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Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung

Beratung zur EAC Zertifizierung

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Ansprechpartner

Alexej Schmidt
Alexej Schmidt
+49 851 226 083 1
alexej.schmidt@schmidt-export.de
Geschäftsführender Partner

EAC Konformitätsbewertung von Industrieanlagen

  • Expertise zur Industriesicherheit in der Republik Kasachstan – Genehmigung zur Verwendung
  • Expertise zur Industriesicherheit
  • Industriesicherheit in der Republik Belarus
  • Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung
Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung

Ein Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung ist, gemäß dem Bundesgesetz Nr. 116-FZ vom 21. Juli 1997, ein Betrieb, eine Werkstätte, Standorte des Betriebs und auch sonstige Produktionsbetriebe, die im Anhang 1 zu diesem Bundesgesetz angegeben sind.

Diese Betriebe verursachen gemäß dem Titel die erhöhte Gefährdung des Lebens und der Gesundheit und der Umwelt. Deswegen müssen Produktionsbetriebe mit erhöhter Gefährdung von der staatlichen Aufsichtsbehörde - Rostekhnadzor lizenziert werden. Ohne Lizenz ist es verboten einen Betrieb zu führen. Für die Lizenzierung muss der Antragsteller folgende Unterlagen einreichen:

  • Gutachten über Industriesicherheit
  • Deklaration der Industriesicherheit vom Betrieb
  • Haftpflichtversicherungsvertrag

Je nach Art des zu lizenzierenden Betriebs können auch zusätzliche Unterlagen und Bescheinigungen verlangt werden.

Rechtslage

Die Grundlage für Produktionsbetriebe mit erhöhter Gefährdung bildet die Gesetzgebung der Eurasischen Wirtschaftsunion und Russischen Föderation, insb.:

  • Bundesgesetz N 116-FZ vom 21. Juli 1997 "Über die Sicherheit von Produktionsbetrieben mit erhöhter Gefährdung"
  • Auftrag Nr. 306 von Rostekhnadzor vom 15.07.2013 "Allgemeine Anforderungen zur Begründung der Sicherheit von einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung"
  • Bundesgesetz Nr. 184-FZ vom 27. Dezember 2002 "Über technische Regulierung"
  • Beschluss der Eurasischen Zollkommission Nr. 621 vom 7. April 2011 "Über die Anwendung standardisierter Schemen bei der Konformitätsbewertungsverfahren"

Anwendungsbereich gemäß Anhang 1 des Bundesgesetztes Nr. 116-FZ:

Ein Produktionsbetrieb lässt sich als ein Betrieb mit erhöhter Gefährdung klassifizieren, wenn folgende Produktionsprozesse beim Betrieb durchgeführt werden:

  • Herstellung, Verwendung, Verarbeitung, Lagerung, Beförderung oder Beseitigung von gefährlichen Stoffen (brennbare Stoffe, Oxidationsmittel, Sprengstoffe, giftige und hochgiftige Substanzen, umweltgefährdende Stoffe)
  • Verwendung von Druckgeräten mit einem Druck von 0,07 Megapascal, bestehend aus:
    • Dampf oder Gas
    • Wasser mit einer Erwärmungstemperatur von mehr als 115 Grad Celsius
    • Andere Flüssigkeiten mit einer Temperatur, die ihren Siedepunkt überschreitet, bei einem Druck von 0,07 Megapascal
  • Verwendung von fest installierten Hebezeugen (ausgenommen Aufzüge, Hebebühnen für Behinderte), Rolltreppen in der U-Bahn, Seilbahnen, Standseilbahnen
  • Herstellung, Verwendung, oder Beförderung von Schmelzen von Eisen- und Nichteisenmetallen, Legierungen auf der Grundlage dieser Schmelzen mit einer Ausrüstung, die für eine maximale Schmelzmenge von 500 kg und mehr ausgelegt ist
  • Bergbau (mit Ausnahme der Gewinnung gebräuchlicher Mineralien und des Tagebaus), die Anreicherung von Mineralien
  • Lagerung oder Verarbeitung von Pflanzenmaterial, bei dem explosive Staub-Luft-Gemische gebildet werden, die sich spontan entzünden können, sich von einer Zündquelle entzünden und nach ihrer Entfernung selbständig brennen können, sowie Getreide, dessen Verarbeitungsprodukte und Mischfutterrohstoffe, die zur Selbsterhitzung und zur Selbstentzündung fähig sind

Je nach Gefährdungsstufe werden Produktionsbetriebe mit erhöhter Gefährdung in 4 Gefahrenklassen unterteilt: I - extrem hohe Gefährdung, II - hohe Gefährdung, III - mittlere und IV - niedrige Gefährdung.

