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Beschaffung von Urkunden aus Deutschland

Beschaffung von Urkunden:

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  • Aus über 140 Ländern
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Ansprechpartner

Anna Khan
Anna Khan
Senior Consultant
+49 851 226 083 15
anna.khan@schmidt-export.de

Beschaffung von Urkunden weltweit

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Beschaffung einer Urkunde aus Deutschland

Schmidt & Schmidt bieten Dienstleistungen für die Beschaffung zivilrechtlicher Dokumente sowie für die Beschaffung von Ersatzurkunden verlorener oder beschädigter Dokumente in Deutschland mit deren weiterer Legalisierung und Übersetzung an.

Dokumente müssen dann neu angefordert werden, wenn Personalurkunden verloren gegangen sind oder beschädigt wurden oder wenn eine aktuelle Kopie der Dokumente benötigt wird. Vor allem wenn man sich nicht in Deutschland befindet, gibt es häufig Schwierigkeiten mit diesem Verfahren. Mit unserem Service können Sie Dokumente in Deutschland aus der Ferne zurückfordern. Wir können das Dokument auch per Kurierdienst an jeden Ort der Welt liefern.

Für die Beschaffung von Personenstandsurkunden in Deutschland müssen Sie sich an Ihr zuständiges Standesamt wenden, wo die Urkunde ausgestellt wurde.

Gültigkeitsdauer der Dokumente in Deutschland

In Deutschland ausgestellte Personenstandsdokumente sind in der Regel nicht länger als 3 oder 6 Monate gültig. Danach müssen Sie neue Dokumente mit aktuellen Daten beschaffen. In einigen Bundesländern sind Dokumente unbefristet, daher muss dies am Ausstellungsort der Dokumente angegeben werden. Zusätzlich können die zeitlichen Anforderungen der empfangenden Partei gestellt werden.

Wann benötigen Sie die Beschaffung von Dokumenten

Eine Ersatzurkunde von Geburts-, Heirats-, Familiennamen-, Scheidungs-, Strafregister- oder Sterbeurkunden kann erforderlich sein, um eine Ehe im Ausland zu registrieren, ein neu geborenes Kind zu registrieren, die Staatsbürgerschaft zu erhalten, eine Erbschaft zu erhalten, Daten für den Erhalt einer Rente zu bestätigen, Bankkonten zu eröffnen, eine Beschäftigung aufzunehmen und andere bürokratische Fragen zu klären.

Folgende Dokumente können beschaffen werden:

Geburtsurkunde

Zu beschaffen an dem Standesamt des jeweiligen Orts der Geburt.

  • Erforderliche Unterlagen: Gültiger Ausweis (Personalausweis, Pass oder eID)

Bei Beantragung oder Abholung einer dritten Person:

  • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
  • deren gültiger Ausweis (Personalausweis, Reisepass oder eID)

Vorgehensweise

Die Beantragung der Urkunde ist sowohl persönlich als auch postalisch möglich. Für die persönliche Beantragung suchen Sie die das Standesamt auf, das Ihre Geburt registriert hat, legitimieren sich mit Ihrem Ausweis und Zahlen die Gebühr. Eine Person Ihres Vertrauens kann das Dokument für Sie beantragen und/oder abholen, sofern diese eine schriftliche Vollmacht und einen gültigen Ausweis nachweisen kann.

Für den Antrag per Post oder Telefax könne Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit folgenden Informationen anfertigen:

  • Name, Vorname, Geburtsdatum und -ort
  • Name, Vorname der Eltern
  • wenn bekannt: Standesamt und Beurkundungsnummer
  • beglaubigte Kopie des Ausweisdokuments

Heiratsurkunde

Zu beschaffen an dem Standesamt wo die Ehe eingetragen ist.

