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Führungszeugnis in Belarus: Beschaffung, Apostille und Legalisation


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Führungszeugnis in Belarus: Beschaffung, Apostille und Legalisation

Ein polizeiliches Führungszeugnis gehört zu den am häufigsten angeforderten Dokumenten für die internationale Mobilität.

Ein polizeiliches Führungszeugnis ist ein amtliches Dokument, das von den Behörden des Innenministeriums ausgestellt wird und bestätigt, dass eine Person derzeit nicht vorbestraft ist und nicht im Zusammenhang mit einer Straftat gesucht wird oder dass frühere Verurteilungen getilgt wurden.

Ein polizeiliches Führungszeugnis kann häufig in den folgenden Situationen erforderlich sein:

  • Beantragung eines Visums;
  • Beantragung einer befristeten Aufenthaltserlaubnis;
  • Beantragung eines Aufenthaltstitels;
  • Einbürgerung;
  • Beschäftigung;
  • Aufnahme an einer Bildungseinrichtung;
  • Überprüfung der persönlichen Verhältnisse im Zusammenhang mit einer Adoption oder Vormundschaft;
  • Vorlage von Nachweisen vor Gericht;
  • Eheschließung.

Was ist ein polizeiliches Führungszeugnis in Belarus?

Polizeiliches Führungszeugnis in Belarus

Die offizielle Bezeichnung des polizeilichen Führungszeugnisses in Belarus lautet derzeit Auszug aus der Einheitlichen Staatlichen Datenbank über Straftaten.

Die Ausstellung polizeilicher Führungszeugnisse in Belarus wird durch das Gesetz Nr. 94-Z der Republik Belarus vom 9. Januar 2006 „Über das Einheitliche Staatliche System zur Erfassung und Registrierung von Straftaten“ sowie durch den Beschluss Nr. 909 des Ministerrats der Republik Belarus vom 20. Juli 2006 „Über die Funktionsweise des Einheitlichen Staatlichen Systems zur Erfassung und Registrierung von Straftaten“ geregelt.

Der Auszug ist ein Dokument in Papierform oder elektronischer Form, das die Identifikationsdaten der betreffenden Person sowie folgende Informationen über sie enthält:

  • ob die betreffende Person eine noch nicht getilgte Vorstrafe hat;
  • ob gegen die betreffende Person ein Strafverfahren geführt wird;
  • ob die betreffende Person verwaltungsrechtlich zur Verantwortung gezogen wurde, sofern sie gemäß den Artikeln 4.9 und 9.6 des Gesetzbuches der Republik Belarus über Ordnungswidrigkeiten als einer Verwaltungssanktion unterworfen gilt;
  • dass die vom Antragsteller angeforderten Informationen nicht vorliegen.

Die Bescheinigung wird sowohl in russischer als auch in belarussischer Sprache ausgestellt.

Auf Antrag des Antragstellers können zwei Arten von Auszügen mit den entsprechenden Informationen ausgestellt werden:

  • ein Dokument in Papierform;
  • ein elektronisches Dokument.

Das Dokument kann in verkürzter Form ausgestellt werden (mit Angabe, ob die betreffende Person vorbestraft ist oder nicht) oder in erweiterter Form (mit Angaben zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unabhängig davon, ob die Verurteilung getilgt wurde).

Darüber hinaus gibt es eine vereinfachte Form der Bescheinigung, die von belarussischen Konsularstellen im Ausland ausgestellt wird.

Unter außergewöhnlichen Umständen können Informationen über das Vorliegen oder Nichtvorliegen einer Vorstrafe in Form einer Antwort auf eine ordnungsgemäß begründete Anfrage erteilt werden.

Wie kann man ein polizeiliches Führungszeugnis in Belarus beschaffen?

Polizeiliche Führungszeugnisse können in Belarus auf folgende Weise beschafft werden:

  • über das Einheitliche Portal für elektronische Dienstleistungen des Nationalen Automatisierten Informationssystems (im Folgenden „UPES NAIS“);
  • direkt bei den zuständigen Behörden des Innenministeriums (Hauptverwaltung für innere Angelegenheiten der Stadt Minsk oder regionale Verwaltungen für innere Angelegenheiten).

Hierbei ist eine wichtige Besonderheit zu beachten. Seit 2023 können belarussische Staatsangehörige ein polizeiliches Führungszeugnis nur während ihres persönlichen Aufenthalts in Belarus beschaffen, entweder persönlich oder durch einen Vertreter, der auf Grundlage einer in Belarus ausgestellten Vollmacht handelt. Ausländische Staatsangehörige oder Personen mit Wohnsitz im Ausland können hingegen eine andere Person bevollmächtigen, das Führungszeugnis in ihrem Namen auf Grundlage einer im Ausland ausgestellten Vollmacht zu beschaffen.

