Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Wiederbeschaffung von Personenstandsurkunden sowie zur Erlangung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente in Finnland an, einschließlich deren anschließender Legalisierung und Übersetzung.
Häufig kommt es vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen von Dokumenten benötigt werden. In diesen Fällen ist es erforderlich, Duplikate der entsprechenden Unterlagen zu beantragen. Besonders Personen, die Finnland verlassen haben, stehen dabei oft vor Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente in Finnland aus der Ferne zu beschaffen, und wir organisieren auf Wunsch auch den Kurier-Versand der Dokumente weltweit.
Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Finnland
In Finnland ausgestellte Personenstandsdokumente sind in der Regel nicht länger als 6 Monate gültig. Nach Ablauf dieser Frist müssen sie durch neue Dokumente mit aktuellen Angaben ersetzt werden.
Wann ist die Beschaffung von Duplikaten in Finnland erforderlich?
Duplikate von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Namensänderungsurkunden, Scheidungsurkunden, Führungszeugnissen oder Sterbeurkunden können unter anderem für die Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines neugeborenen Kindes, Staatsangehörigkeitsverfahren, Erbschaftsangelegenheiten, Datenüberprüfungen für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, die Aufnahme einer Beschäftigung sowie für weitere behördliche Zwecke erforderlich sein.
Welche Dokumente können in Finnland beantragt werden:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Bescheinigung über Namensänderung
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnisse
- Bildungsnachweise
- Weitere Personenstandsdokumente
Geburtsurkunde
Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom Standesbeamten oder einem zuständigen Vertreter des jeweiligen Standes- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich Geburtsdatum, Geschlecht sowie gegebenenfalls Geburtszeit und familiärer Verhältnisse.
In Finnland erfolgt die Ausstellung einer Geburtsurkunde im Rahmen eines klar geregelten Verfahrens unter der Aufsicht der Digital and Population Data Services Agency (DVV). Bei der Geburt eines Kindes in Finnland meldet das Krankenhaus die Geburt automatisch an die Digital and Population Data Services Agency (DVV). Die persönlichen Daten des Kindes, einschließlich einer finnischen Personenkennziffer, werden im Bevölkerungsinformationssystem registriert.
Eine Geburtsurkunde wird nicht automatisch ausgestellt, kann jedoch von den Eltern oder einem gesetzlichen Vertreter beantragt werden. Der Antrag kann online, per E-Mail oder persönlich an einer DVV-Servicestelle gestellt werden.
Für die Verwendung im Ausland stellt Finnland mehrsprachige Geburtsurkunden aus, die internationalen Standards (z. B. EU-Vorschriften) entsprechen. Für bestimmte Länder kann eine Apostillenbeglaubigung erforderlich sein.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständiger Name der Person, für die die Geburtsurkunde beantragt wird
- Datum und Ort der Geburt
- Gültiger Identitätsnachweis des Antragstellers
Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde ist der rechtliche Nachweis einer Eheschließung und dient zur Bestätigung des Familienstands. Sie wird in der Regel für Verfahren wie die Änderung des Nachnamens, die Beantragung von Ehegattenleistungen, Einwanderungs- und Aufenthaltsverfahren sowie für Erbschaftsangelegenheiten benötigt. Die Urkunde kann bei der zuständigen Standesbehörde des Ortes beantragt werden, an dem die Eheschließung stattgefunden hat.
Heiratsurkunden werden dem Ehepaar nicht automatisch ausgestellt, können jedoch bei der Digital and Population Data Services Agency (DVV) beantragt werden. Anträge können online, per E-Mail oder persönlich an einer Servicestelle der DVV gestellt werden.
Arten von Urkunden
- Standardurkunde
- Internationale Urkunde
Vor der Eheschließung ist ein schriftlicher Antrag auf Prüfung möglicher Ehehindernisse zu stellen. Dieses Verfahren stellt sicher, dass nach finnischem Recht keine rechtlichen Hindernisse für die Eheschließung bestehen.
Die Prüfung der Ehehindernisse kann bei jeder Dienststelle der Digital and Population Data Services Agency (Digi- ja väestötietovirasto) beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Identitätsnachweis
- Angaben zur Eheschließung
- Ausgefülltes Antragsformular
Scheidungsurkunde
Eine Scheidungsurkunde dient als Nachweis der rechtlichen Auflösung einer Ehe. Sie wird unter anderem für eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Einwanderungsverfahren sowie für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.
Sind sich beide Ehegatten über die Scheidung einig und bestehen keine Streitigkeiten, können sie gemeinsam einen Scheidungsantrag stellen. Nach einer sechsmonatigen Trennungsfrist wird die Scheidung rechtskräftig. Ist die Scheidung streitig, muss sie gerichtlich durchgeführt werden. Mit Erlass des Scheidungsurteils durch das Gericht gilt die Ehe als rechtlich aufgelöst.