  • Erforderliche Unterlagen: Gültiger Ausweis (Personalausweis, Pass oder eID)
  • beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde beider Ehepartner

Bei vorheriger Ehe: Heiratsurkunde der vorherigen Ehe und Scheidungsurkunde

Zusätzlich können noch folgende Unterlagen erforderlich sein:

  • Ehefähigkeitsurkunde des Heimatlandes

Vorgehensweise

Die Beantragung der Urkunde ist persönlich, postalisch und online möglich. Um eine Heiratsurkunde in Deutschland zu beantragen, ist es notwendig, dass die Eheschließung bereits im Eheregister eingetragen ist. Die erforderlichen Unterlagen variieren je nach Staatsangehörigkeit und früheren Eheschließungen. Der Antrag ist beim Standesamt zu stellen, wo die Eheschließung stattgefunden hat und registriert ist. Die Heiratsurkunde kann entweder direkt nach der Trauung oder zu einem späteren Zeitpunkt beantragt werden.

Scheidungsurkunde

Zu beschaffen bei dem Amtsgericht wo die Scheidung vorgenommen wurde.

  • Erforderliche Unterlagen:Gültiger Ausweis (Personalausweis, Pass oder eID)
  • Angaben zum Scheidungsbeschluss (Datum der Scheidung, Aktenzeichen des Scheidungsverfahrens)

Vorgehensweise

Die Beantragung der Urkunde ist persönlich, postalisch und bei einigen Gerichten auch online möglich. Die Urkunde wird vom Familiengericht ausgestellt, wo die Scheidung durchgeführt wurde. Für den Antrag per Post können Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Familiengericht mit folgenden Informationen anfertigen:

  • Vollständige Namen der geschiedenen Ehepartner
  • Geburtsdaten der Ehepartner
  • Datum der Scheidung
  • Aktenzeichen des Scheidungsverfahrens
  • Zweck der Beantragung

Sterbeurkunde

Zu beschaffen an dem Standesamt des Ortes, an dem die Person verstorben ist.

  • Erforderliche Unterlagen:Gültiger Ausweis des Antragstellers (Personalausweis, Pass oder eID)
  • Sterbefallanzeige oder Bestattungsschein
  • Nachweis der Berechtigung (Vollmacht, Geburtsurkunde, Heiratsurkunde)

Vorgehensweise

Der Tod der Person muss dem Standesamt bereits gemeldet worden sein und im Sterberegister eingetragen sein. Die Beantragung der Urkunde ist persönlich, postalisch und online möglich. Für den Antrag per Post könne Sie ein formloses Schreiben an das zuständige Standesamt mit folgenden Informationen anfertigen:

  • Vollständiger Name des Verstorbenen
  • Geburtsdatum und Geburtsort des Verstorbenen
  • Sterbedatum und Sterbeort
  • Grund der Beantragung z.B. zur Vorlage bei Versicherungen, für Erbschaftsangelegenheiten

Führungszeugnis

Die Beantragung erfolgt beim Einwohnermeldeamt, Bürgeramt oder Rathaus der Stadt oder Gemeinde, in der der Antragsteller gemeldet ist.

  • Erforderliche UnterlagenGültiger Ausweis (Personalausweis, Pass)
  • Anschrift
  • Bei einem privaten Führungszeugnis: Der Verwendungszweck (z.B. zur Vorlage bei einem neuen Arbeitgeber)
  • Bei einem behördlichen Führungszeugnis: Name und Adresse der Behörde, bei der das Führungszeugnis vorgelegt werden soll

Zusätzlich wird eine schriftliche Aufforderung der Institution oder des Arbeitgebers benötigt, der ein erweitertes Führungszeugnis verlangt.

Vorgehensweise

Der Antrag kann nur persönlich gestellt werden, da der Identitätsnachweis direkt vor Ort erbracht werden muss. Sie sollten Ihren Personalausweis oder Reisepass mitbringen. Bei einem behördlichen Führungszeugnis sollten Sie außerdem die Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen oder den Verwendungszweck bereithalten.

