In der heutigen globalisierten Welt ist die rechtliche Anerkennung persönlicher offizieller Dokumente im Ausland kein Luxus mehr – sie ist eine Notwendigkeit. Ob Sie im Ausland heiraten, eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis beantragen, eine Hochschulzulassung anstreben, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten regeln oder Erbschaftsansprüche geltend machen – die Aufbereitung Ihrer persönlichen Dokumente nach internationalen Rechtsstandards ist unerlässlich.
Schmidt & Schmidt bietet umfassende Dienstleistungen zur Beschaffung persönlicher offizieller Dokumente (bireysel resmi belge temini), zur Apostillierung, zur konsularischen Legalisation sowie zu beeidigten Übersetzungen in über 140 Ländern an. Unser Ziel ist es, die internationale Rechtsgültigkeit Ihrer Dokumente schnell und sicher sicherzustellen – ohne dass Sie sich durch komplexe bürokratische Hürden kämpfen müssen.
Sie können Ihre Dokumentenanfrage über unser Webformular einreichen. Unsere Experten beraten Sie kostenlos zu Ablauf, Zeitrahmen und Kosten.
Datensicherheit und Datenschutz (KVKK & DSGVO-Konformität)
Persönliche Dokumente (insbesondere Scheidungsurteile, Strafregisterauszüge und Wohnsitznachweise) enthalten hochsensible Daten. Die physische und digitale grenzüberschreitende Übermittlung dieser Dokumente birgt erhebliche Sicherheitsrisiken. Bei Schmidt & Schmidt entsprechen alle Prozesse strikt der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) der Europäischen Union sowie dem türkischen Datenschutzgesetz (KVKK). Ihre Dokumente werden über sichere Kuriernetzwerke transportiert, digitale Kopien auf Ende-zu-Ende-verschlüsselten Servern gespeichert und nach Abschluss des Vorgangs gemäß den gesetzlichen Vernichtungsprotokollen gelöscht.
Inhalt
Dieser Leitfaden erläutert, wie Apostillierung, konsularische Legalisation und die Beschaffung von Dokumenten für die Verwendung türkischer Dokumente im Ausland sowie ausländischer Dokumente in der Türkei ablaufen.
Warum werden E-Devlet-Dokumente mit Barcode im Ausland häufig abgelehnt?
Viele Personenstands- und Gerichtsdokumente in der Türkei lassen sich über das E-Devlet-Portal (E-Government) einfach digital mit einem Barcode erzeugen. Bei internationalen Verfahren verlangen ausländische Behörden jedoch fast ausnahmslos originale, physische Dokumente mit eigenhändiger Unterschrift und Stempelabdruck. Die wesentlichen sicherheitstechnischen und infrastrukturellen Gründe, warum digital erzeugte Barcode-Dokumente im Ausland abgelehnt werden, sind:
-
1
Gültigkeitsdauer der Barcodes
Die über E-Devlet erzeugten Verifizierungsbarcodes und -links haben ein festgelegtes Ablaufdatum. -
2
Intranets und Firewalls
Viele ausländische Behörden (insbesondere Einwanderungsbehörden und Gerichte) sperren aus internen Sicherheitsgründen den externen Internetzugang oder den Zugriff auf ausländische Regierungswebseiten, sodass deren Mitarbeiter den Barcode technisch nicht einscannen und verifizieren können. -
3
Verifizierung elektronischer Signaturen
Elektronische Signaturen erfassen die Gültigkeit des Dokuments zum genauen Zeitpunkt der Unterzeichnung und nicht seinen fortlaufenden Status. Dies führt zu Problemen in Rechtsverfahren, die eine rückwirkende Verifizierung erfordern. -
4
Infrastruktur- und Domainänderungen
Staatliche Webdomains oder Verifizierungssysteme können sich im Laufe der Zeit ändern. -
5
Langwierige Rechtsverfahren
Internationale Verfahren wie Einbürgerungen oder Aufenthaltserlaubnisse können Monate oder Jahre dauern. Ein digitaler Verifizierungslink kann während dieser langen Wartezeit jederzeit ablaufen.