Nach Rechtskraft der Scheidung (entweder im gegenseitigen Einvernehmen oder aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung) wird diese automatisch von der Digital and Population Data Services Agency (DVV) im Bevölkerungsinformationssystem registriert. Eine Scheidungsurkunde wird nicht automatisch ausgestellt, kann jedoch bei der Digital and Population Data Services Agency (DVV) beantragt werden. Der Antrag kann online, per Post oder persönlich an einer Servicestelle der DVV gestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Identitätsnachweis
- Datum der Scheidung
- Gerichtliche Entscheidung (falls zutreffend)
- Ausgefülltes Antragsformular
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde dient als amtlicher Nachweis des Todes einer Person. Sie wird unter anderem für die Abwicklung des Nachlasses, die Geltendmachung von Lebensversicherungsansprüchen sowie für die Schließung von Bank- und sonstigen Finanzkonten benötigt. Die Ausstellung erfolgt durch die zuständige regionale Personenstandsbehörde.
Die Sterbeurkunde kann von nahen Angehörigen (Ehegatten, Kindern, Eltern), von gesetzlichen Vertretern oder Nachlassverwaltern beantragt werden. Auch staatliche Stellen, die mit der Nachlassabwicklung befasst sind, sind berechtigt, einen entsprechenden Antrag zu stellen.
Erforderliche Unterlagen
- Name der verstorbenen Person
- Datum und Ort des Todes
- Identitätsnachweis des Antragstellers sowie Nachweis der Antragsberechtigung
- Vollmacht oder sonstige Berechtigungsnachweise, falls der Antrag durch einen Vertreter gestellt wird
Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis, auch als Strafregisterauszug oder polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet, dient zur Überprüfung, ob eine Person strafrechtlich in Erscheinung getreten ist, oder zur Bestätigung des Nichtvorliegens eines Strafregistereintrags. Es wird unter anderem für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, für Visa- oder Einwanderungsverfahren, ehrenamtliche Tätigkeiten, Waffenbesitzgenehmigungen sowie für Adoptionsverfahren benötigt.
Das Führungszeugnis kann von Ehegatten, gesetzlichen Vertretern (auf Grundlage einer Vollmacht) sowie von staatlichen Behörden oder Gerichten zu rechtlichen Zwecken beantragt werden.
Es ist ausdrücklich ein vollständiger Strafregisterauszug zu beantragen, der sowohl strafrechtliche Einträge (einschließlich bereits getilgter Verurteilungen) als auch Ermittlungsdaten umfasst. Für die Beantragung eines Führungszeugnisses ist ein ausgefülltes Antragsformular sowie ein vorgeschriebenes Einverständnisformular einzureichen, mit dem eine bevollmächtigte Stelle ermächtigt wird, den Antrag im Namen des Betroffenen zu stellen. Das ausgefüllte Antragsformular ist zusammen mit dem Einverständnisformular beim Oikeusrekisterikeskus (Nationales Rechtsregisterzentrum) in Finnland einzureichen.
Zusätzlich ist ein vollständiger Satz von Fingerabdrücken beider Hände vorzulegen, der von einer autorisierten Stelle auf dem vorgeschriebenen Fingerabdruckformular abgenommen und mit dem offiziellen Stempel der ausstellenden Behörde beglaubigt wurde. Das Antragsformular und sämtliche Unterlagen werden anschließend direkt an das Rechtsregisterzentrum in Finnland weitergeleitet.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Gültiger Identitätsnachweis
- Fingerabdrucksatz
Der vollständige Fingerabdrucksatz muss von beiden Händen stammen und von einer autorisierten Behörde oder einem zugelassenen Fingerabdruckdienst erstellt werden. Die Abdrücke sind auf dem vorgeschriebenen Fingerabdruckformular zu nehmen, welches mit dem offiziellen Stempel der zuständigen Stelle zu beglaubigen ist.
Bildungsdokumente
Ausländische Bildungsdokumente besitzen in Finnland nur dann die gleiche rechtliche Wirkung wie finnische Dokumente, wenn sie von der Legalisierung befreit sind oder das erforderliche Legalisierungsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Staaten, mit denen Finnland bilaterale Abkommen geschlossen hat, sind vollständig von der Legalisierung befreit. Dokumente aus Staaten, die dem Haager Übereinkommen von 1961 angehören, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Gehören die betreffenden Staaten weder dem Übereinkommen an noch bestehen bilaterale Abkommen, ist eine konsularische Legalisation erforderlich.
Apostille für Duplikate von Dokumenten in Finnland
Finnland ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 31. Mai 1965 beigetreten.
Daher unterliegen in Finnland ausgestellte Dokumente einem vereinfachten Legalisierungsverfahren – der Apostille. Nach einer notariell beglaubigten Übersetzung in die gewünschte Sprache erlangen diese Dokumente im Hoheitsgebiet des Bestimmungsstaates volle Rechtskraft.
Bei uns können Sie die Apostille für Kopien und Duplikate von in Finnland ausgestellten Dokumenten bestellen.