Am 8. April 2026 wurde der Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) Nr. 36 vom 13. März 2026 offiziell veröffentlicht. Dieser bringt wesentliche Änderungen an der Technischen Verordnung der Zollunion „Über die Sicherheit von Maschinen und Anlagen“ (TR ZU 010/2011).
Die neue Fassung tritt am 1. September 2026 in Kraft, mit Ausnahme einzelner Bestimmungen, die erst ab dem 1. April 2028 gelten.
Wesentliche Änderungen
Manche Begriffe und Definitionen wurden aktualisiert. Der Anwendungsbereich der Verordnung wurde teilweise erweitert. Das Regelwerk enthält jetzt eine Liste der Ausnahmen.
In der neuen Fassung wurde die Anforderungen an Kennzeichnung und Dokumentation verschärft. Zum Beispiel, muss die Betriebsanleitung muss nun zwingend Angaben über das EAC Zertifikat oder EAC Deklaration enthalten.
Neue Anforderungen an selbstfahrende Maschinen und Anhänger
In die Verordnung wurde ein separater Anforderungsblock aufgenommen:
- Anforderungen an die Identifikation von selbstfahrenden Maschinen und Spezialanhängern
- Neue verpflichtende Form: „Technische Beschreibung“
- Regelung für Änderungen an bereits zertifizierten Maschinen
Zertifizierung oder Deklaration – was hat sich geändert?
Die sensibelste Änderung ist Überarbeitung der Listen von Produkte, die entweder der Zertifizierung und der Deklarierung unterliegen.
Folgende Produkte unterliegen nun der Zertifizierung:
- Bodenfahrzeuge ohne Schienen für industrielle Nutzung
- Gabelstapler, Elektrostapler, Staplergeräte
- Bau- und Straßenmaschinen
- Erdbewegungs- und Bergbaumaschinen
- Forsttechnik
- Kommunaltechnik (nicht stationär)
- Industrietraktoren
Neue zertifizierungspflichtige Produkte
- Individuelle Mobilitätsmittel (E-Scooter, Hoverboards)
- Dreirädrige Nutzfahrzeuge
- Vorfeldbusse (Flughafenbusse)
- Offroad-Muldenkipper
- Golfplatzmaschinen
- Eisaufbereitungsmaschinen
- Schneeverdichtungsmaschinen
- Ausrüstung zur Aufbereitung von Rohstoffen
- Ausrüstung für die Luftfahrtwartung
Präzisierungen und Begriffsänderungen
- Schneemobile und Quads gehören nun zu Offroad-Fahrzeugen
- „Garagenausrüstung“ wurde ersetzt durch Hebe- und Kippvorrichtungen
- Landmaschinen umfassen jetzt auch Anbaugeräte
- Erweiterung der Kategorie Kleinmechanisierung (inkl. Traktoren bis 19 kW)
- Werkzeuge umfassen nun:
- elektrische
- pneumatische
- hydraulische
Praktische Auswirkungen für Unternehmen nach dem Inkrafttreten der Änderungen:
- Steigende Belastung für Unternehmen (Kosten und Zeitaufwand)
- Anzahl zertifizierungspflichtiger Produkte wird erhöht
- Anforderungen an technische Dokumentation werden schärfer
- Kontrollen durch Zertifizierungsstellen werden gestärkt
Risiken bei Nichtkonformität
- Ablehnung von Zertifikaten oder Deklarationen
- Verkaufsverbot
- Bußgelder und Lieferstopps
- Zollprobleme
Fazit
Diese Änderungen zielen darauf ab, das Sicherheitsniveau und die Standardisierung innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU) zu erhöhen.
Allerding kann es für Hersteller teurer und komplizierter werden. Während früher oft eine einfachere Deklaration möglich war, wird künftig in vielen Fällen eine vollständige Zertifizierung erforderlich sein.
Wie können wir helfen?
In diesem sich schnell verändernden regulatorischen Umfeld bietet Schmidt & Schmidt umfassende Unterstützung für Exporteure in die EAWU-Länder. Unser Leistungsportfolio umfasst die EAC-Zertifizierung, die Anpassung an bestimmte Produktkategorien und maßgeschneiderte Lösungen zur Erfüllung der technischen und rechtlichen Anforderungen dieser Märkte. Wir sind bestrebt, Unternehmen den Einstieg und die Expansion in diesen Regionen zu erleichtern, indem wir die aktuellsten Informationen und Richtlinien bereitstellen.
Technische Fachkompetenz, Sorgfalt und Genauigkeit bei der Erstellung von Dokumenten sind die Voraussetzung für den problemlosen Vertrieb und Einsatz von Produkten, Maschinen oder Anlagen im EAWU-Gebiet. Die technische Dokumentation muss außerdem in russischer Sprache oder in der Amtssprache des jeweiligen Mitgliedslandes verfasst sein, in dem das Produkt verkauft oder verwendet werden soll.
Um etwaige Probleme zu vermeiden, unterstützen wir Sie gerne bei der Erstellung neuer technischen Unterlagen oder überprüfen bestehende Dokumente auf Vollständigkeit sowie sprachliche und terminologische Korrektheit auf Russisch.
Dank ihrer langjährigen Erfahrung können unsere Experten Ihnen auch spezifisches Branchenwissen aus den Bereichen Anlagenbau, Maschinenbau, Metallbau, Messtechnik, Elektrotechnik, Automatisierungstechnik, Medizintechnik, Lebensmitteltechnik und Möbelindustrie vermitteln.
Was ist eine EAC-Zertifizierung?
In unserem Video erzählen wir, was eine EAC-Zertifizierung ist, wie und wo Sie Ihre Produkte für das Inverkehrbringen in die EAWU zertifizieren oder deklarieren können.
Die EAC-Zertifizierung und die EAC-Deklarierung sind komplexe Verfahren, welche die Konformität ihrer Produktion mit den geltenden technischen Regelwerken bestätigen und viel Fachwissen erfordern. Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Unterstützung bei der Zertifizierung für den Markt der Eurasischen Wirtschaftsunion an.