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Preview Polina Kalacheva
Polina Kalacheva
Intern
+49 851 226 083 37
polina.kalacheva@schmidt-export.de

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Beschaffung von Dokumenten in der Schweiz

Das Unternehmen Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Beschaffung von Personenstandsdokumenten sowie zur Erlangung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente in der Schweiz einschließlich deren Legalisation und Übersetzung an.

Es kommt häufig vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen von Dokumenten benötigt werden. In solchen Fällen ist es erforderlich, Duplikate der Dokumente zu beantragen. Personen, die die Schweiz verlassen haben, stehen dabei oft vor Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente in der Schweiz aus der Ferne zu beantragen, und wir organisieren auf Wunsch auch die Kurierzustellung der Dokumente weltweit.

Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in der Schweiz

Personenstandsdokumente, die in der Schweiz ausgestellt werden, sind in der Regel nur 3 oder 6 Monate gültig und müssen danach durch neue Dokumente mit aktuellen Angaben ersetzt werden. In einigen Kantonen sind Dokumente unbefristet gültig, weshalb dies bei der ausstellenden Behörde geklärt werden sollte. Zusätzlich kann die empfangende Stelle eigene Fristen oder Aktualitätsanforderungen festlegen.

Wann Duplikate von Dokumenten in der Schweiz benötigt werden

Ein Duplikat einer Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Namensänderungsurkunde, Scheidungsurkunde, eines Führungszeugnisses oder einer Sterbeurkunde kann erforderlich sein für die Eheschließung im Ausland, die Registrierung eines Neugeborenen, Staatsangehörigkeitsverfahren, Erbschaftsangelegenheiten, die Überprüfung von Daten für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, die Aufnahme einer Beschäftigung sowie für andere behördliche Zwecke.

Welche Dokumente in der Schweiz beantragt werden können:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde
  • Urkunde über die Namensänderung
  • Scheidungsurkunde
  • Sterbeurkunde
  • Führungszeugnisse
  • Bildungsnachweise
  • Weitere Personenstandsdokumente

Geburtsurkunde

Kopien der Geburtsurkunde können bei der Stelle beantragt werden, bei der sie ursprünglich beurkundet wurde, oder bei der zuständigen Behörde des Zivilstandswesens (Abteilung Zivilstandswesen). Beglaubigte Kopien von Geburtsurkunden gehören zu den am häufigsten verwendeten Dokumenten zum Nachweis der Staatsangehörigkeit, neben dem Schweizer Pass, dem Bürgerrechtsausweis und der Einbürgerungsurkunde.

Wenn Sie eine Geburtsurkunde im Namen einer anderen Person beantragen, müssen Sie eine entsprechende Vollmacht sowie einen Identitätsnachweis dieser Person vorlegen. Diese Anforderung entfällt, wenn Sie eine Geburtsurkunde für eine unterhaltsberechtigte Person oder ein Kind unter 18 Jahren erneut beantragen.

Wird ein Kind im Ausland geboren, informieren die ausländischen Behörden die schweizerische Vertretung nicht automatisch. In diesem Fall müssen die erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen schweizerischen Auslandsvertretung eingereicht werden. Die Zivilstandsbehörde in der Schweiz ist für die Eintragung der Geburt in das Register zuständig.

Wird Ihr Kind in der Schweiz geboren, müssen Sie zudem sicherstellen, dass die Geburt im Register der Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer eingetragen wird.

Erforderliche Unterlagen

  • Familienbüchlein (Familienbuechlein / livret de famille) oder Heiratsurkunde
  • Reisepässe beider Elternteile
  • Aufenthaltsbewilligungen
  • Beim Zivilstandsamt ausgefülltes Anmeldeformular
  • Einwohner des Kantons Genf benötigen zusätzlich eine Wohnsitzbescheinigung (certificat de domicile), ausgestellt vom Office cantonal de la population (OCP)

Heiratsurkunde

Die Heiratsurkunde ist der amtliche Nachweis einer Eheschließung und dient zur Bestätigung des Familienstands. Sie wird in der Regel für Verfahren wie die Änderung des Nachnamens, die Beantragung von Ehegattenleistungen, Einwanderungs- und Visaanträge sowie für Erbangelegenheiten benötigt.