Beschaffung einer elektronischen Bescheinigung

Eine Bescheinigung kann über das UPES NAIS nur elektronisch beschafft werden, wenn die betreffende Person eine strenge Authentifizierung mithilfe einer elektronischen digitalen Signatur durchgeführt hat.

Beschaffung einer Bescheinigung in Papierform

Ein Auszug in Papierform kann über das UPES NAIS nach einer strengen oder nicht-strengen Authentifizierung sowie direkt bei den zuständigen Behörden für innere Angelegenheiten beschafft werden.

Beschaffung einer Bescheinigung aufgrund einer Vollmacht

Ein polizeiliches Führungszeugnis kann auch aufgrund einer Vollmacht beschafft werden. Bei der Antragstellung muss der Vertreter des Antragstellers ein Identitätsdokument sowie ein Dokument vorlegen, das ihn zur Vertretung der Interessen des Antragstellers berechtigt (Vollmacht).

Um ein polizeiliches Führungszeugnis über das UPES NAIS zu beschaffen, müssen Sie:

  1. eine strenge oder nicht-strenge Authentifizierung durchführen;
  2. die Registerkarten „Verfügbare Dienste“ und „Alle Dienste“ aufrufen;
  3. den Filter aufrufen, den Dienstcode 3.19.02 eingeben und eine Suche durchführen;
  4. die Registerkarte „Bereitstellung von Informationen über Straftaten aus der Einheitlichen Staatlichen Datenbank über Straftaten für natürliche Personen“ aufrufen;
  5. die Registerkarten „Beschreibung“, „Beschaffungsmethode“, „Bearbeitungszeit“, „Kosten“, „Empfängerkategorie“ und „Ergebnis“ prüfen und auf die Schaltfläche „Bestellen“ klicken;
  6. die Rechtsvorschriften über das Einheitliche Staatliche System zur Erfassung und Registrierung von Straftaten hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen über Straftaten für natürliche Personen sorgfältig prüfen. Bestätigen Sie, dass Sie die entsprechenden Informationen gelesen haben, und klicken Sie auf „Weiter“;
  7. die Behörde für innere Angelegenheiten auswählen, bei der der Antragsteller den Auszug erhalten möchte, und auf „Weiter“ klicken;
  8. die Form des Auszugs auswählen (Papierform oder elektronisches Dokument). Wenn der Antragsteller eine strenge Authentifizierung auf dem Portal (mithilfe einer elektronischen digitalen Signatur) durchgeführt hat, kann er den Auszug entweder in Papierform oder als elektronisches Dokument beschaffen. Bei einer nicht-strengen Authentifizierung kann der Auszug nur in Papierform beschafft werden;
  9. angeben, wessen Informationen angefordert werden (die eigenen Informationen des Antragstellers oder Informationen über eine andere Person, beispielsweise aufgrund einer Vollmacht, über einen Minderjährigen oder über eine verstorbene Person);
  10. die persönlichen Daten anhand des Identitätsdokuments der Person, deren Informationen angefordert werden, in das entsprechende Formular eingeben. Wenn der Antragsteller eine strenge Authentifizierung auf dem Portal durchgeführt hat, werden die Daten durch Anklicken der Schaltfläche „Daten anfordern“ automatisch eingetragen; bei einer nicht-strengen Authentifizierung müssen die Daten manuell eingegeben werden. Wenn Informationen über eine andere Person angefordert werden, der Antragsteller eine strenge Authentifizierung durchgeführt hat und ein elektronischer Auszug beantragt wurde, muss ein notariell beglaubigtes elektronisches Dokument mit der Vollmacht oder eine notariell beglaubigte elektronische Kopie einer Vollmacht in Papierform beigefügt werden;
  11. angeben, ob die persönlichen Daten der Person, deren Informationen angefordert werden, nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren geändert wurden;
  12. die nach dem gesetzlich vorgeschriebenen Verfahren geänderten persönlichen Daten eingeben und angeben, ob diese Daten in den Auszug aufgenommen werden sollen;
  13. den Umfang der angeforderten Informationen angeben (Informationen über strafrechtliche Verurteilungen und verwaltungsrechtliche Haftung oder Informationen über Straftaten und Ordnungswidrigkeiten unabhängig davon, ob die Verurteilung getilgt wurde);
  14. die persönlichen Daten überprüfen. Falls ein Fehler festgestellt wurde, können die Angaben in den vorherigen Formularen durch Anklicken der Schaltfläche „Zurück“ korrigiert werden. Die Überprüfung bestätigen;
  15. die anfallende Gebühr entrichten;
  16. auf die Schaltfläche „Weiter“ klicken;
  17. den Antrag prüfen und einreichen.

