Die Firma Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Beschaffung von Personenstandsdokumenten sowie zur Beantragung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente in Moldau mit anschließender Legalisierung und Übersetzung an.
Häufig kommt es vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen von Dokumenten benötigt werden. In diesem Fall ist es erforderlich, Duplikate von Dokumenten zu beantragen. Oft stehen Personen, die Moldau verlassen haben, vor Schwierigkeiten bei diesem Verfahren. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente in Moldau aus der Ferne zu beantragen, und wir können eine Kurierzustellung der Dokumente an jeden Ort der Welt organisieren.
Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Moldau
In Moldau ausgestellte Personenstandsdokumente haben kein Ablaufdatum. Die empfangende Stelle kann jedoch Anforderungen bezüglich der Gültigkeit stellen.
Wann Duplikate von Dokumenten in Moldau benötigt werden
Ein Duplikat einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde, Scheidungsurkunde, eines Führungszeugnisses oder einer Sterbeurkunde kann erforderlich sein, um eine Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines Neugeborenen, die Beantragung der Staatsbürgerschaft, Erbschaftsangelegenheiten, die Überprüfung von Daten für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, eine Beschäftigung sowie andere bürokratische Angelegenheiten zu regeln.
Welche Dokumente in Moldau beantragt werden können:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Urkunde über Namensänderung
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnis (Certificates of Good Conduct)
- Bildungsdokumente
- Sonstige Personenstandsdokumente
Die elektronischen Personenstandsdienste ermöglichen die Online-Beantragung von Duplikaten von Personenstandsurkunden, Auszügen aus Personenstandsregistern sowie Änderungen oder Berichtigungen von Personenstandsdokumenten.
Geburtsurkunde
Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom Standesbeamten oder einem amtierenden Standesbeamten des zuständigen Zivil- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich Geburtsdatum, Geschlecht sowie gegebenenfalls der Uhrzeit der Geburt und der familiären Beziehungen.
Die Pflicht zur Anmeldung der Geburt eines Kindes liegt bei den Eltern oder einem von ihnen. Können die Eltern nicht persönlich erscheinen, kann die Geburtsmeldung von Verwandten der Eltern, einer von den Eltern bevollmächtigten Person, der Verwaltung der Gesundheitseinrichtung, in der die Geburt stattgefunden hat oder das Kind anwesend ist, oder der Vormundschaftsbehörde erfolgen.
Moldau befindet sich in der Übergangsphase zu einem digitalen System für die Ausstellung von Geburts- und Sterbeurkunden. Dieses neue System, das ausschließlich autorisierten Nutzern zugänglich ist, vereinfacht den Datenaustausch zwischen Institutionen und unterstützt die Erstellung statistischer Berichte.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis der Eltern oder eines Elternteils
- Ärztliches Zeugnis, das die Geburt bestätigt
- Erklärung zur Feststellung der Vaterschaft, wenn die Eltern nicht verheiratet sind
- Heiratsurkunde der Eltern
Heiratsurkunde
Die Heiratsurkunde ist der rechtliche Nachweis einer Eheschließung und dient zur Bestätigung des Familienstands. Sie wird in der Regel für Verfahren wie die Änderung des Nachnamens, die Beantragung von Leistungen für Ehepartner, Einwanderungsanträge sowie für Erbschaftsangelegenheiten benötigt. Die Eheschließung wird in den örtlichen ZAGS-Ämtern registriert und stellt den rechtlichen Familienstand der Personen fest.
In Moldau haben verheiratete Paare die Möglichkeit, einen Ehevertrag abzuschließen. Heiratsurkunden werden vom Standesamt nach Abschluss des Eheschließungsverfahrens erstellt und ausgestellt. Wird eine Urkunde erneut ausgestellt, wird sie als „Duplikat“ gekennzeichnet, das dieselbe rechtliche Gültigkeit wie das Originaldokument besitzt.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis
- Geburtsurkunden
- Dokument über die Auflösung einer früheren Ehe
- Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of No Impediment)
Scheidungsurkunde
Eine Scheidungsurkunde dient dem Nachweis der rechtlichen Auflösung einer Ehe. Sie wird unter anderem für eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Einwanderungsanträge sowie für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.
