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Beschaffung von Dokumenten in Tschechien

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Ansprechpartner

Preview Polina Kalacheva
Polina Kalacheva
Intern
+49 851 226 083 37
polina.kalacheva@schmidt-export.de

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Beschaffung von Dokumenten in Tschechien

Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Beschaffung von Dokumenten in Tschechien an.

Es kommt häufig vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen von Dokumenten benötigt werden. In solchen Fällen ist es erforderlich, Duplikate der Dokumente zu beantragen. Besonders Personen, die Tschechien verlassen haben, stehen dabei oft vor Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente in Tschechien aus der Ferne zu beantragen, und wir organisieren auf Wunsch auch die Kurierzustellung der Dokumente weltweit.

Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Tschechien

Personenstandsdokumente, die in Tschechien ausgestellt wurden, sind in der Regel unbegrenzt gültig. Die empfangende Stelle kann jedoch eigene Fristen oder Aktualitätsanforderungen festlegen.

Wann Duplikate von Dokumenten in Tschechien benötigt werden

Ein Duplikat einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde, Scheidungsurkunde, eines Führungszeugnisses oder einer Sterbeurkunde kann erforderlich sein für die Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines Neugeborenen, Staatsangehörigkeitsverfahren, Erbschaftsangelegenheiten, die Überprüfung von Daten für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, die Aufnahme einer Beschäftigung sowie für andere behördliche Zwecke.

Welche Dokumente in Tschechien beantragt werden können

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Urkunde über die Namensänderung
  • Scheidungsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Führungszeugnisse
  • Bildungsnachweise
  • Weitere Personenstandsdokumente

Alle Personenstandsdokumente (d. h. Geburt, Eheschließung, Tod) von tschechischen Staatsbürgern werden vom „matriční úřad“ in der Stadt Brno, Tschechien, registriert.

Geburtsurkunde

Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom Standesbeamten oder einem stellvertretenden Standesbeamten des zuständigen Zivil- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt die Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich Geburtsdatum, Geschlecht sowie gegebenenfalls Geburtszeit und familiäre Beziehungen.

Wiederholte Ausfertigungen von Geburtsurkunden werden in Tschechien vom Standesamt am Ort des Archivs des jeweiligen Personenstandseintrags ausgestellt.

Bei Geburten in Tschechien wird die Geburt durch das Standesamt am Geburtsort registriert. Die Geburtsurkunde ist in der Regel etwa 10 Tage nach der Geburt des Kindes abholbereit. Es wird empfohlen, sich direkt an das zuständige Standesamt zu wenden, um den genauen Bereitstellungstermin zu bestätigen.

Tschechische Staatsbürger, die im Ausland geboren wurden, müssen ihre Geburt beim Sonderstandesamt (Zvláštní matrika) in Brno registrieren lassen. Anträge können direkt bei dieser Behörde oder über die nächstgelegene tschechische Botschaft oder das Konsulat eingereicht werden. Für das Verfahren ist die Vorlage der ausländischen Geburtsurkunde erforderlich, die ordnungsgemäß legalisiert (z. B. mit Apostille versehen) und ins Tschechische übersetzt sein muss.

Die Anträge müssen folgende Angaben enthalten: Informationen zum Antragsteller sowie den vollständigen Namen des Kindes, das Geburtsdatum und den Geburtsort.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Identitätsnachweis
  • Dokumente zum Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses zur in der Urkunde genannten Person
  • Notariell beglaubigte Vollmacht für bevollmächtigte Vertreter (falls zutreffend)

Heiratsurkunden

Die Heiratsurkunde ist der amtliche Nachweis einer Eheschließung und dient zur Bestätigung des Familienstands. Sie wird in der Regel für Verfahren wie die Änderung des Nachnamens, die Beantragung von Ehegattenleistungen, Einwanderungs- und Visaanträge sowie für Erbangelegenheiten benötigt. Sie kann beim Standesamt (matriční úřad) der Stadt oder Gemeinde beantragt werden, in der die Eheschließung stattgefunden hat.

