Bei der Entwicklung eines neuen Produkts und dessen Markteinführung ist es notwendig, die Anforderungen in verschiedenen Regionen der Welt zu bewerten und entsprechende Prüfungen durchzuführen. Gemäß der Nomenklatur der konformitätspflichtigen Waren in den EAWU-Ländern unterliegen die meisten Arten von Leuchten, Leuchtmitteln und LED-Modulen der EAC Zertifizierungspflicht nach den technischen Regelwerken der Zollunion.
Rechtslage
Leuchten, Leuchtmittel und LED-Modulen gehören zu Niederspannungsgeräten und werden nach Konformitätsbewertung (EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung) gemäß den Anforderungen der folgenden technischen Regelwerke in Verkehr gebracht:
- TR ZU 004/2011 "Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen"
- TR ZU 020/2011 "Über die elektromagnetische Verträglichkeit"
- TR ZU 012/2011 "Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen"
- TR EAWU 037/2016 "Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten"
- TR EAWU 048/2019 "Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte"
Anwendungsbereich
Gemäß den Anforderungen der aktuellen Gesetzgebung ist eine obligatorische EAC Zertifizierung von Leuchten erforderlich, die mit Lampen der folgenden Typen ausgestattet sind:
- Glühlampen
- Leuchtstofflampen, auch mit eingebauten Vorschaltgeräten
- LED Lampen
Die EAC Zertifizierung gilt für folgende Leuchten (unabhängig vom verwendeten Lampentyp):
- tragbare Leuchtmittel
- stationäre Leuchtmittel
- Geräte zur Beleuchtung von Aquarien, Schwimmbädern
- Lichtequipment für die professionelle Fotografie
Zusatzausrüstungen müssen ebenfalls zertifiziert sein:
- Netzteile
- Trafos
- Dimmer
Obligatorische EAC Zertifizierung von Leuchten, Leuchtmitteln und LED-Modulen
Leuchten und Leuchtmittel gehören der Gruppe der Niederspannungsanlagen und unterliegen der obligatorischen EAC Zertifizierung. Dies sind Produkte, die an das Netz angeschlossen sind und mit elektrischer Spannung betrieben werden:
- Gleichstrom - von 50 bis 1.000 V
- Wechselstrom - von 75 bis 1.500 V
Die EAC-Zertifizierung erfolgt nach einem der folgenden Schemas:
Schema | Beschreibung |
---|---|
1C |
ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Das EAC Zertifikat wird für max. 5 Jahre ausgestellt. Hier werden Muster getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. Auf der Grundlage von Prüfprotokollen, Prüfung von technischen Unterlagen und Ergebnissen des Audits wird das EAC Zertifikat ausgestellt. Jedes Jahr muss auch eine Inspektionskontrolle durchgeführt werden. |
3C | ist für eine Charge Lieferung oder einmalige Lieferung vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt. |
4C | ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt. |
Obligatorische EAC Deklarierung von Leuchten, Leuchtmitteln und LED-Modulen
Eine solche Konformitätsbestätigung erfolgt im Rahmen der Anforderungen des Technischen Regelwerkes TR ZU 016/2011 „Über die Sicherheit von mit Gas betriebenen Geräten“. Dieser Kategorie kann nur eine Gruppe zugeordnet werden: Gaslampen für den Hausgebrauch.
Für elektrische Lampen für den industriellen Einsatz ist ebenfalls die Registrierung einer EAC Deklaration erforderlich. In diesem Fall erfolgt die EAC Deklaration nach den Normen TR ZU 004/2011 „Über die Sicherheit von Niederspannungsgeräten“ und 020/2011 „Elektromagnetische Verträglichkeit technischer Geräte“.