Wenn eine oder beide Personen des Brautpaares (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) in der Schweiz wohnhaft sind, kann der Antrag beim Zivilstandsamt der Wohngemeinde einer der beiden Personen gestellt werden.

Wenn keine der beiden Personen in der Schweiz wohnhaft ist, muss der Antrag beim Zivilstandsamt des für die Eheschließung gewählten Bezirks oder über einen bevollmächtigten Vertreter eingereicht werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Familienausweis
  • Niederlassungsbestätigung (notariell beglaubigte eidesstattliche Erklärung)
  • Identitätsnachweis
  • Geburtsurkunde
  • Antragsformular für die Eheschließung (vom Zivilstandsamt)

Führungszeugnis

Ein Führungszeugnis, auch als polizeiliches Führungszeugnis bekannt, ist ein Dokument zum Nachweis des strafrechtlichen Leumunds einer Person oder zur Bestätigung, dass keine Einträge vorliegen. Es wird für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, für Visum- oder Einwanderungsanträge, ehrenamtliche Tätigkeiten sowie Adoptionsverfahren benötigt.

Es gibt zwei Arten von Auszügen aus dem Strafregister (sofern beide Arten benötigt werden, müssen zwei separate Anträge gestellt werden): den privaten Standardauszug und den besonderen Privatauszug.

Der Standardauszug wird für reguläre Bewerbungen, bei der Anmietung von Immobilien oder bei der Beantragung der Schweizer Staatsbürgerschaft verwendet. Dieser Auszug kann ausschließlich für die eigene Person beantragt werden. Er enthält alle relevanten Informationen, einschließlich rechtskräftiger Verurteilungen wegen Verbrechen, die im Erwachsenenalter begangen wurden.

Der besondere Auszug wird für Tätigkeiten wie die Arbeit mit Kindern, in Pflegeeinrichtungen oder mit Menschen mit Behinderungen benötigt.

Erforderliche Unterlagen

  • Kopie eines Ausweisdokuments (Reisepass, Personalausweis oder Ausländerausweis)
  • Ausgedrucktes und unterschriebenes Antragsformular

Zusätzlich ist bei der Beantragung des besonderen Privatauszugs eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Tätigkeit einen solchen Auszug erfordert.

Sterbeurkunde

Die Sterbeurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Tod einer Person bestätigt. Sie wird häufig für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten benötigt, etwa zur Abwicklung von Nachlässen, zur Geltendmachung von Lebensversicherungen, zur Vollstreckung von Testamenten, zur Benachrichtigung von Behörden sowie zur Schließung von Bankkonten. Das Dokument kann bei der zuständigen kantonalen oder lokalen Zivilstandsbehörde des Kantons beantragt werden, in dem der Todesfall eingetreten ist.

Zur Ausstellung einer Sterbeurkunde muss zunächst ein Arzt eine ärztliche Todesbescheinigung ausstellen. Anschließend kann die offizielle Sterbeurkunde beim kantonalen Zivilstandsamt beantragt und bei Bedarf später gegen Gebühr erneut ausgestellt werden.

Es sollte geprüft werden, ob eine nationale oder eine internationale Sterbeurkunde erforderlich ist. Verfügte der Verstorbene über Vermögenswerte im Ausland, kann eine internationale Sterbeurkunde zweckmäßiger sein.

Die Sterbeurkunde ist unerlässlich für die Erledigung wichtiger Angelegenheiten nach einem Todesfall, insbesondere für die Beantragung eines Erbscheins.

