Die Konformitätsbewertung von Motoren oder der Ausrüstung kann in Form der EAC Zertifizierung oder der EAC Deklarierung erfolgen. Eine ganze Reihe von technischen Regelwerken der EAWU regelt das Konformitätsbewertungsverfahren von Motoren. In den einschlägigen technischen Regelwerken sind Anforderungen an die Sicherheit, Beständigkeit, Qualität, u.a, zu finden. Erst nach dem Abschluss der Konformitätsbewertung wird für Sie das EAC Zertifikat ausgestellt. Im Anschluss wird Ihr Produkt mit dem EAC Kennzeichen markiert.
Rechtslage
Wenn Sie einen Motor zertifizieren möchten, sind folgende Vorschriften zu beachten:
- TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern
- TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit
- TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen
- TR ZU 037/2016 Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten
Konformitätsbewertungsverfahren
Je nach Einsatzgebiet des Motors können Sie zwischen 2 Formen der Konformitätsbewertung auswählen:
Anwendungsbereich
Die Identifizierung von Motoren, die der EAC Zertifizierung unterliegen, erfolgt aufgrund der Zolltarifnummer der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Motoren | Arten von Motoren | Zolltarifnummer der EAWU |
---|---|---|
Verbrennungsmotor (Ottomotor) mit Fremdzündung | Mit Aufwärts- oder Abwärtsbewegungen des Kolbens | 8407310000, 8407330000, 8407341000, 8407901000 |
Verbrennungsmotor mit der Kompressionszündung | Sonstige Motore, die Transportmittel in Bewegung bringen | 8408201000, 840820310, 840820350, 840820370, 840820510, 840820550, 84082057, 840820990 |
Elektrischer Generator | Elektrische Leistung nicht mehr als 37,5 Watt/Gleichstromgenerator/Einphasiger Wechselstromgenerator/Mehrphasiger Wechselstromgenerator | 8501101000, 8501109100, 8501109300, 8501109900/8501310000/850140200/850151000 |
EAC Zertifizierung von Motoren
Gemäß den Vorschriften des technischen Regelwerks TR ZU 018/2011 «Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern» unterliegen auch Autoteile der obligatorischen Konformitätsbewertung. Mögliche Formen der Bewertung sowie das dazugehörige Konformitätsbewertungsverfahren sind im Anhang № 10 des technischen Regelwerkes TR ZU 018/2011 aufgelistet.
Die Motoren mit Kompressionszündung oder Fremdzündung unterliegen der Konformitätsbewertung nach dem Verfahren 2c.
Für Elektromotoren gelten eine Reihe von Sicherheitsanforderungen. Sie werden auf Leistungsfähigkeit bei schwingender Spannung und unter Bedingungen ständiger Vibration und dumpfer Schläge geprüft. Außerdem werden Elektromotoren auf elektromagnetische Verträglichkeit, Durchschlagsfestigkeit und Umweltbeständigkeit geprüft.
Die Konformitätsbewertung der elektrischen Generatoren erfolgt in Form der EAC Deklarierung oder der EAC Zertifizierung. Elektrische Generatoren werden auf dieselben Eigenschaften geprüft, wie Elektromotoren. Es gibt aber auch eine extra Prüfung, und zwar auf Beständigkeit gegen Staub und Wasser.
Je nach Umweltklasse des Motors können die Ausstöße unterschiedlich sein. Im Anhang № 10 können Sie weitere Information zu diesem Thema finden.
Im Anhang № 12 sind folgende Begleitunterlagen für die EAC Zertifizierung vorgesehen:
- Ausgefüllter Antrag auf die EAC Zertifizierung
- Allgemeine technische Beschreibung vom Typus des Autoteils
- Beweise, die die Konformität der Produktion mit den technischen Anforderungen bestätigen
Weitere Anforderungen zu Produkten sind in den Anhängen zu technischen Regelwerken zu finden.
EAC Deklarierung von Motoren
Die Konformitätsbewertung in Form der EAC Deklarierung ist für die Bohrlochsohlenmotore und Dieselgeneratoren vorgesehen. Das einschlägige technische Regelwerk dazu stellt das TR ZU 010/2011 Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen dar. In diesem Regelwerk sind die Anforderungen an die Herstellung, Lagerung, Verkauf, Lieferung, Leistung und Verarbeitung definiert. Nach dem Abschluss des Konformitätsbewertungsverfahrens bekommt der Hersteller oder auch der Verkäufer die EAC Deklaration.
Im Gegensatz zur EAC Deklarierung ist die EAC Zertifizierung nicht obligatorisch und kann auf Wunsch anstelle von der EAC Deklarierung durchgeführt werden.