Die EAC-Deklaration erfolgt nach einem der folgenden Schemas:
Schema | Beschreibung |
---|---|
1D | ist für eine Serienproduktion vorgesehen. |
2D | ist für eine Chargenlieferung vorgesehen. |
3D | ist auch für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
4D | ist für eine Chargenlieferung vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
6D | kann bei einer Serienproduktion verwendet werden, wenn der Produzent über ein in der EAWU zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem verfügt. |
Prüfungen von Leuchten, Leuchtmitteln und LED-Modulen
Prüfungen von Leuchten, Leuchtmitteln und LED-Modulen werden nach folgenden Indikatoren durchgeführt:
- elektrischer Brandschutz von Leuchtmitteln
- photobiologische Sicherheit (IEC 62471)
- Betriebs- und Ressourceneigenschaften von ungerichteten Lichtquellen (Lichtfluss, korrelierte Farbtemperatur, Farbwiedergabeindex, Farbkoordinaten, optisches Lichtflimmern)
- elektromagnetische Verträglichkeit (Beurteilung der Störaussendung, Bewertung der Störfestigkeit, Bewertung elektromagnetischer Felder nach IEC 62493)
- Gehalt an gefährlichen Chemikalien in den Komponenten von Leuchtmitteln
Angewandte Normen bei der Konformitätsbestätigung
Die allgemeinen Normen für jede Gruppe von Leuchten, Leuchtmitteln und LED Modulen sind:
- GOST R 51318.15-99 Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten. Funkstörungen durch elektrische Beleuchtung und ähnliche Geräte. Grenzen und Prüfmethoden
- GOST-R 51514-99 Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten. Störfestigkeit von Geräten für allgemeine Beleuchtungszwecke. Anforderung und Prüfmethoden
- GOST R 51317.3.2-2006 (IEC 61000-3-2: 2005) Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten. Oberschwingungsstromemissionen (Geräteeingangsstrom ⩽ 16 A pro Phase). Grenzen und Prüfmethoden
- GOST R 51317.3.3-2008 (IEC 61000-3-3: 2005) Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten. Begrenzung von Spannungsänderungen, Spannungsschwankungen und Flicker in öffentlichen Niederspannungsnetzen. Geräte mit Nennstrom ⩽ 16 A (pro Phase) und nicht bedingt zuschaltbar. Grenzen und Prüfmethoden
Bei der EAC-Zertifizierung werden Prüfungen nach folgenden Normen durchgeführt:
Leuchten, Leuchtmittel und LED Modulen | Gesamtrussische Erzeugnisschlüsselnummern (Код ОКП) | Prüfnormen |
---|---|---|
Tragbare Allzweck Leuchten, Leuchten für Kinder, für den Einsatz im Garten, mit eingebauten Trafos oder Konvertern für Glühlampen, feststehende Allzweckleuchten (außer Straßenbeleuchtung), für den Einsatz in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen, für Bühnenbeleuchtung, Fernseh-, Film- und Fotostudios, für nicht professionelles Fotografieren und Filmen | 34 6100, 34 6150, 34 6160 | GOST R IEC 60598-2-13-2010 Leuchten. Teil 2-13. Besondere Anforderungen. Bodeneinbauleuchten
GOST R IEC 60598-2-23-98 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 23. Kleinspannungs-Beleuchtungssysteme für Glühlampen GOST R IEC 598-2-25-98 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 25. Leuchten für den Einsatz in klinischen Bereichen von Krankenhäusern und Pflegegebäuden |
Leuchten, Lichtketten | 34 6129 | GOST R IEC 598-2-20-97 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 20. Beleuchtungsketten |
Haushaltsbeleuchtung für Glüh- und Leuchtstofflampen | 34 6150 | GOST R IEC 598-2-6-98 Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 6. Leuchten mit eingebauten Transformatoren für Glühlampen GOST R IEC 60598-2-23-98 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 23. |
Allzweck Scheinwerfer | 34 6130 | GOST R IEC 60598-2-5-99 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 5. Flutlichter |
Elektronische Abwärtswandler für Glühlampen | 34 6170 | GOST R IEC 1046- 98 Hilfsmittel für Lampen. Gleichstrom oder Wechselstrom gelieferten elektronischen Abwärtswandler für Glühlampen. Allgemeine und Sicherheitsanforderungen |
