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Marina Weger
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+49 851 226 083 3
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Zertifizierung für Exporte nach Russland, Kasachstan und EAWU

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EAC Zertifizierung von Maschinen und Anlagen

Für die Einfuhr, den Verkauf und die Nutzung von Maschinen und Anlagen in Russland, Kasachstan und in anderen Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) – Belarus, Armenien und Kirgisistan - ist ein EAC Zertifikat oder eine EAC Deklaration entsprechend den Technischen Regelwerken der EAWU erforderlich. In der Regel unterliegen Maschinen und Anlagen folgenden technischen Regelwerken:

  • TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen
  • TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
  • TR ZU 012/2011 Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen
  • TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit

Für bestimmte Arten von Maschinen und Ausrüstungen können je nach Anwendungsbereich weitere technische Regelwerke, GOST Standarte und/oder andere Rechtsnormen einschlägig sein.

Gebrauchte Maschinen oder Anlagen oder Ersatzteile von Maschinen unterliegen keiner Konformitätsbewertung.

EAC Zertifikat für die Maschinen

In dem Anhang 3 zum technischen Regelwerk TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen ist die Liste der zertifizierungspflichtigen Maschinen aufgeführt.

Der EAC Zertifizierung nach TR ZU 010/2011 unterliegen:

  • Holzverarbeitungsgeräte für den Haushalt
  • Off-Road-Fahrzeuge, Motorschlitten und deren Anhänger
  • Werkstattausrüstung
  • Landwirtschaftliche Maschinen
  • Kleine Gartenbau- und Forstwirtschaftsgeräte
  • Maschinen für Vieh-, Geflügelhaltung und Futterproduktion
  • Mechanisierte Werkzeuge
  • Forstmaschinen
  • Ausrüstung für Handel und Gastronomie
  • Ausrüstung für den Bergbau und Bergbautransport
  • Bergwerk Transportmaschinen
  • Bohranlagen
  • Ausrüstung für Belüftung von Bergwerken
  • Fördermaschinen, Hebeausrüstung

Maschinen für Tierhaltung

Die Maschinen, die in der Tierhaltung, Landwirtschaft, im Gartenbau und der Forstwirtschaft bestimmt sind, unterliegen einer EAC Zertifizierung. Darunter fallen auch Mittel zur Mechanisierung der Aussaat und Ernte, Maschinen für Rinder- und Geflügelfarmen, Anlagen zur Herstellung von Futtermitteln sowie Mittel zur Hilfsmechanisierung wie elektrische Geräte (Benzinkettensägen).

Bergbau

Maschinen für Bergbau umfassen Maschinen zur Gewinnung von Kohle und anderen Gesteinen, Bohrgeräte auch für Brunnen und Tunnelbau. Dies umfasst: Bohrinseln, Bohrhammer, Mechanismen zum Eindämmen und Laden von Explosionswegen, Minentransport (Bergbauwinden für Minen, Band- und Schaber-Minenförderer usw.) sowie Metallstützen für vorbereitende Arbeiten.

Hebezeuge

Eine Reihe von Produkten für Fahrzeuge sowie Hebezeuge müssen ebenfalls zertifiziert werden. Hierbei handelt es sich um Garagenausrüstung und alle Mechanismen zum Heben von Lasten wie Kräne.

Schemas der EAC Zertifizierung

Es gibt unterschiedliche Schemas bei der EAC Zertifizierung. Jedes Schema legt fest, wie der Antragsteller vorgehen muss, damit die Konformität des Produktes bestätigt werden kann.

Für die EAC Zertifizierung werden in der Regel Muster benötigt. Die Muster müssen in ein in der EAWU akkreditiertes Prüflabor geschickt werden.

Die EAC Zertifizierung sieht je nach dem Schema ein verbindliches Produktionsaudit vor.

Schema Beschreibung
1C

ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Das EAC Zertifikat wird für max. 5 Jahre ausgestellt. Hier werden Muster getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. Auf der Grundlage von Prüfprotokollen, Prüfung von technischen Unterlagen und Ergebnissen des Audits wird das EAC Zertifikat ausgestellt.

Jedes Jahr muss auch eine Inspektionskontrolle durchgeführt werden.

3C ist für eine Chargenlieferung oder einmalige Lieferung vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt.
9C ist für eine begrenzte Anzahl von Maschinen vorgesehen, die zur Ausrüstung von Unternehmen auf dem Gebiet der EAWU benötigt werden. Die Konformitätsbewertung erfolgt auf der Grundlagen von technischen Unterlagen.

