Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Wiederbeschaffung von Personenstandsdokumenten sowie zur Beantragung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente in Montenegro an, einschließlich deren anschließender Legalisierung und Übersetzung.
Häufig kommt es vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen von Dokumenten benötigt werden. In diesen Fällen ist die Beantragung von Duplikaten erforderlich. Besonders Personen, die Montenegro verlassen haben, stehen dabei oft vor Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht es, Dokumente in Montenegro aus der Ferne zu beschaffen, und wir organisieren auf Wunsch auch den weltweiten Kurier-Versand der Dokumente.
Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Montenegro
In Montenegro ausgestellte Personenstandsdokumente sind in der Regel unbegrenzt gültig. Allerdings können die empfangenden Stellen zeitliche Anforderungen an die Gültigkeit stellen.
Wann ist die Beantragung von Duplikaten in Montenegro erforderlich?
Duplikate von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Namensänderungsurkunden, Scheidungsurkunden, Führungszeugnissen oder Sterbeurkunden können unter anderem für Eheschließungen im Ausland, die Registrierung eines neugeborenen Kindes, Staatsangehörigkeitsverfahren, Erbschaftsangelegenheiten, Datenüberprüfungen für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, die Aufnahme einer Beschäftigung sowie für weitere behördliche Zwecke erforderlich sein.
Welche Dokumente können in Montenegro beantragt werden
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Bescheinigung über Namensänderung
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnisse
- Bildungsdokumente
- Weitere Personenstandsdokumente
Personenstandsdaten in Montenegro werden von den kommunalen Standesämtern (Matični ured) verwaltet, die dem Innenministerium unterstehen. Jede Gemeinde verfügt über ein eigenes Amt, das für die Führung dieser Register zuständig ist.
Anträge auf Personenstandsdokumente in Montenegro können in der Regel persönlich, per Post oder online gestellt werden, abhängig von den angebotenen Dienstleistungen der jeweiligen Gemeinde. Für persönliche Anträge müssen Antragsteller das örtliche Standesamt (Matični ured) aufsuchen, in dem das Register geführt wird. Dazu sind ein Identitätsnachweis, z. B. Reisepass oder Personalausweis, das ausgefüllte Antragsformular und gegebenenfalls weitere erforderliche Unterlagen vorzulegen.
Einige Standesämter akzeptieren alternativ Anträge per Post. In diesem Fall sollten Antragsteller ein schriftliches Gesuch mit Angaben zum Dokument, eine Kopie des Ausweises, die Zahlung etwaiger Gebühren und einen frankierten Rückumschlag für die Rücksendung des Dokuments beifügen. Montenegro arbeitet zudem an der Digitalisierung seiner Register, sodass einige Gemeinden möglicherweise Online-Antragsmöglichkeiten über ihre Websites oder das Portal des Innenministeriums anbieten.
Geburtsurkunde (Izvod iz matične knjige rođenih)
Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom Standesbeamten oder einem bevollmächtigten Vertreter des zuständigen Personenstands- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie enthält wesentliche Angaben zur Geburt einer Person, darunter Name, Geburtsdatum, Geburtsort sowie Angaben zu den Eltern. Sie wird für verschiedene Zwecke benötigt, wie z. B. für die Beantragung von Ausweisdokumenten, die Einschreibung in Schulen oder rechtliche Angelegenheiten.
Die Geburtsurkunde ist das primäre Dokument zur Feststellung der Identität einer Person und ist unerlässlich für die Beantragung weiterer Ausweisdokumente wie Personalausweis oder Reisepass.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Identitätsnachweis
- Geburtsdatum und -ort
Heiratsurkunde (Izvod iz matične knjige venčanih)
Eine Heiratsurkunde ist ein amtliches Dokument, das die Eheschließung offiziell bestätigt. Sie enthält Angaben wie die Namen der Ehepartner, Datum und Ort der Eheschließung.
Die Heiratsurkunde kann von einem der Ehepartner oder deren bevollmächtigten Vertreter beantragt werden. In bestimmten Fällen können auch Personen mit berechtigtem Interesse, etwa für rechtliche Verfahren, dieses Dokument beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Anträge von beiden Ehepartnern
- Personalausweise oder Reisepässe
- Geburtsurkunden beider Antragsteller
- Scheidungs- oder Sterbeurkunden früherer Ehen, falls zutreffend
Scheidungsurkunden (Izvod iz matične knjige razvedenih)
Eine Scheidungsurkunde dient als Nachweis der rechtlichen Auflösung einer Ehe. Sie wird unter anderem benötigt für eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Einwanderungsverfahren sowie für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung.
