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Alexej Schmidt
Alexej Schmidt
Geschäftsführender Partner
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alexej.schmidt@schmidt-export.de

EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion

  • EAC zertifizierungspflichtige Produkte
  • EAC Zertifizierungsverfahren

EAC Zertifizierungsverfahren

Der Markt der EAWU-Länder hat bei den europäischen Herstellern seit langem an Popularität gewonnen. Um die Waren auf dem Markt der EAWU verkaufen zu dürfen, muss eine Reihe obligatorischer Konformitätsbewertungsverfahren erfolgreich durchgeführt werden.

Eine Form der Konformitätsbewertung stellt dabei das das EAC Zertifikat dar. Es wird im Gegensatz zur EAC Deklarierung durch die akkreditierte Zertifizierungsstelle auf analytischer Basis der technischen Unterlagen und der Prüfprotokolle bzw. der von akkreditierten Prüfstellen bereitgestellten Prüfberichte, sowie unter Umständen auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort erstellt.

Das Konformitätsbewertungsverfahren ist häufig ein komplexer und aufwendiger Prozess, der viele Fragen bei den Herstellern und Importeuren aufwirft. Dieser Artikel soll dabei helfen, Antworten auf viele dieser Fragen zu finden. Alle hier bereitgestellten Informationen basieren auf dem Gesetz № 184 der Russischen Föderation "Über technische Regulierung" vom 27.12.2002 und auf der Norm GOST 31893-2012 Konformitätsbewertung. Standardsystem zur Konformitätsbewertung".

Schritte des EAC Zertifizierungsverfahrens

In der Regel besteht das EAC Zertifizierungsverfahren aus folgenden Schritten:

  1. Schritt: Antragstellung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle in der EAWU
  2. Schritt: Prüfung der Unterlagen durch die Zertifizierungsstelle und Auswahl des Schemas der EAC Zertifizierung
  3. Schritt: Klassifizierung des Produkts und Auswahl von Warenmustern
  4. Schritt: Prüfungen und Analysen
  5. Schritt: Produktionsaudit (falls im technischen Regelwerk vorgesehen)
  6. Schritt: Ausstellung des EAC Zertifikats
  7. Schritt: Überwachung der zertifizierten Produkte (falls vorgesehen)

Antragstellung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle in der EAWU

Einen Antrag auf die EAC Zertifizierung darf nur ein Unternehmen mit Unternehmenssitz in der EAWU stellen. So ist ein ausländischen Hersteller nicht berechtigt eine Konformitätsbewertung zu beantragen, um die Einhaltung der Anforderungen der einschlägigen technischen Regelwerke seiner Produkte zu bestätigen. Um dennoch die EAC Zertifizierung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion benennen. Dieser vertritt dann das Interesse des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte und deren Übereinstimmung mit den technischen Regelwerken.

Die Beantragung einer Zertifizierung kann nach unterschiedlichen Verfahren ablaufen, je nachdem ob es sich um Einzellieferungen, Chargenlieferungen oder um Serienproduktionen handelt.

Charge (für Chargen Lieferung vorgesehen): Gesamtheit der bestimmten Menge hergestellter Einheiten mit demselben Namen und derselben Bezeichnung, die in der Konformitätsbescheinigung angegeben und zum Verkauf bestimmt sind.

Erzeugniseinheit: Ein einzelnes Stück oder eine bestimmte Menge des Produktes.

Diese und andere Definitionen bezüglich der EAC Konformitätsbewertung sind in GOST 31894-2012 Begriffe und Definitionen im Bereich der Konformitätsbewertung (-bestätigung) zu finden.

Auswahl des Schemas der EAC Zertifizierung

Alle technischen Regelwerke beinhalten Beschreibungen des EAC Zertifizierungsverfahrens, die so genannten Schemas. Die Wahl des Schemas und somit der Art des Zertifizierungsverfahrens, hängt von der Beschaffenheit der Produkte, der Produktion bzw. der Lieferung ab. Bei der EAC Zertifizierung wird das Schema von der Zertifizierungsstelle festgelegt. Die Schemas der Konformitätsbewertung stellen das Gegenstück zu den Modulen der Konformitätsbewertung gemäß der EU-Richtlinie 768/2008/EG In der Eurasische Wirtschaftsunion dar.