EAC Deklaration für die Maschinen

In dem Anhang 3 zum technischen Regelwerk TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen ist die Liste der Maschinen aufgeführt, für die eine EAC Deklaration vorgesehen ist.

Der EAC Deklarierung nach TR ZU 010/2011 unterliegen:

  • Turbinen und Gasturbien
  • Belüftungsmaschinen
  • Brechanlagen
  • Dieselgeneratoren
  • Lademaschinen
  • Förderbänder
  • Elektrische Flaschenzüge
  • Industriefahrzeuge ohne Schienen
  • Kryogenausrüstung, Kompressoren, Kühlgeräte, Autogen, Gasbehandlung
  • Gasbetriebene Ausrüstung für Metallbearbeitung und Beschichtung
  • Gasreinigungsanlagen und Staubfilter
  • Ölförderung- und Ölexplorationsausrüstung
  • Lackierausrüstung
  • Ausrüstung für flüssiges Ammoniak
  • Ausrüstung für die Aufbereitung und Reinigung von Trinkwasser
  • Metallbearbeitungsmaschinen
  • Holzbearbeitungsmaschinen außer entsprechende Maschinen für den Haushalt
  • Schweißausrüstung und Ausrüstung für die gasthermische Bearbeitung
  • Industrie-Traktoren
  • Gabelstapler
  • Fahrräder
  • Erdbewegungsmaschinen
  • Baumaschinen und Geräte
  • Ausrüstung für die Baustoffindustrie
  • Industrielle Wäschereimaschinen
  • Maschinen und Anlagen für öffentliche Versorgungssektor
  • Industrieventilatoren
  • Industrie-Klimaanlagen
  • Lufterhitzer und Luftkühler
  • Druckmaschinen
  • Heizkessel betrieben mit flüssigen und festen Brennstoffen
  • Warmwasserbereiter und Heizungsanlagen betrieben mit flüssigen und festen Brennstoffen
  • Industriearmaturen
  • Schlosserwerkzeug
  • Fräsen-, Sägen- und Schleifwerkzeuge
  • Ausrüstung für die Leichtindustrie: Textil-, Chemie- , Lebensmittel- und Zellstoff- und Papierindustrie

Die Maschinen und Anlagen, die in der chemischen Industrie ihre Verwendung finden, unterliegen in der Regel der EAC Deklarierung.

Metallbearbeitungsmaschinen, Maschinen und Geräte zum Stanzen, Zerkleinern und Gießen, Vorrichtungen zum Aufbringen von Schutz- und Dekorationsfarben und Lackbeschichtungen, Luftverteilungs-, Gasturbinen-, Pump-, Kompressor- und Kälteanlagen sowie Aufbereitungsanlagen und Dieselgeneratoren unterliegen einer EAC Deklarierung.

Schemas der EAC Deklarierung

Schema Beschreibung
1D ist für eine Serienproduktion vorgesehen.
2D ist für eine Chargenlieferung vorgesehen.
3D ist auch für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich.
4D ist für eine Chargenlieferung vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich.
5D ist nur für eine Serienproduktion vorgesehen. Das Schema 5D wird für Maschinen und Anlagen angewandt, die in Produktionsstätten mit erhöhter Gefährdung verwendet werden.
6D kann bei einer Serienproduktion verwendet werden, wenn der Produzent über ein in der EAWU zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügt.

Elektromagnetische Verträglichkeit und Niederspannung

Die Maschinen können vom Strom betrieben werden. In diesem Fall muss zusätzlich zum EAC Zertifikat oder einer EAC Deklaration für die Maschine eine EAC Deklaration nach TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit und TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen.

Das technische Regelwerk TR ZU 020/2011 betrifft alle Geräte, die elektromagnetische Störungen erzeugen können, oder diejenigen Geräte, deren Funktionsfähigkeit vom Einfluss externer elektromagnetischer Störungen abhängt.

Das technische Regelwerk TR ZU 004/2011 betrifft alle Niederspannungsgeräte, die für den Wechselstrom von 50 bis 1000 Volt und Gleichstrom 75 bis 1500 Volt bestimmt sind.

Explosionsgeschützte Ausrüstung

EX Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion

Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 012/2011 betrifft alle explosionsgeschützten elektrischen und nicht elektrischen Geräte und Maschinen, einschließlich deren EX-Schutz-Komponenten, die für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen bestimmt sind. Die Konformität mit dem technischen Regelwerk wird in Form einer EAC EX Zertifizierung bestätigt. Mehr Informationen über die Zertifizierung von Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen nach TR ZU 012/2011 kann man im Artikel "EAC EX Zertifikat für Russland, Kasachstan und Eurasische Wirtschaftsunion" finden.

