Zusammenfassung: EAC Zertifizierung
- Was ist ein EAC Zertifikat? Ein offizieller Konformitätsnachweis für den Export in die EAWU-Staaten (Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan).
- Wann ist es erforderlich? Zwingend notwendig vor dem Inverkehrbringen oder der Inbetriebnahme von Produkten auf dem EAWU-Markt.
- Anforderungen an Antragsteller: Hersteller ohne Sitz in der EAWU müssen einen bevollmächtigten Vertreter innerhalb der Union benennen.
- EAC Zertifikat oder EAC Deklaration: Die Art des Nachweises (Zertifizierung durch eine Zertifizierungsstelle oder Eigendeklaration) hängt strikt von der Produktkategorie ab.
- Bearbeitungszeit: Rechnen Sie mit ca. 2 bis 3 Wochen für einfache Waren und 6 bis 12 Wochen für komplexe Industrieanlagen.
- Kosten: Die Gebühren variieren je nach Prüfaufwand, den anzuwendenden technischen Regelwerken (TR ZU) und der vorhandenen Dokumentation.
- Nächste Schritte: Senden Sie uns eine Produktbeschreibung und die Zolltarifnummer (HS-Code) für eine individuelle Kalkulation zu.
Was ist ein EAC Zertifikat und wann ist es erforderlich?

Das EAC Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) ist ein offizieller Konformitätsnachweis, der bestätigt, dass die Produkte den harmonisierten Anforderungen der technischen Vorschriften (TR ZU / TR EAWU) entsprechen. Als Referenzmodell für dieses einheitliche System diente das frühere russische TR-Zertifizierungsverfahren. Die Bezeichnung EAC leitet sich von Eurasian Conformity ab.
Ein EAC Zertifikat oder eine EAC Deklaration ist für alle Produkte zwingend erforderlich, die in der „Einheitlichen Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte“ gemäß dem Beschluss Nr. 620 der Kommission der Zollunion vom 7. April 2011 aufgeführt sind. Diese Liste legt fest, welche Produktgruppen ohne gültige EAC-Konformitätsbescheinigung nicht in Verkehr gebracht, importiert oder vertrieben werden dürfen.
Produkte, die nicht in dieser Liste enthalten sind, unterliegen weiterhin den nationalen Konformitätsbewertungsverfahren der einzelnen Mitgliedstaaten. Für Hersteller und Exporteure ist es daher entscheidend, im Vorfeld zu klären, ob ihre Waren ein EAC-Dokument erfordern, um Verzögerungen beim Marktzugang und rechtliche Risiken zu vermeiden.
In welchen Ländern ist das EAC Zertifikat gültig?
Die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) ist ein zwischenstaatlicher Wirtschaftszusammenschluss bestehend aus Belarus, Russland, Kirgisistan, Kasachstan und Armenien. Sie bildet eine Freihandelszone mit einem gemeinsamen Zolltarif und einheitlichen Handelsregeln.
Produkte, deren Konformität durch ein EAC Zertifikat bestätigt wurde, dürfen im gesamten Zollgebiet der EAWU frei bewegt und verkauft werden, ohne dass zusätzliche nationale Bescheinigungen wie GOST-R, TR oder GOST-K erforderlich sind.
Zertifikate im Rahmen der EAWU dürfen ausschließlich von unabhängigen, in einem Mitgliedstaat akkreditierten Zertifizierungsstellen ausgestellt werden. Die Anforderungen an diese Stellen sind in der Norm GOST ISO/IEC 17065:2012 (Konformitätsbewertung — Anforderungen an Stellen, die Produkte, Prozesse und Dienstleistungen zertifizieren) definiert.
Welche Informationen enthält ein EAC Zertifikat?
Inhaltlich ist das Zertifikat der Eurasischen Wirtschaftsunion mit einem TR Zertifikat identisch und enthält folgende Informationen:
- Adresse und Bezeichnung des Herstellers
- Bezeichnung der zertifizierten Produkte
- Zolltarifnummer
- Angewendete Normen der technischen Regulierung
- Angaben zur Prüfstelle
- Gültigkeitsdauer
- Registrierungsnummer
- Angaben zur Zertifizierungsstelle
Die Zertifikate der Eurasischen Wirtschaftsunion haben die gleiche Rechtswirkung in allen Mitgliedstaaten innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion und sind für bis zu 5 Jahre gültig. Ausgestellte Zertifikate werden in einem Online-Register der Eurasischen Wirtschaftsunion erfasst.
Neben der Pflichtzertifizierung ist auch ein Deklarierungsverfahren für die Bestätigung der Konformität mit den Technischen Vorschriften der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgesehen.
Was ist eine EAC-Deklaration?
Die EAC Deklarierung, oder die EAC Konformitätserklärung, ist eine einfachere und günstigere Art der Konformitätsbewertung. Diese soll sicherstellen, dass die Produkte den Sicherheitsanforderungen der technischen Regulierung der Eurasischen Wirtschaftsunion entsprechen und für den Verbraucher und die Umwelt sicher und unbedenklich sind. Im Gegensatz zur Zertifizierung, kann eine Deklarierung ausschließlich vom in der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässigen Unternehmen ausgestellt werden. Aus diesem Grund ist ein bevollmächtigter Vertreter innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion erforderlich. Falls Sie einen bevollmächtigten Vertreter brauchen, wird unser Partnerunternehmen diese Aufgabe wahrnehmen.