Wichtig! Entsprechend dem Bundesgesetz Nr. 116-FZ vom 21. Juli 1997 muss sich jeder Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung in das staatliche Register von Rostekhnadzor eingetragen lassen.

Konformitätsbewertungsverfahren von Industrieanlagen, die in einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung verwendet werden

Das Konformitätsbewertungsverfahren von Industrieanlagen, die bei Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung verwendet werden, wird nach dem Schema 5d des TRs ZU 010/2011 „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“ durchgeführt:

  1. Schritt: Vorbereitung der notwendigen Unterlagen für die Konformitätsbewertung durch den Antragsteller
  2. Schritt: Durchführung von Produktionsaudits und der erforderlichen Maßnahmen zur Sicherstellung der Konformität des Produktionsprozesses mit den Anforderungen der technischen Regelwerke
  3. Schritt: Antragstellung auf Prüfungen von Produktmustern bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle
  4. Schritt: Prüfung der Unterlagen durch die Zertifizierungsstelle
  5. Schritt: Klassifizierung des Produkts und Auswahl von Produktmustern
  6. Schritt: Prüfungen und Analysen
  7. Schritt: Produktionsaudit (falls im technischen Regelwerk vorgesehen)
  8. Schritt: Ausstellung des Zertifikats nach der erfolgreich abgeschlossenen Prüfung von Produktmustern. Das Zertifikat ist ein Bestandteil der EAC Deklaration und weist die Konformität mit den Anforderungen von technischen Regelwerken bei der staatlichen Überwachung nach
  9. Schritt: Antragsteller stellt aus und registriert eine EAC Deklaration

Die ausgestellte EAC Deklaration muss folgende Informationen beinhalten:

  • Produktbezeichnung
  • Herstellerbezeichnung
  • Information über Dritte, die die Deklaration ausgestellt haben
  • Prüfprotokolle
  • Gültigkeit
Produkte, die in einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung verwendet werden, unterliegen technischen Regelwerken der EAWU. Falls sie sich jedoch in keiner Liste in den technischen Regelwerken aufgeführt werden, muss eine Expertise zur Industriesicherheit durchgeführt werden. In diesem Fall ist keine Ausstellung einer EAC Deklaration erforderlich, ggfs. ist ein Gutachten über die Industriesicherheit ausreichend für den legalen Einsatz von Anlagen in einen Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Notwendige Unterlagen bei der Konformitätsbewertung von Industrieanlagen, die in einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung verwendet werden

Technischen Unterlagen für EAC Zertifizierung von Druckgeräten und Druckbehältern: Druckbehälterpass, Bedienungsanleitung, Sicherheitsbetrachtung, nach TR ZU 032/2013
Für die Beantragung des EAC Zertifikats bzw. der EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion sind folgende Unterlagen erforderlich:
  • Ausführliche Produktbeschreibung
  • Produktbezeichnung
  • Zolltarifnummer
  • Technischer Pass
  • Sicherheitsbetrachtung
  • Bedienungsanleitung
  • Technische Zeichnungen
  • Technisches Datenblatt
  • Prüfprotokolle
  • Festigkeitsberechnung (falls vorgesehen)
  • Bereits vorhandene Zertifikate: ISO, DIN, CE, CB

Je nach Art der zertifizierten Produkte können auch zusätzliche Unterlagen und Bescheinigungen verlangt werden.

Schicken Sie uns bitte eine Produktbeschreibung mit allen technischen Eigenschaften, damit unsere Experten weitere mögliche Konformitätsbewertungsverfahren identifiziert werden können.

Dauer und Kosten für die Konformitätsbewertung von Industrieanlagen, die in einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung verwendet werden

Die Dauer und die Kosten für die Beantragung einer Konformitätsbewertung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B.: die Art der Waren, Komplexität der allgemeinen Untersuchungen, usw.

Die genauen Bedingungen der Konformitätsbewertung werden immer individuell auf Grundlage der Unterlagen festgestellt.

Die Beantragung der Konformitätsbewertung kann einige Wochen in Anspruch nehmen.

Detaillierte Informationen über die Kosten der EAC-Konformitätsbewertung: EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung finden Sie hier.

