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Beglaubigte Übersetzungen für den internationalen Urkundenverkehr

  • Schnelle Bearbeitung der Aufträge
  • Hohe sprachliche und fachliche Qualität
  • Sichere Übertragung der Daten mit SSL-Verschlüsselung
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Technische und juristische Übersetzung
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  4. Beglaubigte Übersetzung

Die beglaubigten Übersetzungen ist ein notwendiger Schritt um den ausländischen Urkunden Rechtskraft zu verleihen, wenn diese vor Gericht oder anderen Behörden vorzulegen sind. Die Unterlagen müssen von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und mit dessen Unterschrift und Stempel besiegelt werden.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung ?

Eine beglaubigte Übersetzung ist eine vollständige und korrekte Übersetzung offizieller Dokumente, die von einem vereidigten Übersetzer angefertigt wurde. Eine Übersetzung mit Beglaubigung ist durch einen Stempel und eine Unterschrift verifiziert und besitzt somit Gültigkeit bei Ämtern, Behörden, Gerichten oder anderen offiziellen Einrichtungen. Beglaubigte Übersetzungen sind oft notwendig für Auslandsaufenthalte, egal ob für Studium, Arbeit oder längeres Wohnen im Ausland.

Merkmale einer beglaubigten Übersetzung:

  • Persönlicher Stempel des vereidigten Übersetzers;
  • Unterschrift des Übersetzers;
  • Beglaubigungsvermerk, die bestätigt, dass die Übersetzung vollständig und korrekt ist;
  • Datum und Ort der Beglaubigung;
  • Schnur und Siegel bei mehrseitigen Dokumenten.

Amtlich, beglaubigt, notariell – was ist der Unterschied?

Der Begriff "beglaubigte Übersetzung" und "amtliche Übersetzung" werden oft synonym verwendet und beschreiben im Wesentlichen dasselbe: eine Übersetzung, die von einem vereidigten Übersetzer erstellt und durch einen offiziellen Vermerk mit Unterschrift und Stempel als korrekt und vollständig bestätigt wird. Diese Übersetzungen haben eine amtliche Wirkung und werden von Gerichten, Behörden und anderen offiziellen Stellen akzeptiert.

Eine beglaubigte Übersetzung ist rechtlich verbindlich und muss von einem beeidigten Übersetzer erstellt werden. Eine notarielle Übersetzung gibt es in diesem Sinne nicht, man spricht eher von einer notariell beglaubigten Übersetzung. Diese ist im Sprachgebrauch zwar verbreitet, entspricht aber einer normalen beglaubigten Übersetzung, da ein Notar nicht befähigt ist, aus oder in eine Fremdsprache zu übersetzen. Eine notariell beglaubigte Übersetzung bestätigt lediglich die Unterschrift des Übersetzers durch einen Notar.

Eine beglaubigte Übersetzung wird ausschließlich von vereidigten Übersetzern erstellt, die von einem Gericht offiziell ernannt wurden. Diese Übersetzer sind befugt, Dokumente zu übersetzen und die Übersetzung mit einer Beglaubigung zu versehen. In Deutschland sind vereidigte Übersetzer in offiziellen Listen der Justizbehörden registriert.

Die Begriffe "vereidigt", "beeidigt" und "ermächtigt" bedeuten alle das Gleiche und beschreiben Übersetzer mit dieser offiziellen Befugnis.
Typ Bezeichnung Befugnis Zuständigkeit
Vereidigter Übersetzer In einigen Bundesländern (z. B. Bayern, Berlin) Darf Übersetzungen beglaubigen Landgericht
Öffentlich bestellter Übersetzer In einigen Bundesländern (z. B. Hessen) Darf Übersetzungen beglaubigen Landgericht
Ermächtigter Übersetzer In einigen Bundesländern (z. B. NRW) Darf Übersetzungen beglaubigen Landgericht
Staatlich geprüfter Übersetzer Berufsbezeichnung nach Prüfung Keine Beglaubigungsbefugnis ohne zusätzliche Vereidigung IHK / staatliche Prüfungsstelle
Übersetzer ohne Vereidigung Freier Übersetzer Keine Beglaubigungsbefugnis –

Wer darf Übersetzungen beglaubigen?