Die Zertifizierungsstelle sammelt eine Reihe von Unterlagen, die vom Hersteller (oder von seinem bevollmächtigten Vertreter), dem Importeur, eingereicht werden.

Um die EAC Zertifizierung durchführen zu können, müssen Muster und folgende Unterlagen beigefügt werden:

  • Antrag zur Zertifizierungsprüfung
  • Ausführliche Produktbeschreibung
  • Produktbezeichnung
  • Bedienungsanleitung in russischer Sprache
  • Technische Zeichnungen
  • Technisches Datenblatt

In jedem Fall sollte jedoch eine detailliertere Liste der Dokumente, die in den jeweiligen Technischen Regelwerken zu finden sind, angegeben werden.

Auswahl von Warenmustern

Nach der Analyse von vorgelegten Technischen Unterlagen klassifiziert die Zertifizierungsstelle das Produkt und sendet dem Antragsteller eine Entscheidung über den Antrag zur Zertifizierung. In dieser Entscheidung wird die notwendige Anzahl von Mustern angegeben. Die Anzahl kann sich je nach Produkt, technischem Regelwerk und dem Wert des Produktes (in vielen Fällen wird das Muster im Laufe der Prüfungen zerstört) unterscheiden.

Damit Musterware auch als solche akzeptiert wird, sollten gewisse Vorgaben eingehalten werden. Mehr Tipps, die dem Hersteller bei dem Auswahl und Versand von Mustern helfen können, finden Sie hier.

Prüfung des Produktmusters

Prüfung des Produktmusters bei der EAC Zertifizierung

Prüfungen von Produktmustern sind oft ein obligatorischer Schritt der EAC Zertifizierung. Damit wird ein repräsentatives Muster des Produkts auf die Konformität mit den Anforderungen der Technischen Regelwerke der Eurasischen Union geprüft und es wird getestet, ob das Produkt für den bestimmungsgemäße Anwendungsbereich geeignet ist.

Bei der EAC Zertifizierung darf nur die Zertifizierungsstelle die Muster zwecks Prüfungen an das Labor überweisen.

Die Prüfungen von Produktmustern werden gemäß den im Anhang der Technischen Regelwerken festgelegten Normen (GOST-Normen) nach einem speziellen Programm und einer speziellen Methodik durchgeführt, die anhand von der allgemein anerkannten Methode der Zertifizierungsprüfung und je nach Produkttyp erstellt wurden. Das Programm und die Methodik können sowohl vom Hersteller als auch von den Experten der Zertifizierungsstelle entwickelt werden.

Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in das Prüfprotokoll eingetragen.

Produktionsaudit

Bei der EAC Zertifizierung von manchen Produkten sehen die Technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion ein Produktionsaudit vor. Es betrifft vor allem die EAC Zertifizierung für die Serienproduktion.

Das Audit wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle vor Ort durchgeführt. Es dient in erster Linie der Überprüfung, ob die Produktionsprozesse den vorgegebenen Anforderungen entsprechen. Die Durchführung des Produktionsaudits wird nach dem nationalen Standard der Russischen Föderation GOST-R 54293-2020 „Produktionsaudit für Konformitätsbewertungsverfahren“ geregelt.

Ausstellung des EAC Zertifikats

EAC Zertifikat

Nachdem das Produktionsaudit erfolgreich bestanden ist, stellt die Zertifizierungsstelle ein EAC Zertifikat aus und trägt seine Nummer in das einheitliche staatliche Register ein. Da die amtlichen Vordrucke häufig knapp sind, kann sich der Prozess der Ausstellung eines Zertifikats verzögern.

Das EAC Zertifikat gilt ab dem Tag, an dem es in das einheitliche Register eingetragen wird. Die Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats für Produkte hängt von vielen Parametern (wie z.B. angewandte technische Vorschriften, ausgewähltes Schema und Art der Produktion: Serienproduktion, Einzellieferung etc.) ab, die direkt in den aktuellen entsprechenden Technischen Regelwerken festgelegt sind.

Inspektionskontrolle

Nach der Ausstellung des EAC Zertifikats muss regelmäßig überwacht werden, ob das Produkt weiterhin den technischen Anforderungen entspricht und ob die Produkte ordnungsgemäß mit einem Konformitätszeichen oder einem EAC-Zeichen gekennzeichnet sind. Dies geschieht in Form einer externen Überwachung, der Inspektionskontrolle.