Zustellung von Unterlagen

Bei der Beantragung einer Konformitätsbewertung von Industrieanlagen, die in einem Produktionsbetrieb mit erhöhter Gefährdung verwendet werden, erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Verfahrens eine Kopie ihres Zertifikats bzw. ihrer Deklaration per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.

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Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.

Häufig gestellte Fragen zur EAC Zertifizierung und Deklarierung

1. Was ist ein EAC Zertifikat?

Das EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist ein offizieller Nachweis dafür, dass die Produkte den harmonisierten technischen Vorschriften, den sogenannten technischen Regelwerken der teilnehmenden Länder der EAWU entsprechen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch das Zertifikat der EAWU bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

2. Was ist eine EAC Deklaration?

Die EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion ist ein Nachweis dafür, dass die Produkte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entsprechen. Eine EAC Deklaration wird durch den Hersteller, Importeur oder eine bevollmächtigte Person erstellt und in das einheitliche Register eingetragen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch die Deklaration bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

3. Worin besteht der Unterschied zwischen einem EAC Zertifikat und einer EAC Deklaration?

Das EAC Zertifikat darf nur nach einer Qualitätsprüfung, welche durch eine unabhängige, in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion akkreditierten Zertifizierungsstelle erfolgt, ausgestellt werden. Die Zertifizierung wird auf der Basis von technischen Unterlagen, unternehmensinternen Prüfprotokollen bzw. von akkreditierten Prüflaboren bereitgestellten Prüfprotokollen, sowie gegebenenfalls auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort durchgeführt. Das Zertifikat wird auf einem amtlichen Vordruck gedruckt, welcher über mehrere fälschungssichere Elemente verfügt und durch die Unterschrift und das Siegel einer akkreditierten Stelle beglaubigt wird. Das EAC Zertifikat wird in der Regel für "komplexe" Produkte ausgestellt, die eine aufwendigere Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden erfordern.
Die EAC Deklaration ist eine Konformitätserklärung des Herstellers, Importeurs oder bevollmächtigten Vertreters darüber, dass das Produkt den Mindestanforderungen der technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht. Im Unterschied zum EAC Zertifikat wird die EAC Deklaration vom Hersteller bzw. Importeur angefertigt. Alle notwendigen Prüfungen und Analysen werden entweder vom Hersteller oder in einigen Fällen vom Labor durchgeführt. Der Antragsteller stellt die EAC Deklaration selbst auf einem normalen Blatt Papier aus. Die EAC Deklaration muss von dem bevollmächtigten Vertreter oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle eines Mitgliedstaats der Eurasischen Wirtschaftsunion in das einheitliche Register der EAWU eingetragen werden. Mehr Informationen hier.
Mehr Antworten finden Sie hier!
Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Vielen Exporteuren fällt es schwer bei der großen Anzahl an technischen Vorschriften und Regulierungen den Überblick zwischen EAC-Kennzeichnung, EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung, staatlicher Registrierung und GOST-Normen zu behalten. Um einen reibungslosen Eintritt in den den Markt der EAWU zu gewährleisten, bieten wir eine große Palette an Seminaren, Vorträgen, Workshops und Beratungsdienstleistungen an, die individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden können.

Wir teilen dabei unter anderem fundiertes Wissen zur technischen Regulierung und dem Zertifizierungssystem der EAWU sowie den einzelnen Schritten der Konformitätsbewertung und zur Erstellung der notwendigen technischen Unterlagen.

Durch ihre langjährige Erfahrung können unsere Experten Ihnen außerdem spezifisches Branchenwissen aus dem Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, der Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und der Möbelbranche zur Verfügung zu stellen.


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Erstellung technischer Unterlagen

Erstellung der technischen Unterlagen für die EAC Zertifizierung

Bei der Einführung neuer Produkte in den Eurasischen Wirtschaftsraum spielen die technischen Dokumente eine fundamentale Rolle. Sie bilden nicht nur die Grundlage für die Konformitätsbewertung, sondern sind beispielsweise auch bei der Inbetriebnahme einer neuen Maschine entscheidend. Relevant sind vor allem die folgenden Unterlagen:

Technischer Pass
Sicherheitsbetrachtung
Bedienungsanleitung
Sicherheitsdatenblatt
Prüfprotokolle
Zündgefahrenbewertung

Technisches Fachwissen, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung der Dokumente bilden die Voraussetzung für einen problemfreien Vertrieb und Einsatz der Produkte, Maschinen oder Anlagen im Gebiet der EAWU. Die technischen Unterlagen müssen außerdem zwingend auf Russisch oder auf der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes, in dem das Produkt vertrieben oder eingesetzt werden soll, verfasst sein.