Die Dieselgeneratoren und Bohrlochsohlenmotore für die Erdölindustrie unterliegen der obligatorischen Konformitätsbewertung.
Die Eurasische Wirtschaftsunion bestimmt Standards für die Prüfungen von industriellen Motoren. Die Motoren werden auf die Sicherheit und Beständigkeit geprüft. Jeder Standard enthält Prüfungsmethoden für konkrete Sicherheitsanforderung. Bei der Konformitätsbewertung werden zum Zeitpunkt der Prüfung geltende Standards herangezogen.
EAC Deklarierung von Elektromotoren
TR ZU 004/2011 Über die Sicherheit von Niederspannungsanlagen enthält Sicherheitsanforderungen für die Herstellung von Elektromotoren (bis 100 kW). Unter den Anwendungsbereich von TR ZU 004/2011 fallen folgende Elektromotore:
- Gleichstrommotor (bis 1 kW)
- Asynchronmotor (bis 1 kW)
- Wechselstromgenerator (bis 100 kW)
Das zweite wichtige technische Regelwerk ist das TR ZU 020/2011 Über die elektromagnetische Verträglichkeit. Das Regelwerk legt Anforderungen für die Werte der elektromagnetischen Verträglichkeit von Elektromotoren fest.
Um den Elektromotor in den Verkehr zu bringen, braucht man eine EAC Deklaration. Ihr Produkt muss mit den Anforderungen beider Regelwerke übereinstimmen.
In einem akkreditierten Labor werden die Produkte auf Eigenschaften, wie Sicherheit, Verträglichkeit, u.ä. geprüft. In manchen Fällen ist das Zertifikat über ein Qualitätsmanagementsystem erforderlich. Erst wenn Sie das Protokoll mit allen Prüfungsergebnissen bekommen, darf auch die EAC Deklaration ausgestellt werden.
Die Prüfungen sollen entsprechend zum Zeitpunkt geltenden GOST Normen durchgeführt werden. Die aktuellen Normen sind in der folgenden Tabelle zu finden.
Motoren | GOST-Vorschriften | |
---|---|---|
Asynchronmotoren bis 1 kW | GOST 16264.0-85/GOST 16264.1-2016/GOST 31606-2012 | |
Asynchronmotoren 1 bis 100 kW | GOST 31606-2012 | |
Gleichstrommotoren bis 1 kW | GOST 16264.0-85/GOST 30805.14.1-2013/GOST 16264.3-85 | - |
Notwendige Unterlagen für die EAC Konformitätsbewertung von Motoren
Für die EAC Konformitätsbewertung von Motoren in der Eurasischen Wirtschaftsunion sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Ausführliche Produktbeschreibung
- Produktbezeichnung
- Zolltarifnummer
- Technischer Pass
- Sicherheitsbetrachtung
- Bedienungsanleitung
- Technische Zeichnungen
- Technisches Datenblatt
- Prüfprotokolle
- Bereits vorhandene Zertifikate: ISO, DIN, CE, CB
Unter Umständen können auch zusätzliche Unterlagen und Bescheinigungen verlangt werden.
Bevollmächtigter Vertreter
Ein Hersteller, der nicht in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion seinen Sitz hat, ist nicht berechtigt die Durchführung von Motoren auf die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke zu beantragen.
Um dennoch eine Konformitätsbewertung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigter Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion beauftragen. Dieser vertritt dann Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Vorschriften.
Nach geltendem Recht und in Übereinstimmung mit der technischen Regulierung der Wirtschaftsunion darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiger Unternehmer als bevollmächtigter Vertreter benannt werden.
Gültigkeitsdauer von EAC Konformitätsbescheinigungen für Motoren
Die Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats oder der EAC Deklaration für Motoren unterscheidet sich je nach den angewandten technischen Vorschriften, dem ausgewählten Schema, der Art der Produktion (Serienproduktion, Einzellieferung etc.) und beträgt durchschnittlich von einem bis 5 Jahre. Diese Parameter sind in den entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt.
Dauer und Kosten der EAC Konformitätsbewertung von Motoren
Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung ist ein zeitaufwendiges und kostenintensives Verfahren. Die genauen Kosten hängen von mehreren Faktoren ab, wie z.B.: Art der Ausrüstung und die Komplexität der Laboruntersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.
Die Beantragung einer EAC Konformitätsbescheinigung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Zustellung von Unterlagen
Bei der Beantragung einer Konformitätsbescheinigung erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Abschluss der Konformitätsbewertung eine Kopie per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.