Die Deklaration besitzt die gleiche Gültigkeit wie das Zertifikat. Konformitätspflichtige Produkte, die im Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 620 vom 07.04.2011 aufgelistet sind müssen deswegen entweder zertifiziert oder deklariert werden.
Die Deklarierung ist notwendig für die Zollabfertigung der Waren beim Export in die Eurasische Wirtschaftsunion, falls die Produkte im Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 620 vom 07.04.2011 aufgelistet sind.
Worin unterscheiden sich EAC Zertifikat und EAC-Deklaration?
Ein EAC Zertifikat bestätigt die Konformität eines Produkts mit den Technischen Regelwerken TR ZU/TR EAWU und wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle ausgestellt. Die Konformitätsprüfung erfolgt durch die Zertifizierungsstelle.
Eine EAC-Deklaration ist eine Konformitätserklärung des Antragstellers, die auf technischen Unterlagen und Nachweisen des Herstellers, Importeurs oder bevollmächtigten Vertreters basiert. Die Verantwortung für die Richtigkeit der Angaben liegt in erster Linie beim Antragsteller.
| Kriterien | EAC Zertifikat | EAC Deklaration |
|---|---|---|
| Antragsteller | Hersteller, Importeur, bevollmächtigte Person | Hersteller, Importeur, bevollmächtigte Person |
| Klassifizierung von Produkten | erfolgt durch die Zertifizierungsstelle | erfolgt durch den Antragsteller selbst |
| Konformitätsnachweis | auf Grundlage von Prüfprotokollen von in der EAWU akkreditierten Prüflabor | auf Grundlage von eigenen Beweisen oder auf Grundlage von Prüfprotokollen von in der EAWU akkreditierten Prüflabor |
| Qualitätssicherung | umfassende Produktionsaudit durch die Zertifizierungsstelle oder externe ISO 9001 Zertifizierung | Qualitätssicherung erfolgt durch den Antragsteller selbst |
| Ausstellung von Konformitätsbescheinigung | Zertifizierungsstelle auf dem amtlichen Vordruck | Antragsteller selbst auf dem normalen Blatt Papier |
| Registrierung der Konformitätsbescheinigung | Zertifizierungsstelle | selbst oder durch die Zertifizierungsstelle |
| Gültigkeitsdauer | 1 bis 5 Jahren je nach Regelwerk | 1 bis 5 Jahren je nach Regelwerk |
| Verantwortung | liegt bei der Zertifizierungsstelle | liegt bei dem Antragsteller |
| Überwachung | Inspektionskontrolle durch die Zertifizierungsstelle | - |
Wie läuft das Verfahren der EAC Zertifizierung ab?
Das Verfahren der EAC Zertifizierung ist ein streng regulierter Prozess, der sicherstellt, dass Produkte den hohen Sicherheitsstandards der Eurasischen Wirtschaftsunion entsprechen. Für internationale Hersteller ist dieser Prozess oft hochkomplex und mit zahlreichen regulatorischen Fragen verbunden.
Alle hier bereitgestellten Informationen basieren auf dem Rechtsrahmen der EAWU, insbesondere auf dem Gesetz Nr. 184 der Russischen Föderation "Über die technische Regulierung" sowie der GOST-Norm 31893-2012 "Konformitätsbewertung. System der Standardisierung bei der Konformitätsbewertung".
Im Gegensatz zur Deklaration wird ein EAC Zertifikat von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nach Abschluss einer Reihe obligatorischer Schritte ausgestellt. Dazu gehören Labortests und in vielen Fällen ein Produktionsaudit vor Ort. Diese Zertifikate werden im einheitlichen Register registriert und sind bis zu 5 Jahre gültig.
Verfahren der EAC Zertifizierung
Der EAC Zertifizierungsprozess ist ein strukturierter Arbeitsablauf, der sicherstellt, dass Produkte die Sicherheitsstandards der EAWU erfüllen. Je nach Lieferart (Charge oder Serie) folgt das Verfahren diesen 9 entscheidenden Phasen:
- Schritt 1: Antragstellung – Formelle Einreichung bei einer akkreditierten Zertifizierungsstelle.
- Schritt 2: Dokumentenprüfung – Umfassende Verifizierung der technischen Unterlagen, Sicherheitsbetrachtungen und Handbücher durch Experten.
- Schritt 3: Auswahl des Schemas – Festlegung des passenden Zertifizierungsschemas (z. B. 1c, 3c oder 9c) basierend auf Produkt und Lieferart.
- Schritt 4: Probenahme – Identifizierung der Zolltarifnummer und Auswahl von Warenmustern.
- Schritt 5: Laborprüfungen – Technische Untersuchungen in einem akkreditierten EAWU-Prüflabor.
- Schritt 6: Produktionsaudit – Besichtigung der Fertigungsstätte (obligatorisch bei Serienproduktion).
- Schritt 7: Ausstellung – Registrierung im einheitlichen staatlichen Register und Ausstellung des Zertifikats.