Zertifizierungsmatrix

Manchmal ist es empfehlenswert bei großen und komplexeren Anlagen eine Zertifizierungsmatrix für die EAC Konformitätsbewertung selbst erstellen oder durch die Experten erstellen lassen. Die Zertifizierungsmatrix gibt die Übersicht darüber, für welche Komponente der Anlagen welche Konformitätsnachweise und zusätzliche Unterlagen erforderlich sind.

Die Matrix wird meisten in Excel Format verfasst und besteht aus den folgenden Elementen:

  • Bezeichnung der Komponente
  • Bezeichnung des erforderlichen Konformitätsnachweises
  • Bezeichnung der erforderlichen technischen Unterlagen

Arten von Konformitätsnachweisen, die normalerweise von Herstellern, Importeuren und Verkäufern verlangt werden, sind:

  • EAC Zertifikat gemäß den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion
  • EAC Deklaration gemäß den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion
  • Zertifikat über staatliche Registrierung
  • Brandschutzzertifikate
  • Bauartzulassungen für Messgeräte – Pattern Approval Certificates
  • Zertifikate der Kalibrierung
  • Lizenzen oder andere Zulassungen

Technische Unterlagen:

Technischen Unterlagen für EAC Zertifizierung von Maschinen und Anlagen: Technischer Pass, Bedienungsanleitung

Die Begleitunterlagen für die Konformitätsbewertung von Maschinen und Anlagen müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgelegt werden und enthalten:

  • Ausführliche Produktbeschreibung
  • Produktbezeichnung
  • Technischer Pass
  • Sicherheitsbetrachtung
  • Bedienungsanleitung
  • Technische Zeichnungen
  • Technisches Datenblatt
  • Prüfprotokolle
  • Kopie des Zertifikates des Qualitätsmanagementsystems

EAC Kennzeichnung

TR ZU 010/2011 über die Sicherheit der Maschinen und Anlagen

Die Produkte, deren Konformität mit den Anforderungen der TR ZU 010/2011 bestätigt wurde, dürfen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende Kennzeichnung kann mit Bußgeld und mit einer Beschlagnahme geahndet werden.


Markierung der Maschine

Eine Maschine muss klar gekennzeichnet werden mit:

  • Name des Herstellers und seine Handelsmarke
  • Bezeichnung der Maschine und (oder) Anlage (Typ, Marke, Modell, falls vorhanden);
  • Baujahr und -Monat

Wenn es unmöglich ist, diese Angaben auf die Maschinen anzubringen, können sie nur in der Bedienungsanleitung festgehalten werden. Aber! Name des Herstellers und seine Handelsmarke und
Bezeichnung der Maschine und (oder) Anlage (Typ, Marke, Modell, falls vorhanden) müssen auf die Verpackung angebracht werden.

Die Warnschilder und Warnzeichen müssen dauerhaft an die Maschine angebracht werden.

Die Bedienungsanleitung muss folgende Punkte enthalten:

  • Angaben zu Aufbau, Arbeitsweise, und Eigenschaften der Maschine
  • Anweisungen für Installation oder Montage, Inbetriebnahme, Wartung und Reparatur der Maschine und (oder) Anlage
  • Anweisungen zur Verwendung der Maschine und (oder) Anlage und Sicherheitsmaßnahmen, die bei Inbetriebnahme, während des Betriebs, der Wartung, Reparaturen, Prüfung, Transport, Verpackung, und Lagerung und Entsorgung beachtet werden müssen
  • Lagerfrist, Lebensdauer. Danach muss die Maschine aus Betrieb genommen werden, repariert oder entsorgt werden
  • Liste möglicher fehlerhafter Handlungen des Personals, die zu einem Unfall führen können;
  • Handlungen des Personals beim Unfall
  • Hinweise zur Außerbetriebnahme und Entsorgung
  • Angaben zur Qualifikation des Personals

Bevollmächtigter Vertreter

Bevollmächtigter VertreterEin Hersteller von Maschinen und Anlagen, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung einer Konformitätsbewertung von Maschinen auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.

Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigter Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.

Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.

Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen für Maschinen

Die Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats oder der EAC Deklaration für Maschinen unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema, der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und Maschinen und beträgt durchschnittlich von einem bis 5 Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.

Detaillierte Informationen über die Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen finden Sie hier.

Dauer und Kosten der EAC Konformitätsbewertung von Maschinen

Die Beantragung eines EAC Zertifikats oder einer EAC Deklaration ist ein zeitaufwendiges und kostenintensives Verfahren. Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie z.B.: Art der Maschinen und die Komplexität der Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.

