Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 030/2012 Über die Sicherheit von Schmierstoffen, Ölen und Spezialflüssigkeiten enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an Schmierstoffe, Öle und Spezialflüssigkeiten zum Schutz von Leben und Gesundheit von Mensch und Tier, Umwelt, Eigentum. Des Weiteren dient es sowohl der Vermeidung irreführender Handlungen gegenüber dem Verbraucher, als auch der Ressourcenschonung.
Das Technische Regelwerk TR ZU 030/2012 soll auf dem Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen sowohl an neue Schmierstoffe, Öle und Spezialflüssigkeiten, als auch an deren Abfallprodukte und Produkte welche aus Schmierstoffen, Ölen und Spezialflüssigkeiten gewonnen wurden gewährleisten. Des Weiteren dient es der Sicherstellung des freien Warenverkehrs.
Verabschiedet am 20. Juni 2012
In Kraft getreten am 01. März 2014
Schmierstoffe, Öle und Spezialflüssigkeiten dürfen erst dann auf den Markt Russlands und der EAWU in Umlauf geraten, wenn diese den Anforderungen dieses und anderen Technischen Regelwerken der EAWU entsprechen, wenn für die Anwendung Letzterer die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind und die Konformität der entsprechenden Produkte bestätigt wurde. Der Fall, dass weitere Technische Regelwerke eingreifen, ist dann gegeben, wenn die jeweiligen Schmierstoffe, Öle und Spezialflüssigkeiten verarbeitet (utilisiert) werden.
Die Hauptrisiken beim in den Verkehr bringen, der Verwendung und der Verarbeitung der betroffenen Produkte besteht in folgenden:
- Brand und Explosionsgefahr
- Wassergehalt und der Gehalt mechanischer Verunreinigungen in einer die Normwerte übersteigenden Konzentration
- Ökologische Auswirkungen von in die Umwelt gelangten Abfallprodukten
Jeder sich im Verkehr befindende Partie von Schmierstoffen, Ölen, Spezialflüssigkeiten muss ein spezieller Qualitätspass beigefügt sein.
Anwendungsbereich des TR ZU 030/2012
Das Technische Regelwerk TR ZU 030/2012 gilt für Schmierstoffe, Öle und Spezialflüssigkeiten.
Unter den Anwendungsbereich des TR ZU 030/2012 fallen:
- Schmierstoffe, darunter:
- Schmieröle organischen Ursprungs, darunter:
- Motoröle (universelle, für Vergaser- oder Dieselmotoren, Kolbenflugmotoren)
- Getriebeölel
- Hydrauliköle
- Industrieöle
- Kompressoröle
- Turbinenöle
- Anti-Korrosions-Öle
- Isolieröle
- Grundöle
- Fette
- Schmieröle organischen Ursprungs, darunter:
- Spezielle Flüssigkeiten:
- Kühlflüssigkeiten (Darunter auch Kühlmittel)
- Bremsflüssigkeiten
- Abfallprodukte
TR ZU 030/2012 gilt nicht für:
Das Technische Regelwerk TR ZU 030/2012 findet keine Anwendung für:
- im Rahmen staatlicher Verteidigung gelieferte Produkte
- aus dem Zollgebiete der EAWU exportierte Produkte
- sich in Lagerung von Organisationen befindliche Produkte, welche die staatliche Materialreserve sicherstellen
- Öle pflanzlichen oder tierischen Ursprungs
- Produkte die im Wege der hochtemperierten Destillation von Kohleteers (auch Kreosots) gewonnen werden
- Gem. Artikel 2 des TR ZU 030/2012 nicht unter die Bezeichnungen „Öl“, „Schmierstoff“ und „Spezialflüssigkeit“ fallende Produkte
Konformitätsbewertungsverfahren
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 030/2012 Über die Sicherheit von Schmierstoffen, Ölen und Spezialflüssigkeiten erfolgt in der Form der EAC Deklarierung.
Als Antragsteller fungieren juristische Personen oder natürliche Personen, bspw. Einzelunternehmer, welche entweder Hersteller oder Importeure (Verkäufer) sind. Die Tests für das Konformitätsbewertungsverfahren werden vom Hersteller selbst, einem Prüflabor oder einem akkreditierten Prüflabor, welches in einem entsprechenden Register für Prüflaboratorien zur Zertifizierung als solches eingetragen ist, durchgeführt.
Begleitunterlagen
Die Begleitunterlagen müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgelegt werden. Die begleitenden Unterlagen umfassen:
- Technische Beschreibung und Dokumentation
- Liefervertrag und Versanddokumente
- Qualitätspass
- Sicherheitspass
- Kopie des Dokuments, welches belegt, dass der Empfänger in einem Mitgliedsstaat der EAWU als juristische Person oder Einzelunternehmer registriert ist
- Bedienungsanleitung
- Prüfprotokolle
- Datenblatt
- Kopie des Konformitätszertifikats
- Kopie der Bescheinigung des Qualitätsmanagementsystems
EAC Kennzeichnung
Die nach TR ZU 030/2012 deklarierten Produkte müssen vor Markteinführung mit dem EAC Konformitätszeichen markiert werden. Das Konformitätszeichen ist sowohl auf jede Produkteinheit, als auch auf den jeweiligen Qualitätspass anzubringen. Eine entsprechende Kennzeichnung darf nur dann erfolgen, wenn das entsprechende Produkt den Voraussetzungen aller Technischen Regelwerke erfüllt, unter die sie fällt.
Geltungsdauer der EAC Deklaration
Die Gültigkeit der EAC Konformitätserklärung für Serienproduktion von Schmierstoffen, Ölen und Spezialflüssigkeiten beträgt 3 Jahre.