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Apostille und konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden

Legalisation und Apostille beantragen

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Apostille beantragen!
Apostille und Konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden
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Öffentliche Urkunden müssen für ihre internationale Verwendung ordnungsgemäß beglaubigt werden. In den meisten Fällen erfolgt dies durch eine Apostille gemäß dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961. Die Vertragsstaaten des Übereinkommens erkennen die Rechtskraft der Apostille gegenseitig an, wodurch die konsularische Legalisation entfällt.

Schmidt & Schmidt bietet die Beschaffung einer Apostille aus mehr als 100 Staaten an, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind. Dies reduziert Zeit- und Kostenaufwand im Vergleich zur konsularischen Legalisation erheblich.

Die Apostille ist ein quadratischer Stempel oder Aufkleber, der von einer zuständigen Behörde des Ausstellungsstaates angebracht wird. Sie kann in der Amtssprache der ausstellenden Behörde verfasst sein, jedoch muss die Überschrift „Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)“ zwingend auf Französisch lauten. Die Apostille bestätigt die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft, in der der Unterzeichner gehandelt hat, sowie die Echtheit des Siegels oder Stempels. Jede Apostille wird registriert und enthält ein Ausstellungsdatum sowie eine individuelle Nummer.

Für einige Staaten, obwohl sie dem Übereinkommen formell beigetreten sind, gelten Sonderregelungen. So hat Deutschland der Anwendung des Übereinkommens auf bestimmte Länder widersprochen – darunter z. B. Aserbaidschan, Indien, Marokko, Moldau, Mongolei, Tadschikistan und Usbekistan. In diesen Fällen wird die Apostille nicht anerkannt und es ist weiterhin eine konsularische Legalisation erforderlich.

Weitere Informationen zu den Zuständigkeiten, Anforderungen und Besonderheiten der Apostillierung in verschiedenen Ländern finden Sie in unseren Länderinformationen.

Apostille und Legalisation aus Russland und der Eurasischen Wirtschaftsunion

Apostille und konsularische Legalisation aus Russland und der Eurasischen Wirtschaftsunion

Wir lassen Ihre Dokumente aus der Eurasischen Wirtschaftsunion mit der Apostille beglaubigen. Dies betrifft Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien, Kirgisistan an.

Schmidt & Schmidt können Sie Apostille für Urkunden aus der EU bestellen.

Apostille und konsularische Legalisation aus Europa und EU

Bei Schmidt & Schmidt können Sie Apostille für Urkunden aus EU-Staaten bestellen. Alle EU-Staaten sind dem Haager Übereinkommen beigetraten.

Аpostille und konsularische Legalisation aus Asien

Apostille und konsularische Legalisation aus Asien

Durch eine Apostille wird die Echtheit von Urkunden aus China, Japan, Indien oder Südkorea bestätigt. Urkunden mit Apostille dürfen beim Gericht vorgelegt werden.

Apostille und Legalisation aus Nord – und Südamerika

Apostille und konsularische Legalisation aus Nord – und Südamerika

Apostille wird von den meisten süd – und nordamerikanischen Staaten anerkannt. Urkunden aus Kanada bedürfen der Legalisation.

Apostille und Legalisation aus Afrika

Apostille und konsularische Legalisation aus Afrika

Wenn Sie eine afrikanische Urkunde im Ausland verwenden möchten, brauchen Sie eine Apostille oder Legalisation.

Apostille und Legalisation aus Australien und Ozeanien

Apostille und konsularische Legalisation aus Australien und Ozeanien

Um Urkunden aus Australien und Ozeanien im Ausland zu verwenden, ist es im Regelfall genug, eine Apostille zu beantragen.

Was ist eine Apostille?

Die sogenannte Haager Apostille ist eine vereinfachte Form der Echtheitsbestätigung für Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen – speziell zwischen den Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens. Sie ersetzt in vielen Fällen die aufwendigere Legalisation und dient dazu, die Echtheit von Unterschrift und Amtssiegel auf einem Dokument zu bestätigen.