Unter einer Inspektionskontrolle versteht man die systematische, sich wiederholende Konformitätsbewertungstätigkeit als Grundlage zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit des EAC Zertifikats seitens der Zertifizierungsstelle, die das Zertifikat ausgestellt hat. Die Inspektionskontrolle ist nur für EAC Zertifikate vorgesehen. Für die EAC Deklarationen ist keine externe Überwachung nötig.

Die Durchführung der Inspektionskontrolle ist im GOST 58984-2020 „Konformitätsbewertung. Vorgehensweise bei der Inspektionskontrolle im Zertifizierungsverfahren" beschrieben.

Sperrung oder Widerrufung der ausgestellten EAC Zertifikate

Die Gültigkeit des ausgestellten EAC Zertifikats kann in folgenden Fällen vorübergehend oder endgültig aufgehoben werden:

  • Die Zertifizierungsstelle und der Antragsteller haben einvernehmlich die Entscheidung getroffen, die Gültigkeit des EAC Zertifikats aufzuheben, weil die Produktion des Produktes eingestellt wurde
  • Es wurde ein negativer Bescheid nach der Inspektionskontrolle ausgestellt
  • Es wurden Qualitätsmängel während der Inspektionskontrolle festgestellt, die Antragsteller nicht behoben worden sind
  • Der Antragsteller hat die Durchführung der Inspektionskontrolle oder deren Zahlung abgelehnt oder hat die Inspektionskontrolle nicht mit der erforderlichen Häufigkeit durchführen lassen
  • Die Produktion hat die Anforderungen der Technischen Regelwerke nicht eingehalten
  • Die Technischen Regelwerke für Produkte oder die Prüfmethoden, das Produktdesign, die Zusammensetzung der Produkte, das Produktionsmanagement, die Kontroll- und Prüfmethoden usw. wurden geändert und die entsprechenden Zertifizierungsstellen wurde nicht darüber informiert

Das EAC-Zertifikat kann von der Zertifizierungsstelle bis zu einem Monat gesperrt werden.

Wenn die Inspektionskontrolle nicht rechtzeitig durchgeführt wird oder die Qualitätsmängel nach der Inspektionskontrolle nicht behoben werden, kann das EAC Zertifikat von der Zertifizierungsstelle endgültig widerrufen werden.

Die Entscheidung, die Gültigkeit des Konformitätszertifikats zu sperren oder zu widerrufen, wird von der Zertifizierungsstelle getroffen. Dies wird auch in das einheitliche Register eingetragen. Der Antragsteller wird innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich über die Entscheidung informiert.

Rechte des Antragstellers

Antragsteller haben das Recht:

  1. die Formen und Schemas der Konformitätsbestätigungen für die Waren, die in den Technischen Regelwerken festgelegt sind, auszuwählen,
  2. sich an jene Zertifizierungsstelle, deren Akkreditierungsumfang für die deklarierten Waren gilt, zu richten,
  3. das EAC Konformitätszeichen zu verwenden,
  4. bei der autorisierten Stelle Beschwerden über rechtswidrige Handlungen von den Zertifizierungsstellen und Zentren (Laboratorien) einzureichen,
  5. sowie beim Gericht den Schutz ihrer Rechte und rechtlichen Interessen zu beantragen.

Dauer und Kosten der EAC Zertifizierung

Die Dauer und die Kosten der EAC Zertifizierung hängen von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Waren, Notwendigkeit von Laboruntersuchungen und der Komplexität allgemeiner Untersuchungen. Die genauen Bedingungen der Zertifizierung werden immer individuell auf Grundlage der jeweils erforderlichen Unterlagen festgestellt.

Die Beantragung eines Zertifikats kann einige Tage bis Wochen in Anspruch nehmen.

Zertifizierung beantragen
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Was ist eine EAC-Zertifizierung?

In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.

Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.

Häufig gestellte Fragen zur EAC Zertifizierung und Deklarierung

1. Was ist ein EAC Zertifikat?

Das EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist ein offizieller Nachweis dafür, dass die Produkte den harmonisierten technischen Vorschriften, den sogenannten technischen Regelwerken der teilnehmenden Länder der EAWU entsprechen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch das Zertifikat der EAWU bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

2. Was ist eine EAC Deklaration?

Die EAC Deklaration der Eurasischen Wirtschaftsunion ist ein Nachweis dafür, dass die Produkte den Mindestanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entsprechen. Eine EAC Deklaration wird durch den Hersteller, Importeur oder eine bevollmächtigte Person erstellt und in das einheitliche Register eingetragen. Die Produkte, deren Konformität mit den technischen Regelwerken durch die Deklaration bescheinigt wird, dürfen im ganzen Zollgebiet der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion frei über die Grenzen bewegt und verkauft werden.