Wichtige Hinweise zur Vollmacht (Vekaletname)
Wenn Sie nicht persönlich in die Türkei reisen können, müssen Sie eine Vollmacht (Vekaletname) ausstellen, damit Ihre Dokumente in Ihrem Namen beschafft werden können. Offizielle Behörden (insbesondere Standesämter und Gerichte) lehnen jedoch Vollmachten mit allgemeinen Klauseln kategorisch ab. Wenn Schmidt & Schmidt die Beschaffung übernimmt, müssen spezifische Ermächtigungsklauseln ausdrücklich im Dokument enthalten sein. So müssen beispielsweise genaue Formulierungen wie „zur Beschaffung von Strafregisterauszügen und archivierten Strafregisterauszügen" („Adli sicil kaydı ve adli sicil arşiv kaydı çıkarmaya"), „zur Entgegennahme von Originaldokumenten der Formeln A, B und C bei den Standesämtern in beglaubigter Kopie" („Nüfus müdürlüklerinden Formül A, B ve C belgelerini aslı gibidir onayıyla teslim almaya") sowie „zur Durchführung von Apostillierungs- und Legalisationsverfahren beim Bezirksamt und beim Außenministerium" („Kaymakamlık ve Dışişleri Bakanlığı'nda Apostil ve legalizasyon işlemleri yapmaya") wortgetreu in der notariellen Vollmacht aufgeführt sein.
Beschaffung verlorener oder beschädigter Dokumente aus dem Ausland
Wenn Sie bereits im Ausland leben und Ihr Reisepass, Ihr Diplom oder eine zuvor apostillierte Geburtsurkunde verloren geht oder gestohlen wird, kann Ihr gesamter internationaler Rechtsweg zum Stillstand kommen. Eine physische Rückreise in die Türkei und wochenlange Wartezeiten bei Behörden bedeuten einen enormen Zeit- und Kostenaufwand. Schmidt & Schmidt kann in Ihrem Namen frische Originale (oder beglaubigte Kopien) Ihrer verlorenen Dokumente bei den zuständigen türkischen Behörden beschaffen, alle erforderlichen Legalisationen durchführen und sie per internationalem Kurier an Ihren derzeitigen Wohnsitz liefern.
Internationale Abkommen und bilaterale Ausnahmen
Nicht jedes offizielle Dokument muss das Apostillierungs- oder konsularische Legalisationsverfahren durchlaufen. Dank verschiedener bilateraler Rechtshilfeabkommen (ikili hukuki yardımlaşma anlaşmaları) und internationaler Übereinkommen, denen die Türkei beigetreten ist, können bestimmte Dokumente direkt anerkannt werden.
So sind beispielsweise mehrsprachige Dokumente wie die Formeln A, B und C, die zwischen Mitgliedsstaaten der ICCS (Internationalen Kommission für das Zivilstandswesen) ausgestellt werden, häufig ohne Apostille unmittelbar rechtsgültig.
Dokumente von oder für nicht anerkannte Staaten: Die üblichen Haager Apostille-Regelungen gelten nicht für Dokumente aus Staaten ohne diplomatische Anerkennung (z. B. Dokumente aus Taiwan in die Türkei oder aus der TRNZ / Nordzypern in EU-Länder). In solchen Fällen müssen Dokumente in der Regel eine komplexe, indirekte Legalisationskette über die Botschaft oder Handelskammer eines Drittlandes durchlaufen. Die Legalisation von Dokumenten mit derartigen diplomatischen Besonderheiten erfordert hochspezialisierte Rechtsverfahren.
Typische Dokumentenpakete für häufige Anlässe
Die Anforderungen variieren je nach Zielland und zuständiger Behörde; für die häufigsten Lebensanlässe werden jedoch in der Regel folgende Mindest-Dokumentenpakete verlangt:
- Heirat im Ausland: Geburtsurkunde (Doğum Belgesi / Formül A), Ledigenzeugnis (Bekârlık Belgesi / Medeni Hal), Strafregisterauszug (Adli Sicil Kaydı).
- Familienzusammenführung (ausländischer Ehegatte/Kind): Heiratsurkunde (Evlilik Belgesi / Formül B), Personenstandsregisterauszug (Nüfus Kayıt Örneği), Geburtsurkunde, Strafregisterauszug.
- Studium und Hochschulanerkennung: Hochschuldiplom (Üniversite Diploması), Notenübersicht (Not Dökümü).