Eine Apostille wird dann benötigt, wenn eine deutsche Urkunde (z. B. Geburts- oder Heiratsurkunde) bei einer ausländischen Behörde vorgelegt werden soll. Das empfangende Land kann sich so darauf verlassen, dass die Urkunde rechtsgültig ist.

In unserem Video erzählen wir, was eine Apostille ist, wie und wo man eine Apostille beantragen kann. Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille beglaubigen möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei. Wir bieten Ihnen Apostille aus mehr als 100 Staaten an.

Anforderungen an Dokumente für die Apostille

  1. ✔️ Originaldokument: Die Apostille darf nur auf dem Original angebracht werden – nicht auf Kopien oder Scans.
  2. ✔️ Guter physischer Zustand: Das Dokument muss sauber, unversehrt und ohne Risse, Flecken oder Knicke sein.
  3. ✔️ Deutliche Lesbarkeit: Alle Unterschriften, Stempel und amtlichen Aufdrucke müssen vollständig und klar erkennbar sein.
  1. ❌ Fremde Zusätze: Das Dokument darf keine handschriftlichen Notizen, Klebezettel oder sonstige nichtamtliche Markierungen enthalten.
  2. ❌ Beschädigungen oder starke Abnutzung: Stark beschädigte, stark vergilbte oder unleserliche Dokumente werden nicht akzeptiert.
  3. ❌ Kopien oder digital bearbeitete Fassungen: Dokumente, die kopiert, gescannt, bearbeitet oder digital verändert wurden, können nicht apostilliert werden.

Was ist konsularische Legalisation?

Die Legalisation ist eine Form der Echtheitsbestätigung für Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen – insbesondere in Ländern, die nicht dem Haager Apostille-Übereinkommen beigetreten sind.

Im Unterschied zur Apostille erfolgt die Legalisation durch eine diplomatische Vertretung – also durch die Botschaft oder das Konsulat des Landes, in dem das Dokument später verwendet werden soll.

Oft verlangen diese Vertretungen, dass das Dokument zuvor eine Vorbeglaubigung durch eine deutsche Behörde erhält. Dabei wird bestätigt, dass die Unterschrift und das Siegel auf der Urkunde echt sind. Erst nach dieser Vorbeglaubigung kann die ausländische Vertretung die Legalisation durchführen.

Wenn Sie eine ausländische Urkunde legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei. Wir bieten Ihnen konsularische Legalisation aus mehr als 80 Staaten an.

Die Hauptunterschiede zwischen einer Apostille und einer konsularischen Legalisation von Dokumenten

Die Gemeinsamkeit zwischen Apostille und konsularischer Legalisation besteht darin, dass sie ein offizielles Dokument zur Vorlage bei Institutionen in einem anderen Land beglaubigen. Sie weisen allerdings viele Unterschiede auf.

Apostille Konsularische Legalisation
Nutzung Kann nur zwischen Ländern verwendet werden, die dem Haager Übereinkommen über die vereinfachte Beglaubigung von Dokumenten beigetreten sind. Verwendung zwischen Staaten, von denen einer oder beide keine Vertragspartei des Haager Übereinkommens sind, oder wenn einer der Vertragsstaaten gegen den Beitritt des anderen einen Einspruch eingelegt hat.
Schwierigkeiten bei der Erlangung Gemäßigt. Um eine Apostille zu erhalten, wenden Sie sich bitte an die zuständige Behörde des Landes, in dem das Dokument ausgestellt wurde. Hoch. Für die konsularische Legalisation müssen Sie sich an verschiedene Behörden und Konsulate des Landes wenden, in dem das Dokument ausgestellt wurde.
Vorbeglaubigung Nicht notwendig. Eine Vorbeglaubigung durch die zuständige Behörde ist erforderlich.
Legalisation beim Konsulat des Ziellandes Sie brauchen sich nicht an das Konsulat des Ziellandes zu wenden. Der letzte Schritt der Legalisierung findet im Konsulat des Bestimmungslandes statt, in der Regel im Ausstellungsland.