Nur vereidigte bzw. beeidigte oder ermächtigte Übersetzer dürfen in Deutschland eine beglaubigte Übersetzung anfertigen. Diese Übersetzer wurden durch ein Landgericht oder eine entsprechende Justizbehörde offiziell ernannt und sind berechtigt, ihre Übersetzungen mit einem Bestätigungsvermerk, Stempel und Unterschrift zu versehen.

Die Ermächtigung gilt in der Regel bundesweit, sodass beglaubigte Übersetzungen eines in Bayern vereidigten Übersetzers beispielsweise auch in Nordrhein-Westfalen, Berlin oder Hamburg anerkannt werden. Dies stellt die Gleichwertigkeit und rechtliche Gültigkeit innerhalb des gesamten Bundesgebiets sicher.

Ihre Arbeit basiert auf den Dolmetscher- und Übersetzergesetzen der einzelnen Bundesländer. Diese Gesetzen legen fest, unter welchen Bedingungen eine Beeidigung erfolgen kann und welche Rechte und Pflichten damit verbunden sind. Die Bezeichnung „vereidigter Übersetzer“ ist gesetzlich geschützt. Nur Personen, die eine offizielle Beeidigung erhalten haben, dürfen diesen Titel führen und rechtsgültige Übersetzungen mit Beglaubigung erstellen.

Wichtig: Eine einfache Übersetzung durch einen nicht vereidigten Übersetzer, selbst wenn sie qualitativ hochwertig ist, hat ohne entsprechende Beglaubigung keine rechtliche Gültigkeit vor Behörden oder Gerichten.

Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihre Übersetzung beglaubigt werden muss oder welche Anforderungen erfüllt sein müssen – kontaktieren Sie uns! Wir beraten Sie individuell und kompetent.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir arbeiten in mehreren europäischen Ländern mit einer Vielzahl von volldiplomierten und von einem Gericht offiziell ernannten Dolmetschern und Übersetzern und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen von unterschiedlichen Urkunden an: Verträge, Handelsregisterauszüge, Gerichtsurteile, Zeugnisse und sämtliche Behördendokumente. Bei Bedarf kann eine beglaubigte Übersetzung für den Gebrauch in über 100 Ländern apostilliert oder konsularisch legalisiert werden.

Region Verfügbare Sprachen
Westeuropa Deutsch, Englisch (UK), Französisch, Italienisch, Katalanisch, Luxemburgisch, Niederländisch, Portugiesisch, Spanisch
Baltikum Estnisch, Lettisch, Litauisch
Osteuropa Polnisch, Tschechisch, Ungarisch, Weißrussisch
Südosteuropa & Balkan Albanisch, Bosnisch, Bulgarisch, Kroatisch, Mazedonisch, Rumänisch, Serbisch, Slowakisch, Slowenisch
Nordeuropa / Skandinavien Dänisch, Finnisch, Isländisch, Norwegisch, Schwedisch
Südeuropa Baskisch, Galicisch, Griechisch, Maltesisch
Kaukasus Armenisch, Aserbaidschanisch, Georgisch
Zentralasien Kasachisch, Kirgisisch, Usbekisch
Asien & Naher Osten Arabisch, Chinesisch (vereinfacht & traditionell), Hebräisch, Hindi, Japanisch, Koreanisch, Persisch (Farsi), Thailändisch, Urdu, Vietnamesisch
Amerika (Nord & Süd) Englisch (US), Französisch (Kanada, Karibik), Kreolisch, Portugiesisch (Brasilien), Spanisch (Lateinamerika)
Afrika Afrikaans, Amharisch, Arabisch (Nordafrika), Hausa, Somali, Swahili, Zulu
Ozeanien & Pazifik Englisch (Australien, Neuseeland), Maori, Samoanisch, Tongaisch

Typische Fehlerquellen bei beglaubigten Übersetzungen und wie man sie vermeidet

Notarielle Übersetzungen spielen bei vielen amtlichen und rechtlichen Angelegenheiten eine zentrale Rolle. Fehlerhafte oder unvollständige Übersetzungen können zu Verzögerungen, Nachforderungen oder sogar zur Ablehnung von Anträgen führen. Im Folgenden finden Sie die häufigsten Probleme und wie man sie umgehen kann:

1. Unvollständige Übersetzungen

Amtliche Dokumente müssen vollständig übersetzt werden, einschließlich aller Stempel, Siegel, Unterschriften und handschriftlichen Vermerke. Das Auslassen auch kleiner Details kann die Anerkennung der Übersetzung verhindern. Sorge dafür, dass der Übersetzer das gesamte Dokument inklusive aller formalen Elemente erfasst und übersetzt.