Wichtige Regelungen zu Übersetzung, Legalisation und Dokumentenbeschaffenheit
Im internationalen Behördenverkehr sind der physische Zustand eines Dokuments und die genaue Reihenfolge der Legalisationskette ebenso wichtig wie der Inhalt selbst. Im Folgenden finden Sie die kritischen Details, die am häufigsten zu Ablehnungen führen:
Detaillierter Leitfaden zur Legalisation und Gültigkeit persönlicher Dokumente (Stand 2026)
Im Folgenden finden Sie die detaillierten Anforderungen für die am häufigsten genutzten persönlichen Dokumente im internationalen Rechtsverkehr, untergliedert nach ausgehenden (aus der Türkei) und eingehenden (aus dem Ausland) Szenarien.
1. Geburtsurkunde / Personenstandsregisterauszug

| In der Türkei beschafftes Dokument (zur Verwendung im Ausland) | |
|---|---|
| Offizieller Name / Code | Internationaler Geburtsregisterauszug (Uluslararası Doğum Kayıt Örneği / Formül A) |
| Gültigkeitsdauer | In der Regel 3–6 Monate, je nach Zielland |
| Inhalt | Geburtsdatum, Geburtsort, Angaben zu den Eltern |
| Sprache & Legalisation | Mehrsprachig (ICCS-Format) / Apostilliert, sofern kein bilaterales Abkommen besteht |
- Der entscheidende Unterschied zwischen Formel A und einem Standard-Registerauszug: Konsulate akzeptieren keine Standard-Personenstandsregisterauszüge als Geburtsurkunden; die international codierte Formel A ist zwingend erforderlich.
- Unbekannte Abstammung: Ist der Name der Mutter oder des Vaters in der Formel A rechtlich nicht eingetragen, verlangen ausländische Konsulate zusätzliche eidesstattliche Erklärungen (Affidavits).
| Im Ausland beschafftes Dokument (zur Verwendung in der Türkei) | |
|---|---|
| Verwendungszwecke | Staatsangehörigkeits-, Heirats-, Einwanderungs- und Personenstandsverfahren |
| Besondere Regelungen / Frist | Türkische Behörden (Nüfus Müdürlükleri) verlangen in der Regel, dass das Dokument nicht älter als 6 Monate ist. |
2. Heiratsurkunde

| In der Türkei beschafftes Dokument (zur Verwendung im Ausland) | |
|---|---|
| Offizieller Name / Code | Internationaler Heiratsregisterauszug (Uluslararası Evlenme Kayıt Örneği / Formül B) |
| Gültigkeitsdauer | In der Regel 3–6 Monate |
| Sprache & Legalisation | Mehrsprachig / Apostilliert, sofern kein bilaterales Abkommen besteht |
| Im Ausland beschafftes Dokument (zur Verwendung in der Türkei) | |
|---|---|
| Verwendungszwecke | Familienzusammenführung, Aufenthaltserlaubnis, Staatsangehörigkeitsverfahren |
| Besondere Regelungen / Frist | Standesamtliche Heiratsbehörden (Evlendirme Daireleri) lehnen ausländische Heirats- und Ledigenzeugnis, die älter als 6 Monate sind, kategorisch ab. |
3. Scheidungsurteil
| In der Türkei beschafftes Dokument (zur Verwendung im Ausland) | |
|---|---|
| Offizieller Name | Rechtskräftiger Gerichtsbeschluss (Kesinleşmiş Mahkeme Kararı) |
| Gültigkeitsdauer | Unbefristet |
| Übersetzungsempfindlichkeit | Unbedingte Übereinstimmung mit der Rechtsterminologie des Ziellandes ist erforderlich. |
- Die Falle des Rechtskraftvermerks: Das Familiengericht muss den „Rechtskraftvermerk" (Kesinleşme Şerhi) auf der Rückseite des Urteils anbringen, wonach es bei der Justizkommission oder dem Bezirksamt apostilliert wird. Ohne diesen Vermerk ist das Dokument rechtlich unvollständig und im Ausland unwirksam.