Vorschaltgeräte für Entladungslampen | 34 6170 | GOST R IEC 60922-98 Hilfsmittel für Lampen. Vorschaltgeräte für Entladungslampen (ausgenommen röhrenförmige Leuchtstofflampen). Allgemeine und Sicherheitsanforderungen GOST R IEC 924-98 Gleichstrom gelieferten elektronischen Vorschaltgeräten für röhrenförmige Leuchtstofflampen. Allgemeine und Sicherheitsanforderungen GOST R IEC 928-98 Hilfsmittel für Lampen. Wechselstromversorgte elektronische Vorschaltgeräte für Röhren GOST R IEC 920-97 Vorschaltgeräte für röhrenförmige Leuchtstofflampen. Allgemeine und Sicherheitsanforderungen Kapitel. 4 GOST R 51318.14.1-2006 Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten. Haushaltsgeräte, Elektrowerkzeuge und ähnliche Geräte. Funkstörung. Grenzen und Messmethoden (CISPR 14-1-2005) Kapitel. 5, 7 GOST R 51318.14.2-2006 Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten. Haushaltsgeräte, Elektrowerkzeuge und ähnliche Geräte. Immunität gegen elektromagnetische Störungen. Anforderungen und Prüfmethoden (CISPR 14-2:2001) GOST R 51514-99 Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten. Störfestigkeit der Geräte für allgemeine Beleuchtungszwecke. Anforderung und Prüfmethoden Kapitel. 6, 7 GOST R 51317.3.2-2006 (IEC 61000-3-2:2005) Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten. Oberschwingungsstromemissionen (Geräteeingangsstrom 16 A pro Phase). Grenzen und Prüfmethoden GOST R 51317.3.3-2008 (IEC 61000-3-3: 2005) Elektromagnetische Verträglichkeit von technischen Geräten. Begrenzung von Spannungsänderungen, Spannungsschwankungen und Flicker in öffentlichen Niederspannungsnetzen. Geräte mit Nennstrom ≤ 16 A (pro Phase) und nicht bedingt zuschaltbar. Grenzen und Prüfmethoden |
Starter für röhrenförmige Leuchtstofflampen | 34 6920 | GOST R IEC 60155-99 Glühstarter für Leuchtstofflampen |
Bei der EAC Deklaration von Leuchten, Leuchtmitteln und LED Modulen (außer Lichtketten) werden auch die folgenden Standards angewendet:
- GOST-R IEC 60598-1-2003 Teil 1. Allgemeine Anforderungen und Prüfverfahren
- GOST-R IEC 598-2-197 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 19. Lüftungsleuchten. Sicherheitsanforderungen
- GOST R IEC 60598-2-299 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 2. Einbauleuchten
- GOST-R IEC 60598-2-4-99 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 4. Tragbare Allzweckleuchten
- GOST R IEC 598-2-6-98 Leuchten Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 6. Leuchten mit eingebauten Transformatoren für Glühlampen
- GOST R IEC 598-2-7-98 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 7. Tragbare Leuchten für den Gartenbereich
- GOST R IEC 598-2-8-97 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 8. Handlampen
- GOST R IEC 598-2-9-98 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. § 9. Foto- und Filmleuchten (nicht gewerblich)
- GOST R IEC 598-2-10-98 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 10. Tragbare, kindgerechte Leuchten
- GOST R IEC 598-2-17-97 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. § 17. Leuchten für die Innen- und Außenbeleuchtung von Bühnen, Fernseh-, Film- und Fotostudios
- GOST R IEC 60598-2-18-98 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 18. Leuchten für Schwimmbäder und ähnliche Anwendungen
- GOST R IEC 598-2-19-97 Leuchten. Teil 2. Besondere Anforderungen. Abschnitt 19. Lüftungsleuchten. Sicherheitsanforderungen
- GOST R IEC 60598-2-24-99 Besondere Anforderungen. Leuchten mit begrenzten Oberflächentemperaturen
EAC Zertifizierung von Möbeln mit Einbauleuchten
Das Konformitätsbewertungsverfahren muss in bestimmten Fällen nicht nur für Leuchten durchgeführt werden. Dies ist immer dann der Fall, wenn sich in einem Möbelstück Elektrik befindet (z.B. integrierte Beleuchtung). Um eine Konformitätsbestätigung für Möbel mit Einbauleuchten zu erhalten, muss das Konformitätsbewertungsverfahren sowohl für Leuchten als auch für Möbel durchgeführt werden. Daher werden bei der Konformitätsbestätigung die folgenden technischen Regelwerke angewendet:
- TR ZU 025/2012 "Über die Sicherheit von Möbel"
- TR ZU 004/2011 "Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen"
- TR ZU 020/2011 "Über die elektromagnetische Verträglichkeit"
- TR EAWU 037/2016 "Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten"
- TR EAWU 048/2019 "Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte"
Wie oben erwähnt, fallen Leuchten in den meisten Fällen unter die EAC Zertifizierung. Möbel unterliegt der EAC Zertifizierung oder der EAC Deklarierung. Die EAC Zertifizierung wird von einer Zertifizierungsstelle durchgeführt. Die EAC Deklaration wird vom Hersteller der Möbel ausgestellt. Alle Nachweise werden vom Antragsteller bereitgestellt.
EAC Zertifizierung für Leuchten zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen
Die Konformitätsbewertung der Produkte mit einem solchen Anwendungsbereich wird zusätzlich zu den vorstehenden technischen Regelwerken gemäß dem Technischen Regelwerk TR ZU 012/2011 "Über die Sicherheit der Ausrüstung für den Betrieb in explosionsgefährdeten Bereichen" erfolgen. Leuchten, Leuchtmittel und LED-Modulen für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen müssen über ein explosionsgeschütztes Gehäuse oder Gerät und ATEX-Kennzeichnung verfügen.
