Alle technischen Regelwerke beinhalten Beschreibungen des Konformitätsbewertungsverfahrens - so genannte Schemas. Die Auswahl des Schemas hängt von der Besonderheit der Produkte, der Produktion bzw. der Lieferung ab. Die Schemas der Konformitätsbewertung stellen das Gegenstück zu den Modulen der Konformitätsbewertung gemäß der EU-Richtlinie 768/2008/EG In der Eurasische Wirtschaftsunion dar.
Rechtslage in der Eurasischen Wirtschaftsunion
Die Schemas der Konformitätsbewertung und nötige Konformitätsnachweise sind in der Verordnung № 44 vom 18. April 2018 „Über die Schemas der Konformitätsbewertung“, Beschluss der Eurasischen Zollkommission Nr. 621 vom 7. April 2011 "Über die Anwendung standardisierter Schemen bei der Konformitätsbewertungsverfahren" und in den einschlägigen Technischen Regelwerken – TR ZUs und TR EAWUs definiert. Der Begriff der Konformitätsbewertung ist in der harmonisierten Norm GOST ISO/IEC 17000-2012 „Konformitätsbewertung – Begriffe und allgemeine Grundlagen“ definiert.Schemas der EAC Konformitätsbewertung
Es gibt unterschiedliche Schemas bei der Konformitätsbewertung. Jedes Schema legt fest, wie der Antragsteller vorgehen muss, damit die Konformität des Produktes bestätigt werden kann. Das Schema wird von der Zertifizierungsstelle oder vom Antragsteller bestimmt, je nachdem, ob das Produkt der EAC Zertifizierung oder EAC Deklarierung unterliegt. Das Schema wird mit Zahlen und Buchstaben gekennzeichnet: "C" steht für Zertifikat (Сертификат) und "D" für Deklaration (д - Декларация). Die Anzahl der vorgesehenen Schemas unterscheiden sich in jedem technischen Regelwerk. Bei der Bestimmung des Schemas der Konformitätsbewertung sind folgende Eigenschaften entscheidend:- Art der Herstellung und Lieferung: Serienproduktion, Vertragsgebundene Chargenlieferung (Los) oder Einzellieferung.
- Involvierungsgrad der Zertifizierungsstelle und des Prüflabors: Prüfprotokolle des Herstellers oder Produkttests im Prüflabor
- Gefahrenpotenzial des Produktes
- Empfindlichkeit der gegebenen Eigenschaften gegenüber Einflüssen während Produktion oder Benutzung
- Art der Antragsteller: Hersteller, Importeuer, Bevollmächtigter Vertreter
- Die Angemessenheit des Konformitätsnachweises, der Kosten der Konformitätsbewertung und der Ziele des technischen Regelwerks
- Prüfung des Produktmusters – In beschriebenen Zertifizierungsverfahren werden ein oder mehrere Produktmuster geprüft. Die Komplexität, Zuverlässigkeit und Preis der Zertifizierungsverfahren rangieren nach den angegebenen Nummern
- Produktionsaudit – Manche Produkte bedürfen nicht nur der Produktprüfung, sondern auch die Überprüfung des Herstellungsprozesses. Auch Produktionsaudits haben unterschiedliche Komplexität. In einigen Fällen kann das Produktionsaudit durch die Einführung eines nach ISO 9001 zertifiziertes Qualitätsmanagementsystems ersetzt werden
- Inspektionskontrolle — ist für die meisten Zertifizierungsverfahren vorgesehen. Eine Inspektionskontrolle wird immer erst nachträglich durchgeführt, nachdem das EAC Zertifikat unterschrieben wurde
Schemas der EAC Zertifizierung
| Schema | Produktprüfungen | Produktionsaudit | Inspektionskontrolle | Anwendungsbereich | Konformitätsbescheinigung | |
|---|---|---|---|---|---|---|
| 1C | Prüfung des Produktmusters | Produktionsaudit | Prüfung des Produktmusters und (oder) Produktionsaudit | Für Serienproduktion, Antragsteller - inländischer/ausländischer Hersteller, wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt | EAC Zertifikat für Serienproduktion | |
| 2C | Prüfung des Produktmusters | Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems | Prüfung des Produktmusters und des Qualitätsmanagementsystems | hier wie bei 1C | EAC Zertifikat für Serienproduktion | |
| 3C | Prüfung des Produktmusters | - | - | Für Chargenlieferung/Einzellieferung, Antragsteller inländischer/ausländischer Verkäufer (Lieferant), wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt | EAC Zertifikat für Chargenlieferung/Einzellieferung | |