In Tschechien ist die Heiratsurkunde (oddací list) ein amtliches Dokument, das vom zuständigen Standesamt (matriční úřad) ausgestellt wird und die Einzelheiten der Eheschließung enthält. Nach der Trauung stellt das zuständige Standesamt die Heiratsurkunde aus. In der Regel wird sie innerhalb von 30 Tagen nach der Eheschließung ausgestellt.

Tschechische Staatsbürger, die im Ausland heiraten, müssen ihre Ehe beim Sonderstandesamt (Zvláštní matrika) in Brno registrieren lassen. Anträge können direkt bei dieser Behörde oder über die nächstgelegene tschechische Botschaft oder das Konsulat eingereicht werden. Für das Verfahren ist die Vorlage der ausländischen Heiratsurkunde erforderlich, die ordnungsgemäß mit einer Apostille versehen und ins Tschechische übersetzt sein muss.

Erforderliche Unterlagen

  • Ausgefülltes Antragsformular
  • Nachweis der tschechischen Staatsangehörigkeit beider Ehegatten, falls zutreffend (z. B. gültiger Reisepass, Personalausweis oder Staatsangehörigkeitsnachweis)
  • Original der ausländischen Heiratsurkunde, legalisiert und ins Tschechische übersetzt
  • Geburtsurkunden beider Ehegatten
  • Unterlagen zu früheren Ehen (z. B. Scheidungsurteile oder Sterbeurkunden früherer Ehepartner / falls zutreffend)

Scheidungsurkunde

Eine Scheidungsurkunde dient dem Nachweis der rechtskräftigen Auflösung einer Ehe. Sie wird unter anderem für eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Einwanderungs- und Visaanträge sowie für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.

Wurde die Ehe ursprünglich in Tschechien registriert, muss die Scheidung beim zuständigen Standesamt (matriční úřad) eingetragen werden, bei dem die Eheschließung beurkundet wurde.

Für tschechische Staatsbürger, die sich im Ausland scheiden lassen, ist es erforderlich, die ausländische Scheidung bei den tschechischen Behörden registrieren zu lassen, um ihre rechtliche Anerkennung in Tschechien sicherzustellen. Anträge sind beim Sonderstandesamt (Zvláštní matrika) in Brno einzureichen.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Identitätsnachweis
  • Original der Heiratsurkunde
  • Ausländisches rechtskräftiges Scheidungsurteil

Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis (Výpis z Rejstříku Trestů), auch als polizeiliches Führungszeugnis bekannt, ist ein Dokument zum Nachweis des strafrechtlichen Leumunds einer Person oder zur Bestätigung, dass keine Einträge vorliegen. Es wird für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, für Visum- oder Einwanderungsanträge, ehrenamtliche Tätigkeiten sowie Adoptionsverfahren benötigt.

Die Beantragung eines Führungszeugnisses für Personen mit Wohnsitz in Tschechien erfolgt über den CzechPOINT-Service. Anträge können an jeder CzechPOINT-Stelle gestellt werden, die sich häufig in Postämtern, Gemeindebehörden oder Notariaten befinden.

CzechPOINT (Czech Submission Verification Information National Terminal) ist eine Initiative zur Vereinfachung der Kommunikation zwischen Bürgern und öffentlicher Verwaltung mit dem Ziel, bürokratische Hürden zu reduzieren.

Erforderliche Unterlagen

  • Gültiger Identitätsnachweis
  • Persönliche Angaben (einschließlich Informationen zu den Eltern)

Für die Verwendung im Ausland

Sofern das Dokument im Ausland verwendet werden soll, kann eine Apostille sowie eine amtliche Übersetzung in die Sprache des Bestimmungslandes erforderlich sein.