Schemas der EX Zertifizierung
Schema | Beschreibung |
---|---|
1C | EX Zertifizierung ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Hier werden Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. |
3C | EX Zertifizierung ist für eine Chargen Lieferung vorgesehen. Hier werden Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. |
4C | EX Zertifizierung ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Hier werden Muster durch eine akkreditierte Prüfstelle getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. |
Bei der EAC Zertifizierung für Leuchten, Leuchtmittel und LED-Modulen zur Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen werden die folgenden Standards angewendet:
- GOST 30852.0-2002 Explosionsgeschützte elektrische Ausrüstung. Teil 0. Allgemeine Anforderungen
- GOST 30852.1-2002 Explosionsgeschützte elektrische Ausrüstung. Teil 1. Explosionsschutz Typ „Druckfeste Kapselung“
- GOST R 54814-2011 LEDs und LED-Module für die Allgemeinbeleuchtung. Begriffe und Definitionen.
Die EX Zertifizierung in der Eurasischen Wirtschaftsunion ist dem Europäischen System der ATEX Zertifizierung nach RL 2014/34/EU oder RL 94/9/EG in vielerlei Hinsicht ähnlich. Trotzdem gibt es wesentliche Unterschiede. Sollten Sie bereits ein ATEX Zertifikat für die EAC Zertifizierung von Leuchten, Leuchtmitteln und LED-Modulen besitzen, kann das die EX Zertifizierung für den russischen Markt vereinfachen, aber nicht ersetzen.
Für den Export von explosionsgeschützter Ausrüstung nach Russland und in die Eurasischen Wirtschaftsunion ist das EX Zertifikat erforderlich und kann nicht durch das ATEX Zertifikat ersetzt werden.
Zolltarifnummern für Leuchten, Leuchtmittel und LED-Modulen
Im Rahmen der EAWU erfolgt die Klassifizierung von Leuchten, Leuchtmittel und LED-Modulen nach den Zolltarifnummern der Gruppe 9405:
- 940510 - Kronleuchter und andere elektrische Beleuchtungsgeräte, hängend oder an der Wand befestigt, ausgenommen Beleuchtungsgeräte zur Beleuchtung von öffentlichen Plätzen oder Straßen
- 940520 - elektrische Tisch-, Steh- oder Nachttischlampen
- 940530 - Beleuchtungssets, die z.B. zum Schmücken von Weihnachtsbäumen verwendet werden
- 940540 - andere elektrische Lampen und Beleuchtungsgeräte
- 940550 - nicht elektrische Lampen und Beleuchtungsgeräte
- 940560 - Leuchtschilder mit Namen oder Titel oder Adresse
EAC Kennzeichnung
Die Produkte, deren Konformität mit den Anforderungen der oben aufgeführten Technischen Regelwerken bestätigt wurde, dürfen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne entsprechende Kennzeichnung kann mit Bußgeld und Beschlagnahme geahndet werden.
Anforderungen an das EAC-Konformitätszeichen:
- Gute Lesbarkeit mit bloßem Auge
- Maße von mindestens 5 mm
- Monochrome Farbgebung oder deutlicher Farbkontrast zur Oberfläche
- Gute Lesbarkeit über die ganze Lebensdauer des Produkts hinweg
Notwendige Unterlagen für die Zertifizierung:
- Ausführliche Produktbeschreibung
- Technische Zeichnungen oder Bilder
- Bedienungsanleitung
- Technischer Pass
- Prüfprotokolle
- Datenblatt
- Kopie des Zertifkates des Qualitätsmanagementsystems
- Protokolle des Produktionsaudits für Serienproduktion
- Liefervertrag und Versandpapiere
Bevollmächtigter Vertreter
Ein Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von Konformitätsbewertung von Leuchtmitteln auf die Einhaltung der Anforderungen TR ZU 004/2011 und TR ZU 020/2011 zu beantragen.
Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann das Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte sowie deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen für Leuchten, Leuchtmittel und LED-Modulen
Die Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats oder der EAC Deklaration für Leuchten, Leuchtmittel und LED-Modulen unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema, der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und Ausrüstung und beträgt durchschnittlich von einem bis 5 Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.
Dauer und Kosten der EAC Konformitätsbewertung von Leuchten, Leuchtmitteln und LED-Modulen
Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung ist ein zeitaufwendiges und kostenintensives Verfahren. Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie z.B.: Art der Ausrüstung und die Komplexität der Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Beantragung einer EAC Zertifizierung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie ihrer Unterlagen per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.