- Schritt 8: EAC-Kennzeichnung – Anbringen des offiziellen EAC-Konformitätszeichens auf Produkten und Verpackungen.
- Schritt 9: Überwachung – Jährliche Inspektionskontrolle zur Aufrechterhaltung der Gültigkeit (falls erforderlich).
Wichtige Definitionen
Die Beantragung eines EAC Zertifikats kann unter verschiedenen Bedingungen erfolgen: für Einzellieferungen, Chargen oder Serienfertigung.
Serienfertigung: Vorgesehen für regelmäßige Lieferungen über einen festgelegten Zeitraum (typischerweise 1 bis 5 Jahre). Erfordert ein Produktionsaudit und eine jährliche Überwachung.
Charge: Eine definierte Menge hergestellter Einheiten mit identischer Bezeichnung, die für einen spezifischen Verkauf oder Vertrag bestimmt sind.
Erzeugniseinheit: Ein einzelnes Stück oder eine spezifische, begrenzte Menge des Produkts.
Alle technischen Begriffe und rechtlichen Definitionen zur EAC-Konformitätsbewertung sind im grundlegenden Standard GOST 31894-2012 — Begriffe und Definitionen im Bereich der Konformitätsbewertung festgelegt.
1. Wer darf den EAC Zertifizierungsantrag in der EAWU stellen?
Einen Antrag auf die EAC Zertifizierung darf nur ein Unternehmen mit Unternehmenssitz in der EAWU stellen. Ein ausländischer Hersteller ist nicht berechtigt, eine Konformitätsbewertung eigenständig zu beantragen. Um dennoch die EAC Zertifizierung durchführen zu können, muss der ausländische Hersteller einen bevollmächtigten Vertreter in einem der Mitgliedstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion benennen.
Dieser Vertreter vertritt die Interessen des ausländischen Herstellers bei der Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen der EAWU in Bezug auf die Sicherheit und Qualität der Produkte sowie deren Übereinstimmung mit den technischen Regelwerken.
Rechte des Antragstellers
Antragsteller haben das Recht:
- die Formen und Schemas der Konformitätsbestätigung gemäß den technischen Regelwerken frei zu wählen;
- sich an jede Zertifizierungsstelle zu wenden, deren Akkreditierungsumfang die entsprechenden Waren abdeckt;
- das EAC-Konformitätszeichen nach erfolgreichem Abschluss des Verfahrens zu verwenden;
- bei den zuständigen Behörden Beschwerden über rechtswidrige Handlungen von Zertifizierungsstellen oder Laboren einzureichen;
- den Schutz ihrer Rechte und rechtlichen Interessen gerichtlich geltend zu machen.
2. Welche Unterlagen werden für ein EAC Zertifikat benötigt?
Um das EAC Zertifizierungsverfahren einleiten zu können, müssen eine Reihe technischer Dokumente zur Verfügung gestellt werden. Diese dienen als Grundlage für die Identifizierung des Produkts und die Bewertung seiner Sicherheit.
Folgende Unterlagen müssen in der Regel beigefügt werden:
- Antrag zur Zertifizierungsprüfung: Das formelle Dokument, eingereicht durch den bevollmächtigten Vertreter in der EAWU.
- Ausführliche Produktbeschreibung: Angaben über Verwendungszweck, Funktionsweise und Einsatzbereich.
- Zolltarifnummer (HS-Code): Zur eindeutigen Klassifizierung der Ausrüstung.
- Bedienungsanleitung in russischer Sprache: Ein zwingendes Dokument mit technischen Daten, Montageanweisungen und Sicherheitsvorschriften.
- Technische Zeichnungen: Konstruktionszeichnungen, Schaltpläne oder Explosionszeichnungen.
- Technischer Pass (Technical Passport): Eine strukturierte Zusammenfassung der Leistungswerte, Werkstoffe und Betriebsgrenzen.
- Sicherheitsbetrachtung (Justification of Safety): Eine Risikoanalyse, die für viele Regelwerke (z. B. TR ZU 010/2011) zwingend erforderlich ist.
- Bereits vorhandene Zertifikate: Prüfberichte oder Zertifikate nach ISO, DIN, CE oder CB Standards.
Hinweis: Je nach Art des Produkts können zusätzliche Nachweise wie Materialzertifikate oder hygienische Unbedenklichkeitsbescheinigungen erforderlich sein.
Prüfung der Unterlagen durch die Zertifizierungsstelle
Sobald die Unterlagen eingereicht wurden, beginnt die Zertifizierungsstelle mit der formellen und inhaltlichen Prüfung. Dieser Schritt ist entscheidend, da hier die Weichen für den Erfolg der Zertifizierung gestellt werden.
Die Experten der Zertifizierungsstelle führen dabei folgende Tätigkeiten durch:
- Überprüfung der Vollständigkeit und Konformität: Es wird ermittelt, ob die Unterlagen den Anforderungen der Technischen Regelwerke (TR ZU / TR EAWU) und den GOST-Normen entsprechen.
- Bewertung der inhaltlichen Richtigkeit: Die technischen Daten werden auf Plausibilität und Übereinstimmung mit nationalem Recht (z. B. Gesetz № 184-FZ) geprüft.