Bildungsnachweise

Ausländische Bildungsnachweise haben nur dann die gleiche rechtliche Wirkung wie tschechische Dokumente, wenn sie von der Legalisation befreit sind oder das erforderliche Legalisationsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Staaten, mit denen Tschechien bilaterale Abkommen geschlossen hat, sind vollständig von der Legalisation befreit. Dokumente aus Staaten, die dem Haager Übereinkommen von 1961 angehören, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Sind die betreffenden Staaten weder Vertragsparteien des Übereinkommens noch durch bilaterale Abkommen verbunden, ist eine konsularische Legalisation erforderlich.

aktualisiert: 9. Februar 2026

Kosten der Apostille und der konsularischen Legalisation von Dokumenten im Ausland

Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Dokumenten im Ausland an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie ein knappes Budget haben oder Ihre Dokumente in Rekordzeit beglaubigen lassen müssen, können wir eine geeignete Lösung finden. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Unterlagen.

Beschaffung eines Dokuments

Beschaffung eines Dokuments im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
Zeitrahmen: ab 14 Werktagen

ab 142,80€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 120€

Bestellen
Populär

Apostille und konsularische Legalisation

Apostille oder konsularische Legalisation für ein Dokument im Ausland

Dienstleistung umfasst:

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Zeitrahmen: ab 7 Werktagen

ab 166,60€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 140€

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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten in eine Fremdsprache

Zeitrahmen: ab 2 Werktagen

ab 71,40€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 60€

Bestellen

Die Expresszustellung von Dokumenten mit Apostille aus dem Ausland wird gesondert nach den Tarifen der Zustelldienste berechnet.

Datensicherheit und Datenschutz auf Enterprise-Niveau

ISO 27001-Zertifikat für Informationssicherheit

Jeder Server befindet sich in einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum und ist durch eine eigene Firewall geschützt.

Sichere Verbindung mit SSL-Verschlüsselung

Wie beim Online-Banking erfolgt Ihr Zugriff ausschließlich über eine sichere, SSL-verschlüsselte Verbindung.

DSGVO-konformes Unternehmen

Unser Unternehmen erfüllt die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – der strengsten Datenschutzverordnung weltweit.

Beschaffung von Urkunden beantragen

Kundenbewertungen

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Ann…

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05 Februar 2026

Outstanding firm. We needed to request several archival documents and certificates from the Republic of Azerbaijan. The same also had to be translated and apostilled in order to be accepted in a European country. Schmidt&Schmidt promptly answered and clarified all of our questions. They clearly communicated with us about requirements, process and timelines. Through them we were able to obtain everything we were looking for, and they were professional and attentive from start to finish! I would absolutely recommend this firm to anyone in need of international documentation and paperwork, and I wouldn’t hesitate to work with them again.

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04 Februar 2026

From India I contacted Schmidt & Schmidt OHG for crossborder advice and solution through a webform. Immediately I received a mail from Ms.Ekaterina Kravtcova who works as a consultant with the firm in the language i prefered. Ms. Ekaterina Kravtcova, Consultant with Schmidt & Schmidt OHG, provided exceptional legal services in a complex cross-border legal matter, navigating intricate jurisdictional nuances with unparalleled expertise, unwavering efficiency, and consummate professionalism from initial consultation to final resolution.Her strategic guidance was not only thorough but also proactive, anticipating potential challenges and delivering tailored solutions that far exceeded expectations. Though I initially harbored concerns about English-language communication as a non-native speaker, Ekaterina's responses were invariably prompt—often within hours—articulate, and impeccably precise, fostering seamless collaboration and complete confidence throughout the process. Her commitment to excellence sets a benchmark in the field.
Thank You Ms. Ekaterina.
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02 Februar 2026

Die Zusammenarbeit war trotz Feiertage sehr gut und sehr professionell. Es hat alles sehr schnell geklappt und ich bin sehr zufrieden.

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Was ist Beschaffung von Urkunden?

In unserem Video erklären wir Ihnen, was die Beschaffung von Urkunden ist, in welchen Fällen er erforderlich ist, welche Methoden des Beschaffung von Urkunden in verschiedenen Ländern der Welt existieren und welche Dokumente dafür benötigt werden.

Wenn Sie ein Duplikat eines im Ausland ausgestellten Dokuments anfordern müssen, wenden Sie sich bitte an Schmidt & Schmidt.

Wir bieten Dienstleistungen zur Wiederherstellung von Dokumenten in mehr als 100 Ländern auf der ganzen Welt an.

