Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Beschaffung von Dokumenten in Tschechien an.
Es kommt häufig vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen von Dokumenten benötigt werden. In solchen Fällen ist es erforderlich, Duplikate der Dokumente zu beantragen. Besonders Personen, die Tschechien verlassen haben, stehen dabei oft vor Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente in Tschechien aus der Ferne zu beantragen, und wir organisieren auf Wunsch auch die Kurierzustellung der Dokumente weltweit.
Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Tschechien
Personenstandsdokumente, die in Tschechien ausgestellt wurden, sind in der Regel unbegrenzt gültig. Die empfangende Stelle kann jedoch eigene Fristen oder Aktualitätsanforderungen festlegen.
Wann Duplikate von Dokumenten in Tschechien benötigt werden
Ein Duplikat einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde, Scheidungsurkunde, eines Führungszeugnisses oder einer Sterbeurkunde kann erforderlich sein für die Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines Neugeborenen, Staatsangehörigkeitsverfahren, Erbschaftsangelegenheiten, die Überprüfung von Daten für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, die Aufnahme einer Beschäftigung sowie für andere behördliche Zwecke.
Welche Dokumente in Tschechien beantragt werden können
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Urkunde über die Namensänderung
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnisse
- Bildungsnachweise
- Weitere Personenstandsdokumente
Alle Personenstandsdokumente (d. h. Geburt, Eheschließung, Tod) von tschechischen Staatsbürgern werden vom „matriční úřad“ in der Stadt Brno, Tschechien, registriert.
Geburtsurkunde
Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom Standesbeamten oder einem stellvertretenden Standesbeamten des zuständigen Zivil- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt die Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich Geburtsdatum, Geschlecht sowie gegebenenfalls Geburtszeit und familiäre Beziehungen.
Wiederholte Ausfertigungen von Geburtsurkunden werden in Tschechien vom Standesamt am Ort des Archivs des jeweiligen Personenstandseintrags ausgestellt.
Bei Geburten in Tschechien wird die Geburt durch das Standesamt am Geburtsort registriert. Die Geburtsurkunde ist in der Regel etwa 10 Tage nach der Geburt des Kindes abholbereit. Es wird empfohlen, sich direkt an das zuständige Standesamt zu wenden, um den genauen Bereitstellungstermin zu bestätigen.
Tschechische Staatsbürger, die im Ausland geboren wurden, müssen ihre Geburt beim Sonderstandesamt (Zvláštní matrika) in Brno registrieren lassen. Anträge können direkt bei dieser Behörde oder über die nächstgelegene tschechische Botschaft oder das Konsulat eingereicht werden. Für das Verfahren ist die Vorlage der ausländischen Geburtsurkunde erforderlich, die ordnungsgemäß legalisiert (z. B. mit Apostille versehen) und ins Tschechische übersetzt sein muss.
Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten: Informationen zum Antragsteller sowie den vollständigen Namen des Kindes, das Geburtsdatum und den Geburtsort.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Identitätsnachweis
- Dokumente zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses zur in der Urkunde genannten Person
- Notariell beglaubigte Vollmacht für bevollmächtigte Vertreter (falls zutreffend)
Heiratsurkunden
Die Heiratsurkunde ist der amtliche Nachweis einer Eheschließung und dient zur Bestätigung des Familienstands. Sie wird in der Regel für Verfahren wie die Änderung des Nachnamens, die Beantragung von Ehegattenleistungen, Einwanderungs- und Visaanträge sowie für Erbangelegenheiten benötigt. Sie kann beim Standesamt (matriční úřad) der Stadt oder Gemeinde beantragt werden, in der die Eheschließung stattgefunden hat.
In Tschechien ist die Heiratsurkunde (oddací list) ein amtliches Dokument, das vom zuständigen Standesamt (matriční úřad) ausgestellt wird und die Einzelheiten der Eheschließung enthält. Nach der Trauung stellt das zuständige Standesamt die Heiratsurkunde aus. In der Regel wird sie innerhalb von 30 Tagen nach der Eheschließung ausgestellt.