Erforderliche Unterlagen

  • Vollständiger Name der verstorbenen Person
  • Datum und Ort des Todes
  • Verwandtschaftsverhältnis zur verstorbenen Person
  • Identitätsnachweis sowie Nachweis der Berechtigung zum Zugriff auf den Eintrag

Bildungsnachweise

Ausländische Bildungsnachweise haben nur dann die gleiche rechtliche Wirkung wie Schweizer Dokumente, wenn sie von der Legalisation befreit sind oder das erforderliche Legalisationsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Staaten, mit denen die Schweiz bilaterale Abkommen geschlossen hat, sind vollständig von der Legalisation befreit. Dokumente aus Staaten, die dem Haager Übereinkommen von 1961 angehören, unterliegen einem vereinfachten Verfahren, der sogenannten Apostille. Sind die betreffenden Staaten weder Vertragsparteien des Übereinkommens noch durch bilaterale Abkommen verbunden, ist eine konsularische Legalisation erforderlich.

Apostille von Duplikaten in der Schweiz

Die Schweiz trat am 11. März 1973 dem Haager Übereinkommen zur vereinfachten Legalisierung von Dokumenten bei.
Somit unterliegen in der Schweiz ausgestellte Dokumente einem vereinfachten Legalisationsverfahren – der Apostille. Nach einer notariell beglaubigten Übersetzung in jede gewünschte Sprache erhalten diese Dokumente volle Rechtsgültigkeit im Bestimmungsland.
Bei uns können Sie eine Apostille für Kopien und Duplikate von Dokumenten aus der Schweiz bestellen.

aktualisiert: 9. Februar 2026

Kosten der Apostille und der konsularischen Legalisation von Dokumenten im Ausland

Wir bieten eine Vielzahl von Dienstleistungen und Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Legalisierung von Dokumenten im Ausland an, die Ihren Bedürfnissen entsprechen. Wenn Sie ein knappes Budget haben oder Ihre Dokumente in Rekordzeit beglaubigen lassen müssen, können wir eine geeignete Lösung finden. Die Frist beginnt mit dem Eingang Ihrer Unterlagen.

Beschaffung eines Dokuments

Beschaffung eines Dokuments im Ausland

Dienstleistung umfasst:

  • Gebühren
Zeitrahmen: ab 14 Werktagen

ab 142,80€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 120€

Bestellen
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Apostille und konsularische Legalisation

Apostille oder konsularische Legalisation für ein Dokument im Ausland

Dienstleistung umfasst:

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Zeitrahmen: ab 7 Werktagen

ab 166,60€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 140€

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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung von Dokumenten in eine Fremdsprache

Zeitrahmen: ab 2 Werktagen

ab 71,40€

inkl. MwSt. 19%

Preis ohne MwSt. ab 60€

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Die Expresszustellung von Dokumenten mit Apostille aus dem Ausland wird gesondert nach den Tarifen der Zustelldienste berechnet.

Datensicherheit und Datenschutz auf Enterprise-Niveau

ISO 27001-Zertifikat für Informationssicherheit

Jeder Server befindet sich in einem nach ISO 27001 zertifizierten Rechenzentrum und ist durch eine eigene Firewall geschützt.

Sichere Verbindung mit SSL-Verschlüsselung

Wie beim Online-Banking erfolgt Ihr Zugriff ausschließlich über eine sichere, SSL-verschlüsselte Verbindung.

DSGVO-konformes Unternehmen

Unser Unternehmen erfüllt die Anforderungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – der strengsten Datenschutzverordnung weltweit.

Beschaffung von Urkunden beantragen

Kundenbewertungen

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Ann…

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05 Februar 2026

Outstanding firm. We needed to request several archival documents and certificates from the Republic of Azerbaijan. The same also had to be translated and apostilled in order to be accepted in a European country. Schmidt&Schmidt promptly answered and clarified all of our questions. They clearly communicated with us about requirements, process and timelines. Through them we were able to obtain everything we were looking for, and they were professional and attentive from start to finish! I would absolutely recommend this firm to anyone in need of international documentation and paperwork, and I wouldn’t hesitate to work with them again.