Die Beantragung eines EAC Zertifikats kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.

Detaillierte Informationen über die Kosten der EAC-Konformitätsbewertung: EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung finden Sie hier.

Zustellung von Unterlagen

Bei der Beantragung einer Konformitätsbescheinigung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Abschluss der Konformitätsbewertung eine Kopie per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.

Zertifizierung beantragen
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Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.

Häufig gestellte Fragen zur EAC Zertifizierung und Deklarierung

1. Was ist ein EAC Zertifikat?

Das EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist ein offizieller Nachweis dafür, dass die Produkte den harmonisierten technischen Vorschriften, den sogenannten technischen Regelwerken der teilnehmenden Länder der EAWU entsprechen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch das Zertifikat der EAWU bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

2. Was ist eine EAC Deklaration?

Die EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion ist ein Nachweis dafür, dass die Produkte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entsprechen. Eine EAC Deklaration wird durch den Hersteller, Importeur oder eine bevollmächtigte Person erstellt und in das einheitliche Register eingetragen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch die Deklaration bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

3. Worin besteht der Unterschied zwischen einem EAC Zertifikat und einer EAC Deklaration?

Das EAC Zertifikat darf nur nach einer Qualitätsprüfung, welche durch eine unabhängige, in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion akkreditierten Zertifizierungsstelle erfolgt, ausgestellt werden. Die Zertifizierung wird auf der Basis von technischen Unterlagen, unternehmensinternen Prüfprotokollen bzw. von akkreditierten Prüflaboren bereitgestellten Prüfprotokollen, sowie gegebenenfalls auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort durchgeführt. Das Zertifikat wird auf einem amtlichen Vordruck gedruckt, welcher über mehrere fälschungssichere Elemente verfügt und durch die Unterschrift und das Siegel einer akkreditierten Stelle beglaubigt wird. Das EAC Zertifikat wird in der Regel für "komplexe" Produkte ausgestellt, die eine aufwendigere Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden erfordern.
Die EAC Deklaration ist eine Konformitätserklärung des Herstellers, Importeurs oder bevollmächtigten Vertreters darüber, dass das Produkt den Mindestanforderungen der technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht. Im Unterschied zum EAC Zertifikat wird die EAC Deklaration vom Hersteller bzw. Importeur angefertigt. Alle notwendigen Prüfungen und Analysen werden entweder vom Hersteller oder in einigen Fällen vom Labor durchgeführt. Der Antragsteller stellt die EAC Deklaration selbst auf einem normalen Blatt Papier aus. Die EAC Deklaration muss von dem bevollmächtigten Vertreter oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle eines Mitgliedstaats der Eurasischen Wirtschaftsunion in das einheitliche Register der EAWU eingetragen werden. Mehr Informationen hier.
Mehr Antworten finden Sie hier!
Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Vielen Exporteuren fällt es schwer bei der großen Anzahl an technischen Vorschriften und Regulierungen den Überblick zwischen EAC-Kennzeichnung, EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung, staatlicher Registrierung und GOST-Normen zu behalten. Um einen reibungslosen Eintritt in den den Markt der EAWU zu gewährleisten, bieten wir eine große Palette an Seminaren, Vorträgen, Workshops und Beratungsdienstleistungen an, die individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden können.

Wir teilen dabei unter anderem fundiertes Wissen zur technischen Regulierung und dem Zertifizierungssystem der EAWU sowie den einzelnen Schritten der Konformitätsbewertung und zur Erstellung der notwendigen technischen Unterlagen.

Durch ihre langjährige Erfahrung können unsere Experten Ihnen außerdem spezifisches Branchenwissen aus dem Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, der Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und der Möbelbranche zur Verfügung zu stellen.

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Erstellung technischer Unterlagen

Erstellung der technischen Unterlagen für die EAC Zertifizierung

Bei der Einführung neuer Produkte in den Eurasischen Wirtschaftsraum spielen die technischen Dokumente eine fundamentale Rolle. Sie bilden nicht nur die Grundlage für die Konformitätsbewertung, sondern sind beispielsweise auch bei der Inbetriebnahme einer neuen Maschine entscheidend. Relevant sind vor allem die folgenden Unterlagen:

Technischer Pass
Sicherheitsbetrachtung
Bedienungsanleitung
Sicherheitsdatenblatt
Prüfprotokolle
Zündgefahrenbewertung

Technisches Fachwissen, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung der Dokumente bilden die Voraussetzung für einen problemfreien Vertrieb und Einsatz der Produkte, Maschinen oder Anlagen im Gebiet der EAWU. Die technischen Unterlagen müssen außerdem zwingend auf Russisch oder auf der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes, in dem das Produkt vertrieben oder eingesetzt werden soll, verfasst sein.

