§ 1 Geltungsbereich
1. Die nachstehenden Bedingungen gelten zwischen dem Schmidt & Schmidt OHG, Passau - nachstehend Auftragnehmer genannt - und den Auftraggebern für alle Aufträge über Beratungs-, Übersetzung und Vorbereitung der Unterlagen, Planung und Organisation sowie ähnliche Dienstleistungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Gegenstand
1. Gegenstand des Vertrages ist die vereinbarte Dienstleistung (Tätigkeit), die nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung durch selbstständige Tätigkeit und qualifizierte Mitarbeiter des Auftragnehmers im Rahmen des vereinbarten Zeitraums durchgeführt wird. Die Auswahl der Mitarbeiter sowie deren Austausch bleiben dem Auftragnehmer vorbehalten. Der Auftragnehmer lässt sich auch freier Mitarbeiter und Subunternehmer bedienen.
2. Das Angebot dieser Website richtet sich ausschließlich an gewerbliche Kunden sowie Wiederverkäufer.
§ 3 Vertragssprache, Vertragstextspeicherung
1. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen sind Deutsch und Englisch.
2. Wir speichern den Vertragstext und senden Ihnen die Bestelldaten und unsere AGB in Textform zu. Die AGB können Sie jederzeit auch hier auf dieser Seite einsehen.
§ 4 Leistungsumfang
1. Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien geregelt.
2. Der Auftragnehmer wird nur auf Basis eines von dem Auftragnehmer schriftlich bestätigten Auftrages oder eines abgeschlossenen Vertrages tätig, in denen die zu erbringenden Leistungen definiert sind. Änderungen, Ergänzungen oder Erweiterungen der Aufgabenstellung sowie der Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
§ 5 Zustandekommen des Vertrages
1. Der Vertrag kommt durch die schriftliche oder elektronisch übermittelte Bestätigung der Annahme eines Auftrages des Auftraggebers durch den Auftragnehmer, spätestens jedoch mit der Aufnahme der Arbeiten auf der Grundlage des Angebots des Auftragnehmers zustande.
2. Der Auftragnehmer hält sich an sein Vertragsangebot 30 Kalendertage gebunden, sofern es nicht ausdrücklich als freibleibend gekennzeichnet ist.
§ 6 Pflichten des Auftragnehmers
1. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Bestimmungen der Datenschutzgesetze und –verordnungen zu beachten, insbesondere die Informationen über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse des Auftraggebers vertraulich zu behandeln.
2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine Mitarbeiter eine entsprechende Verpflichtungserklärung abgeben zu lassen.
§ 7 Pflichten des Auftraggebers
1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Tätigkeiten des Auftragnehmers zu unterstützen. Insbesondere schafft der Auftraggeber unentgeltlich alle Voraussetzungen im Bereich seiner Betriebssphäre, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages erforderlich sind.
Zu diesen Voraussetzungen zählen u.a., dass der Auftraggeber:
- Arbeitsräume für die Mitarbeiter des Auftragnehmers einschließlich aller erforderlichen Arbeits- und Kommunikationsmittel nach Bedarf ausreichend zur Verfügung stellt;
- eine Kontaktperson benennt, die den Mitarbeitern des Auftragnehmers während der vereinbarten Arbeitszeit zur Verfügung steht;
- die Kontaktperson ist ermächtigt, Erklärungen abzugeben, die im Rahmen der Fortführung des Auftrages als Zwischenentscheidung notwendig sind;
- den Mitarbeitern des Auftragnehmers jederzeit Zugang zu den für ihre Tätigkeit notwendigen Informationen verschafft und sie rechtzeitig mit allen erforderlichen Unterlagen versorgt.
2. Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrages vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Organisationspläne, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen, Programme, Berechnungen, Gutachten und sonstigen Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
3. Arbeitsergebnisse des Auftragnehmers an denen Urheberrechte entstanden sind, verbleiben bei dem Auftragnehmer, soweit sie nicht wesentliche Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers beinhalten.
§ 8 Beiderseitige Pflichten
1. Beide Parteien verpflichten sich, Informationen über Inhalt und/oder Ergebnis der erbrachten Leistung nur in gegenseitiger Abstimmung an Dritte weiterzugeben.
2. Beide Parteien verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität. Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die in Verbindung mit der Auftragsdurchführung tätig gewesen sind, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.