Um etwaige Probleme zu vermeiden, helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung neuer technischer Dokumente oder überprüfen bereits vorhandene Dokumente auf Vollständigkeit, sowie auf sprachliche und terminologische Korrektheit im Russischen.


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Musterprüfung

Prüfungen von Produktmustern für die EAC Konformitätsbewertung

Ein wichtiger Schritt im Konformitätsbewertungsverfahren ist die Prüfung von Produktmustern, bei der die Konformität der Produkte mit den jeweiligen Technischen Regelwerken der EAWU kontrolliert wird. Im Fall einer EAC-Zertifizierung darf diese nur in akkreditierten Laboren durchgeführt werden und muss speziellen Regeln folgen. Handelt es sich um eine EAC-Deklaration, können die Tests auch in nicht akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Im Anschluss wird ein Prüfprotokoll erstellt, welches die Prüfungsergebnisse sowie Informationen über den Hersteller und die Prüfmethode enthält.

Sowohl beim Versand als auch beim Prüfungsverfahren selbst gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Da sich leider auch einige unseriöse Zertifizierungsstellen Zugang zum Markt verschafft haben, ist hier äußerste Vorsicht bei der Wahl der Zertifizierungsstelle geboten. Damit die Musterprüfungen reibungslos ablaufen können, unterstützen wir Sie bei

  • der Auswahl geeigneter Muster für die Tests,
  • der Zollabwicklung,
  • sowie der Vermittlung an vertrauenswürdige Zertifizierungsstellen und Prüflabore.


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Technische Übersetzung

Technische Übersetzung

Um Waren und Geräte nach Russland oder andere Länder der EAWU zu exportieren, müssen technische Dokumente und deren korrekte Übersetzungen ins Russische oder in die Muttersprache des EAWU Mitglieds vorgelegt werden. Für die Übersetzung solcher Dokumente muss der Übersetzer über umfassende Kenntnisse in einem bestimmten technischen Bereich sowie über Kenntnisse in hochspezialisierter Terminologie verfügen.

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung in der Übersetzung solcher technischen Dokumente wie Betriebshandbücher, technische Pässe, Sicherheitsbetrachtungen, Risikobeurteilung, Gerätepässe, Prüfprotokolle usw. Die Übersetzer von Schmidt & Schmidt beherrschen Russisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch.

Wir garantieren Ihnen eine zeitnahe, qualitativ hochwertige und genaue Übersetzung aller erforderlichen Dokumente.


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Warum Kunden uns wählen:

Qualifiziertes Team von Experten und Beratern

Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung im Bereich Export und Zertifizierung

Zertifizierung aller Produktarten

Wir arbeiten mit Kunden aus allen Industriezweigen

Schnelle Bearbeitung von Aufträgen

Individueller Umgang mit unseren Kunden und schnelle Bearbeitung der Anfragen zeichnen uns aus

Fundierte Kenntnisse der technischen Regulierung

Dank unserem technischen und juristischen Know-how garantieren wir hohe Qualität der Dienstleistungen

Kostenlose Zustellung von Unterlagen

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Aktuelles

GOST mit Anforderungen für die Durchführung von Messen wird vorbereitet
GOST mit Anforderungen für die Durchführung von Messen wird vorbereitet

Das Zentrum für Normung, Metrologie und Prüfung in der Region Rostow hat eine neue Norm GOST R 70135-2022 entwickelt. Damit wird zum ersten Mal die Regeln für die Organisation von Messeaktivitäten in Russland einführt.

Aliya Zamaleeva
29 Juni 2022
Pakistan wird dem Apostille-Übereinkommen beitreten
Pakistan wird dem Apostille-Übereinkommen beitreten

Der pakistanische Präsident Arif Alvi genehmigte den Beitritt von Islamabad zum Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Aliya Zamaleeva
20 Juni 2022
Änderungen zum Technischen Regelwerk TR ZU 004/2011 und TR ZU 020/2011 wurden übernommen
Änderungen zum Technischen Regelwerk TR ZU 004/2011 und TR ZU 020/2011 wurden übernommen

Die Technischen Regelwerke sind Dokumente, die Mindestanforderungen an die Sicherheit von Produkten bei der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung oder staatlichen Registrierung stellen.

Aliya Zamaleeva
20 Juni 2022
Senegal ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten
Senegal ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten

In Senegal wurde das Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation vom 5. Oktober 1961 offiziell unterzeichnet.

Aliya Zamaleeva
15 Juni 2022

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