2. Fehler bei fachsprachlicher Terminologie

Juristische, notarielle oder technische Fachbegriffe unterscheiden sich stark je nach Land und Rechtsordnung. Ungenaue Übersetzungen können zu Missverständnissen oder rechtlichen Problemen führen. Arbeite mit Übersetzern zusammen, die über spezifische Fachkenntnisse in den jeweiligen Bereichen verfügen und idealerweise Erfahrung mit notariellen Texten haben.

3. Fehlende Beglaubigungen oder Legalisationen

Neben der Übersetzung benötigen manche Dokumente auch eine Apostille oder eine andere Form der Beglaubigung, um international anerkannt zu werden. Kläre frühzeitig, welche Beglaubigungen erforderlich sind, und plane ausreichend Zeit für deren Beschaffung ein.

4. Veraltete oder ungültige Dokumente

Nicht selten sind Dokumente nur für eine begrenzte Zeit gültig oder müssen vor der Übersetzung aktualisiert werden. Prüfe die Gültigkeit der Unterlagen vor der Übersetzung und besorge bei Bedarf aktuelle Versionen.

Bei Schmidt & Schmidt arbeiten wir ausschließlich mit qualifizierten, staatlich vereidigten Übersetzern, die mit den speziellen Anforderungen notarieller Übersetzungen bestens vertraut sind. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Dokumente korrekt und rechtsgültig übersetzen und beglaubigen zu lassen.

Was tun, wenn Ihre beglaubigte Übersetzung abgelehnt wurde?

Auch wenn eine Übersetzung von einem beeidigten Übersetzer stammt, kann es in der Praxis vorkommen, dass Behörden sie dennoch nicht akzeptieren. Das ist frustrierend – aber kein Grund zur Sorge. Schmidt & Schmidt unterstützt Sie dabei, die Situation schnell, professionell und rechtssicher zu klären. Hier zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, was Sie tun können.

1. Den Ablehnungsgrund genau klären

  • Kontaktiere die zuständige Behörde per E-Mail oder Telefon;
  • Notiere Ihre Name und Durchwahl Ihrer Kontaktperson;
  • Fordere eine schriftliche Begründung der Ablehnung an;
  • Frage gezielt nach den formalen und inhaltlichen Anforderungen, die erfüllt sein müssen.

Oft entstehen Ablehnungen durch kleine Formfehler – wir helfen Ihnen, solche Anforderungen korrekt zu identifizieren und zu erfüllen.

2. Die Übersetzung überarbeiten lassen

Bei formellen Beanstandungen:
  • Informiere den ursprünglichen Übersetzer über die Rückmeldung der Behörde;
  • Lassen Sie Ihnen eine korrigierte Version zuschicken – digital und im Original;
  • Prüfe die neue Fassung sorgfältig;
  • Reiche die überarbeitete Version erneut ein.
Bei inhaltlichen Mängeln:
  • Stelle sicher, dass der Übersetzer alle Punkte nachvollzogen hat;
  • Gegebenenfalls eine vollständige Neuübersetzung beauftragen;
  • Vor dem Einreichen nochmals gründlich prüfen.
Schmidt & Schmidt bietet Ihnen dabei praktische Unterstützung: Wir übernehmen die Kommunikation mit unseren vereidigten Übersetzern und kümmern uns um die rechtssichere Überarbeitung.

3. Eine neue beglaubigte Übersetzung anfertigen lassen

Wenn die ursprüngliche Übersetzung gravierende Fehler enthält oder von einer nicht anerkannten Stelle stammt, ist eine neue Übersetzung oft der sinnvollste Weg.

  • Beauftrage einen gerichtlich ermächtigten Übersetzer*in – idealerweise über Schmidt & Schmidt, wo wir ausschließlich mit qualifizierten Fachübersetzern zusammenarbeiten.
  • Informiere den neuen Übersetzer über die vorangegangene Ablehnung.
  • Sende die notwendigen Unterlagen in hoher Qualität (Scan oder Original).
  • Drängt die Zeit? Dann nutze unseren Express-Service.
  • Lies die fertige Übersetzung aufmerksam durch, bevor Sie sie erneut einreichen.