3. Worin besteht der Unterschied zwischen einem EAC Zertifikat und einer EAC Deklaration?

Das EAC Zertifikat darf nur nach einer Qualitätsprüfung, welche durch eine unabhängige, in einem Mitgliedstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion akkreditierten Zertifizierungsstelle erfolgt, ausgestellt werden. Die Zertifizierung wird auf der Basis von technischen Unterlagen, unternehmensinternen Prüfprotokollen bzw. von akkreditierten Prüflaboren bereitgestellten Prüfprotokollen, sowie gegebenenfalls auf Grundlage eines Produktionsaudits vor Ort durchgeführt. Das Zertifikat wird auf einem amtlichen Vordruck gedruckt, welcher über mehrere fälschungssichere Elemente verfügt und durch die Unterschrift und das Siegel einer akkreditierten Stelle beglaubigt wird. Das EAC Zertifikat wird in der Regel für "komplexe" Produkte ausgestellt, die eine aufwendigere Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden erfordern.
Die EAC Deklaration ist eine Konformitätserklärung des Herstellers, Importeurs oder bevollmächtigten Vertreters darüber, dass das Produkt den Mindestanforderungen der technischen Regelwerke der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht. Im Unterschied zum EAC Zertifikat wird die EAC Deklaration vom Hersteller bzw. Importeur angefertigt. Alle notwendigen Prüfungen und Analysen werden entweder vom Hersteller oder in einigen Fällen vom Labor durchgeführt. Der Antragsteller stellt die EAC Deklaration selbst auf einem normalen Blatt Papier aus. Die EAC Deklaration muss von dem bevollmächtigten Vertreter oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle eines Mitgliedstaats der Eurasischen Wirtschaftsunion in das einheitliche Register der EAWU eingetragen werden. Mehr Informationen hier.
Mehr Antworten finden Sie hier!
Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Beratung zur EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung

Vielen Exporteuren fällt es schwer bei der großen Anzahl an technischen Vorschriften und Regulierungen den Überblick zwischen EAC-Kennzeichnung, EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung, staatlicher Registrierung und GOST-Normen zu behalten. Um einen reibungslosen Eintritt in den den Markt der EAWU zu gewährleisten, bieten wir eine große Palette an Seminaren, Vorträgen, Workshops und Beratungsdienstleistungen an, die individuell an die jeweiligen Bedürfnisse angepasst werden können.

Wir teilen dabei unter anderem fundiertes Wissen zur technischen Regulierung und dem Zertifizierungssystem der EAWU sowie den einzelnen Schritten der Konformitätsbewertung und zur Erstellung der notwendigen technischen Unterlagen.

Durch ihre langjährige Erfahrung können unsere Experten Ihnen außerdem spezifisches Branchenwissen aus dem Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, der Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und der Möbelbranche zur Verfügung zu stellen.

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Erstellung technischer Unterlagen

Erstellung der technischen Unterlagen für die EAC Zertifizierung

Bei der Einführung neuer Produkte in den Eurasischen Wirtschaftsraum spielen die technischen Dokumente eine fundamentale Rolle. Sie bilden nicht nur die Grundlage für die Konformitätsbewertung, sondern sind beispielsweise auch bei der Inbetriebnahme einer neuen Maschine entscheidend. Relevant sind vor allem die folgenden Unterlagen:

Technischer Pass
Sicherheitsbetrachtung
Bedienungsanleitung
Sicherheitsdatenblatt
Prüfprotokolle
Zündgefahrenbewertung

Technisches Fachwissen, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung der Dokumente bilden die Voraussetzung für einen problemfreien Vertrieb und Einsatz der Produkte, Maschinen oder Anlagen im Gebiet der EAWU. Die technischen Unterlagen müssen außerdem zwingend auf Russisch oder auf der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes, in dem das Produkt vertrieben oder eingesetzt werden soll, verfasst sein.