| 4C | Prüfung jedes Produktes | - | - | hier wie bei 3C | EAC Zertifikat für Chargenlieferung/Einzellieferung | |
| 5C | Bewertung der Eignung des technischen Entwurfs des Produkts anhand technischer Unterlagen | Produktionsaudit | Prüfung des Produktmusters und (oder) des Qualitätsmanagementsystems | Für Serienproduktion, wenn die Konformitätsbestätigung während der Prüfung des Produktmusters unmöglich/kompliziert war, Antragsteller - inländischer/ausländischer Hersteller, wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt | EAC Zertifikat für Serienproduktion | |
| 6C | Bewertung der Eignung des technischen Entwurfs des Produkts anhand technischer Unterlagen | Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems | hier wie bei 5C | hier wie bei 5C | hier wie bei 5C | |
| 7C | Prüfung eines für die geplante Produktion repräsentativen Musters des vollständigen Produkts (Baumuster) oder Bewertung der Eignung des technischen Entwurfs des Produkts anhand technischer Unterlagen und zusätzlicher Nachweise, Prüfung der repräsentativen Muster eines oder mehrerer wichtiger Teile des Produkts | Produktionsaudit | Prüfung des Produktmusters und (oder) Produktionsaudit | Für Maschinen/Geräte, die für Serien/Massenproduktion (mit mehreren Varianten) bestimmt sind, Antragsteller - inländischer/ausländischer Hersteller, wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt | EAC Zertifikat für Serienproduktion | |
| 8C | Prüfung eines für die geplante Produktion repräsentativen Musters des vollständigen Produkts (Baumuster) oder Bewertung der Eignung des technischen Entwurfs des Produkts anhand technischer Unterlagen und zusätzlicher Nachweise, Prüfung der repräsentativen Muster eines oder mehrerer wichtiger Teile des Produkts | Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems | Prüfung des Produktmusters und (oder) des Qualitätsmanagementsystems | hier wie bei 7C | hier wie bei 7C | |
| 9C | Konformität auf der Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung | - | - | Für Serienproduktion, die vom ausländischen Hersteller geliefert wird/für komplexe Maschinen/Geräte, die für Ausrüstung der Betriebe in der EAWU bestimmt sind, Antragsteller - inländischer/ausländischer Hersteller, wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt | EAC Zertifikat für Serienproduktionen | - |
| 11C | Prüfung des Produktmusters (Nur für TR ZU 018/2011 Über die Sicherheit von Transportmitteln auf Rädern) | Prüfung des Produktmusters und (oder) Produktionsaudit | Für Serienproduktion, Antragsteller - inländischer/ausländischer Hersteller, wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt | EAC Zertifikat für Serienproduktion |
Schemas der EAC Deklarierung
Neben der EAC Zertifizierung existiert eine weitere Form der Konformitätsbewertung, die EAC Deklarierung. Sie unterscheidet sich unter anderem von der EAC Zertifizierung dadurch, dass die EAC Deklaration vom Antragsteller ausgefüllt und erstellt wird. Sowohl die EAC Deklarierung, als auch die EAC Zertifizierung haben dieselbe juristische Geltungskraft. Unten werden mögliche Schemas der EAC Deklarierung ausgeführt:| Schema | Produktprüfungen | Produktionsaudit | Produktionskontrolle | Anwendungsbereich | Konformitätsbescheinigung |
|---|---|---|---|---|---|
| 1D | Prüfung des Produktmusters durch den Hersteller | - | Produktionskontrolle durch den Hersteller | Für Serienproduktion, Antragsteller - inländischer/ausländischer Hersteller, wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt | EAC Deklaration für Serienproduktion |
| 2D | Prüfung des Produktmusters durch den Hersteller | - | - | Für Chargenlieferung/Einzellieferung, Antragsteller - inländischer/ausländischer Hersteller, Verkäufer (Lieferant), wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt | EAC Deklaration für Chargenlieferung/Einzellieferung |
