Vor der Einfuhr von Kabeln, Leitungsdrähten und Leitungsschnüren nach Russland, Kasachstan und in die Eurasische Wirtschaftsunion muss deren Konformität mit den hier geltenden Anforderungen bestätigt werden. Sie unterliegen einer obligatorischen Konformitätsbewertung. Dabei kommen unterschiedliche technische Regelwerke zum Tragen:
- technisches Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen. Das Regelwerk gilt seit dem 15. Februar 2015
- technisches Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR EAWU 037/2016 Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
- Föderales Gesetz der Russischen Föderation „Föderales Gesetz über die technische Regulierung“
Welchem Regelwerk das Kabel unterliegt, hängt davon ab, wo es eingesetzt wird und für welche Spannung es vorgesehen ist.
GOST-R-Zertifizierung in Russland
Gemäß dem föderalen Gesetz verläuft die Konformitätsbewertung in Form einer GOST-R-Zertifizierung oder GOST-R-Deklarierung.
Einer GOST-R-Zertifizierung unterliegen folgende Kabel:
- Nicht isolierter Fahrdraht aus Kupfer
- Heizkabel
- Starkstromkabel bei der Spannung mehr als 1 kV.
Eine GOST-R-Deklaration wird verlangt für:
- Starkstromkabel mit Plastik- oder Papierisolierung bei der Spannung über 1 kV (aber unter 35kV).
Die Kabel, die nach GOST-R-Standard zugelassen sind, können nur in Russland verwendet werden.
Zertifizierung von Kabeln in Weißrussland
Die Anforderungen an Starkstromkabel mit Spannung über 1000V sind im Dekret des Ministerrates der Republik Belarus Nr. 849 „Zu einigen Fragen der Konformitätsbewertung im Nationalen System zur Konformitätsbestätigung der Republik Belarus“ vom 21. Oktober 2016 verankert.
Kabel für Spannungen über 1000 V unterliegen einer obligatorischen Konformitätsbestätigung in Form einer Deklaration gemäß folgenden Normen:
- GOST 18410 (Absatz 1.2, Unterabsatz 2.2.1–2.2.4, 2.2.7–2.2.9, 2.2.11–2.2.15, 2.3.1–2.3.7, 2.4.1, 2.5.1, Absatz 2.6, 5.1–5.4)
- GOST 24334 (Absatz 1.2, Unterabsatz 2.2.1–2.2.4, 2.2.4а, 2.2.4б, 2.2.5, 2.2.6, 2.2.8–2.2.11, 2.3.1–2.3.4, 2.4.1–2.4.5, 2.5.9–2.5.11, 6.1.1–6.1.6)
- STB IEC 60502-1-2012 (Teil 4–13, Absätze 15.2, 15.3, 16.4–16.7, 17.1–17.3, 18.3–18.7, 18.9, 18.14)
- STB IEC 60502-2-2012 (Teile 4–14, Absätze 16.2–16.4, 17.4–17.7, 17.9, Unterabsätze 18.1.3–18.1.6, 18.1.8, 18.1.9, 18.2.1–18.2.3, Absätze 19.3–19.9, 19.14)
- GOST 31996-2012 (Unterabsätze 5.2.1.3–5.2.1.11, 5.2.1.13–5.2.1.17, 5.2.2.1–5.2.2.2, 5.2.2.5, 5.2.2.6, 5.2.3, 5.2.5.1 (Tabelle 11 Absätze 1, 2, 4, 5), 5.2.5.2 (Tabelle 12 Absätze 1, 2, 4, 6), 5.2.5.4, 5.2.7.1–5.2.7.3, Absatz 6.3)
- GOST 26445-85 (Unterabsätze 2.4.2, 2.4.4, 2.4.7–2.4.9, 2.5.1–2.5.3, 2.6.2, 2.7.7)»
Auf Wunsch des Antragstellers kann die Deklarierung durch Zertifizierung ersetzt werden.
