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Marina Weger
Marina Weger
Senior Consultant
+49 851 226 083 3
marina.weger@schmidt-export.de

Zertifizierung für Exporte nach Russland, Kasachstan und EAWU

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Technische Regelwerke in der Republik Kasachstan

In Kasachstan ähnlich wie in Russland und Belarus gibt es neben den technischen Regelwerken der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) auch eine nationale Regulierung. Es gibt Produkte, für die noch keine einheitlichen technischen Regelwerke der EAWU verfasst wurden. Die Konformität solcher Produkte wird durch die nationalen technischen Vorschriften gewährleistet.

Es gibt folgende technischen Regelwerke in Kasachstan:

  1. Anforderungen an die Emissionen in die Umwelt durch Verbrennung verschiedener Kraftstoffarten in Kesselanlagen von Wärmekraftwerken – seit dem 14. Dezember 2007
  2. Anforderungen an die Sicherheit von Farben, Lacken und Lösungsmitteln – seit 29. Dezember 2007
  3. Anforderungen an die Sicherheit von synthetischen Waschmitteln und Haushaltschemikalien – seit dem 4. März 2008
  4. Anforderungen an Futtermittel und Futtermittelzusatzstoffe – seit dem 18 März 2008
  5. Anforderungen an die Sicherheit von Arzneimitteln und biologischen Produkten in der Tiermedizin – seit 23. April 2008
  6. Anforderungen an die Sicherheit von Pestiziden – seit dem 29. Mai 2008
  7. Anforderungen an die Sicherheit von Bauten und Konstruktionen aus Beton und Stahlbeton – seit dem 22. Dezember 2008
  8. Anforderungen an die Sicherheit von Holzkonstruktionen – seit dem 26. Dezember 2008
  9. Allgemeine Anforderungen an den Brandschutz – seit dem 23. Juni 2017
  10. Sicherheitsanforderungen an Konstruktionen aus anderen Materialien – seit dem 31. Dezember 2008
  11. Sicherheitsanforderungen an Metallkonstruktionen – seit dem 31. Dezember 2008
  12. Anforderungen an Emissionen in die Umwelt bei der Herstellung von Ferrolegierungen – seit dem 26. Januar 2009
  13. Anforderungen an Düngermittel – seit dem 28. Mai 2010
  14. Kern- und Strahlenschutz von Kernanlagen zwecks Forschung – seit dem 20. Februar 2017
  15. Kern- und Strahlungssicherheit von Kernkraftwerken – seit dem 20. Februar 2017
  16. Anforderungen an die Sicherheit von Kohlen und ihre Produkte bei Gewinnung, Verarbeitung, Lagerung und Transport – seit dem 17. Juli 2010
  17. Sicherheitsanforderungen an giftige und hochgiftige Substanzen – seit dem 19. November 2010
  18. Anforderungen an die Sicherheit von Bioethanol – seit dem 24. Februar 2011
  19. Anforderungen an die Sicherheit von Biodiesel – seit dem 10. Februar 2011

Rechtslage

Die Konformitätsbewertung wird recht geregelt durch:

  • das Gesetz der Republik Kasachstan "Über technische Regulierung" vom 9. November 2004 Nr. 603-II;
  • das technische Regelwerk "Über Konformitätsbewertungsverfahren" (Dekret Nr. 90 der Regierung der Republik Kasachstan vom 4. Februar 2008)
  • und andere Normen und Vorschriften

Konformitätsbewertungsverfahren

Es gibt zwei Formen der Konformitätsbewertung gemäß technischen Regelwerken Kasachstans:

  1. Zertifikat GOST-K*
  2. Deklaration GOST-K*

*GOST-K wird im Umgangssprachlichen verwendet, um zwischen den EAC Zertifikaten und Zertifikaten gemäß der nationalen Normen zu unterscheiden.

Ziel der obligatorischen Konformitätsbestätigung ist die Konformität der Produkte mit den Anforderungen der einschlägigen technischen Vorschriften zu bestätigt. Hiermit wird die Sicherheit des Produkts für das Leben und die Gesundheit des Menschen, den Umweltschutz und die Verhinderung von Maßnahmen gewährleisten und der Verbraucher vor dem Irreführen bezüglich der Qualität und Sicherheit geschützt.

