und lokalen Experten und gewährleistet so Effizienz und Konsistenz in allen Ländern.

19. Gibt es internationale Verträge oder Übereinkommen, die die Beschaffung von Dokumenten vereinfachen?

Ja, die wichtigste ist das Haager Apostille-Übereinkommen, das die Legalisierung öffentlicher Urkunden zwischen den Mitgliedsländern vereinfacht, indem es die konsularische Legalisierung durch eine einzige Apostille-Bescheinigung ersetzt. Schmidt & Schmidt stellt sicher, dass Dokumente im Einklang mit den internationalen Verträgen legalisiert werden, so dass sie im Ausland ohne zusätzliche bürokratische Schritte gültig und anerkannt sind.

20. Wie kann ich den Prozess der Dokumentenbeschaffung in dringenden Fällen beschleunigen?

Um die Dokumentenbeschaffung zu beschleunigen, sollten Sie in Ihrer Anfrage deutlich auf die Dringlichkeit hinweisen und alle erforderlichen Informationen und Unterlagen direkt mit einreichen – z. B. eine Kopie des Originaldokuments und das Zielland der Verwendung. Schmidt & Schmidt bietet Expressbearbeitung und -zustellung an. Dank eines weitreichenden Partnernetzwerks kann das Unternehmen auch bei komplexen oder zeitkritischen Fällen schnell handeln.

21. Welche Gebühren fallen für den Ersatz oder die Anforderung von Dokumenten an?

Für den Ersatz oder die Anforderung von Dokumenten fallen Gebühren an, die je nach Land, Art des Dokuments und Bearbeitungsdauer unterschiedlich ausfallen. Der Service von Schmidt & Schmidt umfasst staatliche Gebühren, Bearbeitungskosten sowie optionale Zusatzleistungen wie Apostille, Legalisierung oder beglaubigte Übersetzungen. Die genauen Preise erhalten Sie nach Prüfung Ihrer Anfrage – die Grundgebühr für eine Standardbeschaffung beginnt bei 120 € (zzgl. MwSt.).

22. Wie kann ich eine Geburts- oder Heiratsurkunde aus einem anderen Land anfordern?

Um eine Geburts- oder Heiratsurkunde aus dem Ausland zu erhalten, müssen Sie eine Anfrage einreichen, in der Sie den Dokumententyp, das Ausstellungsland, die Anzahl der benötigten Kopien sowie das Zielland angeben. Das Beifügen einer Kopie oder eines Fotos des Originaldokuments kann den Vorgang beschleunigen. Schmidt & Schmidt übernimmt die gesamte Kommunikation mit den zuständigen Behörden, stellt bei Bedarf eine Vollmachtsvorlage zur Verfügung und sorgt für die sichere Zustellung der beglaubigten Urkunde an Ihre Adresse.

23. Kann ich ein Dokument anfordern, das vor vielen Jahren ausgestellt wurde?

Ja, Schmidt & Schmidt kann auch Dokumente beschaffen, die vor vielen Jahren ausgestellt wurden – darunter archivierte oder historische Unterlagen wie Geburts-, Heirats- oder Gerichtsakten. Da ältere Dokumente häufig manuell recherchiert oder aus Archiven angefordert werden müssen, kann die Bearbeitungszeit etwas länger ausfallen. Die lokalen Partner von Schmidt & Schmidt verfügen jedoch über umfangreiche Erfahrung im Umgang mit Unterlagen aus verschiedenen Zeiträumen und wickeln auch komplexe Anfragen zuverlässig ab.

24. Welche Gründe führen häufig zu Verzögerungen bei der Ersetzung oder Beschaffung von Dokumenten?

Häufige Ursachen für Verzögerungen sind unvollständige oder fehlerhafte Angaben in der Anfrage, fehlende Unterlagen, länderspezifische bürokratische Verfahren, der Zugriff auf Archivdokumente, sowie Feiertage oder Personalmangel bei den zuständigen Behörden. Schmidt & Schmidt minimiert diese Risiken, indem das Unternehmen direkt mit lokalen Experten zusammenarbeitet und alle Anforderungen im Voraus prüft, um eine möglichst zügige Bearbeitung sicherzustellen.

25. Welche Unterlagen muss ich vorlegen, wenn ich ein Dokument ersetzen oder anfordern möchte?

Für die Ersetzung oder Anforderung eines Dokuments müssen Sie in der Regel folgende Unterlagen einreichen: einen gültigen Ausweis, Angaben zum Originaldokument (z. B. Namen, Daten, Ausstellungsort) und, falls vorhanden, eine Kopie oder ein Foto des Originals. In vielen Fällen ist außerdem eine unterzeichnete Vollmacht erforderlich. Schmidt & Schmidt informiert Sie im Detail über die erforderlichen Unterlagen, je nach Dokumententyp und Ausstellungsland.

26. Welche Zahlungsmethoden werden für die Dokumentenbeschaffung akzeptiert?

Schmidt & Schmidt akzeptiert verschiedene Zahlungsmethoden, darunter Kreditkarten, Banküberweisungen sowie andere sichere Online-Zahlungsarten. Die Zahlung erfolgt in der Regel nach Erhalt eines detaillierten Angebots, das auf dem Dokumententyp und dem Ausstellungsland basiert. Die konkreten Zahlungsoptionen werden Ihnen mitgeteilt, sobald Ihre Anfrage bearbeitet wurde.

Kosten der Apostille und der konsularischen Legalisation von Dokumenten im Ausland

Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Dokumenten im Ausland an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie ein knappes Budget haben oder Ihre Dokumente in Rekordzeit beglaubigen lassen müssen, können wir eine geeignete Lösung finden. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Unterlagen.