§ 9 Haftung und Schadensersatz
1. Die Haftung des Auftragnehmers ist bei allen Ansprüchen auf den Auftragswert begrenzt.
2. Der Auftragnehmer schließt die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
3. Die Haftung des Auftragnehmers für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen sowie sonstige Vermögensschäden ist ausgeschlossen.
4. Die Haftung des Auftragnehmers für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger Datensicherung eingetreten wäre.
5. Ist die Nichteinhaltung von Fristen auf höhere Gewalt oder auf ähnliche Ereignisse, wie z. B. Streik, Aussperrung, oder Bürokratenwillkür zurückzuführen, die die Erbringung der Leistung wesentlich
erschweren oder unmöglich machen, verlängern sich die Fristen angemessen. Dies gilt auch für den Fall der Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten des Auftraggebers.
§ 10 Annahmeverzug
Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der Dienste in Verzug oder unterlässt bzw. verzögert der Auftraggeber eine ihm nach § 6 Abs. 1 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so kann der Auftragnehmer für die infolgedessen nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung (exkl. Nebenkosten) verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
§ 11 Vertragsdauer und Kündigung
1. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit. Er kann jedoch schon vorher schriftlich mit einer Frist von 8 Wochen gekündigt werden, wenn betriebliche Gründe des Auftraggebers dies erfordern.
2. Für die bis zum Vertragsende geleisteten Dienste des Auftragnehmers ist die volle Vergütung (exkl. Nebenkosten) zu zahlen. Für die infolge der vorzeitigen Beendigung nicht mehr zu leistenden Dienste entfällt die Vergütung insoweit, als der Auftragnehmer dadurch Aufwendungen erspart und/oder durch anderweitige Verwendung der damit frei gewordenen Kräfte Einkünfte erzielt hat oder böswillig zu erzielen unterlassen hat.
3. Kommt der Auftragnehmer mit der Erbringung seiner Leistung in Verzug, kann der Auftraggeber, nachdem er schriftlich eine angemessene Frist gesetzt hat, den Vertrag kündigen. Hat der Auftragnehmer den Verzug nicht zu vertreten, ist die Geltendmachung eines Verzugsschadens ausgeschlossen.
§ 12 Fälligkeit, Zurückbehaltungsrecht, Aufrechnung
1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind Zahlungen innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum in bar oder durch Überweisung auf eines in den Rechnungsformularen angegebenen Konten ohne Abzug zu leisten. Der Auftraggeber kommt ohne weitere Erklärung des Auftragnehmers 10 Tage nach dem Fälligkeitstag in Verzug, soweit er nicht bezahlt hat. Solange der Auftragnehmer die Vergütung nicht vollständig erhalten hat, kann der Auftraggeber Ansprüche und Rechte wegen Mängeln nicht geltend machen.
2. Die Höhe der Vergütung basiert auf den bei Auftragserteilung gültigen Preisverzeichnissen des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart worden ist.
3. Bei Zahlungsverzug hat der Auftragnehmer das Recht, ab diesem Zeitpunkt auch ohne Mahnung Zinsen in Höhe von 8 % über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 247 BGB) zu verlangen, es sei denn, der Schaden ist nachweislich geringer. Der Auftragnehmer ist berechtigt, einen tatsächlich höheren Verzugsschaden geltend zu machen.
4. Alle vereinbarten Beträge sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
5. Der Auftraggeber kann ein Zurückbehaltungsrecht, das auf einem anderen Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer beruht, nicht geltend machen.
6. Die Aufrechnung ist nur mit gerichtlich festgestellten oder unbestrittenen Forderungen zulässig.
7. Die Übermittlung von Rechnungen erfolgt auf elektronischem Weg per E-Mail. Der Versand von Rechnungen per Post kostet 1,59 Euro pro Rechnung.
§ 13 Verjährung
Alle Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren, soweit gesetzlich zulässig und nicht abweichend geregelt, spätestens zwölf Monate nach Beendigung des Vertrages. Nach Ablauf dieser Frist sind etwaige Ansprüche wegen einer Mangelhaftigkeit der Werk- oder Dienstleistung ausgeschlossen. Der Auftragnehmer ist dann berechtigt, die vom Kunden erhaltenen Unterlagen zu vernichten.
§ 14 Schlussbestimmungen
1. Es ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.
2. Sind Vorschriften der Allgemeinen Auftragsbedingungen unwirksam, werden die übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen Vorschriften durch wirtschaftlich gleichwertige zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der ungültigen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Vertragslücken.
3. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Dies gilt auch für den Verzicht auf die Schriftform selbst.
4. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.