Chancen für jede Branche

Für Rechtshandlungen, die Vorlage ausländischer Dokumente bei einem Gericht

Rechtsanwälte und Notare

Für Rechtshandlungen, die Vorlage ausländischer Dokumente bei einem Gericht, die Anerkennung der Vollmacht von Einzelpersonen ist es notwendig, dass die Dokumente ordnungsgemäß beglaubigt sind. Die Experten von Schmidt & Schmidt können Ihnen bei der konsularischen Legalisation und Apostillierung Ihrer Dokumente helfen.

Wir bieten eine breite Reihe von Dienstleistungen für Unternehmen an, die im Bereich der Visaunterstützung, Relocation und Global Mobility tätig sind.

Global Mobility und Visa-Unterstützung

Wir bieten eine breite Reihe von Dienstleistungen für Unternehmen an, die im Bereich der Visaunterstützung, Relocation und Global Mobility tätig sind. Wir helfen Ihnen mit der Legalisation von Personenstandsurkunden, Dokumenten zur Bestätigung des aktuellen Arbeitgeberstatus und anderen relevanten Dokumenten.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen mit der konsularischen Legalisation und Apostillierung von Übersetzungen und anderen Dokumenten in mehr als 100 Ländern

Übersetzungsbüros

Wir unterstützen Ihr Unternehmen mit der konsularischen Legalisation und Apostillierung von Übersetzungen und anderen Dokumenten in mehr als 100 Ländern.

Wir unterstützen Banken, Versicherungsgesellschaften, Buchhaltungsfirmen und andere Finanzinstitute mit Beglaubigung der Dokumenten

Banken und Finanzinstitutionen

Wir unterstützen Banken, Versicherungsgesellschaften, Buchhaltungsfirmen und andere Finanzinstitute mit Beglaubigung der Dokumenten, die für die Prüfung der Rechtmäßigkeit von natürlichen Personen, den Nachweis der Existenz der Gesellschaft und deren Rechtsfähigkeit, sowie KYC- und AML-Verfahren notwendig sind.

Anerkennung der Echtheit öffentlicher Urkunden innerhalb der EU

Die Bilateralen völkerrechtliche Verträge und EU-Rechtsvorschriften zu Internationaler Urkundenverkehr vereinfachen dieses Verfahren, das öffentliche Behörden befolgen müssen, wenn sie Dokumente bearbeiten, die in anderen Länder ausgestellt wurden.

Bilaterale völkerrechtliche Verträge

Mit Belgien, Dänemark, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Österreich und der Schweiz hat Deutschland bilaterale Abkommen geschlossen, aufgrund derer bestimmte Dokumente von jeglicher Beglaubigung befreit sind, sofern sie von den zuständigen Verwaltungsbehörden mit deren Siegel versehen sind.

Mehrsprachige Urkunden (nach CIEC–Übereinkommen)

Personenstandsurkunden und Ehefähigkeitszeugnisse, die von einem der Vertragsstaaten nach dem Muster der Übereinkommen der Internationalen Kommission (CIEC–Übereinkommen) für das Zivil- und Personenstandswesen (CIEC) ausgestellt werden, sind in Deutschland von jeder Förmlichkeit befreit.

Vertragsstaaten des Wiener CIEC-Übereinkommens vom 08.09.1976 (Ausstellung mehr­sprachiger Auszüge aus den Personenstandsbüchern: Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunde) sind:

  • Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Deutschland, Estland, Frankreich, Italien, Kap Verde, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien und Türkei.

Vertragsstaaten des Münchener CIEC-Übereinkommens vom 05.09.1980 (Ausstellung mehr­sprachiger Ehefähigkeitszeugnisse) sind:

  • Deutschland, Griechenland, Italien, Luxemburg, Moldau, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweiz, Spanien und Türkei.