Häufig gestellte Fragen zur Beschaffung von Dokumenten

1. Was ist der Unterschied zwischen Beschaffung, Ersetzung und Wiederbeschaffung von Dokumenten?

  • Beschaffung bedeutet, ein Dokument von der zuständigen Behörde zu erhalten – sei es eine Erstausstellung oder eine beglaubigte Kopie.
  • Ersetzung bezieht sich auf die Neuerstellung eines verlorenen, beschädigten oder veralteten Dokuments.
  • Wiederbeschaffung bedeutet in der Regel, ein bereits existierendes Dokument, wie z. B. archivierte Unterlagen oder amtliche Auszüge, zu finden und zu erhalten.

Schmidt & Schmidt bietet alle drei Dienstleistungen an – je nach Ihrem Bedarf und der Verfügbarkeit des Dokuments im Ausstellungsland.

2. Wie kann ich eine Dienstleistung zur Dokumentenbeschaffung oder -ersetzung anfordern?

Um eine Dienstleistung zur Beschaffung oder Ersetzung von Dokumenten anzufordern, füllen Sie einfach das Webformular auf unserer Website aus oder senden Sie uns eine E-Mail mit folgenden Angaben:

  • Herkunftsland des Dokuments;
  • Dokumentenart;
  • ggf. vorhandene Kopien oder Fotos.

Nach Eingang Ihrer Anfrage setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über das weitere Vorgehen, die Bearbeitungszeit sowie die Kosten.

3. Wie wickelt Schmidt & Schmidt die Beschaffung, Ersetzung oder Wiederbeschaffung von Dokumenten ab?

Schmidt & Schmidt übernimmt die komplette Abwicklung der Beschaffung, Ersetzung oder Wiederbeschaffung von Dokumenten durch die Koordination mit lokalen Behörden in über 140 Ländern. Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir die Anforderungen, kümmern uns um die notwendigen Unterlagen (einschließlich Vollmachten) und treten direkt mit den zuständigen Stellen oder Archiven in Kontakt. Wir sorgen für eine fristgerechte Bearbeitung, ggf. Apostille oder Legalisierung und eine sichere Zustellung an Ihre Wunschadresse – für einen reibungslosen und effizienten Service.

Weitere Antworten finden Sie hier
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ersetzung und Wiederbeschaffung von Dokumenten
Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Bei der Bestellung von Dokumenten mit Apostille können Sie per Banküberweisung oder PayPal bezahlen.

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Sie können bei uns eine Apostille für Kopien oder Duplikate von Dokumenten bestellen.

Beglaubigte Übersetzungen

Wir bieten notarielle Übersetzungen von Dokumenten aus dem Englischen ins Russische oder in andere Sprachen an.

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Aktuelles

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Wir haben für Sie einen Überblick über die wichtigsten Trends in der EAC Zertifizierung in der Eurasischen Union vorbereitet.

Marina Weger
4. Februar 2026
Preview EAWU verlängert Übergangsfrist für einheitliche Registrierung von Medizinprodukten
EAWU verlängert Übergangsfrist für einheitliche Registrierung von Medizinprodukten

Die medizinischen Produkte dürfen weiterhin nach nationalen Regeln zugelassen werden.

Marina Weger
3. Februar 2026
Preview Vietnam ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten
Vietnam ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten

Am 31. Dezember 2025 ist die Sozialistische Republik Vietnam dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten, das die Pflicht zur Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden aufhebt. Dieses Übereinkommen ist auch als Apostille-Übereinkommen bekannt. Dies geht aus einer Mitteilung auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht hervor.

Polina Kalacheva
19. Januar 2026
Preview Änderungen im TR ZU 009/2011 für Kosmetik
Wichtige Änderungen im TR ZU 009/2011 für Kosmetik

Sehr wichtige Aktualisierungen der technischen Vorschrift für Kosmetika TR CU 009/2011> traten am 24. Dezember 2025 in Kraft. Diese Änderungen betreffen Produkte, Prüfanforderungen, Kennzeichnung, Verpackung und geltende Normen.

Marina Weger
12. Januar 2026

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