| 3D | Prüfung des Produktmusters im akkreditierten Prüflabor | - | Produktionskontrolle durch den Hersteller | Für Serienproduktion, Antragsteller - inländischer/ausländischer Hersteller, wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt | EAC Deklaration für Serienproduktion |
| 4D | Prüfung des Produktmusters im akkreditierten Prüflabor | - | - | Für Chargenlieferung/Einzellieferung, Antragsteller - inländischer/ausländischer Hersteller, Verkäufer (Lieferant), wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt | EAC Deklaration für Chargenlieferung/Einzellieferung |
| 5D | Prüfung des Produktmusters oder Bewertung der Eignung des technischen Entwurfs des Produkts anhand technischer Unterlagen | - | Produktionskontrolle durch den Hersteller | Für Serienproduktion, Antragsteller - inländischer/ausländischer Hersteller, wenn es einen bevollmächtigten Vertreter in der EAWU gibt | EAC Deklaration für Produkte, die zum Einsatz in Produktionsbetrieben mit erhöhter Gefährdung bestimmt sind, oder für innovative Produkte, für die es keine Normen gibt |
| 6D | Prüfung des Produktmusters im akkreditierten Prüflabor | Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems | Produktionskontrolle durch den Hersteller | hier wie bei 5D | EAC Deklaration für Serienproduktion |
Schemas der staatlichen Registrierung
Staatliche Registrierung bestätigt die Konformität der Produkte mit den sanitär-hygienischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion zwischen Russland, Kasachstan und Weißrussland. Die staatliche Registrierung wurde am 1. Juli 2010 eingeführt und gilt somit als Ersatz für die hygienischen Zertifikate. Staatliche Registrierung als Form der Konformitätsbewertung betrifft vor allem solche Produkte, wie Getränke, Kosmetik, Produkte der Körperhygiene, usw.| Produktprüfungen | Produktionsaudit | Produktionsaudit | Produktionskontrolle | Anmerkung |
|---|---|---|---|---|
| Prüfung des Produktmusters und der technischen Unterlagen | - | Vom Hersteller ausgeführt | Antragsteller -Hersteller, Lieferant (Importeur) | Bescheinigung über die staatliche Registrierung |
| Prüfung des Produktmusters und der technischen Unterlagen | Produktionsaudit | Vom Hersteller ausgeführt | Antragsteller – Hersteller | Bescheinigung über die staatliche Registrierung |
Rechtslage in der Europäischen Union
Die Harmonisierungsrichtlinien der Europäischen Union (z.B. etwa Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU, Maschinenrichtlinie 2006/42/EG, ATEX Richtlinie 2014/34/EU, Medizinprodukte-Richtlinie 93/42/EWG) beinhalten Normen zum Konformitätsbewertungsverfahren. Grundsätzlich sind für Konformitätsbewertungsverfahren Module (oder Modulenkombinationen) vorgesehen. In einzelnen Richtlinien werden die Module in 4 Kategorien eingestuft. Die Einstufung erfolgt nach dem zunehmenden Gefahrenpotenzial des Produktes, das der Konformitätsbewertung unterliegt (bsp. Druckgeräterichtlinie 2014/68/EU). Das Konformitätsbewertungssystem wurde in der europäischen Harmonisierungsvorschrift Blue Guide reformiert. Unten sind unter Berücksichtigung von Blue Guide und Beschluss Nr. 768/2008/EG mögliche Module dargestellt:- Prüfung eines für die geplante Produktion repräsentativen Musters des vollständigen Produkts (Baumuster)
- Bewertung der Eignung des technischen Entwurfs des Produkts anhand technischer Unterlagen und zusätzlicher Nachweise + Prüfung der repräsentativen Muster eines oder mehrerer wichtiger Teile des Produkts (Kombination aus Bau- und Entwurfsmuster)
- Bewertung der Angemessenheit des technischen Entwurfs des Produkts anhand einer Prüfung der in Nummer 3 genannten technischen Unterlagen und zusätzlichen Nachweise, ohne Prüfung eines Musters (Entwurfsmuster)
- Überprüfung der Konformität durch Prüfung und Erprobung jedes einzelnen Produkts
- Überprüfung der Konformität mit statistischen Mitteln