Verordnung über öffentliche Urkunden (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016

Darüber hinaus vereinfacht die Verordnung über öffentliche Urkunden (EU) 2016/1191 vom 6. Juli 2016 den Verkehr bestimmter öffentlicher Urkunden, die in einem EU-Mitgliedstaat vorgelegt werden müssen und die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt worden sind und befreit dadurche die öffentlichen Urkunden von der Bestätigung der Echtheit mit der Apostille mit dem Ziel, den Verwaltungsaufwand und die Kosten für Bürger zu senken.

Was ist eine Beglaubigung?

Eine Beglaubigung dient dem Nachweis, dass ein Dokument, eine Unterschrift oder eine Kopie eines Dokuments echt ist. Beglaubigt werden können unter anderem Unterschriften, Urkunden, Dokumentenkopien sowie Übersetzungen.

Bei beglaubigten Übersetzungen wird bestätigt, dass die Übertragung des Inhalts korrekt und vollständig erfolgt ist – nicht jedoch die Echtheit des Originaldokuments selbst. Solche Übersetzungen dürfen ausschließlich von gerichtlich ermächtigten bzw. vereidigten Übersetzerinnen und Übersetzern angefertigt werden und sind meist für Ämter oder Behörden bestimmt.

Man unterscheidet zwischen zwei Arten von Beglaubigungen:

  • Öffentliche Beglaubigung: Diese kann nur durch Notarinnen oder Notare erfolgen, z. B. bei Grundbucheinträgen, Testamenten oder Vollmachten.
  • Amtliche Beglaubigung: Sie wird von staatlichen Stellen vorgenommen, etwa für Zeugnisse, Ausweise oder akademische Urkunden.

Notarielle Beglaubigung

Einige Dokumente können nicht auf die oben beschriebene Weise beglaubigt werden. Dies ist der Fall bei nicht behördlichen Dokumenten und Kopien von Dokumenten, Übersetzungen, Gründungsdokumenten, Finanzberichten, Verträgen, Konnossementen, Ursprungszeugnissen usw. Für solche Dokumente kann ein Notar eine notarielle Beglaubigung ausstellen. Die notarielle Beglaubigung der Kopie bescheinigt, dass die Kopie und das Original übereinstimmen. Die notarielle Beglaubigung der Übersetzung bestätigt, dass die Übersetzung von einem vereidigten und ermächtigten Übersetzer angefertigt wurde. Anschießend sind die notariell beglaubigten Dokumente für die Ausstellung der Apostille oder konsularische Legalisation geeignet.

Unsere Vorteile

  • Individuelle Beratung
  • Schnelle und zuverlässige Bearbeitung
  • Ohne Registrierung oder Abonnement
  • Schnelle Beantragung der Apostille
  • Optimierung Ihrer Kosten
  • Datenschutz

Schmidt & Schmidt ist ein Garant für die höchste Qualität und Zuverlässigkeit. Sämtliche Vorgänge innerhalb unseres Unternehmens sind streng geregelt. Unsere Spezialisten sind gut geschult und bestens mit ihren Aufgaben vertraut. Die Arbeit mit uns ist einfach und bequem!

Kosten der Apostille und der konsularischen Legalisation von Dokumenten im Ausland

Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Dokumenten im Ausland an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie ein knappes Budget haben oder Ihre Dokumente in Rekordzeit beglaubigen lassen müssen, können wir eine geeignete Lösung finden. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Unterlagen.

