Am 2. März 2020 traten zwei Verordnungen (Nr. 29 und Nr. 30) des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission (EWK) in Kraft. Es handelt sich um die Änderungen im Plan über Ausarbeitung und Aktualisierung der technischen Regelwerke von der EAWU und der Zollunion.
Die zwei oben genannten Dokumente wurden am 26. Februar 2020 verabschiedet.
Die Mitglieder des Kollegiums der EWK billigten die folgenden Positionen zum Abschnitt Nr. 2:
- TR ZU 025/2012 „Über die Sicherheit der Möbel“– die Position 46
- TR EAWU 037/2016 „Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten“ – die Position 45
Für Möbel sind die Änderungen geplant, die die bestimmten Anforderungen zur Sicherheit und Klarstellung des Anwendungsgebietes betreffen. Verantwortlich für deren Entwicklung ist die Russische Föderation. Das genannte Land muss bis zum zweiten Vierteljahr 2022 den Entwurf von Änderungen für die EWK vorbereiten.
In Bezug auf das zweite betrachtete Regelwerk braucht man Änderungen bezüglich des Anwendungsgebiets. Die Anforderungen zu einer kontrollierten Nomenklatur gefährlicher Stoffe und Beschränkung ihres Inhalts sind in geregelten Produkten vorgesehen. Es handelt sich auch um die Einführung von Anforderungen für die Entsorgung von Produkten, die ihre Verbrauchereigenschaften verloren haben.
Die Ausarbeitung des Entwurfs für die EWK liegt in der Hand der Republik Belarus und muss im vierten Quartal 2022 beendet werden.