| Im Ausland beschafftes Dokument (zur Verwendung in der Türkei) | |
|---|---|
| Verwendungszwecke | Wiederheirat in der Türkei, Aktualisierung des Personenstandsregisters |
| Besondere Regelungen | Eine Übersetzung allein genügt nicht; in der Türkei muss eine Klage auf Anerkennung und Vollstreckbarerklärung (Tanıma ve Tenfiz) eingereicht oder eine administrative Aktualisierung über das Standesamt durchgeführt werden. |
4. Sterbeurkunde

| In der Türkei beschafftes Dokument (zur Verwendung im Ausland) | |
|---|---|
| Offizieller Name / Code | Internationaler Sterberegisterauszug (Uluslararası Ölüm Kayıt Örneği / Formül C) |
| Sprache & Legalisation | Mehrsprachig / Apostilliert, sofern kein bilaterales Abkommen besteht |
| Im Ausland beschafftes Dokument (zur Verwendung in der Türkei) | |
|---|---|
| Verwendungszwecke | Erbschaftsverfahren (veraset), Bankgeschäfte, Abmeldung aus dem Personenstandsregister |
| Besondere Regelungen / Frist | Das ausländische Dokument muss apostilliert und dem Gericht mit einer beglaubigten Übersetzung vorgelegt werden. |
5. Personenstandsregisterauszug
| In der Türkei beschafftes Dokument (zur Verwendung im Ausland) | |
|---|---|
| Offizieller Name | Ausführlicher Personenstandsregisterauszug (Vukuatlı / Vukuatsız Nüfus Kayıt Örneği) |
| Sprache & Legalisation | Türkisch / Apostille wird auf das eigenhändig unterzeichnete Original angebracht (E-Devlet-Ausdrucke sind ungültig) |
| Im Ausland beschafftes Dokument (zur Verwendung in der Türkei) | |
|---|---|
| Verwendungszwecke | Staatsangehörigkeitsanträge, Bildungseinschreibungen, Abstammungsnachweis |
| Besondere Regelungen / Frist | Die meisten Verwaltungsbehörden verlangen, dass das Dokument nicht älter als 3 Monate ist. |
6. Ledigenzeugnis / Familienstand

| In der Türkei beschafftes Dokument (zur Verwendung im Ausland) | |
|---|---|
| Offizieller Name | Ledigenzeugnis / Familienstandsbescheinigung (Bekârlık / Medeni Hal Belgesi) |
| Sprache & Legalisation | Türkisch / Übersetzt und apostilliert |
- Nachweis des Ledenstands für geschiedene Personen: Ausländische Standesämter verlangen zwingend, dass das Dokument oder ein Anhang ausdrücklich folgenden Passus enthält: „Es besteht derzeit kein rechtliches Ehehindernis." Der bloße Vermerk „Geschieden" ist häufig nicht ausreichend.
| Im Ausland beschafftes Dokument (zur Verwendung in der Türkei) | |
|---|---|
| Verwendungszwecke | Heiratsanträge ausländischer Staatsangehöriger in der Türkei |
| Besondere Regelungen / Frist | Muss zwingend innerhalb der letzten 6 Monate ausgestellt worden sein. |
7. Namensäquivalenzbescheinigung
| In der Türkei beschafftes Dokument (zur Verwendung im Ausland) | |
|---|---|
| Offizieller Name | Namensäquivalenzbescheinigung (İsim Denklik Belgesi) |
| Inhalt | Belegt, dass der frühere Vor- und Nachname sowie der türkische Name derselben Person angehören. |
- Transliteration: Die Buchstabenumschrift muss fehlerfrei mit dem internationalen Reisepass übereinstimmen; andernfalls lehnen Erbschafts- und Rentenstellen den Antrag ab.