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04 Februar 2026

From India I contacted Schmidt & Schmidt OHG for crossborder advice and solution through a webform. Immediately I received a mail from Ms.Ekaterina Kravtcova who works as a consultant with the firm in the language i prefered. Ms. Ekaterina Kravtcova, Consultant with Schmidt & Schmidt OHG, provided exceptional legal services in a complex cross-border legal matter, navigating intricate jurisdictional nuances with unparalleled expertise, unwavering efficiency, and consummate professionalism from initial consultation to final resolution.Her strategic guidance was not only thorough but also proactive, anticipating potential challenges and delivering tailored solutions that far exceeded expectations. Though I initially harbored concerns about English-language communication as a non-native speaker, Ekaterina's responses were invariably prompt—often within hours—articulate, and impeccably precise, fostering seamless collaboration and complete confidence throughout the process. Her commitment to excellence sets a benchmark in the field.
Thank You Ms. Ekaterina.
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02 Februar 2026

Die Zusammenarbeit war trotz Feiertage sehr gut und sehr professionell. Es hat alles sehr schnell geklappt und ich bin sehr zufrieden.

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Was ist Beschaffung von Urkunden?

In unserem Video erklären wir Ihnen, was die Beschaffung von Urkunden ist, in welchen Fällen er erforderlich ist, welche Methoden des Beschaffung von Urkunden in verschiedenen Ländern der Welt existieren und welche Dokumente dafür benötigt werden.

Wenn Sie ein Duplikat eines im Ausland ausgestellten Dokuments anfordern müssen, wenden Sie sich bitte an Schmidt & Schmidt.

Wir bieten Dienstleistungen zur Wiederherstellung von Dokumenten in mehr als 100 Ländern auf der ganzen Welt an.

Häufig gestellte Fragen zur Beschaffung von Dokumenten

1. Was ist der Unterschied zwischen Beschaffung, Ersetzung und Wiederbeschaffung von Dokumenten?

  • Beschaffung bedeutet, ein Dokument von der zuständigen Behörde zu erhalten – sei es eine Erstausstellung oder eine beglaubigte Kopie.
  • Ersetzung bezieht sich auf die Neuerstellung eines verlorenen, beschädigten oder veralteten Dokuments.
  • Wiederbeschaffung bedeutet in der Regel, ein bereits existierendes Dokument, wie z. B. archivierte Unterlagen oder amtliche Auszüge, zu finden und zu erhalten.

Schmidt & Schmidt bietet alle drei Dienstleistungen an – je nach Ihrem Bedarf und der Verfügbarkeit des Dokuments im Ausstellungsland.

2. Wie kann ich eine Dienstleistung zur Dokumentenbeschaffung oder -ersetzung anfordern?

Um eine Dienstleistung zur Beschaffung oder Ersetzung von Dokumenten anzufordern, füllen Sie einfach das Webformular auf unserer Website aus oder senden Sie uns eine E-Mail mit folgenden Angaben:

  • Herkunftsland des Dokuments;
  • Dokumentenart;
  • ggf. vorhandene Kopien oder Fotos.

Nach Eingang Ihrer Anfrage setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung und informieren Sie über das weitere Vorgehen, die Bearbeitungszeit sowie die Kosten.

3. Wie wickelt Schmidt & Schmidt die Beschaffung, Ersetzung oder Wiederbeschaffung von Dokumenten ab?

Schmidt & Schmidt übernimmt die komplette Abwicklung der Beschaffung, Ersetzung oder Wiederbeschaffung von Dokumenten durch die Koordination mit lokalen Behörden in über 140 Ländern. Nach Eingang Ihrer Anfrage prüfen wir die Anforderungen, kümmern uns um die notwendigen Unterlagen (einschließlich Vollmachten) und treten direkt mit den zuständigen Stellen oder Archiven in Kontakt. Wir sorgen für eine fristgerechte Bearbeitung, ggf. Apostille oder Legalisierung und eine sichere Zustellung an Ihre Wunschadresse – für einen reibungslosen und effizienten Service.