Eine Ablehnung bedeutet nicht das Ende Ihres Antrags. Mit den richtigen Maßnahmen und einem erfahrenen Partner an Ihrer Seite lassen sich formale Hürden meist schnell überwinden. Schmidt & Schmidt begleitet Sie von der Analyse des Ablehnungsgrunds bis zur Einreichung einer korrekten, anerkannten Übersetzung – weltweit, digital und termingerecht. Bei uns profitieren Sie von klaren Prozessen, persönlichen Ansprechpartnern und der Erfahrung aus hunderten erfolgreich angenommenen Übersetzungen – auch bei komplexen internationalen Behördenverfahren.

Beglaubigte Übersetzungen für Nachlassverfahren

Beglaubigte Übersetzungen werden in vielen rechtlichen Zusammenhängen benötigt – einer der häufigsten Anwendungsfälle ist das internationale Nachlassverfahren. Gerichte und Nachlassbehörden verlangen oft die Übersetzung von Erbscheinen, Testamenten, Vollmachten oder Sterbeurkunden – rechtssicher und von einem ermächtigten Übersetzer angefertigt. Schmidt & Schmidt unterstützt Sie dabei mit langjähriger Erfahrung und kurzen Bearbeitungszeiten.

Übersetzungen für EU-Länder

Seit dem 17. August 2015 ist in weiten Teilen Europas die Verordnung (EU) Nr. 650/2012 in Kraft, die grenzüberschreitende Erbfälle innerhalb der EU erleichtert und vereinheitlicht. Zentrale Grundsätze der Verordnung:
  • Anwendbares Recht: Maßgeblich ist grundsätzlich das Recht des Landes, in dem der Verstorbene zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte.
  • Rechtswahl: Alternativ kann im Testament das Recht des Heimatstaates bestimmt werden.
  • Zuständigkeit: Die Gerichte am letzten Wohnsitz des Erblassers sind für den gesamten Nachlass zuständig – unabhängig vom Ort des Vermögens.
  • Europäisches Nachlasszeugnis (ENZ): Dieses Dokument dient als standardisierter Nachweis der Erbenstellung innerhalb der EU (mit Ausnahme von Dänemark, Irland und dem Vereinigten Königreich).

Trotz der Harmonisierung auf EU-Ebene sind in der Praxis weiterhin beglaubigte Übersetzungen erforderlich. Dazu zählen etwa:

  • Testamente, Sterbeurkunden, Vollmachten und Erbscheine, die zur Vorlage bei ausländischen Behörden bestimmt sind;
  • Verfügungen von Todes wegen, bei denen die gewählte Rechtsordnung eindeutig hervorgehen muss;
  • Gerichtliche und notarielle Unterlagen, die im Rahmen des Nachlassverfahrens benötigt werden.
Land Besondere Anforderungen
Spanien Für Erbfälle mit Immobilienbesitz ist in der Regel eine beglaubigte Übersetzung aller relevanten Dokumente samt Apostille erforderlich.
Frankreich Häufig ist ein „Acte de notoriété“ notwendig, der ebenfalls übersetzt und beglaubigt werden muss.
Italien Zusätzlich zur beglaubigten Übersetzung wird meist eine Legalisation verlangt. Die Erbschaftsanmeldung muss innerhalb von 12 Monaten erfolgen.
Schweiz Als Nicht-EU-Staat wendet die Schweiz ihr eigenes internationales Privatrecht an.
Vereinigtes Königreich Seit dem Brexit gelten nationale Regelungen; die EU-Erbrechtsverordnung findet keine Anwendung mehr.
USA Bundesstaaten haben eigene Anforderungen. Übersetzungen müssen häufig notariell beglaubigt und mit Apostille versehen sein.
Türkei Konsularische Beglaubigungen sind üblich. Das strenge Pflichtteilsrecht kann auch auf ausländische Erblasser mit Vermögen in der Türkei angewendet werden.
Vereinigte Arabische Emirate Ohne Rechtswahl greift das islamische Erbrecht. Übersetzungen müssen durch staatlich anerkannte Übersetzer erfolgen.

Ablauf der Erstellung einer notariell beglaubigten Übersetzung

Schicken Sie uns Ihre Anfrage

1. Schicken Sie uns Ihre Anfrage

Sie können unser Anfrageformular nutzen oder uns direkt per E-Mail kontaktieren. Bitte teilen Sie uns mit, welches Dokument Sie übersetzen lassen möchten, in welcher Sprache es vorliegt, für welches Zielland die Übersetzung bestimmt ist und ob eine notarielle Beglaubigung erforderlich ist. Wenn Sie uns vorab eine Kopie des Dokuments zusenden, können wir Ihre Anfrage schneller prüfen und Ihnen ein konkretes Angebot unterbreiten. So sparen Sie Zeit, und wir können sofort mit der Bearbeitung beginnen, sobald Sie unser Angebot bestätigen.

