Schmidt & Schmidt bietet die Beglaubigung von Ihren Urkunden aus Jamaika an.
Die in Deutschland ausgestellten Urkunden werden in Jamaika nur anerkannt, wenn sie mit Apostille beglaubigt sind. Das bedeutet, dass ihre Echtheit gesondert bestätigt werden muss.
Jamaika ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 2020 beigetreten. Deutsche Urkunden müssen zur Verwendung in Jamaika von der zuständigen Behörde mit Apostille beglaubigt werden.
Apostille aus Jamaika
Dokumente aus Jamaika können ganz einfach anhand einer sogenannten Apostille für den Gebrauch in über 120 Ländern beglaubigt werden.
Zuständig für die Apostille ist in Jamaika ist Ministry of Foreign Affairs and Foreign Trade.
Die Dokumente, die von Behörden oder Notaren in Jamaika ausgestellt sind, können mit Apostille beglaubigt werden.
Die Beglaubigung von Dokumenten in Jamaika umfasst die Überprüfung ihrer Echtheit durch einen autorisierten Beamten. Nach diesem Verfahren wird ein Apostille-Stempel auf dem Dokument (oder auf der beglaubigten Kopie) angebracht. In der Regel wird die Apostille auf der Rückseite des Dokuments oder auf einen separaten Blatt gestellt und das Dokument wird zusammengeheftet.
Eine Apostille ist ein viereckiger Stempel, welcher die französischsprachige Aufschrift „Convention de La Haye du 5 octobre 1961“ enthält. Der Stempel gibt Aufschluss darüber, wessen Unterschrift die Apostille beglaubigt, und enthält das Datum sowie die Identifikationsnummer der Apostille.
Mit einer Apostille können in Jamaika folgende Dokumente beglaubigt werden:
- Personenstandsurkunden (Geburts-, Sterbe-, Heirats- und Scheidungsurkunden)
- Handelsregisterauszüge
- Staatliche Ausbildungsdokumente (Zeugnisse, Diplome)
- Gerichtsentscheidungen
- Notariell beglaubigte Kopien von Dokumenten
- Notariell beglaubigte Übersetzungen
- Sonstige notarielle Dokumente (Vollmachten, Testamente, Erklärungen)
- Handelsdokumente, welche von einem staatlichen Behörde beglaubigt wurden (Satzungen, Bescheinigungen über Eintragungen, Steuerregistrierungen usw.)
Anforderungen an die Dokumente:
Eine Apostille darf ausschließlich auf ein Originaldokument ausgestellt werden. Hierbei muss sich dieses in einem guten äußerlichen Zustand befinden, alle Stempel und Unterschriften müssen verständlich und lesbar sein. Des Weiteren darf es keine fremden Markierungen oder Aufschriften enthalten.
In der Regel nimmt die Bearbeitung von Unterlagen 14 Tage in Anspruch.