Das Führungszeugnis kann auch online auf der Website des Bundesamts für Justiz beantragt werden. Voraussetzung ist ein Personalausweis mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion und die dazugehörige PIN. Die Beantragung erfolgt über das Portal des Bundesamts für Justiz mit der AusweisApp2.

Bildungsdokumente

In Deutschland können Bildungsdokumente wie Schulzeugnisse, Abschlusszeugnisse oder Hochschulurkunden neu beantragt werden, falls sie verloren gegangen sind oder eine beglaubigte Kopie benötigt wird. Der Prozess hängt davon ab, welche Art von Bildungsdokumenten du benötigst und von welcher Institution diese ausgestellt wurden

Schulzeugnisee und Abschlusszeugnisse

  • Erforderliche Unterlagen: Gültiger Ausweis (Personalausweis, Pass)
  • Angaben zur Schule: Name der Schule, Abschlussjahr, Art des Abschlusses

Hochschulzeugnisse und Abschlussurkunden

  • Erforderliche Unterlagen: Gültiger Ausweis (Personalausweis, Pass)
  • Angaben zum Studiengang, Abschlussdatum und Matrikelnummer

Vorgehensweise

Es ist in Deutschland problemlos möglich, Bildungsdokumente wie Schulzeugnisse, Hochschulabschlüsse oder Berufsausbildungsnachweise erneut zu beantragen. Dies erfolgt direkt bei der Schule, Hochschule oder Kammer, bei der der Abschluss gemacht wurde. Sie benötigen in der Regel nur einen Identitätsnachweis und Angaben zu Ihrem Abschluss.

Ausländische Bildungsdokumente haben nur dann den gleichen rechtlichen Wert wie deutsche Dokumente, wenn sie von der Legalisation befreit sind oder den erforderlichen Legalisationsprozess durchlaufen haben. Dokumente aus Ländern, mit denen Deutschland bilaterale Abkommen geschlossen hat, sind vollständig von der Legalisation befreit. Dokumente aus Ländern, die Teil des Haager Übereinkommens von 1961 sind, durchlaufen ein vereinfachtes Verfahren, das als Apostille bezeichnet wird. Wenn weder die Länder Teil des Übereinkommens sind noch bilaterale Abkommen haben, werden sie konsularisch legalisiert.

Apostille aus Deutschland

Deutschland ist dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation am 15. Dezember 1965 beigetreten. Das Übereinkommen ist am 13. Februar 1966 in Kraft getreten.
Deshalb unterliegen alle in Deutschland ausgestellten Dokumente dem vereinfachten Legalisationsverfahren - der Apostillierung.

Übersetzung von Dokumenten aus Deutschland

Kopien und Duplikate von Personenstandsdokumenten können von einem vereidigten Übersetzer in Deutschland in eine andere Sprache übersetzt werden. Schmidt & Schmidt bietet mit ihrer weiteren Legalisierung die Übersetzungsdienste für zivile Dokumente an. Die Kosten werden nach dem Umfang eines bestimmten Dokuments berechnet.

Kosten der Apostille und der konsularischen Legalisation von Dokumenten im Ausland

Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Dokumenten im Ausland an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie ein knappes Budget haben oder Ihre Dokumente in Rekordzeit beglaubigen lassen müssen, können wir eine geeignete Lösung finden. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Unterlagen.

Beschaffung eines Dokuments

Beschaffung eines Dokuments im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
Zeitrahmen: ab 14 Werktagen

ab 142,80€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 120€

Bestellen
Populär

Apostille und konsularische Legalisation

Apostille oder konsularische Legalisation für ein Dokument im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
  • Konsulargebühr
Zeitrahmen: ab 7 Werktagen

ab 166,60€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 140€

Bestellen

Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten in eine Fremdsprache

Zeitrahmen: ab 2 Werktagen

ab 71,40€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 60€

Bestellen

Die Expresszustellung von Dokumenten mit Apostille aus dem Ausland wird gesondert nach den Tarifen der Zustelldienste berechnet.