Beschaffung eines Dokuments

Beschaffung eines Dokuments im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
Zeitrahmen: ab 14 Werktagen

ab 142,80€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 120€

Bestellen
Populär

Apostille und konsularische Legalisation

Apostille oder konsularische Legalisation für ein Dokument im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
  • Konsulargebühr
Zeitrahmen: ab 7 Werktagen

ab 166,60€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 140€

Bestellen

Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten in eine Fremdsprache

Zeitrahmen: ab 2 Werktagen

ab 71,40€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 60€

Bestellen

Die Expresszustellung von Dokumenten mit Apostille aus dem Ausland wird gesondert nach den Tarifen der Zustelldienste berechnet.

Durch eine Apostille und konsularische Legalisierung können folgende Dokumente beglaubigt werden:

Persönliche Unterlagen

Persönliche Unterlagen

  • Geburts-, Heirats-, Scheidungs- und Sterbeurkunden, Ehefähigkeitszeugnisse, Ledigkeitsbescheinigungen
  • Führungszeugnisse
  • Adoptionsurkunden
  • Scheidungsurteile und andere gerichtliche Urkunden
  • Vollmachten, Erbscheine und alle von einem Notar ausgestellten oder beglaubigten Dokumente
Bildungsnachweise

Bildungsnachweise

  • Schulzeugnisse
  • Hochschulabschlusszeugnisse
  • Fächer- und Notenübersichten
  • Zertifikate
  • Zusätzliche Bescheinigungen von Schulen oder Hochschulen
Geschäftliche Unterlagen

Geschäftliche Unterlagen

  • Auszüge aus dem Handelsregister
  • Grundbuchauszüge
  • Rechnungen
  • Kontoauszüge
  • Wertpapier-Kaufverträge
  • Fahrzeugscheine
  • ISO und Freiverkaufszertifikate (Free Sales Certificates)
Medizinische Unterlagen

Medizinische Unterlagen

  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen
  • Ärztliche Gutachten
  • Krankmeldungen
  • Sonstige medizinische Unterlagen

Länder, die Apostille anerkennen

Apostille und konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden

A

  • Albanien
  • Antigua und Barbuda
  • Argentinien
  • Armenien
  • Australien
  • Österreich
  • Aserbaidschan

B

  • Bahamas
  • Bangladesch
  • Barbados
  • Bahrain
  • Weißrussland
  • Belize
  • Belgien
  • Bolivien
  • Bosnien und Herzegowina
  • Botsuana
  • Brasilien
  • Brunei
  • Burundi

C

  • China
  • Kolumbien
  • Kosovo
  • Costa Rica
  • Zypern

D

  • Dänemark
  • Dominica
  • Dominikanische Republik

E

  • Estland
  • Eswatini
  • Ecuador
  • El Salvador

F

  • Fidschi
  • Philippinen
  • Finnland
  • Frankreich

G

  • Guyana
  • Guatemala
  • Deutschland
  • Honduras
  • Grenada
  • Griechenland
  • Georgien

H

  • Kroatien

I

  • Israel
  • Indien
  • Indonesien
  • Irland
  • Island
  • Spanien
  • Italien

J

  • Jamaika
  • Japan

K

  • Kasachstan
  • Kanada
  • Kap Verde
  • Kirgisistan

L

  • Lettland
  • Lesotho
  • Liberia
  • Litauen
  • Liechtenstein
  • Luxemburg

M

  • Mauritius
  • Malawi
  • Malta
  • Marshallinseln
  • Marokko
  • Mexiko
  • Monaco
  • Mongolei

N

  • Namibia
  • Niederlande
  • Nicaragua
  • Niue
  • Neuseeland
  • Norwegen

O

  • Oman
  • Cookinseln

P

  • Pakistan
  • Palau
  • Panama
  • Paraguay
  • Peru
  • Polen
  • Portugal

R

  • Republik Moldau
  • Russland
  • Rumänien
  • Ruanda

S

  • Samoa
  • San Marino
  • São Tomé und Príncipe
  • Saudi-Arabien
  • Nordmazedonien
  • Seychellen
  • Senegal
  • St. Vincent und die Grenadinen
  • St. Kitts und Nevis
  • St. Lucia
  • Serbien
  • Singapur
  • Slowakei
  • Slowenien
  • Suriname
  • Vereinigte Staaten