Um eine Kopie Ihrer Scheidungsurkunde zu erhalten, wenden Sie sich zunächst an das zuständige Bezirksgericht (Municipal Court), bei dem Ihre Scheidung rechtskräftig wurde, und reichen einen Antrag auf Ausstellung des Dokuments ein.
Sie müssen persönliche Angaben wie Ihren vollständigen Namen, den vollständigen Namen Ihres Ex-Ehepartners und das Datum der Scheidung angeben. Zudem werden Identitätsnachweise, wie Personalausweis oder Reisepass, sowie ein Nachweis Ihres Familienstands verlangt.
Nach Einreichung der erforderlichen Informationen und Unterlagen bearbeitet das Bezirksgericht Ihren Antrag und stellt eine Ersatz-Scheidungsurkunde aus. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Tage bis wenige Wochen, abhängig von der Arbeitsbelastung des Gerichts.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständige Namen beider Parteien
- Datum der Scheidung
- Akten- oder Referenznummer
- Identitätsnachweis und Berechtigungsnachweis
- Ihre ursprüngliche Heiratsurkunde
Sterbeurkunden (Izvod iz matične knjige umrlih)
Eine Sterbeurkunde dient als amtlicher Nachweis des Todes einer Person. Sie wird häufig für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten benötigt, wie z. B. zur Abwicklung von Nachlässen, zur Beantragung von Lebensversicherungsleistungen, zur Vollstreckung von Testamenten, zur Benachrichtigung von Behörden und zur Schließung von Bankkonten.
Die Urkunde kann von nahen Angehörigen (Ehepartner, Kinder, Eltern), rechtlichen Vertretern oder Nachlassvollstreckern beantragt werden. Auch staatliche Stellen, die mit der Nachlassverwaltung befasst sind, können sie anfordern.
Die Beantragung einer Ersatz-Sterbeurkunde in Montenegro ist in der Regel unkompliziert, sofern alle erforderlichen Schritte eingehalten und die notwendigen Unterlagen eingereicht werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf staatliche Registrierung
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Identitätsnachweis des Verstorbenen
- Notariell beglaubigte Vollmacht bei Vertretung
- Gerichtlicher Beschluss, falls der Tod gerichtlich festgestellt wurde
Führungszeugnis / Police Clearance Certificate (PCC)
Ein Führungszeugnis, auch als Police Clearance Certificate (PCC) bekannt, ist ein amtliches Dokument in Montenegro, das Auskunft über die strafrechtliche Vergangenheit einer Person gibt oder deren Nichtvorhandensein bestätigt.
Es wird für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, Visa- oder Einwanderungsanträge, freiwillige Tätigkeiten sowie Adoptionsverfahren benötigt.
Das Zertifikat wird vom Informationszentrum des Innenministeriums oder der zuständigen Polizeidienststelle der Wohnregion der betreffenden Person ausgestellt. Die Angaben stammen aus dem offiziellen Strafregister und werden in einem genehmigten Format mit allen erforderlichen Daten bereitgestellt.
Für die Verwendung im Ausland
Benötigen Sie ein Führungszeugnis für die Nutzung im Ausland, muss es beim Generalstaatsanwalt oder dessen regionalen Abteilungen beantragt werden. Diese Version wird auf offiziellem Briefpapier ausgestellt und erfordert häufig eine Apostille zur internationalen Anerkennung.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular
- Vollständige Fingerabdrücke mit offiziellem Stempel der beglaubigenden Behörde
- Dokument über Aufenthaltsdauer und -zeitraum
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
- Schreiben der Einwanderungsbehörde, in dem der Zweck des Führungszeugnisses angegeben wird
Bildungsdokumente
Ausländische Bildungsdokumente haben nur dann denselben rechtlichen Wert wie Dokumente aus Montenegro, wenn sie entweder von der Legalisierung befreit sind oder den erforderlichen Legalisierungsprozess durchlaufen haben. Dokumente aus Ländern mit bilateralen Abkommen mit Montenegro sind vollständig von der Legalisierung befreit. Dokumente aus Ländern, die Teil der Haager Konvention von 1961 sind, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Länder, die weder Mitglied der Konvention sind noch bilaterale Abkommen haben, unterliegen der konsularischen Legalisierung.
Apostille von Duplikaten in Montenegro
Montenegro trat der Haager Konvention über die vereinfachte Legalisierung von Urkunden am 11. März 2001 bei.
Dementsprechend unterliegen in Montenegro ausgestellte Dokumente der Legalisierung im vereinfachten Verfahren – der Apostille. Nach einer notariell beglaubigten Übersetzung in jede gewünschte Sprache erlangen solche Dokumente volle Rechtskraft im Gebiet des vorgesehenen Bestimmungslandes.
Sie können bei uns eine Apostille für Kopien und Duplikate von Dokumenten aus Montenegro bestellen.