Die Industriesicherheit (Arbeitsschutz) wird in der Republik Belarus durch das Gesetz 354-З „Über Industriesicherheit“ vom 05.01.2016 geregelt.
Das Gesetz Nr. 354-З legt drei Kategorien fest, die der Regulierung unterliegen:
- Gefährliche Produktionsanlagen
- Potenziell gefährliche Produktionsanlagen
- Technische Ausrüstung
Der Begriff "technische Ausrüstung" umfasst Geräte, Teile von Rohrleitungen, Maschinen, Mechanismen, Produkten oder deren Kombination, die in einer gefährlichen Produktionsanlage und (oder) einer potenziell gefährlichen Anlage verwendet werden können und deren technischer Zustand einen direkten Einfluss auf den Zustand der Arbeitssicherheit hat.
Die staatliche Aufsicht (Aufsicht) im Bereich der Industriesicherheit wird gemäß den Rechtsvorschriften über Kontrollaktivitäten (Aufsichtstätigkeiten) organisiert und durchgeführt, um zu überprüfen, ob die Objekte den Anforderungen an den Arbeitsschutz entsprechen.
Die staatliche Aufsicht im Bereich der Industriesicherheit wird von Gospromnadzor durchgeführt.
Genehmigungen für Ausführen von Arbeiten bei gefährlichen Produktionsanlagen
Es gibt zweit Arten von Genehmigungen:
- Lizenz
- Erlaubnis
Die Ausführung bestimmter Arten von Arbeiten (Erbringung bestimmter Arten von Dienstleistungen) bei der Durchführung von Tätigkeiten im Bereich der Industriesicherheit und des Arbeitsschutzes, für die keine Lizenz erforderlich ist, erfolgt auf der Grundlage von Erlaubnissen. Die Erlaubnis wird vom Gospromnadzor erteilt.
Identifizierung einer gefährlichen Produktionsanlage
Die Identifizierung einer gefährlichen Produktionsanlage erfolgt vor der Inbetriebnahme.
Die Identifizierung einer gefährlichen Produktionsanlage, in der Öl und Erdgas gefördert werden, erfolgt nach Inbetriebnahme und Messung des Schwefelwasserstoffanteils im produzierten Öl und Erdgas.
Zu den gefährlichen Produktionsfaktoren zählen Produktionsfaktoren, deren Auswirkungen auf den Arbeitnehmer unter bestimmten Bedingungen zu Verletzungen, plötzlicher starker Verschlechterung der Gesundheit oder zum Tod führen.
Basierend auf den Ergebnissen der Identifizierung einer gefährlichen Produktionsanlage wird ein Gutachten erstellt.
Das Gutachten soll eine Schlussfolgerung über die Einstufung der Anlage als gefährliche Produktionsanlage und Informationen über die gefährliche Produktionsanlage enthalten (Name, Standort, Art der Gefahr, Zusammensetzung der gefährlichen Produktionsanlage (Liste der potenziell gefährlichen Anlagen, die als Teil einer gefährlichen Produktionsanlage betrieben werden, ihre technischen Merkmale)).
Registrierung gefährlicher Produktionsanlagen
Gefährliche Produktionsanlagen müssen im staatlichen Register gefährlicher Produktionsanlagen registriert werden und dürfen erst nach einer solchen Registrierung betrieben werden.
Nach der Registrierung wird der gefährlichen Produktionsanlage eine Registrierungsnummer zugewiesen. Anschließend wird eine Registrierungsbescheinigung ausgestellt.