In Moldau hängt die Beantragung einer Scheidungsurkunde vom Verlauf der Scheidung ab. Wenn beide Ehepartner der Scheidung zustimmen und keine Streitigkeiten über Eigentum oder Kinder bestehen, können sie einen gemeinsamen Antrag beim Standesamt einreichen. Die Behörde stellt die Scheidungsurkunde aus, sobald das Verfahren abgeschlossen ist, in der Regel innerhalb eines Monats.
Bei Streitigkeiten, Fragen zum Sorgerecht oder Eigentumsangelegenheiten muss der Fall vor Gericht entschieden werden. Nachdem das Gericht ein Scheidungsurteil erlassen hat, müssen die Parteien die endgültige Entscheidung des Gerichts beim Standesamt einreichen, um die offizielle Scheidungsurkunde zu erhalten.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis beider Ehepartner
- Die originale Heiratsurkunde
- Gerichtsbeschluss (falls zutreffend)
Sterbeurkunden
Eine Sterbeurkunde dient der amtlichen Bestätigung des Todes einer Person. Sie wird häufig für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten benötigt, wie die Abwicklung von Nachlässen, die Beantragung von Lebensversicherungen, die Erstellung von Testamenten, die Benachrichtigung staatlicher Behörden und die Schließung von Bankkonten.
Der Tod muss innerhalb von drei Tagen nach seinem Eintritt oder der Entdeckung beim Standesamt (Civil Registry Office) gemeldet werden. Dies kann durch Familienangehörige, die Gesundheitseinrichtung oder eine andere anwesende Person erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis der verstorbenen Person
- Ärztliches Todeszeugnis der Gesundheitseinrichtung, das Todesursache und -datum bestätigt
- Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde der verstorbenen Person (falls zutreffend)
Führungszeugnis / Police Clearance Certificate
Ein Strafregisterauszug, auch als Polizeiliches Führungszeugnis bekannt, ist ein Dokument zum Nachweis des strafrechtlichen Leumunds einer Person oder zur Bestätigung des Nichtvorliegens von Vorstrafen. Es wird unter anderem für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, Visa- oder Einwanderungsanträge, ehrenamtliche Tätigkeiten sowie für Adoptionsverfahren benötigt.
Ein Police Clearance Certificate (Cazier Judiciar) wird vom Ministerium für Inneres (Ministry of Internal Affairs) in Moldau ausgestellt. Die Informationen über Vorstrafen werden vom Department of Information and Operational Records innerhalb des Ministeriums verwaltet. Das Juridical Record oder PCC bestätigt, dass der Antragsteller keine Vorstrafen im Zusammenhang mit der moldawischen Polizei hat und wird häufig für Einwanderungsanträge in andere Länder benötigt.
Moldawische Staatsbürger, sowohl im Land ansässig als auch im Ausland, sowie Ausländer, die in Moldau gelebt oder gearbeitet haben, können das Dokument beantragen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Personalausweis
- Ausgefülltes Antragsformular
- Wohnsitznachweis für ausländische Staatsbürger (falls zutreffend)
Für die internationale Verwendung
Wenn ein Strafregisterauszug für die Nutzung im Ausland benötigt wird, muss er bei der Generalstaatsanwaltschaft oder deren regionalen Niederlassungen beantragt werden. Diese Version wird auf offiziellem Briefkopf ausgestellt und erfordert häufig eine Apostille für die internationale Anerkennung.
Bildungsdokumente
Ausländische Bildungsdokumente haben nur dann denselben rechtlichen Wert wie moldawische Dokumente, wenn sie von der Legalisierung befreit sind oder das erforderliche Legalisierungsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Ländern mit bilateralen Abkommen mit Moldau sind vollständig von der Legalisierung befreit. Dokumente aus Ländern, die Vertragsparteien des Haager Übereinkommens von 1961 sind, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Länder, die weder Vertragsparteien des Übereinkommens sind noch bilaterale Abkommen haben, unterliegen der konsularischen Legalisation.
Apostille für Duplikate von Dokumenten in Moldau
Moldau ist dem Haager Übereinkommen über die vereinfachte Legalisierung von Dokumenten im Jahr 2007 beigetreten.
Somit unterliegen in Moldau ausgestellte Dokumente einem vereinfachten Legalisierungsverfahren – der Apostille. Nach einer notariell beglaubigten Übersetzung in jede Sprache erlangen diese Dokumente volle Rechtsgültigkeit im Hoheitsgebiet des jeweiligen Bestimmungslandes.
Bei uns können Sie die Apostillierung von Kopien und Duplikaten von Dokumenten aus Moldau in Auftrag geben.