Wir melden uns bei Ihnen

2.Wir melden uns zeitnah bei Ihnen

Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir Ihr Dokument sorgfältig und entscheiden, ob eine einfache beglaubigte Übersetzung ausreicht oder eine notarielle Beglaubigung der Unterschrift des Übersetzers notwendig ist. Anschließend erhalten Sie von uns alle Informationen zum Ablauf, zu den benötigten Unterlagen, zur Bearbeitungszeit und zu den Gesamtkosten. Bei Rückfragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. Unser Ziel ist es, den gesamten Prozess für Sie so transparent und unkompliziert wie möglich zu gestalten.

Истребование документов за рубежом

3. Übersetzung von Dokumenten

Die vereidigten Übersetzer fertigen Ihre Übersetzung fachgerecht, präzise und gemäß den geltenden Standards an. Danach wird die Unterschrift des Übersetzers von einem Notar beglaubigt. Falls gewünscht, kann die notarielle Übersetzung zusätzlich mit einer Apostille versehen oder durch eine konsularische Legalisierung ergänzt werden. Dies stellt sicher, dass die Übersetzung im Ausland offiziell anerkannt wird. Wir übernehmen alle Schritte zuverlässig für Sie und sorgen für eine zügige Abwicklung Ihrer Anfrage.

Beschaffung von Urkunden weltweit

4. Versand der fertigen Unterlagen

Nach Abschluss aller Arbeitsschritte senden wir Ihnen die notariell beglaubigte Übersetzung wahlweise per Kurier oder als Einschreiben an die gewünschte Adresse. Auf Wunsch erhalten Sie vorab einen digitalen Scan zur Einsicht. Unsere Dokumente erfüllen internationale Standards und werden von Behörden im Ausland anerkannt. In vielen Fällen ist zusätzlich eine Apostille oder Legalisierung erforderlich – auch hierbei unterstützen wir Sie gerne umfassend und sorgen dafür, dass alles korrekt und fristgerecht erfolgt.

Unsere Vorteile

  • Individuelle Beratung
  • Transparenz
  • Ohne Registrierung oder Abonnement
  • Schnelle Bearbeitung
  • Optimierung Ihrer Kosten
  • Datenschutz
Schmidt & Schmidt ist ein Garant für die höchste Qualität und Zuverlässigkeit. Sämtliche Vorgänge innerhalb unseres Unternehmens sind streng geregelt. Unsere Spezialisten sind gut geschult und bestens mit ihren Aufgaben vertraut. Die Arbeit mit uns ist einfach und bequem!

Chancen für jede Branche

Für Rechtshandlungen, die Vorlage ausländischer Dokumente bei einem Gericht

Rechtsanwälte und Notare

Für die Vorlage fremdsprachiger Urkunden vor Gericht oder zur Anerkennung von Vollmachten ist eine präzise und offiziell bestätigte Übersetzung unerlässlich. Wir bieten beglaubigte Übersetzungen mit notarieller Unterschriftsbeglaubigung an, die für rechtliche Verfahren in Deutschland und international akzeptiert werden.

Wir bieten eine breite Reihe von Dienstleistungen für Unternehmen an, die im Bereich der Visaunterstützung, Relocation und Global Mobility tätig sind.

Global Mobility und Visa-Unterstützung

Im Bereich der internationalen Mitarbeitermobilität und Visa-Beantragung sind korrekt übersetzte und offiziell bestätigte Dokumente ein Muss. Wir fertigen notarielle Übersetzungen von Personenstandsurkunden, Beschäftigungsnachweisen und anderen relevanten Unterlagen für Konsulate und Migrationsbehörden an.

Wir unterstützen Ihr Unternehmen mit der konsularischen Legalisation und Apostillierung von Übersetzungen und anderen Dokumenten in mehr als 100 Ländern

Übersetzungsbüros

Sie benötigen für Ihre Kunden zusätzlich zur Fachübersetzung auch eine notarielle Bestätigung? Wir unterstützen Übersetzungsagenturen mit der Erstellung von notariell beglaubigten Übersetzungen – zuverlässig, schnell und in über 100 Sprachkombinationen.