Beschaffung eines polizeilichen Führungszeugnisses bei den regionalen Behörden für innere Angelegenheiten

Um ein polizeiliches Führungszeugnis bei den regionalen Behörden für innere Angelegenheiten zu beschaffen, müssen Sie:

  • die zuständige Behörde für innere Angelegenheiten persönlich aufsuchen;
  • ein Identitätsdokument vorlegen und einen Antrag in der vorgeschriebenen Form einreichen.

Beschaffung eines polizeilichen Führungszeugnisses über ein Konsulat

Um ein polizeiliches Führungszeugnis über ein Konsulat oder die Konsularabteilung einer belarussischen Botschaft im Ausland zu beschaffen, müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • ein Antrag;
  • eine Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten;
  • ein Reisepass (bei einem biometrischen Reisepass zusammen mit einem Identitätsausweis);
  • eine Aufenthaltserlaubnis (falls vorhanden);
  • eine Geburtsurkunde für Minderjährige.

Offiziell stellen Konsulate polizeiliche Führungszeugnisse nur auf persönlichen Antrag aus. Nach Berichten belarussischer Staatsangehöriger können sie jedoch ausnahmsweise nach Kontaktaufnahme über die offizielle E-Mail-Adresse des Konsulats per Post versandt werden.

Derzeit stellen Konsulate offiziell polizeiliche Führungszeugnisse aus. Nach Berichten von Bürgern im Internet sollen jedoch einige Konsulate diese Dienstleistung eingestellt haben.

Bei der Beschaffung von Auszügen und polizeilichen Führungszeugnissen ist es wichtig, alle persönlichen Daten sorgfältig zu überprüfen. Jeder Fehler oder Tippfehler kann dazu führen, dass das Dokument ungültig wird.

WICHTIG: Von belarussischen Konsulaten ausgestellte polizeiliche Führungszeugnisse unterliegen weder der Legalisation noch dem Apostilleverfahren. Für die Verwendung im Ausland ist häufig ein polizeiliches Führungszeugnis in Papierform erforderlich, das beim Innenministerium beschafft, mit einer Apostille versehen und anschließend in die Sprache des Landes übersetzt wird, in dem das Dokument verwendet werden soll.

Bearbeitungszeit für ein polizeiliches Führungszeugnis in Belarus

Die gesamte Bearbeitungszeit beträgt ein bis zwei Monate und hängt von der Stadt, den Besonderheiten des Antrags, der Notwendigkeit einer Legalisation sowie der Zustelladresse ab.

Apostille für ein belarussisches polizeiliches Führungszeugnis

Apostille in Belarus

Belarus ist seit 1992 Vertragsstaat des Haager Übereinkommens vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation („Haager Apostille-Übereinkommen“).

Eine Apostille ist eine international standardisierte Form zur Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde zur Vorlage in Ländern, die diese Form der Legalisation anerkennen. Sie wird in der Regel als besonderer Stempel oder als Bescheinigung angebracht. In den letzten Jahren haben auch elektronische Apostillen (E-Apostillen) zunehmend an Bedeutung gewonnen – eine spezielle digitale Bescheinigung, mit der die Echtheit elektronisch ausgestellter Dokumente bestätigt wird.

In Belarus werden Apostillen ausschließlich auf Dokumenten in Papierform angebracht. Für die Anbringung von Apostillen auf polizeilichen Führungszeugnissen ist das Außenministerium zuständig.

Zu beachten ist, dass Dokumente in Belarus nur auf dem Hoheitsgebiet von Belarus mit einer Apostille versehen werden können, entweder persönlich oder durch einen Vertreter, der auf Grundlage einer von einem belarussischen Notar beglaubigten Vollmacht handelt.

Auf einem von belarussischen Konsularstellen ausgestellten polizeilichen Führungszeugnis kann keine Apostille angebracht werden, da das Apostilleverfahren nicht auf die Legalisation konsularischer Dokumente Anwendung findet. Daher verweigern die zuständigen Behörden vieler Länder die Anerkennung solcher Bescheinigungen. Vor der Beschaffung eines solchen Dokuments sollte bei der zuständigen Stelle geprüft werden, ob dieses akzeptiert wird.

Was ist eine Apostille?

Was ist eine Apostille? Warum brauche ich eine Apostille? Wie bekomme ich eine Apostille? - Unser Video erklärt Ihnen alles, was Sie über die Apostille wissen wollen. Wenn Sie eine ausländische Urkunde durch eine Apostille legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei! Wir bieten Apostille-Service in mehr als 100 Ländern weltweit an.

Konsularische Legalisation eines belarussischen Auszugs aus dem Strafregister

Wenn das Land, in dem der belarussische Auszug aus dem Strafregister verwendet werden soll, kein Vertragsstaat des Haager Übereinkommens von 1961 ist, wie beispielsweise die Vereinigten Arabischen Emirate, muss das Dokument das aufwendigere und kostenintensivere Verfahren der konsularischen Legalisation durchlaufen (in offiziellen Dokumenten als „Legalisation“ bezeichnet).

