Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Apostille aus mehr als 100 Staaten, die dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten sind, an. Diese Staaten erkennen gegenseitig die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille an. Dies mindert den Kostenaufwand, der aufgrund der Beglaubigung entsteht. Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 117.
Die Apostille ist ein Stempel in der Form eines Quadrates. Sie kann in der Amtssprache der ausstellenden Behörde ausgefüllt sein. Die Überschrift „Apostille (Convention de La Haye du 5 octobre 1961)“ ist zwingend in französischer Sprache vorgesehen. Jede Apostille ist registriert und enthält das Ausstelldatum und einzigartige Nummer. Die Apostille wird von den staatlichen Stellen für Urkunden aus dem Tätigkeitsbereich der Stelle ausgestellt.
Mehr Informationen über Zuständigkeiten und Besonderheiten des Prozedere entnehmen Sie unseren Länderinformationen.
Apostille und konsularische Legalisation aus Russland und der Eurasischen Wirtschaftsunion
Wir lassen Ihre Dokumente aus der Eurasischen Wirtschaftsunion mit der Apostille beglaubigen. Dies betrifft Russland, Weißrussland, Kasachstan, Armenien, Kirgisistan an.
Apostille und konsularische Legalisation aus Europa und EU
Bei Schmidt & Schmidt können Sie Apostille für Urkunden aus EU-Staaten bestellen. Alle EU-Staaten sind dem Haager Übereinkommen beigetraten.
Apostille und konsularische Legalisation aus Asien
Durch eine Apostille wird die Echtheit von Urkunden aus China, Japan, Indien oder Südkorea bestätigt. Urkunden mit Apostille dürfen beim Gericht vorgelegt werden.
Apostille und konsularische Legalisation aus Nord – und Südamerika
Apostille wird von den meisten süd – und nordamerikanischen Staaten anerkannt. Urkunden aus Kanada bedürfen der Legalisation.
Apostille und konsularische Legalisation aus Afrika
Wenn Sie eine afrikanische Urkunde im Ausland verwenden möchten, brauchen Sie eine Apostille oder Legalisation.
Apostille und konsularische Legalisation aus Australien und Ozeanien
Um Urkunden aus Australien und Ozeanien im Ausland zu verwenden, ist es im Regelfall genug, eine Apostille zu beantragen.
Was ist eine Apostille?
In unserem Video erzählen wir, was eine Apostille ist, wie und wo man eine Apostille beantragen kann.
Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille beglaubigen möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei.
Schmidt & Schmidt bietet Ihnen Apostille aus mehr als 100 Staaten an.
Anforderungen an Dokumente
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden.
Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein.
Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In diesem Fall ist es erforderlich eine Ersatzurkunde auszustellen.
Bei Schmidt & Schmidt können Sie Apostille für Handelsregisterauszüge aus EU-Staaten und andere Dokumente beantragen.
Ausnahmen
Mit Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien und Österreich hat Deutschland bilaterale Abkommen geschlossen, aufgrund derer bestimmte Dokumente von jeglicher Beglaubigung befreit sind, sofern sie von den zuständigen Verwaltungsbehörden mit deren Siegel versehen sind.Konsularische Legalisation
Für die Unterlagen aus allen anderen Staaten wird eine konsularische Legalisation erforderlich.
Die konsularische Legalisation wird durch die Botschaften und Konsulate in dem jeweiligen Land vorgenommen.
Was ist konsularische Legalisation?
In unserem Video erzählen wir, was konsularische Legalisation ist, und wo man sie beantragen kann. Außerdem berichten wir von den geschichtlichen Hintergründen, und wodurch sich die konsularische Legalisation von der Apostille unterscheidet.
Wenn Sie eine ausländische Urkunde legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei.
Schmidt & Schmidt bietet Ihnen konsularische Legalisation aus mehr als 80 Staaten an.