T

  • Tadschikistan
  • Tonga
  • Trinidad und Tobago
  • Tunesien
  • Türkei

U

  • Usbekistan
  • Ukraine
  • Uruguay

Y

  • Südafrika
  • Südkorea

Z

  • Montenegro
  • Tschechische Republik
  • Chile

Beantragung einer Apostille und Legalisation

Senden Sie uns eine Anfrage mit einer Kopie Ihrer Unterlagen per E-Mail oder über ein spezielles Formular auf der Website. W

1. Schicken Sie uns Ihre Anfrage online

Senden Sie uns eine Anfrage mit einer Kopie Ihrer Unterlagen per E-Mail oder über ein spezielles Formular auf der Website. Wir prüfen Ihre Unterlagen und teilen Ihnen mit, ob eine Beglaubigung möglich ist, sowie Informationen zu den Kosten und Bedingungen des Verfahrens. Wir werden einige Zeit benötigen, um die erste Überprüfung abzuschließen. Wir werden uns mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir alle erforderlichen Informationen haben.

Eine Terminvereinbarung oder ein Besuch in unserem Büro sind nicht erforderlich.

2. Senden Sie uns die Unterlagen und leisten Sie die Zahlung

Eine Terminvereinbarung oder ein Besuch in unserem Büro sind nicht erforderlich. Senden Sie uns einfach Ihre Unterlagen per Kurierdienst und bezahlen Sie den fälligen Betrag online. Bei Bedarf sind wir jederzeit bereit, weitere Fragen per E-Mail oder Telefon zu beantworten.

Die Legalisation von Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen.

3. Warten Sie

Die Legalisation von Unterlagen wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Unsere Experten arbeiten schnell und effizient, da sie sich gut auskennen. Sobald die Unterlagen fertig sind, werden wir Sie informieren.

Wir führen die Beglaubigung der von Ihnen benötigten Unterlagen durch

4. Erhalten Sie Ihre Unterlagen

Wir führen die Beglaubigung der von Ihnen benötigten Unterlagen durch und senden Ihnen diese per Kurierdienst weltweit zu. Unser Unternehmen bietet Ihnen auch Übersetzungsdienste an.

Datensicherheit und Datenschutz auf Enterprise-Niveau

ISO 27001-Zertifikat für Informationssicherheit

Jeder Server befindet sich in einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum und ist durch eine eigene Firewall geschützt.

Sichere Verbindung mit SSL-Verschlüsselung

Wie beim Online-Banking erfolgt Ihr Zugriff ausschließlich über eine sichere, SSL-verschlüsselte Verbindung.

DSGVO-konformes Unternehmen

Unser Unternehmen erfüllt die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – der strengsten Datenschutzverordnung weltweit.

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Häufig gestellte Fragen über Apostille und Legalisation

1. Was bedeutet die Beglaubigung von Urkunden und für was sie benötigt wird?

Beglaubigung einer Urkunde ist ein Verfahren, infolge dessen die Echtheit der Urkunde geprüft und bestätigt wird. Die beglaubigte Urkunde darf in einem anderen Land rechtmäßig verwendet werden. Die Beglaubigung wird benötigt, um die Anerkennung einer Urkunde in einem anderen Land gewährleisten zu können. Diese beglaubigte Urkunde darf dann den Behörden des Ziellandes vorgezeigt werden, und sie wird anerkannt. Die Beglaubigung bestätigt die Befugnisse, die Echtheit der Unterschrift und den Stempel der Amtsperson, die diese Urkunde ausgestellt hat. Die Beglaubigung betrifft nur amtliche und nicht kommerzielle Dokumente.