Wir unterstützen Banken, Versicherungsgesellschaften, Buchhaltungsfirmen und andere Finanzinstitute mit Beglaubigung der Dokumenten

Banken und Finanzinstitutionen

Für die Erfüllung regulatorischer Anforderungen wie KYC oder AML sind häufig fremdsprachige Dokumente in beglaubigter deutscher Übersetzung notwendig. Wir liefern notariell bestätigte Übersetzungen von Handelsregisterauszügen, Identitätsnachweisen und anderen relevanten Unterlagen für Finanzdienstleister.

Kosten für die beglaubigte Übersetzung

Die Kosten für die Vorbereitung der Dokumente hängen von verschiedenen Faktoren ab. Diese sind unter anderem

  • der Umfang des Textes
  • dessen Thematik und Komplexität
  • sowie die Anzahl von Tabellen, Grafiken oder Zeichnungen
Wir finden stets ein individuelles Konzept und bieten eine Vielzahl von Zahlungsmöglichkeiten an, um den Bedürfnissen unserer Kunden gerecht zu werden und Ihnen den bestmöglichen Preis anbieten zu können. Dabei legen wir großen Wert auf völlige Preistransparenz.

Kosten der Apostille und der konsularischen Legalisation von Dokumenten im Ausland

Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Dokumenten im Ausland an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie ein knappes Budget haben oder Ihre Dokumente in Rekordzeit beglaubigen lassen müssen, können wir eine geeignete Lösung finden. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Unterlagen.

Beschaffung eines Dokuments

Beschaffung eines Dokuments im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
Zeitrahmen: ab 14 Werktagen

ab 142,80€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 120€

Bestellen
Populär

Apostille und konsularische Legalisation

Apostille oder konsularische Legalisation für ein Dokument im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
  • Konsulargebühr
Zeitrahmen: ab 7 Werktagen

ab 166,60€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 140€

Bestellen

Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten in eine Fremdsprache

Zeitrahmen: ab 2 Werktagen

ab 71,40€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 60€

Bestellen

Die Expresszustellung von Dokumenten mit Apostille aus dem Ausland wird gesondert nach den Tarifen der Zustelldienste berechnet.

Datensicherheit und Datenschutz auf Enterprise-Niveau

ISO 27001-Zertifikat für Informationssicherheit

Jeder Server befindet sich in einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum und ist durch eine eigene Firewall geschützt.

Sichere Verbindung mit SSL-Verschlüsselung

Wie beim Online-Banking erfolgt Ihr Zugriff ausschließlich über eine sichere, SSL-verschlüsselte Verbindung.

DSGVO-konformes Unternehmen

Unser Unternehmen erfüllt die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – der strengsten Datenschutzverordnung weltweit.

Übersetzung beantragen

Kundenbewertungen

https://maps.app.goo.gl/jzpzxJCCDpek2Aa56
G-J…

5Star

13 Juni 2025

I can only agree with the other reviewers. Thanks a lot for the documents, apostille and official translation from Czech Republic in such a timely manner!

https://maps.app.goo.gl/pLkRJEhJi6RHv9X97
Jel…

5Star

12 Juni 2025

Alles wurde sehr professionell und schnell erledigt, danke schön!

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ber…

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10 Juni 2025
German authorities are difficult and inflexible. Schmidt & Schmidt helped me through an epic journey that I would not have finished on my own. Particular thanks goes to Ekatarina Kravtcova!

Seitennummerierung

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Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

In unserem Video erzählen wir was eine beglaubigte Übersetzung ist, wozu man eine Beglaubigung braucht, welche Methoden zur Beglaubigung einer Übersetzung es in verschiedenen Ländern der Welt gibt, wie sich eine notariell beglaubigte Übersetzung von einer vereidigten Übersetzung unterscheidet.

Auszug aus einem ausländischen Handelsregister

Auszüge aus ausländischen Handelsregistern und Finanzberichte

Wenn Sie Informationen über die finanzielle Lage Ihrer Geschäftspartner im Ausland benötigen, sind Auszüge aus Handelsregistern und Finanzberichte ein unverzichtbares Instrument.

Mit den Dienstleistungen von Schmidt & Schmidt können Sie Risiken im Zusammenhang mit möglicher Zahlungsunfähigkeit Ihrer Kunden und Partner erheblich reduzieren und potenzielle Betrugsversuche frühzeitig erkennen.