Die Zertifikate und Deklarationen, die im Rahmen der nationalen Gesetzgebung der Republik Kasachstan ausgestellt werden, gelten nur in Kasachstan. Für überwiegende Anzahl von Produkten gelten die technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion.

Neben einem obligatorischen Zertifikat gibt es eine freiwillige Zertifizierung. Produkte, die unter keine technische Regelwerke Kasachstans oder der Eurasischen Union fallen, können ihre Qualität mit einem freiwilligen Zertifikat bestätigen.

Technische Regulierung in Rahmen der Eurasischen Wirtschaftsunion - EAWU

EAC Zertifikat, EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung, EAC Deklaration

Nach dem Inkrafttreten des Beschlusses der Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion zwischen Russland, Weißrussland und Kasachstan über die Harmonisierung der nationalen Sicherheitsstandards am 18.06.2010 wurden schrittweise die bisherigen nationalen Regeln der technischen Regulierung sowie TR Zertifizierung außer Kraft gesetzt und zum Großteil durch die neuen technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion - TR ZU in jedem Branchenbereich ersetzt. Darüber hinaus wurde in der Eurasischen Wirtschaftsunion neben der EAC Zertifizierung auch die EAC Deklarierung als eine einfachere und günstigere Art der Konformitätsbewertung eingeführt.

Als Vorbild wurde die europäische CE-Kennzeichnung genommen, viele der technischen Regelwerke wurden mit den EU-Richtlinien des neuen Konzepts harmonisiert. Man kann sagen, dass der Begriff EU-Richtlinie analoge Bedeutung mit dem Begriff technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion hat.

Es wurde ähnlich dem CE-Zeichen auch das einheitliche Konformitätszeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion eingeführt. Dieses Zeichen besteht aus drei stilisiertem Buchstaben "EAC" als Abkürzung für «EurAsian Conformity».

Schemen des Konformitätsbewertungsverfahrens

Das Zertifikat GOST-K oder die Deklaration GOST-K kann für eine Serienproduktion, Einzellieferung oder eine Chargenlieferung ausgestellt werden. Das Schema des Konformitätsbewertungsverfahrens hängt von der Art der Lieferung ab und wird vom Antragsteller zusammen mit der Konformitätsbestätigungsstelle festgelegt.

Geltungsdauer

Das Zertifikat wird maximal für drei Jahre ausgestellt. Die Deklaration ist ein Jahr gültig.

Konformitätszeichen

GOST-K

Produkte, die ihre Konformität mit den technischen Regelwerken Kasachstans bestätigt haben, müssen mit einem Konformitätszeichen markiert werden.

Auch Produkte, die im Rahmen einer freiwilligen Zertifizierung ihre Qualität und Sicherheit bestätigt haben, werden mit einem Konformitätszeichen markiert.

Notwendige Unterlagen

Erstellung von technischen Unterlagen für die EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung nach TR ZU Regelwerke

In jedem technischen Regelwerk sind unterschiedliche Anforderungen an die entsprechende Dokumentation festgehalten. Typischerweise sind dies:

  • Antrag auf TR Zertifizierung
  • Technischer Pass
  • Bedienungsanleitung
  • Prüfprotokolle
  • Ausführliche Produktbeschreibung und genaue Produktbezeichnung
  • ISO 9001 Zertifikat

Dauer und Kosten für die Zertifizierung

Dauer und Kosten der Zertifizierung hängen von unterschiedlichen Faktoren, wie z.B.: Art der Waren, Notwendigkeit vom Laboruntersuchungen und Komplexität allgemeiner Untersuchungen ab. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf der Grundlage von den jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.

Die Beantragung eines Zertifikats kann einige Tage bis Wochen in Anspruch nehmen.

Zustellung von Unterlagen

Bei der Bestellung eines Zertifikats erhalten Sie umgehend nach erfolgreichem Ablauf des Zertifizierungsverfahrens eine Kopie ihres Zertifikats per E-Mail. In nur wenigen Tagen wird Ihnen das Original per Post zugestellt.

Zertifizierung beantragen
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Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.