2. Wie kann eine Urkunde für die Verwendung in einem anderen Land beglaubigt werden?

Es gibt folgende Arten der Beglaubigung von Urkunden:
  • Konsularische Legalisation
  • Apostille (die erleichterte Form der Legalisation)
  • Die Beglaubigung der Dokumente durch die Industrie- und Handelskammer
Die konsularische Legalisation wird für die Länder verwendet, die das Haager Übereinkommen 1961 nicht unterschrieben haben. Das Haager Übereinkommen einführte das Prozedere der Apostillierung. Die Beglaubigung der Dokumente durch die Industrie- und Handelskammer wird für die Dokumente durchgeführt, die einen kommerziellen Hintergrund haben (Verträge, Rechnungen).

3. Müssen die Urkunden für ein anderes Land immer legalisiert werden?

Nein, nicht immer. Die Länder können unter einander spezielle Abkommen schließen, die die gegenseitige Anerkennung von Urkunden ohne weitere Beglaubigung erlauben. Mit diesen Staaten hat Deutschland zusätzliche bilaterale Abkommen, die für bestimmte Urkunden einen Verzicht auf jede Förmlichkeit einschließlich der Apostille vorsehen:
  • Belgien
  • Dänemark
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Luxemburg
  • Österreich
  • Schweiz
Mehr Antworten finden Sie hier!
Antworten auf die meistgestellten Fragen über Apostille und Legalisation
Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Beschaffung von Urkunden weltweit

Beschaffung von Urkunden weltweit

Es kommt häufig vor, dass persönliche Unterlagen verloren gehen oder beschädigt werden. Manchmal werden aktuelle Kopien von diesen Unterlagen benötigt. In diesem Fall ist es notwendig, Dokumente wieder zu beschaffen. Unsere Dienstleistung ermöglicht es Ihnen, Dokumente in mehr als 100 Ländern der Welt aus der Ferne zu beschaffen. Wir können auch die Legalisierung von Dokumenten und deren Kurierzustellung an jeden Ort der Welt durchführen.

Die Zweitausfertigung der Geburts-, Heirats-, Namensänderungs-, Scheidungs- oder Todesurkunde kann erforderlich sein, um eine Ehe im Ausland zu registrieren, ein neugeborenes Kind anzumelden, die Staatsbürgerschaft oder Erbschaft zu erhalten, Daten für die Beantragung einer Rente zu bestätigen, Bankkonten zu eröffnen und andere bürokratische Angelegenheiten zu regeln.

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Unser Unternehmen

Das Unternehmen

Schmidt & Schmidt ist ein international agierendes Beratungsunternehmen mit Sitz in Passau. Mit unserem breiten Angebot an Unternehmensdienstleistungen verfolgen wir das Ziel, gemeinsam mit unseren Kunden Grenzen zu überwinden. Unter unseren Kunden finden sich insbesondere deutsche mittelständische Industrieunternehmen, denen wir beim Betreten ausländischer Märkte beratend zur Seite stehen.

Unser Unternehmen ist ein seriöser und verlässlicher Partner. Wir versprechen einen individuellen Ansatz, uneingeschränkte Transparenz, hohe Zuverlässigkeit sowie hervorragende Qualität unserer Dienstleistungen, um unseren Kunden maximale Zufriedenheit und Kostenersparnis zu gewährleisten. Dank unseres Wissensmanagements und ständiger Kompetenzerweiterung haben wir ein hervorragendes Team von hochqualifizierten, mehrsprachigen Mitarbeitern gebildet und eine gute Zusammenarbeit mit Unternehmen und Behörden in aller Welt etabliert.

Warum Kunden uns wählen:

Garantie

Wir gewährleisten, dass unsere Leistungen rechtlich einwandfrei sind und Ihre Dokumente im Zielland akzeptiert werden.

Kurierversand

Ihre Unterlagen werden in kürzester Zeit zugestellt

Kein Abonnement

Wir inkludieren in den Preis unsere Dienstleistungen, staatliche Gebühren und die Lieferkosten. Sie müssen sich keine Gedanken über zusätzliche Ausgaben machen. Erhalten Sie ein Apostill oder eine konsularische Legalisierung Ihrer Dokumente ohne Registrierung oder Abonnement.