- Feststellung der Ausreichentheit: Die Experten entscheiden, ob die Dokumentation ausreicht, um die Sicherheit zu belegen, oder ob zusätzliche Prüfungen oder Berechnungen angefordert werden müssen.
- Bestimmung des Zertifizierungsschemas: Auf Basis der geprüften Unterlagen wird das endgültige Zertifizierungsschema festgelegt.
3. Welche Zertifizierungsschemata gibt es bei der EAC Zertifizierung?
Alle technischen Regelwerke beinhalten Beschreibungen des EAC Zertifizierungsverfahrens, die so genannten Schemata. Die Wahl des Schemas und somit der Art des Zertifizierungsverfahrens hängt von der Beschaffenheit der Produkte, der Produktion bzw. der Lieferung ab. Die Schemata der Konformitätsbewertung stellen das Gegenstück zu den Modulen der Konformitätsbewertung gemäß der EU-Richtlinie 768/2008/EG dar.
| Schema | Produktprüfungen | Produktionsaudit | Inspektionskontrolle | Anwendungsbereich | Konformitätsbescheinigung |
|---|---|---|---|---|---|
| 1C | Prüfung des Produktmusters | Produktionsaudit | Prüfung des Produktmusters und (oder) Produktionsaudit | Für Serienproduktion; Antragsteller: inländischer/ausländischer Hersteller mit bevollmächtigtem Vertreter in der EAWU | EAC Zertifikat für Serienproduktion |
| 2C | Prüfung des Produktmusters | Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems | Prüfung des Produktmusters und des Qualitätsmanagementsystems | Wie bei 1C | EAC Zertifikat für Serienproduktion |
| 3C | Prüfung des Produktmusters | - | - | Für Chargen-/Einzellieferung; Antragsteller: inländischer/ausländischer Verkäufer (Lieferant) mit bevollmächtigtem Vertreter in der EAWU | EAC Zertifikat für Chargen-/Einzellieferung |
| 4C | Prüfung jedes Produktes | - | - | Wie bei 3C | EAC Zertifikat für Chargen-/Einzellieferung |
| 5C | Bewertung des technischen Entwurfs anhand technischer Unterlagen | Produktionsaudit | Prüfung des Produktmusters und (oder) des Qualitätsmanagementsystems | Für Serienproduktion, wenn Musterprüfung allein nicht ausreicht; Antragsteller: Hersteller mit bevollmächtigtem Vertreter in der EAWU | EAC Zertifikat für Serienproduktion |
| 6C | Bewertung des technischen Entwurfs anhand technischer Unterlagen | Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems | Wie bei 5C | Wie bei 5C | Wie bei 5C |
| 7C | Prüfung eines repräsentativen Baumusters (Typenprüfung) oder Bewertung des technischen Entwurfs | Produktionsaudit | Prüfung des Produktmusters und (oder) Produktionsaudit | Für komplexe Maschinen/Geräte in Serienproduktion; Antragsteller: Hersteller mit bevollmächtigtem Vertreter in der EAWU | EAC Zertifikat für Serienproduktion |
| 8C | Prüfung eines repräsentativen Baumusters (Typenprüfung) oder Bewertung des technischen Entwurfs | Zertifizierung des Qualitätsmanagementsystems | Prüfung des Produktmusters und (oder) des Qualitätsmanagementsystems | Wie bei 7C | Wie bei 7C |
| 9C | Konformität auf Grundlage einer umfassenden Qualitätssicherung mit Entwurfsprüfung | - | - | Für Serienproduktion komplexer Anlagen durch ausländische Hersteller für EAWU-Betriebe; Antragsteller: Hersteller mit bevollmächtigtem Vertreter in der EAWU | EAC Zertifikat für Serienproduktion |
4. Auswahl von Warenmustern
Nach der Analyse der vorgelegten technischen Unterlagen klassifiziert die Zertifizierungsstelle das Produkt und übermittelt dem Antragsteller eine Entscheidung über den Zertifizierungsantrag. In dieser Entscheidung wird die erforderliche Anzahl an Warenmustern festgelegt. Die Menge kann je nach Produktart, dem einschlägigen technischen Regelwerk und dem Wert des Produkts variieren (in vielen Fällen wird das Muster während der Laborprüfungen zerstört).
Der Versand der Muster erfolgt in der Regel auf dem Postweg oder per Kurier. Damit die Warenmuster von den Zollbehörden und dem Labor als solche akzeptiert werden, müssen bestimmte Anforderungen erfüllt sein. Weitere Tipps, die dem Hersteller bei der Auswahl und dem rechtskonformen Versand von Mustern helfen, finden Sie hier.
5. Laborprüfungen und Analysen

Die Prüfung von Produktmustern ist oft ein obligatorischer Schritt im EAC Zertifizierungsprozess. Dabei wird ein repräsentatives Muster des Produkts auf Konformität mit den Anforderungen der Technischen Regelwerke der EAWU (TR ZU / TR EAWU) geprüft. Zudem wird getestet, ob das Produkt für den bestimmungsgemäßen Anwendungsbereich geeignet ist.
Wichtig: Im Rahmen einer EAC Zertifizierung darf ausschließlich die Zertifizierungsstelle die Muster zur Prüfung an das akkreditierte Labor übergeben.