Länder, die Apostille anerkennen
Chancen für jede Branche
Rechtsanwälte und Notare
Für Rechtshandlungen, die Vorlage ausländischer Dokumente bei einem Gericht, die Anerkennung der Vollmacht von Einzelpersonen ist es notwendig, dass die Dokumente ordnungsgemäß beglaubigt sind. Die Experten von Schmidt & Schmidt können Ihnen bei der konsularischen Legalisation und Apostillierung Ihrer Dokumente helfen.
Global Mobility und Visa-Unterstützung
Wir bieten eine breite Reihe von Dienstleistungen für Unternehmen an, die im Bereich der Visaunterstützung, Relocation und Global Mobility tätig sind. Wir helfen Ihnen mit der Legalisation von Personenstandsurkunden, Dokumenten zur Bestätigung des aktuellen Arbeitgeberstatus und anderen relevanten Dokumenten.
Übersetzungsbüros
Wir unterstützen Ihr Unternehmen mit der konsularischen Legalisation und Apostillierung von Übersetzungen und anderen Dokumenten in mehr als 100 Ländern.
Banken und Finanzinstitutionen
Wir unterstützen Banken, Versicherungsgesellschaften, Buchhaltungsfirmen und andere Finanzinstitute mit Beglaubigung der Dokumenten, die für die Prüfung der Rechtmäßigkeit von natürlichen Personen, den Nachweis der Existenz der Gesellschaft und deren Rechtsfähigkeit, sowie KYC- und AML-Verfahren notwendig sind.
CIEC-Übereinkommen
Geburts- und Heiratsurkunden sowie Personenstandsurkunden, die von einem der jeweiligen CIEC-Vertragsstaaten nach dem mehrsprachigen CIEC-Muster ausgestellt wurden, bedürfen zur Verwendung in Deutschland weder einer Apostille noch einer konsularischen Legalisation.- Mehrsprachige Geburts- und Heiratsurkunden aus Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Frankreich, Italien, Kroatien, Litauen, Luxemburg, Mazedonien, Moldau, Montenegro, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweiz, Serbien, Slowenien, Spanien und Türkei
- Mehrsprachige Heiratsurkunde aus Italien, Luxemburg, Moldawien, den Niederlanden, Österreich, Portugal, der Schweiz, Spanien und der Türkei
- Urkunden aus allen anderen Ländern müssen in der Regel mit einer Apostille oder einer konsularischen Legalisation vorgelegt werden. Auch dann, wenn die Urkunde in mehrsprachiger Form ausgestellt wurde.
Notarielle Beglaubigung
Einige Dokumente können nicht auf die oben beschriebene Weise beglaubigt werden. Dies ist der Fall bei nicht behördlichen Dokumenten und Kopien von Dokumenten, Übersetzungen, Gründungsdokumenten, Finanzberichten, Verträgen, Konnossementen, Ursprungszeugnissen usw. Für solche Dokumente kann ein Notar eine notarielle Beglaubigung ausstellen. Die notarielle Beglaubigung der Kopie bescheinigt, dass die Kopie und das Original übereinstimmen. Die notarielle Beglaubigung der Übersetzung bestätigt, dass die Übersetzung von einem vereidigten und ermächtigten Übersetzer angefertigt wurde. Anschießend sind die notariell beglaubigten Dokumente für die Ausstellung der Apostille oder konsularische Legalisation geeignet.Unsere Vorteile
- Individuelle Beratung
- Schnelle und zuverlässige Bearbeitung
- Ohne Registrierung oder Abonnement
- Schnelle Beantragung der Apostille
- Optimierung Ihrer Kosten
- Datenschutz
Schmidt & Schmidt ist ein Garant für die höchste Qualität und Zuverlässigkeit. Sämtliche Vorgänge innerhalb unseres Unternehmens sind streng geregelt. Unsere Spezialisten sind gut geschult und bestens mit ihren Aufgaben vertraut. Die Arbeit mit uns ist einfach und bequem!