Einfache und sichere Zahlungsmöglichkeiten

Unsere Dienstleistungen können Sie per Banküberweisung oder auch per PayPal bezahlen

Vertrauliche Kundenbetreuung

Wir garantieren einen sicheren und vertraulichen Umgang mit jeglicher Art von Daten

Ordnungsgemäße Rechnung

Sie bekommen von uns eine ordnungsgemäße Rechnung mit ausgewiesenen Mehrwertsteuern, damit Sie ein Vorsteuerabzug in Anspruch nehmen können

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Aktuelles

Panama führt elektronisches Apostille-Verfahren ein
Panama führt elektronisches Apostille-Verfahren ein

Die Behörden Panamas haben mit der Einführung eines elektronischen Apostillensystems begonnen, wie der Sender TVN berichtet.

Polina Kalacheva
25 Juni 2025
China hat offiziell mit der Verwendung der elektronischen Apostille begonnen
China hat offiziell mit der Verwendung der elektronischen Apostille begonnen

Die Volksrepublik China hat ein Pilotprojekt zur Einführung der elektronischen Apostille gestartet. Dies wurde auf der offiziellen Website des chinesischen Außenministeriums bekannt gegeben.

Andrej Schmidt
20 Juni 2025
Deutsches Auswärtiges Amt passt Apostille-Gebühren an
Deutsches Auswärtiges Amt passt Apostille-Gebühren an

Das Auswärtige Amt Deutschlands hat eine Anpassung der Gebühren für die Beglaubigung von Dokumenten mit Apostille angekündigt. Eine entsprechende Mitteilung wurde auf der offiziellen Website des Ministeriums veröffentlicht.

Polina Kalacheva
20 Juni 2025
DHL setzt Dienstleistungen in mehreren Ländern des Nahen Ostens vorübergehend aus
DHL setzt Dienstleistungen in mehreren Ländern des Nahen Ostens vorübergehend aus

Das internationale Expressversandunternehmen DHL hat seine Dienstleistungen in mehreren Ländern des Nahen Ostens vorübergehend eingestellt. Eine entsprechende Mitteilung wurde an die Kunden versendet.

Andrej Schmidt
18 Juni 2025

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Unser Team

Alexej Schmidt

Alexej Schmidt

Geschäftsführender Partner
Andrej Schmidt

Andrej Schmidt

Geschäftsführender Partner, Leiter des Marketings und Vertriebs
Olga Kylina

Dr. Olga Kylina, LL.M.

Senior Consultant, Leiterin der Rechtsabteilung
Marina Weger

Marina Weger

Senior Consultant
Valeria Nikolaeva

Valeria Nikolaeva

Senior Consultant
Anna Khan

Anna Khan

Senior Consultant

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Unsere Kunden – unser Stolz

  • WEGeuro, S.A.
  • EMAG Maschinenfabrik GmbH
  • Profuga GmbH
  • Karl Dungs GmbH & Co. KG
  • Helaba - Landesbank Hessen-Thüringen
  • Plattenhardt + Wirth GmbH
  • EAC Zertifikat
  • Shell
  • Firmenauskunft, Bonitätsprüfung und Handelsregisterauszüge
  • Legalisation von Dokumenten und Apostille
  • ABB
  • Handelsregisterauszug
  • EAC zertifikat
  • NETZSCH
  • EagleBurgmann
  • Eaton
  • EAC Deklarierung
  • EAC Zertifizieurung
  • Thomas-Krenn AG
  • eac zertifikat
  • BNP Paribas
  • Thyssenkrupp
  • Lieferung von Maschinen aus Deutschland
  • logistik russland
  • vertrieb russland
  • TR ZU Zertifizierung
  • gost zertifikat
  • TR ZU Zertifikat
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