Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Wiederbeschaffung von Personenstandsdokumenten sowie zur Ausstellung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente in Serbien mit anschließender Legalisierung und Übersetzung an.
Häufig kommt es vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Kopien von Dokumenten benötigt werden. In diesem Fall ist es erforderlich, Duplikate der Dokumente wiederzubeschaffen. Oft stehen Personen, die Serbien verlassen haben, bei diesem Verfahren vor Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente in Serbien aus der Ferne zu beantragen, und wir organisieren die Kurierzustellung der Dokumente an jeden Ort weltweit.
Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Serbien
In Serbien ausgestellte Personenstandsdokumente sind in der Regel unbefristet gültig. Die empfangende Stelle kann jedoch eigene zeitliche Anforderungen festlegen.
Wann Duplikate von Dokumenten in Serbien benötigt werden
Ein Duplikat einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Urkunde über eine Namensänderung, Scheidungsurkunde, eines Führungszeugnisses oder einer Sterbeurkunde kann erforderlich sein für die Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines neugeborenen Kindes, den Erwerb der Staatsangehörigkeit, Erbschaftsangelegenheiten, die Datenüberprüfung bei Rentenanträgen, die Eröffnung von Bankkonten, die Aufnahme einer Beschäftigung sowie für andere bürokratische Zwecke.
Welche Dokumente in Serbien beantragt werden können:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Urkunde über die Namensänderung
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnisse
- Bildungsdokumente
- Sonstige Personenstandsdokumente
Geburtsurkunde
Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom Standesbeamten oder einem stellvertretenden Standesbeamten des zuständigen Zivil- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt die Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich des Geburtsdatums, des Geschlechts sowie gegebenenfalls der Uhrzeit der Geburt und der familiären Beziehungen.
Serbien verfügt über eine lange Geschichte der Personenstandsregistrierung, wobei die Einführung verpflichtender Zivilregister in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts die Registrierung zu einem der ältesten Verwaltungsberufe des Landes machte. Heute werden die Personenstandsunterlagen elektronisch geführt, wobei neue gesetzliche Bestimmungen die Einrichtung eines Registers für Personenstandsaufzeichnungen erlauben und ein einheitliches Register des persönlichen Status der Bürger schaffen.
In Serbien kann eine Geburtsurkunde beim zuständigen Standesamt des Geburtsortes beantragt werden. Der Prozess ist unkompliziert, und die Urkunde kann von der auf der Urkunde genannten Person, deren Eltern oder einem gesetzlichen Vertreter beantragt werden.
Arten von Geburtsurkunden
- Originalgeburtsurkunde
- Auszug aus dem Geburtenregister
- Beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde
Die Originalgeburtsurkunde enthält alle zum Zeitpunkt der Geburt eingetragenen Details, wie Namen, Geburtsdatum und -ort. Sie wird in der Regel für offizielle Zwecke ausgestellt.
Der Auszug aus dem Geburtenregister ist eine Zusammenfassung des Geburtseintrags. Er kann beispielsweise für die Beantragung eines Reisepasses oder einer Heiratslizenz benötigt werden.
Die beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde ist eine Fotokopie der Geburtsurkunde, die vom Standesamt als wahrheitsgetreue Kopie zertifiziert wurde.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Nachweis der Verwandtschaft (Personalausweis der Eltern oder Geburtsurkunde)
Schriftlicher Antrag
Heiratsurkunde
In Serbien ist die Heiratsurkunde ein amtliches Dokument, das die rechtliche Vereinigung zweier Personen bestätigt. Heiratsurkunden werden vom zuständigen Standesamt ausgestellt, an dem die Ehe registriert wurde, und werden für verschiedene rechtliche, administrative und persönliche Zwecke benötigt, wie z. B. Namensänderungen, Beantragung von Ehegattenleistungen oder Regelung von Erbschaftsangelegenheiten.