Die Musterprüfungen erfolgen gemäß den im Anhang der Technischen Regelwerke festgelegten Standards (GOST-Normen) nach einem speziellen Programm und einer Methodik. Diese werden basierend auf allgemein anerkannten Zertifizierungsmethoden und je nach Produkttyp erstellt. Das Programm kann sowohl vom Hersteller als auch von den Experten der Zertifizierungsstelle entwickelt werden.
Die Ergebnisse der Untersuchungen werden in einem offiziellen Prüfprotokoll (Test Report) festgehalten.
6. Wann ist ein Produktionsaudit für die EAC Zertifizierung erforderlich?
Bei bestimmten Produkten, die der EAC Zertifizierung unterliegen, schreiben die technischen Regelwerke der EAWU ein Produktionsaudit vor. Dies gilt insbesondere für die EAC Zertifizierung bei der Serienfertigung.
Das Audit wird von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle direkt vor Ort (on-site) durchgeführt. Es dient primär der Überprüfung, ob der Herstellungsprozess die gesetzlichen Anforderungen dauerhaft erfüllt. Die Durchführung des Produktionsaudits erfolgt gemäß dem nationalen Standard der Russischen Föderation GOST-R 54293-2010 „Produktionsaudit für Konformitätsbewertungsverfahren“.
7. Ausstellung und Registrierung des EAC Zertifikats
Nachdem das Produktionsaudit (falls erforderlich) erfolgreich abgeschlossen wurde, stellt die Zertifizierungsstelle das EAC Zertifikat aus und trägt dessen Nummer in das einheitliche staatliche Online-Register ein. Da die amtlichen Vordrucke streng reglementiert sind und gelegentlich Engpässe bestehen, kann sich der physische Druck des Zertifikats in Einzelfällen verzögern.
Das EAC Zertifikat erlangt seine Rechtsgültigkeit ab dem Tag der Eintragung in das Register. Die Gültigkeitsdauer hängt von verschiedenen Parametern ab (z. B. angewandte technische Regelwerke, gewähltes Zertifizierungsschema und Lieferart: Serienfertigung oder Einzellieferung), die in den jeweiligen Technischen Regelwerken definiert sind.
8. Wann besteht eine EAC-Kennzeichnungspflicht?
Produkte, die gemäß den technischen Regelwerken der EAWU zertifizierungspflichtig sind, müssen zwingend mit dem EAC Zeichen markiert werden. Dieses Logo dient als Nachweis, dass das Produkt allen geltenden gesetzlichen Sicherheitsanforderungen der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht.
Die spezifischen Anforderungen an das Konformitätszeichen sowie die Regeln für dessen Anbringung wurden in der Entscheidung der Kommission der Zollunion Nr. 711 vom 15. Juli 2011 verbindlich festgelegt.
Die EAC-Kennzeichnung ist eine zwingende Voraussetzung für die Marktzulassung. Das Inverkehrbringen von Produkten ohne korrekte Kennzeichnung ist untersagt und kann strafrechtliche Konsequenzen sowie Einfuhrstopps nach sich ziehen. Darüber hinaus stärkt das EAC Zeichen das Vertrauen der Endverbraucher und steigert die Wettbewerbsfähigkeit des Produkts auf dem EAWU-Markt.
9. Was ist eine Inspektionskontrolle und wann ist sie vorgeschrieben?
Nach der Ausstellung eines EAC Zertifikats ist eine regelmäßige Inspektionskontrolle (Surveillance) gesetzlich vorgeschrieben. In den meisten Fällen erfolgt diese Überwachung jährlich, um sicherzustellen, dass die Serienfertigung weiterhin den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) entspricht und die Produkte korrekt mit dem EAC Zeichen gekennzeichnet sind. Ohne eine erfolgreich absolvierte Inspektionskontrolle verliert das EAC Zertifikat umgehend seine Gültigkeit.
Unter der Inspektionskontrolle versteht man eine systematische, sich wiederholende Konformitätsbewertung, die von der Zertifizierungsstelle durchgeführt wird, die das Zertifikat ursprünglich ausgestellt hat. Dies umfasst die Prüfung der Produktionsunterlagen, der Qualitätsmanagementprozesse sowie die erneute Probenahme von Produkten. Diese regelmäßige Überwachung bildet die Grundlage für die Aufrechterhaltung der Gültigkeit des EAC Zertifikats.
Hinweis: Die Inspektionskontrolle ist ausschließlich für EAC Zertifikate erforderlich. Für eine EAC-Deklaration ist keine externe Überwachung durch eine Zertifizierungsstelle notwendig. Dies stellt einen wesentlichen Unterschied zwischen den beiden Nachweisformen dar.
Das Verfahren der Inspektionskontrolle ist im Standard GOST 58984-2020 „Konformitätsbewertung. Verfahren zur Inspektionskontrolle im Zertifizierungsverfahren“ detailliert beschrieben.
Wann wird ein bevollmächtigter Vertreter für die EAC Zertifizierung benötigt?
Hersteller, die ihren Sitz nicht in einem Mitgliedsstaat der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) haben, dürfen die EAC Zertifizierung ihrer Produkte nicht eigenständig beantragen. Ohne einen in der EAWU ansässigen Partner ist es daher unmöglich, ein gültiges EAC Zertifikat zu erhalten.