Handelsregisterauszug beantragen
Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


Apostille beantragen!
Beschaffung von Urkunden weltweit

Beschaffung von Urkunden weltweit

Es kommt häufig vor, dass persönliche Unterlagen verloren gehen oder beschädigt werden. Manchmal werden aktuelle Kopien von diesen Unterlagen benötigt. In diesem Fall ist es notwendig, Dokumente wieder zu beschaffen. Unsere Dienstleistung ermöglicht es Ihnen, Dokumente in mehr als 100 Ländern der Welt aus der Ferne zu beschaffen. Wir können auch die Legalisierung von Dokumenten und deren Kurierzustellung an jeden Ort der Welt durchführen.

Die Zweitausfertigung der Geburts-, Heirats-, Namensänderungs-, Scheidungs- oder Todesurkunde kann erforderlich sein, um eine Ehe im Ausland zu registrieren, ein neugeborenes Kind anzumelden, die Staatsbürgerschaft oder Erbschaft zu erhalten, Daten für die Beantragung einer Rente zu bestätigen, Bankkonten zu eröffnen und andere bürokratische Angelegenheiten zu regeln.

Beschaffung von Urkunden beantragen
Unser Unternehmen

Das Unternehmen

Schmidt & Schmidt ist ein international agierendes Beratungsunternehmen mit Sitz in Passau. Mit unserem breiten Angebot an Unternehmensdienstleistungen verfolgen wir das Ziel, gemeinsam mit unseren Kunden Grenzen zu überwinden. Unter unseren Kunden finden sich insbesondere deutsche mittelständische Industrieunternehmen, denen wir beim Betreten ausländischer Märkte beratend zur Seite stehen.

Unser Unternehmen ist ein seriöser und verlässlicher Partner. Wir versprechen einen individuellen Ansatz, uneingeschränkte Transparenz, hohe Zuverlässigkeit sowie hervorragende Qualität unserer Dienstleistungen, um unseren Kunden maximale Zufriedenheit und Kostenersparnis zu gewährleisten. Dank unseres Wissensmanagements und ständiger Kompetenzerweiterung haben wir ein hervorragendes Team von hochqualifizierten, mehrsprachigen Mitarbeitern gebildet und eine gute Zusammenarbeit mit Unternehmen und Behörden in aller Welt etabliert.

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Aktuelles

Ab dem 1. September 2025 tritt das Technische Regelwerk TR EAWU 048/2019 Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte in Kraft
Ab dem 1. September 2025 tritt das Technische Regelwerk TR EAWU 048/2019 Über die Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräte in Kraft

Ab dem 1. September 2025 tritt das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR EAWU 048/2019 Über Anforderungen an die Energieeffizienz energieverbrauchender Geräten in Kraft – mit Ausnahme einzelner Bestimmungen.

Marina Weger
30 Mai 2025
Dominikanische Republik benennt Ansprechpartnerin für Apostillen
Dominikanische Republik benennt Ansprechpartnerin für Apostillen

Der Direktor für Legalisierung und Apostille wurde zur Hauptansprechperson des Außenministeriums der Dominikanischen Republik in Fragen der Beglaubigung von Dokumenten für deren Verwendung im Ausland ernannt. Die entsprechenden Änderungen sind auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht veröffentlicht.

Polina Kalacheva
29 Mai 2025
Kroatien präzisiert Zuständigkeiten für die Apostillierung
Kroatien präzisiert Zuständigkeiten für die Apostillierung

Im Jahr 2025 wurden in Kroatien die Zuständigkeiten der zwei für die Apostillierung befugten Stellen präzisiert: der Gemeindegerichte sowie – in Ausnahmefällen – des Ministeriums für Justiz, öffentliche Verwaltung und digitale Transformation. Die entsprechende Information ist auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht veröffentlicht.

Polina Kalacheva
28 Mai 2025
Vietnam vereinfacht Dokumentenlegalisierung für Investoren
Vietnam vereinfacht Dokumentenlegalisierung für Investoren

Am 29. April 2025 hat die Staatsbank von Vietnam das Rundschreiben Nr. 03 veröffentlicht, das darauf abzielt, günstigere Rahmenbedingungen für die Geschäftstätigkeit ausländischer Investoren zu schaffen. Dies berichtet das Nachrichtenportal The Investor.

Polina Kalacheva
27 Mai 2025

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