Die Urkunde kann als Originalurkunde, Auszug aus dem Heiratsregister oder beglaubigte Kopie ausgestellt werden. Sie ist in serbischer Sprache verfügbar, kann aber auf Wunsch auch in Englisch oder einer anderen Sprache mit offizieller Übersetzung bereitgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Informationen zur Eheschließung
- Antragsformular
- Nachweis der Beziehung
Scheidungsurkunde
Eine Scheidungsurkunde dient dem Nachweis der rechtlichen Auflösung einer Ehe. Sie wird für Verfahren wie eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Einwanderungsanträge sowie für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.
In Serbien ist die Scheidungsurkunde ein amtliches Dokument, das die Auflösung einer Ehe bestätigt. Sie wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt, bei dem die Scheidung vollzogen wurde, oder vom Gericht, das die Scheidung erteilt hat – je nachdem, ob die Scheidung administrativ (über das Standesamt) oder gerichtlich (über das Gericht) durchgeführt wurde.
Die Scheidungsurkunde kann als Originalurkunde, Auszug aus dem Scheidungsregister oder beglaubigte Kopie ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Original des Scheidungsurteils
- Antragsformular
- Nachweis der Beziehung (falls zutreffend)
Sterbeurkunde
In Serbien ist die Sterbeurkunde ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person bestätigt und für rechtliche und administrative Zwecke benötigt wird, wie z. B. Erbschaften, Versicherungsansprüche und andere Angelegenheiten nach dem Tod einer Person. Sie wird vom zuständigen Standesamt ausgestellt, bei dem der Todesfall registriert wurde.
Die Sterbeurkunde kann als Originalurkunde, Auszug aus dem Sterberegister oder beglaubigte Kopie ausgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
- Name des Verstorbenen
- Datum und Ort des Todes
- Identifikation des Antragstellers und Nachweis der Berechtigung
- Vollmachtsunterlagen, falls die Beantragung durch einen Vertreter erfolgt
Polizeiliches Führungszeugnis
Ein Führungszeugnis, auch als polizeiliches Führungszeugnis bezeichnet, ist ein Dokument, das den Strafregisterauszug einer Person überprüft oder das Fehlen eines Eintrags bestätigt. Es wird für Beschäftigungen in sensiblen Bereichen, Visa- oder Einwanderungsanträge, Freiwilligentätigkeiten, Waffenscheine und Adoptionsverfahren benötigt.
Die Geschichte der strafrechtlichen Einträge in Serbien wird vom Ministerium für Inneres, Abteilung für Information und Ermittlungen, geführt.
Man muss einen schriftlichen Antrag bei der serbischen Botschaft im Wohnsitzland einreichen, in dem die Notwendigkeit eines Polizeilichen Führungszeugnisses (PCC) angegeben wird, und eine Agentur bevollmächtigen, das Zeugnis im eigenen Namen abzuholen. Der Antragsteller muss vollständigen Namen, Geburtsdatum und -ort sowie alle Adressen und Aufenthaltsdauern in Serbien angeben und ein ausgefülltes Antragsformular der autorisierten Agentur einreichen; außerdem verlangt die Polizei ein Bestätigungsschreiben der Botschaft, das den angegebenen Aufenthaltszeitraum des Antragstellers in Serbien bestätigt.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Ausgefülltes Antragsformular
- Nachweis des Wohnsitzes
- Ein- und Ausreisestempel
- Visaseiten
- Bestätigungsschreiben der Botschaft
Bildungsdokumente
Ausländische Bildungsdokumente haben nur dann denselben rechtlichen Stellenwert wie serbische Dokumente, wenn sie von der Legalisierung befreit sind oder das erforderliche Legalisierungsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Ländern, die bilaterale Abkommen mit Serbien geschlossen haben, sind vollständig von der Legalisierung befreit. Dokumente aus Ländern, die Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 sind, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Gehören die betreffenden Länder weder dem Übereinkommen an noch bestehen bilaterale Abkommen, ist eine konsularische Legalisierung erforderlich.