Weitere Antworten finden Sie hier
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Ersetzung und Wiederbeschaffung von Dokumenten
Apostille und konsularische Legalisation

Legalisation und Apostille

Ausländische Urkunden werden in Deutschland nur anerkannt, wenn sie entsprechend "legalisiert" sind. Für Staaten, die sich dem Haager Übereinkommen von 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation angeschlossen haben, wird die Legalisation in Form einer „Haager Apostille" durchgeführt. Die Rechtskraft der Urkunden mit Apostille wird gegenseitig anerkannt.

Aktuell beträgt die Anzahl der Vertragsstaaten dieses Übereinkommens 113. Viele Länder der ehemaligen Sowjet Union haben die Haager Konvention ratifiziert. Schmidt & Schmidt bietet alle Formen der Legalisation von den offiziellen Urkunden, die Sie im Auslandsgeschäft brauchen werden, an: Apostille, konsularische Legalisation und notarielle Beglaubigung aus vielen Ländern.


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Beglaubigte Übersetzung

Beglaubigte Übersetzung

Wenn ausländische Dokumente vor Gerichten oder anderen Behörden vorzulegen sind, ist eine beglaubigte Übersetzung erforderlich. Dafür müssen diese Dokumente von einem vereidigten Übersetzer übersetzt, unterschrieben und anschließend mit einem Stempel besiegelt werden.

Wir arbeiten mit qualifizierten Übersetzern zusammen und bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen verschiedener Dokumente wie z.B. Verträge, Auszüge aus Handelsregistern, Gerichtsentscheidungen, Zertifikate in verschiedene Sprachen an.

Die von uns angebotene beglaubigte Übersetzungen werden in mehr als 100 Länder anerkannt.

Von den deutschen Behörden und Gerichten wird in der Regel eine Übersetzung fremdsprachiger Urkunden von einem in Deutschland öffentlich beeidigten oder anerkannten Übersetzer gefordert. Wir bieten Ihnen beglaubigte Übersetzungen an, die von einem in Deutschland anerkannten Übersetzer angefertigt werden.

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Bei der Bestellung von Dokumenten mit Apostille können Sie per Banküberweisung oder PayPal bezahlen.

Apostille für Dokumente

Sie können bei uns eine Apostille für Kopien oder Duplikate von Dokumenten bestellen.

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Wir bieten notarielle Übersetzungen von Dokumenten aus dem Englischen ins Russische oder in andere Sprachen an.

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Aktuelles

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Wir haben für Sie einen Überblick über die wichtigsten Trends in der EAC Zertifizierung in der Eurasischen Union vorbereitet.

Marina Weger
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Die medizinischen Produkte dürfen weiterhin nach nationalen Regeln zugelassen werden.

Marina Weger
3. Februar 2026
Preview Vietnam ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten
Vietnam ist dem Apostille-Übereinkommen beigetreten

Am 31. Dezember 2025 ist die Sozialistische Republik Vietnam dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 beigetreten, das die Pflicht zur Legalisation ausländischer öffentlicher Urkunden aufhebt. Dieses Übereinkommen ist auch als Apostille-Übereinkommen bekannt. Dies geht aus einer Mitteilung auf dem offiziellen Portal der Haager Konferenz für Internationales Privatrecht hervor.

Polina Kalacheva
19. Januar 2026
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Sehr wichtige Aktualisierungen der technischen Vorschrift für Kosmetika TR CU 009/2011> traten am 24. Dezember 2025 in Kraft. Diese Änderungen betreffen Produkte, Prüfanforderungen, Kennzeichnung, Verpackung und geltende Normen.

Marina Weger
12. Januar 2026

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