Häufig gestellte Fragen zur EAC Zertifizierung und Deklarierung

1. Was ist ein EAC Zertifikat?

Das EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist ein offizieller Nachweis dafür, dass die Produkte den harmonisierten technischen Vorschriften, den sogenannten technischen Regelwerken der teilnehmenden Länder der EAWU entsprechen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch das Zertifikat der EAWU bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

2. Was ist eine EAC Deklaration?

Die EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion ist ein Nachweis dafür, dass die Produkte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entsprechen. Eine EAC Deklaration wird durch den Hersteller, Importeur oder eine bevollmächtigte Person erstellt und in das einheitliche Register eingetragen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch die Deklaration bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

3. Worin besteht der Unterschied zwischen einem EAC Zertifikat und einer EAC Deklaration?

Das EAC Zertifikat darf nur nach einer Qualitätsprüfung, welche durch eine unabhängige, in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion akkreditierten Zertifizierungsstelle erfolgt, ausgestellt werden. Die Zertifizierung wird auf der Basis von technischen Unterlagen, unternehmensinternen Prüfprotokollen bzw. von akkreditierten Prüflaboren bereitgestellten Prüfprotokollen, sowie gegebenenfalls auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort durchgeführt. Das Zertifikat wird auf einem amtlichen Vordruck gedruckt, welcher über mehrere fälschungssichere Elemente verfügt und durch die Unterschrift und das Siegel einer akkreditierten Stelle beglaubigt wird. Das EAC Zertifikat wird in der Regel für "komplexe" Produkte ausgestellt, die eine aufwendigere Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden erfordern.
Die EAC Deklaration ist eine Konformitätserklärung des Herstellers, Importeurs oder bevollmächtigten Vertreters darüber, dass das Produkt den Mindestanforderungen der technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht. Im Unterschied zum EAC Zertifikat wird die EAC Deklaration vom Hersteller bzw. Importeur angefertigt. Alle notwendigen Prüfungen und Analysen werden entweder vom Hersteller oder in einigen Fällen vom Labor durchgeführt. Der Antragsteller stellt die EAC Deklaration selbst auf einem normalen Blatt Papier aus. Die EAC Deklaration muss von dem bevollmächtigten Vertreter oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle eines Mitgliedstaats der Eurasischen Wirtschaftsunion in das einheitliche Register der EAWU eingetragen werden. Mehr Informationen hier.
Mehr Antworten finden Sie hier!
Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Vielen Exporteuren fällt es schwer bei der großen Anzahl an technischen Vorschriften und Regulierungen den Überblick zwischen EAC-Kennzeichnung, EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung, staatlicher Registrierung und GOST-Normen zu behalten. Um einen reibungslosen Eintritt in den den Markt der EAWU zu gewährleisten, bieten wir eine große Palette an Seminaren, Vorträgen, Workshops und Beratungsdienstleistungen an, die individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden können.

Wir teilen dabei unter anderem fundiertes Wissen zur technischen Regulierung und dem Zertifizierungssystem der EAWU sowie den einzelnen Schritten der Konformitätsbewertung und zur Erstellung der notwendigen technischen Unterlagen.

Durch ihre langjährige Erfahrung können unsere Experten Ihnen außerdem spezifisches Branchenwissen aus dem Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, der Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und der Möbelbranche zur Verfügung zu stellen.

Beratung beantragen!
Erstellung technischer Unterlagen

Erstellung der technischen Unterlagen für die EAC Zertifizierung

Bei der Einführung neuer Produkte in den Eurasischen Wirtschaftsraum spielen die technischen Dokumente eine fundamentale Rolle. Sie bilden nicht nur die Grundlage für die Konformitätsbewertung, sondern sind beispielsweise auch bei der Inbetriebnahme einer neuen Maschine entscheidend. Relevant sind vor allem die folgenden Unterlagen:

Technischer Pass
Sicherheitsbetrachtung
Bedienungsanleitung
Sicherheitsdatenblatt
Prüfprotokolle
Zündgefahrenbewertung

Technisches Fachwissen, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung der Dokumente bilden die Voraussetzung für einen problemfreien Vertrieb und Einsatz der Produkte, Maschinen oder Anlagen im Gebiet der EAWU. Die technischen Unterlagen müssen außerdem zwingend auf Russisch oder auf der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes, in dem das Produkt vertrieben oder eingesetzt werden soll, verfasst sein.

Um etwaige Probleme zu vermeiden, helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung neuer technischer Dokumente oder überprüfen bereits vorhandene Dokumente auf Vollständigkeit, sowie auf sprachliche und terminologische Korrektheit im Russischen.