In diesem Fall muss der ausländische Hersteller einen Bevollmächtigten Vertreter in einem Mitgliedsstaat der EAWU benennen. Dieser tritt als Antragsteller gegenüber den Zertifizierungsstellen auf und vertritt die Interessen des Herstellers im gesamten Prozess der Konformitätsbewertung. Der bevollmächtigte Vertreter koordiniert die Zusammenarbeit mit den Zertifizierungsstellen und stellt sicher, dass die Produkte den technischen Vorschriften und Sicherheitsanforderungen der EAWU entsprechen.
Nach geltendem Recht darf nur ein im Hoheitsgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiges Unternehmen als Bevollmächtigter Vertreter benannt werden. Für europäische, amerikanische oder asiatische Hersteller ist dies eine zwingende Voraussetzung für die Zertifizierung und den Marktzugang in die EAWU.
Schmidt & Schmidt unterstützt Hersteller aus Europa, Amerika und Asien bei der Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters in der EAWU. Dank unseres rechtssicheren Lösungskonzepts über Kasachstan – einem Mitgliedsstaat der EAWU - können wir die Ausstellung von EAC Zertifikaten gewährleisten. Durch unsere Büros vor Ort stellen wir sicher, dass der gesamte Zertifizierungsprozess nicht nur den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion entspricht, sondern auch im Einklang mit den europäischen und amerikanischen Sanktionsregelungen durchgeführt wird. Auf diese Weise erhalten unsere Kunden einen verlässlichen und legalen Zugang zum EAWU-Markt.
Welche Verantwortung und Strafen drohen bei Verstößen?
Der Vertrieb von Produkten ohne gültige EAC-Konformitätsbescheinigungen oder mit unzuverlässigen Dokumenten zieht gemäß Kapitel 14 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten erhebliche Sanktionen nach sich. Diese können Bußgelder in Höhe von bis zu mehreren zehntausend Euro, die Einstellung der Geschäftstätigkeit sowie die Beschlagnahmung der Produkte umfassen.
In Fällen, in denen durch mangelhafte Konformitätsbewertung das Leben, die Gesundheit oder die Umwelt gefährdet werden, droht sogar eine strafrechtliche Verfolgung. Eine detaillierte Übersicht über mögliche Sanktionen bei Verstößen gegen die EAC Zertifizierungsvorschriften finden Sie in unserem Expertenartikel. Es ist daher von größter Bedeutung, die Konformitätsbewertung als kritischen Bestandteil des Marktzugangs ernst zu nehmen.
Wie wirken sich EU- und US-Sanktionen auf die EAC Zertifizierung aus?
Neben den technischen Vorschriften der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) müssen europäische und internationale Unternehmen bei der EAC Zertifizierung auch die geltenden Sanktionsbestimmungen der Europäischen Union und der Vereinigten Staaten beachten. Diese Regelungen betreffen insbesondere die Ausfuhr bestimmter Güter, den Handel mit gelisteten Personen und Unternehmen sowie die Bereitstellung technischer Dienstleistungen. Ein Verstoß kann nicht nur die Geschäftsbeziehungen gefährden, sondern auch straf- und zivilrechtliche Folgen nach sich ziehen.
Besonders kritisch ist die Situation bei Exporten nach Russland und Belarus. Infolge der geopolitischen Lage wurden seit 2014 zahlreiche Embargos und restriktive Maßnahmen erlassen, die sich direkt auf die Zertifizierungsverfahren auswirken können. So ist es möglich, dass Prüfstellen oder Geschäftspartner in den betroffenen Ländern auf Sanktionslisten stehen und eine Zusammenarbeit rechtlich unzulässig wäre. Unternehmen müssen deshalb nicht nur die technischen Regelwerke, sondern auch die aktuellen Sanktionslisten der EU und der USA sorgfältig prüfen.
Ein weiteres Risiko besteht, wenn die Lieferung aufgrund von Sanktionsverstößen blockiert wird. Selbst eine formal korrekte Konformitätsbewertung bietet in diesem Fall keine Rechtssicherheit. Daher ist eine enge Abstimmung zwischen Compliance-Abteilungen, Exportkontrollbeauftragten und Zertifizierungspartnern unerlässlich, um rechtliche Konflikte zu vermeiden und die Lieferketten abzusichern.
Unternehmen, die ihre Produkte erfolgreich nach Kasachstan, Russland oder andere EAWU-Mitgliedsstaaten exportieren möchten, sollten sich nicht nur auf die Einhaltung der technischen Vorschriften konzentrieren, sondern auch eine umfassende Sanktions-Compliance sicherstellen. Dies betrifft sowohl die Prüfung der Endverwendung als auch die Auswahl geeigneter bevollmächtigter Vertreter und Partner vor Ort.
Schmidt & Schmidt bietet hierfür ein rechtssicheres Lösungskonzept über Kasachstan. Als Mitgliedsstaat der EAWU ist Kasachstan berechtigt, EAC Zertifikate und EAC Deklarationen auszustellen. Durch unsere Büros vor Ort stellen wir sicher, dass alle Zertifizierungsprozesse im Einklang mit den europäischen und amerikanischen Sanktionsregelungen durchgeführt werden und unsere Kunden dennoch Zugang zum EAWU-Markt erhalten.
