Das technische Regelwerk TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern wurde in erster Linie zum Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum und der Umwelt in EAWU Ländern sowie zur Vorbeugung vor irreführenden Kennzeichnungen entwickelt. Das Regelwerk beschreibt die Anforderungen an Sicherheit von Kraftfahrzeugen auf Rädern (u. a. LKW und PKW) bei dem Inverkehrbringen und deren Inbetriebnahme auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Zweck des technischen Regelwerks TR ZU 018/2011 ist sowohl die Gewährleistung eines gesellschaftlich akzeptablen Maße an Sicherheit beim Betrieb von Kraftfahrzeugen, als auch die Harmonisierung mit international technischen Standards der Sicherheitsanforderungen an Fahrzeuge. Die Einhaltung der Anforderungen des technischen Regelwerks TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern ist eine der Pflichtvoraussetzungen für den erfolgreichen Zugang auf den russischen und eurasischen Markt.
Verabschiedet am 9. Dezember 2011
In Kraft getreten am 1. Januar 2015
Bis 1. Juli 2016 wurden beim Import in die Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion die nationalen Konformitätsnachweise akzeptiert. Ab dem 1. Juli 2016 setzt das technische Regelwerk TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern die nationalen Vorschriften der technischen Regulierung wie GOST oder russische TR Zertifizierung endgültig außer Kraft.
TR ZU 018/2011 beinhaltet:
- Sicherheitsanforderungen an Kraftfahrzeuge auf Rädern
- Regeln der Kennzeichnung von Fahrzeugen
- Regulierung des Umlaufs von Kraftfahrzeugen auf dem Markt
- Verfahren der Konformitätsbewertung mit den Anforderungen des technischen Regelwerks
Anwendungsbereich von TR ZU 018/2011
Die Anforderungen des technischen Regelwerks TR ZU 018/2011 gelten für alle Kraftfahrzeuge auf Rädern, die für den Betrieb auf öffentlichen Straßen bestimmt sind, für Chassis und Einzelteile, die die Sicherheit des Fahrzeuges beeinflussen können.
Keiner Konformitätsbewertung nach TR ZU 018/2011 unterliegen:
- Kraftfahrzeuge mit Höchstgeschwindigkeit bis 25 km/h
- Kraftfahrzeuge die ausschließlich für Sportwettbewerbe bestimmt sind
- PKW und Motorräder älter als 30 Jahre
- LWK und Busse älter als 50 Jahre
- Vorübergehende Einfuhren nicht länger als 6 Monate
- Off-Road- und schwere Nutzfahrzeuge
- Fahrzeuge im Eigentum von Flüchtlingen
- Diplomatenfahrzeuge
TR ZU 018/2011 Konformitätsnachweise
Im technischen Regelwerk TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern sind vier Arten von Nachweise über die Konformität mit den Sicherheitsanforderungen des technischen Regelwerks vorgesehen.
- Fahrzeugtypgenehmigung OTTS
- Chassistypgenehmigung OTSсh
- Einzelbetriebserlaubnis für Fahrzeuge OBTS
- EAC Deklaration oder EAC Zertifikat für die Sicherheitsrelevante Einzelteile
Kennzeichnung
An jedem Fahrzeug oder Bauteil, dessen Konformität mit der Anforderungen des technischen Regelwerk TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern bestätigt und für welches eine Typgenehmigung erteilt wurde, ist ein internationales Genehmigungszeichen ECE-Prüfzeichen anzubringen. Das Prüfzeichen besteht aus einem Kreis, in dem sich der Buchstabe „E“, die Kennzahl des Landes und die Nummer der Fahrzeugtypgenehmigung befinden.
Text von TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern in Russisch