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Musterprüfung

Prüfungen von Produktmustern für die EAC Konformitätsbewertung

Ein wichtiger Schritt im Konformitätsbewertungsverfahren ist die Prüfung von Produktmustern, bei der die Konformität der Produkte mit den jeweiligen Technischen Regelwerken der EAWU kontrolliert wird. Im Fall einer EAC-Zertifizierung darf diese nur in akkreditierten Laboren durchgeführt werden und muss speziellen Regeln folgen. Handelt es sich um eine EAC-Deklaration, können die Tests auch in nicht akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Im Anschluss wird ein Prüfprotokoll erstellt, welches die Prüfungsergebnisse sowie Informationen über den Hersteller und die Prüfmethode enthält.

Sowohl beim Versand als auch beim Prüfungsverfahren selbst gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Da sich leider auch einige unseriöse Zertifizierungsstellen Zugang zum Markt verschafft haben, ist hier äußerste Vorsicht bei der Wahl der Zertifizierungsstelle geboten. Damit die Musterprüfungen reibungslos ablaufen können, unterstützen wir Sie bei

  • der Auswahl geeigneter Muster für die Tests,
  • der Zollabwicklung,
  • sowie der Vermittlung an vertrauenswürdige Zertifizierungsstellen und Prüflabore.
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Technische Übersetzung

Technische Übersetzung

Um Waren und Geräte nach Russland oder andere Länder der EAWU zu exportieren, müssen technische Dokumente und deren korrekte Übersetzungen ins Russische oder in die Muttersprache des EAWU Mitglieds vorgelegt werden. Für die Übersetzung solcher Dokumente muss der Übersetzer über umfassende Kenntnisse in einem bestimmten technischen Bereich sowie über Kenntnisse in hochspezialisierter Terminologie verfügen.

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung in der Übersetzung solcher technischen Dokumente wie Betriebshandbücher, technische Pässe, Sicherheitsbetrachtungen, Risikobeurteilung, Gerätepässe, Prüfprotokolle usw. Die Übersetzer von Schmidt & Schmidt beherrschen Russisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch.

Wir garantieren Ihnen eine zeitnahe, qualitativ hochwertige und genaue Übersetzung aller erforderlichen Dokumente.

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Warum Kunden uns wählen:

Qualifiziertes Team von Experten und Beratern

Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung im Bereich Export und Zertifizierung

Zertifizierung aller Produktarten

Wir arbeiten mit Kunden aus allen Industriezweigen

Schnelle Bearbeitung von Aufträgen

Individueller Umgang mit unseren Kunden und schnelle Bearbeitung der Anfragen zeichnen uns aus

Fundierte Kenntnisse der technischen Regulierung

Dank unserem technischen und juristischen Know-how garantieren wir hohe Qualität der Dienstleistungen

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Aktuelles

Indonesien fordert Malaysia zur Teilnahme an der Apostille-Konvention auf
Indonesien fordert Malaysia zur Teilnahme an der Apostille-Konvention auf

Der indonesische Justizminister Supratman Andi Agtas hat Malaysia aufgefordert, den Beitritt zum Haager Übereinkommen zur Aufhebung der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden vom 5. Oktober 1961, auch bekannt als Apostille-Konvention, zu erwägen. Dies berichtet die indonesische Nachrichtenagentur Antara.

Polina Kalacheva
13 Mai 2025
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen

Ab dem 1. Mai 2025 hat sich das Verfahren zur Apostillierung von Dokumenten in Frankreich vollständig geändert. Offizielle Mitteilungen dazu finden Sie auf dem Portal Service Public und auf der Website des französischen Notars.

Polina Kalacheva
06 Mai 2025
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen

Das ukrainische Justizministerium bestätigt offiziell die Erhöhung der Apostille-Gebühr und begründet die Entscheidung.

Polina Kalacheva
30 April 2025
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten

Die Behörden des Fürstentums Andorra haben das Recht zur Apostillierung von Dokumenten auf den Generaldirektor des Außenministeriums sowie den Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen übertragen. Die entsprechenden Änderungen wurden auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) veröffentlicht.

Polina Kalacheva
29 April 2025

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Alexej Schmidt

Alexej Schmidt

Geschäftsführender Partner
Andrej Schmidt

Andrej Schmidt

Geschäftsführender Partner, Leiter des Marketings und Vertriebs
Olga Kylina

Dr. Olga Kylina, LL.M.

Senior Consultant, Leiterin der Rechtsabteilung
Marina Weger

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