Beschaffung eines Dokuments

Beschaffung eines Dokuments im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
Zeitrahmen: ab 14 Werktagen

ab 142,80€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 120€

Bestellen
Populär

Apostille und konsularische Legalisation

Apostille oder konsularische Legalisation für ein Dokument im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
  • Konsulargebühr
Zeitrahmen: ab 7 Werktagen

ab 166,60€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 140€

Bestellen

Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten in eine Fremdsprache

Zeitrahmen: ab 2 Werktagen

ab 71,40€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 60€

Bestellen

Die Expresszustellung von Dokumenten mit Apostille aus dem Ausland wird gesondert nach den Tarifen der Zustelldienste berechnet.

Datensicherheit und Datenschutz auf Enterprise-Niveau

ISO 27001-Zertifikat für Informationssicherheit

Jeder Server befindet sich in einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum und ist durch eine eigene Firewall geschützt.

Sichere Verbindung mit SSL-Verschlüsselung

Wie beim Online-Banking erfolgt Ihr Zugriff ausschließlich über eine sichere, SSL-verschlüsselte Verbindung.

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Was ist Beschaffung von Urkunden?

In unserem Video erklären wir Ihnen, was die Beschaffung von Urkunden ist, in welchen Fällen er erforderlich ist, welche Methoden des Beschaffung von Urkunden in verschiedenen Ländern der Welt existieren und welche Dokumente dafür benötigt werden.

Wenn Sie ein Duplikat eines im Ausland ausgestellten Dokuments anfordern müssen, wenden Sie sich bitte an Schmidt & Schmidt.

Wir bieten Dienstleistungen zur Wiederherstellung von Dokumenten in mehr als 100 Ländern auf der ganzen Welt an.

Häufig gestellte Fragen zur Beschaffung von Dokumenten

1. Was ist der Unterschied zwischen Beschaffung, Ersetzung und Wiederbeschaffung von Dokumenten?

  • Beschaffung bedeutet, ein Dokument von der zuständigen Behörde zu erhalten – sei es eine Erstausstellung oder eine beglaubigte Kopie.
  • Ersetzung bezieht sich auf die Neuerstellung eines verlorenen, beschädigten oder veralteten Dokuments.
  • Wiederbeschaffung bedeutet in der Regel, ein bereits existierendes Dokument, wie z. B. archivierte Unterlagen oder amtliche Auszüge, zu finden und zu erhalten.

Schmidt & Schmidt bietet alle drei Dienstleistungen an – je nach Ihrem Bedarf und der Verfügbarkeit des Dokuments im Ausstellungsland.

2. Wie kann ich eine Dienstleistung zur Dokumentenbeschaffung oder -ersetzung anfordern?

Um eine Dienstleistung zur Beschaffung oder Ersetzung von Dokumenten anzufordern, füllen Sie einfach das Webformular auf unserer Website aus oder senden Sie uns eine E-Mail mit folgenden Angaben:

  • Herkunftsland des Dokuments;
  • Dokumentenart;
  • ggf. vorhandene Kopien oder Fotos.

Nach Eingang Ihrer Anfrage setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über das weitere Vorgehen, die Bearbeitungszeit sowie die Kosten.

3. Wie wickelt Schmidt & Schmidt die Beschaffung, Ersetzung oder Wiederbeschaffung von Dokumenten ab?

Schmidt & Schmidt übernimmt die komplette Abwicklung der Beschaffung, Ersetzung oder Wiederbeschaffung von Dokumenten durch die Koordination mit lokalen Behörden in über 140 Ländern. Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir die Anforderungen, kümmern uns um die notwendigen Unterlagen (einschließlich Vollmachten) und treten direkt mit den zuständigen Stellen oder Archiven in Kontakt. Wir sorgen für eine fristgerechte Bearbeitung, ggf. Apostille oder Legalisierung und eine sichere Zustellung an Ihre Wunschadresse – für einen reibungslosen und effizienten Service.

Weitere Antworten finden Sie hier
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ersetzung und Wiederbeschaffung von Dokumenten
Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Aktuelles

Indonesien fordert Malaysia zur Teilnahme an der Apostille-Konvention auf
Indonesien fordert Malaysia zur Teilnahme an der Apostille-Konvention auf

Der indonesische Justizminister Supratman Andi Agtas hat Malaysia aufgefordert, den Beitritt zum Haager Übereinkommen zur Aufhebung der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden vom 5. Oktober 1961, auch bekannt als Apostille-Konvention, zu erwägen. Dies berichtet die indonesische Nachrichtenagentur Antara.

Polina Kalacheva
13 Mai 2025
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen

Ab dem 1. Mai 2025 hat sich das Verfahren zur Apostillierung von Dokumenten in Frankreich vollständig geändert. Offizielle Mitteilungen dazu finden Sie auf dem Portal Service Public und auf der Website des französischen Notars.

Polina Kalacheva
06 Mai 2025
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen

Das ukrainische Justizministerium bestätigt offiziell die Erhöhung der Apostille-Gebühr und begründet die Entscheidung.

Polina Kalacheva
30 April 2025
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten

Die Behörden des Fürstentums Andorra haben das Recht zur Apostillierung von Dokumenten auf den Generaldirektor des Außenministeriums sowie den Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen übertragen. Die entsprechenden Änderungen wurden auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) veröffentlicht.

Polina Kalacheva
29 April 2025

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Andrej Schmidt

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