Die konsularische Legalisation ist ein mehrstufiges Verfahren zur Bestätigung der Echtheit eines Dokuments, das für Länder angewendet wird, die keine Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 sind.

Für die konsularische Legalisation eines belarussischen Auszugs aus dem Strafregister sind folgende Schritte erforderlich:

  1. den Auszug beschaffen;
  2. das Dokument beim Außenministerium von Belarus legalisieren lassen;
  3. das Dokument notariell übersetzen lassen;
  4. das Dokument beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft des Ziellandes legalisieren lassen.

Aufgrund der Anzahl der erforderlichen Schritte kann das Verfahren zeitaufwendig und mit relativ hohen Kosten verbunden sein. Einige Länder verfügen über keine Konsulate in Belarus. In diesem Fall muss die abschließende Legalisation gegebenenfalls in einem anderen Land durchgeführt werden, in dem sich das zuständige Konsulat befindet.

Was ist konsularische Legalisation?

In unserem Video erzählen wir, was konsularische Legalisation ist, und wo man sie beantragen kann. Außerdem berichten wir von den geschichtlichen Hintergründen, und wodurch sich die konsularische Legalisation von der Apostille unterscheidet.

Wenn Sie eine ausländische Urkunde legalisieren möchten, steht Ihnen Schmidt & Schmidt immer bei. Wir bieten Ihnen konsularische Legalisation aus mehr als 80 Staaten an.

Offizielle Übersetzung eines belarussischen polizeilichen Führungszeugnisses

Ein belarussischer Auszug aus dem Strafregister wird in russischer und belarussischer Sprache ausgestellt. Für die Verwendung im Ausland muss er entsprechend den Anforderungen des Landes, in dem das Dokument vorgelegt werden soll, offiziell übersetzt werden. Je nach den Anforderungen des Ziellandes muss die Übersetzung möglicherweise von einem vereidigten, zertifizierten, notariell anerkannten oder gerichtlich bestellten Übersetzer angefertigt werden.

Eine in Belarus angefertigte Übersetzung des Auszugs wird im Ausland höchstwahrscheinlich nicht akzeptiert, außer wenn das Dokument im Rahmen des Verfahrens der konsularischen Legalisation verwendet wird.

Dokumentenzustellung

Nach der Beschaffung und Anbringung einer Apostille oder Durchführung der Legalisation eines polizeilichen Führungszeugnisses ist es häufig erforderlich, das Dokument in ein anderes Land zu versenden. In solchen Fällen sind nicht nur Schnelligkeit, sondern auch die Sicherheit der Zustellung von Bedeutung, insbesondere wenn Originaldokumente betroffen sind.

Schmidt & Schmidt organisiert die internationale Dokumentenzustellung weltweit. Wir nutzen zuverlässige Logistiklösungen und moderne Sendungsverfolgungssysteme, sodass Sendungen während des gesamten Transports verfolgt werden können und eine fristgerechte Zustellung an den Empfänger gewährleistet wird.

Unsere Spezialisten sorgen für eine sorgfältige und vertrauliche Bearbeitung der Dokumente und unterstützen bei der Lösung von Problemen, die während des internationalen Versands auftreten können, einschließlich der Anforderungen des Versanddienstleisters und der Zollabfertigung.

Wir können die Zustellung fertig bearbeiteter polizeilicher Führungszeugnisse, apostillierter Dokumente, Übersetzungen und anderer amtlicher Unterlagen in die meisten Länder weltweit organisieren – sowohl für Privatkunden als auch für Anwaltskanzleien und Organisationen.

Wie können wir Ihnen helfen?

Wir unterstützen Sie gerne bei der Beschaffung eines belarussischen polizeilichen Führungszeugnisses, einschließlich der Beschaffung des Dokuments, der Anbringung einer Apostille und der Legalisation zur Verwendung im Ausland sowie der Organisation seiner Übersetzung und Zustellung in jedes Land weltweit.

Sie können sich jederzeit an Schmidt & Schmidt wenden. Wir verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Beschaffung und Legalisation verschiedenster Dokumente und bieten alle erforderlichen Dienstleistungen in diesem Bereich an, einschließlich der Beschaffung notariell beglaubigter Kopien, Übersetzungen, der Erstellung der erforderlichen Vollmachten, der Legalisation von Dokumenten bei staatlichen Behörden und Konsulaten ausländischer Staaten sowie der Zustellung fertig bearbeiteter Dokumente in die meisten Länder weltweit.

Weitere Informationen zu den Verfahren der Legalisation und Apostille finden Sie auf unserer Website.


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Über diesen Artikel

Polina Kalacheva
Polina Kalacheva
Intern
BelarusBeschaffung von UrkundenApostilleKonsularische Legalisation ausländischer Urkunden
11. August 2026

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