Für andere Kabel gelten die Bestimmungen des
- technischen Regelwerks der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen. Das Regelwerk gilt seit dem 15. Februar 2015
- und des technischen Regelwerks der Eurasischen Wirtschaftsunion TR EAWU 037/2016 Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
EAC-Kennzeichnung
Das technische Regelwerk TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen sieht für die Kabel nur eine obligatorische EAC Zertifizierung vor. Darunter fallen Kabel, Leitungsdrähte und Leitungsschnüre mit einer Leistung von 50 bis einschließlich 1000 V bei Wechselstrom und von 75 bis einschließlich 1500 V beim Gleichstrom, z.B.:
- Isolierte Kabel, Leitungsdrähte und Leitungsschnüre mit einem Durchmesser von nicht mehr als 0,51 mm und einer Spannung von nicht mehr als 80 Volt
- Andere isolierte Kabel, Leitungsdrähte und Leitungsschnüre mit einem Durchmesser von über 0,51 mm
- Kabel, Leitungsdrähte und Leitungsschnüre für eine Spannung über 80 V aber weniger 1000 V
- Kabel, Leitungsdrähte und Leitungsschnüre für eine Spannung 1000 V
Schemas der EAC Zertifizierung
Verfahren | Beschreibung |
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1C | ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Das EAC Zertifikat wird für max. 5 Jahre ausgestellt. Hier werden Muster getestet und ein Produktionsaudit durchgeführt. Auf der Grundlage von Prüfprotokollen, Prüfung von technischen Unterlagen und Ergebnissen des Audits wird das EAC Zertifikat ausgestellt.
Jedes Jahr muss auch eine Inspektionskontrolle durchgeführt werden. |
3C | ist für eine Chargen Lieferung vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt. |
4C | ist für eine Einzellieferung vorgesehen. Bei diesem Schema werden Muster auch benötigt. |
Schemas der EAC Deklarierung
Der obligatorischen EAC Deklarierung liegen nach dem technischen Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR EAWU 037/2016 "Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten" alle Kabel bis zu einer Spannnung von einschließlich 500 V sowie Glasfaserkabel.
Verfahren | Beschreibung |
---|---|
1D | ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern erforderlich. Prüfungen von Produktmustern werden von dem Hersteller durchgeführt. |
2D | ist für eine Chargen Lieferung vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern erforderlich. Prüfungen von Produktmustern werden von dem Hersteller durchgeführt. |
3D | ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
4D | ist für eine Chargen Lieferung vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
6D | ist für eine Serienproduktion vorgesehen. Bei diesem Schema sind die Prüfungen von Produktmustern bei einem in der EAWU akkreditierten Labor erforderlich. |
Brandschutzzertifizierung für Kabel
Es ist wichtig zu beachten, dass alle Kabel außer einer GOST R oder EAC Zertifizierung ein Brandschutzzertifikat benötigen. Das Brandschutzzertifikat ist ein amtlicher Nachweis, der die Konformität der Waren mit den Brandschutzvorschriften der Russischen Föderation bestätigt.
Ein Brandschutzzertifikat für die Kabel wird von den zugelassenen Zertifizierungsstellen ausgestellt. Diese Zertifizierungsstellen sind vom russischen Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zugelassen. Um ein Zertifikat zu bekommen, müssen alle vorgesehenen Tests und Versuche durchgeführt werden. Auf Grundlage des Prüfprotokolls wird das Brandschutzzertifikat ausgestellt. Folgendes wird geprüft:
- Feuerwiderstand
- Brandausbreitung
- Toxizität des Produkts beim Verbrennen
- Rauchbildung
Die Anforderungen an die Kabel sind in der GOST 31565-2012 „Kabel. Brandschutzanforderungen“ definiert.
Freiwillige Zertifizierung
Manche Kabel unterliegen keinem obligatorischen Konformitätsbewertungsverfahren. Sie können trotzdem auf Wunsch des Herstellers zertifiziert werden. Eine freiwillige Zertifizierung ist von Vorteil, da der Kunde dadurch über die Sicherheit des Produkts informiert wird. Darüber hinaus ermöglicht eine freiwillige Zertifizierung, an staatlichen Ausschreibungen teilzunehmen. Für Glasfaserkabel ist z.B. keine Pflichtzertifizierung vorgesehen. Hier empfiehlt sich auch eine freiwillige Zertifizierung.
Bevollmächtigter Vertreter
Ein Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von Konformitätsbewertung vom Kabel auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.
Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigter Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen für Kabel
Die Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats oder der EAC Deklaration für Kabel unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema, der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und beträgt durchschnittlich von einem bis 5 Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.
Dauer und Kosten der EAC Konformitätsbewertung von Kabeln
Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung ist ein zeitaufwendiges und kostenintensives Verfahren. Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie z.B.: Art der Ausrüstung und die Komplexität der Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Beantragung einer Konformitätsbewertung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens eine Kopie Ihrer Konformitätsbescheinigung per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.