Tschechische Staatsbürger, die im Ausland heiraten, müssen ihre Ehe beim Sonderstandesamt (Zvláštní matrika) in Brno registrieren lassen. Anträge können direkt bei dieser Behörde oder über die nächstgelegene tschechische Botschaft oder das Konsulat eingereicht werden. Für das Verfahren ist die Vorlage der ausländischen Heiratsurkunde erforderlich, die ordnungsgemäß mit einer Apostille versehen und ins Tschechische übersetzt sein muss.
Erforderliche Unterlagen
- Ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis der tschechischen Staatsangehörigkeit beider Ehegatten, falls zutreffend (z. B. gültiger Reisepass, Personalausweis oder Staatsangehörigkeitsnachweis)
- Original der ausländischen Heiratsurkunde, legalisiert und ins Tschechische übersetzt
- Geburtsurkunden beider Ehegatten
- Unterlagen zu früheren Ehen (z. B. Scheidungsurteile oder Sterbeurkunden früherer Ehepartner / falls zutreffend)
Scheidungsurkunde
Eine Scheidungsurkunde dient dem Nachweis der rechtskräftigen Auflösung einer Ehe. Sie wird unter anderem für eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Einwanderungs- und Visaanträge sowie für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.
Wurde die Ehe ursprünglich in Tschechien registriert, muss die Scheidung beim zuständigen Standesamt (matriční úřad) eingetragen werden, bei dem die Eheschließung beurkundet wurde.
Für tschechische Staatsbürger, die sich im Ausland scheiden lassen, ist es erforderlich, die ausländische Scheidung bei den tschechischen Behörden registrieren zu lassen, um ihre rechtliche Anerkennung in Tschechien sicherzustellen. Anträge sind beim Sonderstandesamt (Zvláštní matrika) in Brno einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Identitätsnachweis
- Original der Heiratsurkunde
- Ausländisches rechtskräftiges Scheidungsurteil
Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis (Výpis z Rejstříku Trestů), auch als polizeiliches Führungszeugnis bekannt, ist ein Dokument zum Nachweis des strafrechtlichen Leumunds einer Person oder zur Bestätigung, dass keine Einträge vorliegen. Es wird für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, für Visum- oder Einwanderungsanträge, ehrenamtliche Tätigkeiten sowie Adoptionsverfahren benötigt.
Die Beantragung eines Führungszeugnisses für Personen mit Wohnsitz in Tschechien erfolgt über den CzechPOINT-Service. Anträge können an jeder CzechPOINT-Stelle gestellt werden, die sich häufig in Postämtern, Gemeindebehörden oder Notariaten befinden.
CzechPOINT (Czech Submission Verification Information National Terminal) ist eine Initiative zur Vereinfachung der Kommunikation zwischen Bürgern und öffentlicher Verwaltung mit dem Ziel, bürokratische Hürden zu reduzieren.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Identitätsnachweis
- Persönliche Angaben (einschließlich Informationen zu den Eltern)
Für die Verwendung im Ausland
Sofern das Dokument im Ausland verwendet werden soll, kann eine Apostille sowie eine amtliche Übersetzung in die Sprache des Bestimmungslandes erforderlich sein.
Bildungsnachweise
Ausländische Bildungsnachweise haben nur dann die gleiche rechtliche Wirkung wie tschechische Dokumente, wenn sie von der Legalisation befreit sind oder das erforderliche Legalisationsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Staaten, mit denen Tschechien bilaterale Abkommen geschlossen hat, sind vollständig von der Legalisation befreit. Dokumente aus Staaten, die dem Haager Übereinkommen von 1961 angehören, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Sind die betreffenden Staaten weder Vertragsparteien des Übereinkommens noch durch bilaterale Abkommen verbunden, ist eine konsularische Legalisation erforderlich.