Um etwaige Probleme zu vermeiden, helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung neuer technischer Dokumente oder überprüfen bereits vorhandene Dokumente auf Vollständigkeit, sowie auf sprachliche und terminologische Korrektheit im Russischen.

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Musterprüfung

Prüfungen von Produktmustern für die EAC Konformitätsbewertung

Ein wichtiger Schritt im Konformitätsbewertungsverfahren ist die Prüfung von Produktmustern, bei der die Konformität der Produkte mit den jeweiligen Technischen Regelwerken der EAWU kontrolliert wird. Im Fall einer EAC-Zertifizierung darf diese nur in akkreditierten Laboren durchgeführt werden und muss speziellen Regeln folgen. Handelt es sich um eine EAC-Deklaration, können die Tests auch in nicht akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Im Anschluss wird ein Prüfprotokoll erstellt, welches die Prüfungsergebnisse sowie Informationen über den Hersteller und die Prüfmethode enthält.

Sowohl beim Versand als auch beim Prüfungsverfahren selbst gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Da sich leider auch einige unseriöse Zertifizierungsstellen Zugang zum Markt verschafft haben, ist hier äußerste Vorsicht bei der Wahl der Zertifizierungsstelle geboten. Damit die Musterprüfungen reibungslos ablaufen können, unterstützen wir Sie bei

  • der Auswahl geeigneter Muster für die Tests,
  • der Zollabwicklung,
  • sowie der Vermittlung an vertrauenswürdige Zertifizierungsstellen und Prüflabore.
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Technische Übersetzung

Technische Übersetzung

Um Waren und Geräte nach Russland oder andere Länder der EAWU zu exportieren, müssen technische Dokumente und deren korrekte Übersetzungen ins Russische oder in die Muttersprache des EAWU Mitglieds vorgelegt werden. Für die Übersetzung solcher Dokumente muss der Übersetzer über umfassende Kenntnisse in einem bestimmten technischen Bereich sowie über Kenntnisse in hochspezialisierter Terminologie verfügen.

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung in der Übersetzung solcher technischen Dokumente wie Betriebshandbücher, technische Pässe, Sicherheitsbetrachtungen, Risikobeurteilung, Gerätepässe, Prüfprotokolle usw. Die Übersetzer von Schmidt & Schmidt beherrschen Russisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch.

Wir garantieren Ihnen eine zeitnahe, qualitativ hochwertige und genaue Übersetzung aller erforderlichen Dokumente.

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Warum Kunden uns wählen:

Qualifiziertes Team von Experten und Beratern

Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung im Bereich Export und Zertifizierung

Zertifizierung aller Produktarten

Wir arbeiten mit Kunden aus allen Industriezweigen

Schnelle Bearbeitung von Aufträgen

Individueller Umgang mit unseren Kunden und schnelle Bearbeitung der Anfragen zeichnen uns aus

Fundierte Kenntnisse der technischen Regulierung

Dank unserem technischen und juristischen Know-how garantieren wir hohe Qualität der Dienstleistungen

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Aktuelles

Indonesien fordert Malaysia zur Teilnahme an der Apostille-Konvention auf
Indonesien fordert Malaysia zur Teilnahme an der Apostille-Konvention auf

Der indonesische Justizminister Supratman Andi Agtas hat Malaysia aufgefordert, den Beitritt zum Haager Übereinkommen zur Aufhebung der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden vom 5. Oktober 1961, auch bekannt als Apostille-Konvention, zu erwägen. Dies berichtet die indonesische Nachrichtenagentur Antara.

Polina Kalacheva
13 Mai 2025
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen

Ab dem 1. Mai 2025 hat sich das Verfahren zur Apostillierung von Dokumenten in Frankreich vollständig geändert. Offizielle Mitteilungen dazu finden Sie auf dem Portal Service Public und auf der Website des französischen Notars.

Polina Kalacheva
06 Mai 2025
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen

Das ukrainische Justizministerium bestätigt offiziell die Erhöhung der Apostille-Gebühr und begründet die Entscheidung.

Polina Kalacheva
30 April 2025
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten
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Die Behörden des Fürstentums Andorra haben das Recht zur Apostillierung von Dokumenten auf den Generaldirektor des Außenministeriums sowie den Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen übertragen. Die entsprechenden Änderungen wurden auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) veröffentlicht.

Polina Kalacheva
29 April 2025

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