Beschaffung von Urkunden beantragen

Kundenbewertungen

https://maps.app.goo.gl/PWbsVbFw68bCYxbb6
die…

5Star

07 Mai 2025

Sehr zuverlässig und jederzeit zu empfehlen.

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Эле…

5Star

05 Mai 2025

Мне необходимо было сделать перевод документов на арабский язык и подтвердить это в МИД и посольстве. Нашла эту компанию по отзывам. Было признаюсь боязно обращаться к кому то в интернете, не было возможности приехать в офис. Все организовали дистанционно с помощью курьеров. Документы готовы были в срок. Екатерина была на связи все это время и давала обратную связь по готовности документов на каждом этапе (отдельная благодарность за это)

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5Star

02 Mai 2025
The process of obtaining an apostille and sending it was made incredibly straightforward with the assistance of Schmidt & Schmidt oHG. Their team handled everything with utmost professionalism and provided comprehensive support throughout. I highly recommend their services to anyone in need of assistance with document legalization

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Was ist Beschaffung von Urkunden?

In unserem Video erklären wir Ihnen, was die Beschaffung von Urkunden ist, in welchen Fällen er erforderlich ist, welche Methoden des Beschaffung von Urkunden in verschiedenen Ländern der Welt existieren und welche Dokumente dafür benötigt werden.

Wenn Sie ein Duplikat eines im Ausland ausgestellten Dokuments anfordern müssen, wenden Sie sich bitte an Schmidt & Schmidt.

Wir bieten Dienstleistungen zur Wiederherstellung von Dokumenten in mehr als 100 Ländern auf der ganzen Welt an.

Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


Apostille beantragen!
Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Wir helfen Ihnen, neue Dokumente zu erhalten, ohne ins Ausland reisen zu müssen.

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Bei der Bestellung von Dokumenten mit Apostille können Sie per Banküberweisung oder PayPal bezahlen.

Apostille für Dokumente

Sie können bei uns eine Apostille für Kopien oder Duplikate von Dokumenten bestellen.

Beglaubigte Übersetzungen

Wir bieten notarielle Übersetzungen von Dokumenten aus dem Englischen ins Russische oder in andere Sprachen an.

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Aktuelles

Indonesien fordert Malaysia zur Teilnahme an der Apostille-Konvention auf
Indonesien fordert Malaysia zur Teilnahme an der Apostille-Konvention auf

Der indonesische Justizminister Supratman Andi Agtas hat Malaysia aufgefordert, den Beitritt zum Haager Übereinkommen zur Aufhebung der Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden vom 5. Oktober 1961, auch bekannt als Apostille-Konvention, zu erwägen. Dies berichtet die indonesische Nachrichtenagentur Antara.

Polina Kalacheva
13 Mai 2025
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen
Apostillen-Reform in Frankreich erfolgreich abgeschlossen

Ab dem 1. Mai 2025 hat sich das Verfahren zur Apostillierung von Dokumenten in Frankreich vollständig geändert. Offizielle Mitteilungen dazu finden Sie auf dem Portal Service Public und auf der Website des französischen Notars.

Polina Kalacheva
06 Mai 2025
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen
Ukrainisches Justizministerium bestätigt offiziell Gebührenerhöhung für Apostillen

Das ukrainische Justizministerium bestätigt offiziell die Erhöhung der Apostille-Gebühr und begründet die Entscheidung.

Polina Kalacheva
30 April 2025
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten
Andorra erweitert Liste der Apostille-Beauftragten

Die Behörden des Fürstentums Andorra haben das Recht zur Apostillierung von Dokumenten auf den Generaldirektor des Außenministeriums sowie den Direktor für völkerrechtliche Angelegenheiten und Personalfragen übertragen. Die entsprechenden Änderungen wurden auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht (HCCH) veröffentlicht.

Polina Kalacheva
29 April 2025

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