| Im Ausland beschafftes Dokument (zur Verwendung in der Türkei) | |
|---|---|
| Verwendungszwecke | Staatsangehörigkeitsfeststellung, Heiratsverfahren im Ausland. |
| Besondere Regelungen | Pflichtdokument bei Staatsangehörigkeitsanträgen, insbesondere für Balkan- und europäische Länder. |
8. Wohnsitznachweis
| In der Türkei beschafftes Dokument (zur Verwendung im Ausland) | |
|---|---|
| Offizieller Name | Wohnsitz- und Adressbescheinigung (Yerleşim Yeri ve Diğer Adres Belgesi) |
| Sprache & Legalisation | Türkisch / Übersetzt und apostilliert |
| Im Ausland beschafftes Dokument (zur Verwendung in der Türkei) | |
|---|---|
| Verwendungszwecke | Aufenthaltserlaubnisse, Kontoeröffnungen, offizielle Anmeldungen |
| Besondere Regelungen / Frist | Die Migrationsbehörde (Göç İdaresi) und Banken akzeptieren ausschließlich Dokumente, die nicht älter als 3 Monate sind. |
9. Diplom und Notenübersicht

| In der Türkei beschafftes Dokument (zur Verwendung im Ausland) | |
|---|---|
| Offizieller Name | Hochschuldiplom und Notenübersicht (Üniversite Diploması ve Transkript / Not Dökümü) |
| Legalisationsverfahren | Die Apostille wird nach der Bestätigung durch das Rektorat oder den Notar auf dem eigenhändig unterzeichneten Dokument angebracht. |
- Vorläufige Abschlusszeugnisse (Geçici Mezuniyet Belgesi): Viele ausländische Institutionen lehnen vorläufige Abschlusszeugnisse kategorisch ab; das eigentliche Diplom muss abgewartet werden.
| Im Ausland beschafftes Dokument (zur Verwendung in der Türkei) | |
|---|---|
| Verwendungszwecke | YÖK-Anerkennungsanträge, Postgraduiertenstudium, Berufszulassung |
| MEB vs. YÖK-Anerkennung: | Die Anerkennung ausländischer Schulabschlüsse obliegt dem Ministerium für nationale Bildung (MEB), während die Anerkennung ausländischer Hochschuldiplome vom Hochschulrat (YÖK) bearbeitet wird. |
10. Strafregisterauszug / Führungszeugnis

| In der Türkei beschafftes Dokument (zur Verwendung im Ausland) | |
|---|---|
| Offizieller Name | Strafregisterauszug / Archivierter Auszug (Adli Sicil Kaydı / Arşiv Kaydı) |
| Sprache & Legalisation | Kann bei Gerichten in mehreren Sprachen ausgestellt werden / Apostille auf dem eigenhändig unterzeichneten Original |
- Das Detail des „archivierten" Auszugs: Länder wie die USA, Kanada und das Vereinigte Königreich lehnen Standard-Strafregisterauszüge ab, da sie auch getilgte frühere Straftaten einsehen möchten. Es muss gezielt ein „Archivierter Strafregisterauszug" (Adli Sicil Arşiv Kaydı) beschafft werden.
| Im Ausland beschafftes Dokument (zur Verwendung in der Türkei) | |
|---|---|
| Verwendungszwecke | Arbeitserlaubnisse, Staatsangehörigkeits- und Daueraufenthaltsanträge |
| Besondere Regelungen / Frist | Das Dokument darf zwingend nicht älter als 3 Monate sein. |
Dokumente zu Kindern, Sorgerecht und Adoption
Die internationale Reise oder der Auslandsaufenthalt Minderjähriger ist aufgrund der Gesetze zur Bekämpfung des Menschenhandels weltweit einer der am strengsten regulierten Verwaltungsbereiche.
Sorgerechtsentscheidungen (Velayet Kararları): Damit ein geschiedener Elternteil ein Kind dauerhaft ins Ausland mitnehmen oder dort eine Aufenthaltserlaubnis für das Kind beantragen kann, muss die gerichtliche Sorgerechtsentscheidung apostilliert und entsprechend dem Rechtssystem des Ziellandes übersetzt werden. Damit ausländische Sorgerechtsentscheidungen in der Türkei Rechtsgültigkeit erlangen, muss zwingend eine Klage auf Anerkennung und Vollstreckbarerklärung (tanıma ve tenfiz) bei türkischen Familiengerichten eingereicht werden. Eine apostillierte ausländische Entscheidung ist lediglich Voraussetzung zur Klageerhebung; sie verleiht keine unmittelbaren Sorgerechte.