Um etwaige Probleme zu vermeiden, helfen wir Ihnen gerne bei der Erstellung neuer technischer Dokumente oder überprüfen bereits vorhandene Dokumente auf Vollständigkeit, sowie auf sprachliche und terminologische Korrektheit im Russischen.

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Musterprüfung

Prüfungen von Produktmustern für die EAC Konformitätsbewertung

Ein wichtiger Schritt im Konformitätsbewertungsverfahren ist die Prüfung von Produktmustern, bei der die Konformität der Produkte mit den jeweiligen Technischen Regelwerken der EAWU kontrolliert wird. Im Fall einer EAC-Zertifizierung darf diese nur in akkreditierten Laboren durchgeführt werden und muss speziellen Regeln folgen. Handelt es sich um eine EAC-Deklaration, können die Tests auch in nicht akkreditierten Laboren durchgeführt werden. Im Anschluss wird ein Prüfprotokoll erstellt, welches die Prüfungsergebnisse sowie Informationen über den Hersteller und die Prüfmethode enthält.

Sowohl beim Versand als auch beim Prüfungsverfahren selbst gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Da sich leider auch einige unseriöse Zertifizierungsstellen Zugang zum Markt verschafft haben, ist hier äußerste Vorsicht bei der Wahl der Zertifizierungsstelle geboten. Damit die Musterprüfungen reibungslos ablaufen können, unterstützen wir Sie bei

  • der Auswahl geeigneter Muster für die Tests,
  • der Zollabwicklung,
  • sowie der Vermittlung an vertrauenswürdige Zertifizierungsstellen und Prüflabore.
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Technische Übersetzung

Technische Übersetzung

Um Waren und Geräte nach Russland oder andere Länder der EAWU zu exportieren, müssen technische Dokumente und deren korrekte Übersetzungen ins Russische oder in die Muttersprache des EAWU Mitglieds vorgelegt werden. Für die Übersetzung solcher Dokumente muss der Übersetzer über umfassende Kenntnisse in einem bestimmten technischen Bereich sowie über Kenntnisse in hochspezialisierter Terminologie verfügen.

Unsere Spezialisten verfügen über langjährige Erfahrung in der Übersetzung solcher technischen Dokumente wie Betriebshandbücher, technische Pässe, Sicherheitsbetrachtungen, Risikobeurteilung, Gerätepässe, Prüfprotokolle usw. Die Übersetzer von Schmidt & Schmidt beherrschen Russisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch.

Wir garantieren Ihnen eine zeitnahe, qualitativ hochwertige und genaue Übersetzung aller erforderlichen Dokumente.

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Qualifiziertes Team von Experten und Beratern

Unsere Mitarbeiter haben langjährige Erfahrung im Bereich Export und Zertifizierung

Zertifizierung aller Produktarten

Wir arbeiten mit Kunden aus allen Industriezweigen

Schnelle Bearbeitung von Aufträgen

Individueller Umgang mit unseren Kunden und schnelle Bearbeitung der Anfragen zeichnen uns aus

Fundierte Kenntnisse der technischen Regulierung

Dank unserem technischen und juristischen Know-how garantieren wir hohe Qualität der Dienstleistungen

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Aktuelles

Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen

Ab dem 1. Mai 2025 hat sich das Verfahren zur Apostillierung von Dokumenten in Frankreich vollständig geändert. Offizielle Mitteilungen dazu finden Sie auf dem Portal Service Public und auf der Website des französischen Notars.

Polina Kalacheva
06 Mai 2025
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen

Das ukrainische Justizministerium bestätigt offiziell die Erhöhung der Apostille-Gebühr und begründet die Entscheidung.

Polina Kalacheva
30 April 2025
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten

Die Behörden des Fürstentums Andorra haben das Recht zur Apostillierung von Dokumenten auf den Generaldirektor des Außenministeriums sowie den Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen übertragen. Die entsprechenden Änderungen wurden auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) veröffentlicht.

Polina Kalacheva
29 April 2025
In der Ukraine steigt die Apostille-Gebühr sprunghaft an
In der Ukraine steigt die Apostille-Gebühr sprunghaft an

Die ukrainischen Behörden erhöhen die Gebühr für die Beglaubigung von Dokumenten durch eine Apostille um das Zwölffache. Das berichtet das Nachrichtenportal „Liga“ unter Berufung auf den ukrainischen Parlamentsabgeordneten Ihor Fris.

Polina Kalacheva
28 April 2025

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