Ausführliche Informationen zu den aktuellen Entwicklungen finden Sie in unserem Artikel EAC Zertifizierung inmitten von EU- und US-Sanktionen gegen Russland und Belarus.
Wie lange ist ein EAC Zertifikat gültig?
Die Gültigkeitsdauer des EAC Zertifikats hängen vom jeweiligen Technischen Regelwerk (TR ZU/EAWU), vom gewählten Zertifizierungsschema und von der Art der Lieferung ab.
Die Gültigkeit richtet sich nach TR ZU und Zertifizierungsschema. Für Serienlieferungen wird das Zertifikat gewöhnlich für 1–5 Jahre ausgestellt. Bei Einzellieferungen (vertragsbezogen) gilt das Zertifikat ausschließlich für die im Vertrag definierte Lieferung/Charge.
Einzellieferung vs. Serienlieferung (Kurzvergleich)
| Kriterium | Einzellieferung (vertragsbezogen) | Serienlieferung |
|---|---|---|
| Gültigkeit | Nur für die im Vertrag definierte Lieferung | Fixer Zeitraum, typ. 1–5 Jahre |
| Prüfungen | Stichprobenbezogen, je nach Produkt | Produkt-/Typprüfungen nach TR ZU, ggf. wiederkehrend |
| Produktionsaudit | Selten erforderlich | Bei vielen TR ZU vorgesehen (abhängig vom Schema) |
| Inspektionskontrolle | In der Regel nicht vorgesehen | Jährlich für Aufrechterhaltung der Gültigkeit |
| Geeignet für | Einmalige/seltene Lieferungen | Laufende/regelmäßige Exporte |
Aussetzung oder Widerruf ausgestellter EAC Zertifikate
Die Gültigkeit eines ausgestellten EAC Zertifikats kann in folgenden Fällen vorübergehend ausgesetzt oder dauerhaft widerrufen werden:
- Der Hersteller und der Antragsteller haben einvernehmlich beschlossen, das Zertifikat zu annullieren, da die Produktion des Produkts eingestellt wurde.
- Nach einer Inspektionskontrolle wurde ein negativer Bescheid erteilt.
- Während der Inspektionskontrolle wurden Qualitätsmängel festgestellt, die vom Antragsteller nicht fristgerecht behoben wurden.
- Der Antragsteller hat die Durchführung oder die Bezahlung der Inspektionskontrolle verweigert oder die Kontrolle nicht in den vorgeschriebenen Intervallen durchführen lassen.
- Die Produktion erfüllt nicht mehr die Anforderungen der geltenden Technischen Regelwerke.
- Technische Regelwerke, Prüfmethoden, das Produktdesign, die Zusammensetzung oder das Produktionsmanagement wurden geändert, ohne die zuständige Zertifizierungsstelle darüber zu informieren.
Das EAC Zertifikat kann von der Zertifizierungsstelle für einen Zeitraum von bis zu einem Monat ausgesetzt werden.
Falls die Inspektionskontrolle nicht rechtzeitig erfolgt oder festgestellte Mängel nicht behoben werden, wird das EAC Zertifikat von der Zertifizierungsstelle dauerhaft widerrufen.
Die Entscheidung über die Aussetzung oder den Widerruf obliegt der Zertifizierungsstelle. Diese Statusänderung wird unmittelbar in das einheitliche Register eingetragen. Der Antragsteller wird innerhalb von drei Arbeitstagen schriftlich über die Entscheidung informiert.
Hinweise für Hersteller außerhalb der EAWU
Für Hersteller ohne Sitz in der EAWU ist die Benennung eines Bevollmächtigten Vertreters in der EAWU Voraussetzung, um den Antrag zu stellen und das EAC Zertifikat bzw. die EAC Deklaration zu erhalten.
Was kostet eine EAC Zertifizierung?
Die Kosten für ein EAC Zertifikat hängen von verschiedenen Faktoren ab. Eine pauschale Preisangabe ist nicht möglich, da jedes Produkt individuell bewertet werden muss. Die wichtigsten Kriterien sind:
- Art des Nachweises: EAC Zertifikat oder EAC Deklaration
- Anzuwendendes Regelwerk: einschlägige Technische Regelwerke (TR ZU/EAWU)
- Art und Komplexität der Produkte: Konstruktion, Anzahl der Komponenten, Varianten
- Umfang der Prüfungen: Laborprüfungen, Sicherheits- und EMV-Nachweise, ggf. Inspektionskontrolle oder Produktionsaudit
- Vollständigkeit der Unterlagen: technische Dokumentation, Zeichnungen, Prüfreporte
- Art der Lieferung: Einzellieferung (vertragsbezogen) oder Serienproduktion
- Proben (Muster) für Prüfungen: Auswahl repräsentativer Modelle ist entscheidend – Muster richtig auswählen und versenden ist Teil der Kostenplanung
Damit die Zertifizierungskosten korrekt ermittelt werden können, ist eine technische Bewertung des Produkts notwendig. Dafür benötigen wir in der Regel eine Produktbeschreibung und die Zolltarifnummer. Auf dieser Basis erhalten Sie ein individuelles Angebot.
Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Seite Kosten der EAC Zertifizierung und EAC Deklarierung.
Wie lange dauert die EAC Zertifizierung?
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit beträgt in der Regel mehrere Wochen, kann je nach Komplexität des Projekts jedoch variieren.Die Bearbeitungszeit hängt von folgenden Faktoren ab:
- Art der Lieferung: Einzellieferung (vertragsbezogen) vs. Serienlieferung
- Produktmerkmale: Komplexität, Anzahl der Komponenten und Varianten
- Prüfumfang: erforderliche Laborprüfungen, Sicherheits- und EMV-Nachweise
- Audit-Erfordernisse: ggf. Produktionsaudit
- Vollständigkeit der Unterlagen: technische Dokumentation, Zeichnungen, Prüfreporte
- Vorhandene Muster: Auswahl und Versand von Produktmustern für Laborprüfungen
Welche Rechtsgrundlagen gelten für die EAC Zertifizierung?
Die rechtliche Grundlage für die EAC Zertifizierung und die Ausstellung von EAC Zertifikaten bildet einheitlich das Rechtssystem der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU). Die wichtigsten Dokumente sind:
- Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 319 vom 18.06.2010 – über die technischen Regelwerke der EAWU,
- Übereinkommen der Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion vom 18.11.2010 – über die koordinierten Prinzipien der technischen Regulierung,
- Beschluss der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion Nr. 620 vom 07.04.2011 – mit der einheitlichen Liste der zertifizierungspflichtigen Produkte.
Im Zuge der Harmonisierung der nationalen Sicherheitsstandards wurden die bisherigen nationalen Systeme wie die russische GOST Zertifizierung und die TR Zertifizierung schrittweise abgeschafft. An ihre Stelle sind die einheitlichen technischen Regelwerke der EAWU (TR ZU) getreten, die für alle Branchen verbindlich gelten. Zusätzlich wurde die EAC Deklaration, oder die EAC Konformitätserklärung, als vereinfachtes und kostengünstigeres Verfahren der Konformitätsbewertung eingeführt.
Der Ablauf der EAC Zertifizierung ist für alle Mitgliedsstaaten der EAWU einheitlich geregelt. Das EAC Zertifikat besitzt gemäß dem Beschluss Nr. 896 der Kommission der Eurasischen Wirtschaftsunion vom 09.12.2011 eine einheitliche Form und einheitliche Gültigkeit in allen Mitgliedsstaaten.
Was sind TR ZU und TR EAWU und welche Rolle spielen sie?
Bis jetzt wurden in der Eurasischen Wirtschaftsunion 52 technische Regelwerke verabschiedet, die bei der EAC Zertifizierung herangezogen werden müssen. Mehrere Regelwerke werden derzeit entwickelt oder werden bereits auf der Unionsebene diskutiert.
Im Grunde genommen sind die TR ZU und TR EAWU technische Regelwerke ein Gegensatz zu Europäischen CE-Richtlinien, oder genauer zu sagen zur EU-Verordnungen, wobei TR ZU eine Abkürzung von Technische Regelwerke der Zollunion und TR EAWU eine Abkürzung Technische Regelwerke der Wirtschaftsunion darstellen, ähnlich der Bezeichnung von CE-Richtlinien z.B. Richtlinien 2006/42/EG und 2011/65/EU. Mehr dazu finden in unseren Fachartikeln: "Was ist richtig TR ZU Zertifikat oder EAC Zertifikat?" und "Unterschied zwischen CE und EAC Kennzeichnung".
Die technischen Regelwerke stellen Mindestanforderungen an die Sicherheit von jeweiligen Produkten. Die Konformität mit den Regelwerken wird durch EAC Zertifizierung nachgewiesen. Nach erfolgreicher Konformitätsbewertung werden die Produkte mit dem EAC Konformitätszeichen markiert. Die EAC-Kennzeichnung erklärt, dass das Produkt den geltenden Sicherheitsanforderungen der technischen Regelwerke entspricht. Erst dann kann das Produkt auf den Markt der EAWU zum freien Verkehr gebracht werden.
Wie läuft die Beantragung eines EAC Zertifikats ab?
Damit Sie schnell und rechtssicher in den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) eintreten können, begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess der EAC Zertifizierung – von der ersten Anfrage bis zur Zustellung der Originaldokumente.
01 Anfrage
Sie senden uns Ihre Anfrage über das Kontaktformular oder per E-Mail.
02 Beratung
Wir prüfen Ihr Produkt und beraten Sie zu Unterlagen, Fristen und Kosten.
03 Angebot & Auftrag
Sie erhalten ein individuelles Angebot. Nach Bestätigung starten wir den Zertifizierungsprozess.
04 Durchführung
Wir koordinieren Prüfungen, Analysen und ggf. Audits bei akkreditierten Stellen in der EAWU.
05 Dokumentenprüfung
Sie erhalten eine Scan-Kopie zur Kontrolle der Angaben, bevor wir die Originale versenden.
06 After-Sales-Support
Wir bieten technische Unterstützung, Compliance-Hilfe und regulatorische Beratung.