Reisegenehmigungen für Minderjährige (Seyahat Muvafakatnameleri): Reist ein Kind nur mit einem Elternteil oder einer dritten Person (Großelternteil, Lehrkraft usw.) ins Ausland, muss/müssen der/die nicht mitreisende(n) Elternteil(e) eine notariell beglaubigte Einwilligungserklärung (Muvafakatname) ausstellen. Die Übersetzung und Apostillierung dieses Dokuments entsprechend den Anforderungen des Ziellandes verhindert schwerwiegende Probleme an der Grenzkontrolle.
Internationale Adoptionsdokumente (Uluslararası Evlat Edinme Belgeleri): Im Unterschied zu den üblichen Apostille-Regelungen unterliegen internationale Adoptionsverfahren dem „Haager Übereinkommen über den Schutz von Kindern und die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der internationalen Adoption". In diesem Rahmen müssen alle Gerichtsentscheidungen, psychosoziale Gutachten und entsprechende Ministerialgenehmigungen nach spezialisierten internationalen Verfahren legalisiert werden.
Finanz-, Immobilien- und Erbschaftsdokumente
Persönliche Dokumente beschränken sich nicht auf Personenstandsurkunden. Bürger müssen auch wichtige Finanzdokumente für Bank-, Steuer- und Immobilientransaktionen im Ausland legalisieren.
- Steueransässigkeitsbescheinigung (Mukimlik Belgesi / Vergi İkametgahı): Auslandstürken, digitale Nomaden oder internationale Investoren, die eine Doppelbesteuerung vermeiden möchten, müssen bei der türkischen Steuerverwaltung eine „Steueransässigkeitsbescheinigung" beschaffen und apostillieren lassen.
- Sozialversicherungsverlauf und Gehaltsabrechnungen (SGK Hizmet Dökümü ve Maaş Bordroları): Für Fachkräftevisas oder ausländische Hypothekenanträge werden Nachweise über den Sozialversicherungsverlauf (SGK) in der Türkei verlangt. Eigenhändig unterzeichnete Beschäftigungsnachweise, die bei der Sozialversicherungsanstalt beschafft wurden, können notariell beglaubigt und apostilliert werden.
- Kontoauszüge (Banka Hesap Özetleri): Die Legalisation privater Finanzdokumente, die nicht von staatlichen Stellen ausgestellt wurden, funktioniert anders. Ein eigenhändig unterzeichneter Kontoauszug einer türkischen Bank kann nicht direkt zur Apostillestelle gebracht werden. Er muss zunächst zusammen mit der Unterschriftenprobe des Bankbeamten (imza sirküleri) notariell beglaubigt werden.
- Grundbuchauszüge und Immobilieneigentumsnachweise (Tapu Kayıtları ve Gayrimenkul İspatı): Personen, die an „Golden Visa"-Programmen (z. B. Spanien, Griechenland oder Portugal) teilnehmen oder Steuerverfahren mit Vermögensdeklaration unterliegen, müssen vollständig legalisierte, eigenhändig unterzeichnete Grundbuchauszüge der türkischen Grundbuchämter (Tapu Sicil Müdürlükleri) einreichen.
- Erbschein und Testamente (Mirasçılık Belgesi / Veraset İlamı ve Vasiyetnameler): Damit Erben Zugang zu ausländischen Bankkonten oder Immobilien (z. B. in Deutschland) eines Verstorbenen erhalten, ist die apostillierte Übersetzung des von türkischen Zivilgerichten erster Instanz (Sulh Hukuk Mahkemeleri) oder Notaren ausgestellten Erbscheins erforderlich.
Gerichtliche Entscheidungen über Namens- und Nachnamensänderungen (İsim ve Soyisim Değişikliği Mahkeme Kararları)
Abgesehen von heiratsbedingten Namensänderungen müssen Personen, die ihren Vor- oder Nachnamen über türkische Gerichte (oder über das Standesamt via E-Devlet) geändert haben, diese spezifische Gerichtsentscheidung (oder Verwaltungsbehördenentscheidung) apostillieren lassen, um ausländische Bankkonten, Visa oder Diplome aktualisieren zu können. Die Entscheidung muss in die Zielsprache übersetzt werden und dabei ausdrücklich hervorheben, dass der alte und der neue Name derselben Person angehören.
Berufsverbandseintragungen und Unbedenklichkeitsbescheinigungen (Meslek Odası ve Kayıt Belgeleri)
Freiberufler wie Ärzte, Ingenieure, Rechtsanwälte und Pflegefachkräfte müssen bei ihrem jeweiligen Berufsverband (Ärztekammer, Rechtsanwaltskammer usw.) eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung" (Mesleki Men Etme Cezası Yoktur) beschaffen, um im Ausland arbeiten oder eine Berufserlaubnis erhalten zu können. Da diese Dokumente von Berufsverbänden ausgestellt werden, können sie in der Regel nicht direkt apostilliert werden; sie müssen zunächst notariell beglaubigt werden, um in die offizielle Dokumentenkette aufgenommen zu werden, und danach apostilliert werden.
Apostille aus der Türkei
Die Türkei ist dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation im Jahr 1985 beigetreten. Daher sind in der Türkei ausgestellte Dokumente für die Verwendung in anderen Vertragsstaaten des Übereinkommens von der konsularischen Legalisation befreit. Die Dokumente erlangen volle Rechtsgültigkeit, wenn sie mit einer Apostille und einer beglaubigten Übersetzung versehen sind.Verfahrensdauer
Die Beschaffung neuer Dokumente aus der Türkei dauert in der Regel ca. 14 Werktage. Die Ausstellungsdauer kann je nach Bearbeitungszeit der ausstellenden Behörden variieren. Dieser Zeitrahmen schließt die Zeit für die Beschaffung einer Apostille und die Übersetzung Ihrer Dokumente nicht ein. Die Apostillierung in der Türkei dauert je nach Standort des zuständigen Gerichts und dessen aktueller Auslastung in der Regel zwischen 5 und 14 Tagen.
Übersetzung von Dokumenten aus der Türkei
Darüber hinaus können Sie bei Schmidt & Schmidt eine beglaubigte Übersetzung aus dem Türkischen in die Sprache des Ziellandes erhalten. Das Honorar wird auf Grundlage des Umfangs des jeweiligen Dokuments berechnet.Preise und Leistungskategorien (Transparente Preisgestaltung)
Die Kosten variieren je nach digitaler Infrastruktur des Ziellandes, Dokumentenart und erforderlichen Rechtsgenehmigungen. Um Ihnen einen Überblick zu geben, finden Sie hier die Einstiegspreise für unsere Basis-Leistungspakete:
| Leistungskategorie und Dokumentenkomplexität | Geschätzter Einstiegspreis |
|---|---|
| Kategorie 1: Digitale Dokumente (nur Beschaffung) Beschaffung von Basisdokumenten mit QR-Code / elektronischer Signatur aus Ländern mit hoch entwickelter digitaler Infrastruktur. (ohne Apostillierung und konsularische Legalisation) |
Ab €50 |
| Kategorie 2: Physische Dokumente (nur Beschaffung) Beschaffung von Basisdokumenten mit eigenhändiger Unterschrift durch physische Archivrecherchen in Ländern mit geringem Digitalisierungsgrad. (ohne Apostillierung und konsularische Legalisation) |
Ab €150 |
| Kategorie 3: Vollständig legalisiertes physisches Dokument & Lieferung auf weiten Versandwegen Beschaffung eigenhändig unterzeichneter Dokumente + Apostillierungsverfahren + sichere internationale Kurierzustellung an außergewöhnliche / entlegene Zielorte. |
Ab €250 |
| Kategorie 4: Komplexe Rechts- und Archivdokumente Auffindung, Beschaffung und Apostillierung / Legalisation historischer Gerichtsentscheidungen, Scheidungsurteile und alter Archivdokumente. |
Ab €400 |
| Kategorie 5: Konsularische Legalisation, nicht anerkannte oder aufgelöste Staaten Beschaffung von Archivdokumenten aus Staaten, die dem Haager Übereinkommen nicht beigetreten sind, über keine diplomatische Anerkennung verfügen oder heute nicht mehr existieren (z. B. ehemalige UdSSR, Jugoslawien), einschließlich vollständiger mehrstufiger konsularischer Legalisation (Konsolosluk Tasdiki). |
Ab €700 |
(Hinweis: Die endgültige Kostenaufstellung wird nach einer kostenlosen Vorabprüfung geklärt und richtet sich nach den konsularischen Gebühren des jeweiligen Landes, dem Übersetzungsumfang und der Kurier-Zone.)