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EAC-Zertifizierung inmitten von EU- und US-Sanktionen gegen Russland und Belarus: Navigation in der komplexen Landschaft


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EAC-Zertifizierung inmitten von EU- und US-Sanktionen gegen Russland und Belarus: Navigation in der komplexen Landschaft

Eurasische Konformitätsbewertung

EAC-Zertifizierung und EAC-Deklarierung ist eine entscheidende Voraussetzung für Produkte, die in die Eurasische Wirtschaftsunion (EAWU) eingeführt werden, zu der Russland, Belarus, Kasachstan, Armenien und Kirgisistan gehören. Dieser Konformitätsbewertung stellt sicher, dass Produkte bestimmte Qualitäts- und Sicherheitsstandards erfüllen, bevor sie auf den Markt kommen. Während Zeiten internationaler Sanktionen kann die Erlangung der EAC-Zertifizierung jedoch für Unternehmen schwieriger werden. Dieser Artikel untersucht die Komplexität der EAC-Zertifizierung während Sanktionen und bietet Anleitung, wie man sich in dieser komplexen Landschaft zurechtfindet.

Aktuelle EU- und US-Sanktionen gegen Russland

Die EU hat seit 2014 mehrere Sanktionsrunden gegen Russland verhängt, als Reaktion auf die Annexion der Krim und den anhaltenden Konflikt in der Ostukraine, Menschenrechtsverletzungen und andere Bedenken. Diese Sanktionen richten sich in erster Linie gegen Einzelpersonen, Organisationen und Branchen, mit dem Ziel, eine Änderung der Politik und Handlungen der betroffenen Länder zu fördern.

Die Hauptbestandteile dieser Sanktionen sind:

a. Restriktive Maßnahmen gegen Einzelpersonen und Organisationen: Die EU hat Vermögenssperren und Reiseverbote gegen Einzelpersonen und Organisationen verhängt, die an Handlungen beteiligt sind, die die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder gefährden. Dazu gehören Regierungsbeamte, Militärpersonal und Separatistenführer.

b. Wirtschaftssanktionen: Die EU hat bestimmte Sektoren der russischen Wirtschaft ins Visier genommen, darunter Finanzen, Energie und Verteidigung. Diese Sanktionen schränken den Zugang zu EU-Kapitalmärkten für bestimmte russische Banken und Unternehmen ein, begrenzen den Export bestimmter Güter und Technologien im Zusammenhang mit dem Energiesektor und verhängen ein Embargo auf Waffen und militärische Ausrüstung.

c. Finanzsektor:

  • Ausschluss bestimmter russischer und belarussischer Banken vom SWIFT‑System
  • Einschränkung des Zugangs zu den Primär- und Sekundärkapitalmärkten der EU für bestimmte russische Banken und Unternehmen
  • Verbot:
    • von Transaktionen mit der russischen Zentralbank, der Zentralbank von Belarus und der Russian Regional Development Bank
    • der Bereitstellung von auf Euro lautenden Banknoten an Russland und Belarus
    • der Bereitstellung öffentlicher Finanzmittel oder Investitionen in Russland
    • von Investitionen in Projekte, die aus dem staatlichen russischen Direktinvestitionsfonds (RDIF) kofinanziert werden, sowie der Beteiligung an solchen Projekten

d. Energie: Preisobergrenze für die Beförderung von russischem Rohöl und Erdölerzeugnissen auf dem Seeweg und Verbot:

  • der Einfuhr von Kohle aus Russland
  • der Einfuhr von Öl aus Russland, mit begrenzten Ausnahmen
  • der Ausfuhr nach Russland von Gütern und Technologien für die Erdölraffination
  • neuer Investitionen in den russischen Energiesektor und den russischen Bergbau
  • der Bereitstellung von Gasspeicherkapazitäten (mit Ausnahme der für die Speicherung genutzten Teile von LNG-Anlagen) für russische Staatsangehörige

e. Verkehr: Schließung des EU-Luftraums für alle in russischem Besitz befindlichen und in Russland registrierten Luftfahrzeuge und Schließung der EU-Häfen für russische Schiffe.
Verbot:

  • des Seetransports von russischem Öl in Drittländer (wenn der Kauf oberhalb der Preisobergrenze erfolgt)
  • der Einreise für russische und belarussische Kraftverkehrsunternehmen in die EU
  • der Ausfuhr nach Russland von Gütern und Technologien für die Luft-, See- und Raumfahrtindustrien

f. Verteidigung
Verbot der Ausfuhr nach Russland von:

  • Gütern und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck
  • Motoren für Drohnen
  • Waffen und zivilen Feuerwaffen
  • Munition, Militärfahrzeugen und paramilitärischer Ausrüstung

g. Rohstoffe und andere Güter:
Verbot der Ausfuhr von Luxusgütern nach Russland
Verbot der Einfuhr aus Russland von:

  • Eisen, Stahl, Holz, Zement und Asphalt
  • Papier, synthetischer Kautschuk und Kunststoffe
  • Gold und Schmuck
  • Meeresfrüchten, alkoholischen Getränken, Zigaretten und Kosmetika

h. Dienstleistungen für Russland oder russische Staatsangehörige:
Verbot der Bereitstellung von:

  • Dienstleistungen im Zusammenhang mit Krypto-Wallets, Krypto-Konten oder der Krypto-Verwahrung
  • Dienstleistungen in den Bereichen Architektur und Ingenieurwesen
  • Dienstleistungen im Rahmen der IT-Beratung und Rechtsberatung
  • Dienstleistungen für Werbung, Markt- und Meinungsforschung
  • technischer Hilfe, Vermittlungsdiensten, Finanzmitteln oder Finanzhilfe (im Zusammenhang mit der Beförderung von russischem Öl auf dem Seeweg)

i. Ein Bereitstellungsverbot für technische Hilfe oder Vermittlungsdienste, Bau- oder Ingenieurleistungen für die Infrastruktur: Es ist verboten, technische Hilfe oder Vermittlungsdienste, Bau- oder Ingenieurleistungen in direktem Zusammenhang mit Infrastrukturen: Verkehr, Telekommunikation, Energie, Prospektion, Exploration und Förderung von Öl-, Gas- und Mineralressourcen in den genannten Gebieten zu erbringen unabhängig vom Ursprungsort der Waren oder Technologien.

j. Sanktionen im Zusammenhang mit der Krim und Sewastopol: Die EU hat eine Reihe von Sanktionen als Reaktion auf die illegale Annexion der Krim und Sewastopol verhängt. Diese Maßnahmen umfassen ein Einfuhrverbot für Waren aus der Krim und Sewastopol, Beschränkungen für Investitionen und Tourismus sowie ein Verbot des Exports bestimmter Güter und Dienstleistungen in die Region.

Aktuelle EU- und US-Sanktionen gegen Belarus

Die EU und die USA haben auch Sanktionen gegen Belarus wegen seiner Beteiligung an der russischen Invasion in die Ukraine verhängt, sowie gegen den Iran wegen der Lieferung von Drohnen an Russland und aufgrund von Bedenken hinsichtlich Menschenrechtsverletzungen, Unterdrückung der politischen Opposition und der betrügerischen Präsidentschaftswahl 2020. Die Hauptbestandteile dieser Sanktionen sind:

  • Restriktive Maßnahmen gegen Einzelpersonen und Organisationen: Die EU hat Vermögenssperren und Reiseverbote gegen Regierungsbeamte, Strafverfolgungsbeamte und andere Personen verhängt, die an Menschenrechtsverletzungen, Unterdrückung der Zivilgesellschaft und Wahlbetrug in Belarus beteiligt sind. Diese Maßnahmen richten sich auch gegen Organisationen, die finanzielle Unterstützung für das belarussische Regime bereitstellen oder an Menschenrechtsverletzungen beteiligt sind.
  • Sektorsanktionen: Die EU hat Sanktionen gegen bestimmte Sektoren der belarussischen Wirtschaft verhängt, die sich gegen staatliche Unternehmen und Branchen richten, die als finanzielle Unterstützung für das Regime angesehen werden. Diese Maßnahmen umfassen Handelsbeschränkungen für Erdölprodukte, Kali- und Tabakerzeugnisse sowie Verbote, Versicherungs- und Rückversicherungsdienstleistungen für die belarussische Regierung und staatliche Unternehmen anzubieten.
  • Waffenembargo: Die EU hat ein Embargo für den Export von Waffen und militärischer Ausrüstung nach Belarus verhängt sowie ein Verbot des Exports von Ausrüstung, die für die interne Unterdrückung verwendet werden kann.
  • Beschränkungen für Dual-Use-Güter und Technologie: Die EU hat Beschränkungen für den Export von Dual-Use-Gütern und Technologie verhängt, die für militärische Zwecke oder zur Unterdrückung der Zivilgesellschaft in Belarus verwendet werden könnten.

Sanktionen und ihre Auswirkungen auf die EAC-Zertifizierung

Die von der EU und den USA gegen Russland und Belarus verhängten Sanktionen, einschließlich Handelsembargos, Vermögenssperren und Beschränkungen bei Finanztransaktionen, können sich direkt auf den EAC-Zertifizierungsprozess auswirken. Dies liegt daran, dass sie Hindernisse sowohl für Antragsteller als auch für Zertifizierungsstellen schaffen, einschließlich:

  • Finanzielle Einschränkungen: Sanktionen können Beschränkungen bei Finanztransaktionen auferlegen, was es für Unternehmen schwierig macht, Gebühren im Zusammenhang mit der EAC-Zertifizierung zu zahlen.
  • Verzögerungen im Zertifizierungsprozess: Der Zertifizierungsprozess kann aufgrund zusätzlicher Prüfungen und Verwaltungsverfahren im Zusammenhang mit den Sanktionen verzögert werden.
  • Eingeschränkter Zugang zu Zertifizierungsstellen: Viele Zertifizierungsstellen und Prüflabore, die im Bereich der EAC-Zertifizierung akkreditiert sind, befinden sich auf dem Gebiet von Russland und Belarus. Dies erschwert die Produktprüfung und führt zu eingeschränkten Möglichkeiten für Unternehmen, die eine EAC-Zertifizierung anstreben
  • Störungen in der Lieferkette: Sanktionen stören Lieferketten, wodurch es für Unternehmen schwierig wird, die Lieferung von Proben für Testzwecke im Prüflabor bereitzustellen, was die Kosten und Zeit für das Bestehen der erforderlichen Tests erhöht.
  • Aufgrund von Visabeschränkungen ist es schwierig für Experten von Zertifizierungsstellen, außerhalb der Eurasischen Union zu reisen, um Produktionstests durchzuführen oder Inspektionskontrollen durchzuführen.

Achtung! Die Verletzung des Sanktionsregimes gegen Russland und Belarus hat schwerwiegende Folgen für europäische Unternehmen, die von finanziellen Strafen und Reputationsverlusten bis hin zu rechtlichen Konsequenzen reichen. Um diese Risiken zu vermeiden, ist es entscheidend, dass Unternehmen über die neuesten Entwicklungen in der Sanktionslandschaft informiert bleiben und die Einhaltung aller relevanten Vorschriften sicherstellen.

Wie helfen wir Unternehmen, verschiedene Strategien zur Bewältigung der EAC-Zertifizierung zu übernehmen?

Unternehmen dabei zu helfen, verschiedene Strategien zur Bewältigung des EAC-Zertifizierungsprozesses zu übernehmen, ist entscheidend für ihren Erfolg im EAWU-Markt. In Zeiten von Sanktionen helfen wir Unternehmen, die Herausforderungen im Zusammenhang mit der EAC-Zertifizierung und Sanktionen zu meistern und so ihr kontinuierliches Wachstum und ihren Erfolg in der Region sicherzustellen.

  • Alternative Märkte evaluieren: Erwägen Sie den Markteintritt in Länder, die nicht direkt von Sanktionen betroffen sind und in denen die Erlangung der EAC-Zertifizierung möglicherweise weniger kompliziert ist. Wir schlagen vor, die Konformitätsbewertung in Kasachstan durchzuführen. Unsere Firma hat bereits ein Büro in Kasachstan, das in der Lage ist, Produktproben zu testen und die EAC-Zertifizierung durchzuführen sowie die Pflichten eines bevollmächtigten Vertreters zu übernehmen.
  • Informiert bleiben: Verfolgen Sie regelmäßig Updates zu Sanktionen und deren möglichen Auswirkungen auf EAC-Zertifizierungsprozesse. Dies ermöglicht es Unternehmen, auf Veränderungen zu reagieren, die ihre Zertifizierungsbemühungen beeinflussen könnten. Wir helfen unseren Kunden, über die neuesten gesetzlichen Entwicklungen durch individuelle Beratungen, Workshops, Seminare oder unseren Newsletter auf dem Laufenden zu bleiben.
  • Expertenrat einholen: Arbeiten Sie mit unseren erfahrenen Beratern zusammen, die auf EAC-Zertifizierung und Sanktionskonformität spezialisiert sind. Sie können wertvolle Ratschläge zur Bewältigung der komplexen Landschaft und zur Einhaltung der einschlägigen Vorschriften geben, um die EAC-Zertifizierung auf rechtskonforme und risikofreie Weise durchführen zu können.
  • Lieferketten diversifizieren: Reduzieren Sie die Abhängigkeit von Anbietern aus sanktionierten Ländern. Beispielsweise kann die Verantwortung für die Durchführung von Inspektionskontrollen auf Zertifizierungsstellen außerhalb von Russland oder Belarus übertragen werden, um die bestehenden EAC-Konformitätszertifikate zu erhalten.
  • Zertifizierungsprozess optimieren: Unternehmen bei der Optimierung des EAC-Zertifizierungsprozesses zu unterstützen, kann Zeit und Ressourcen sparen. Indem potenzielle Engpässe identifiziert, Dokumentationen vereinfacht und sicher gestellt wird, dass alle notwendigen Anforderungen erfüllt sind, können Unternehmen Verzögerungen und Komplikationen bei der Erlangung der Zertifizierung vermeiden. Wir bieten Unternehmen Zugang zu Tools, Vorlagen und Checklisten, die den EAC-Zertifizierungsprozess vereinfachen und sicherstellen, dass alle Anforderungen erfüllt sind.

Fazit

Die EU- und US-Sanktionen gegen Russland und Belarus dienen als wichtiges Instrument zur Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in diesen Ländern. Obwohl die Sanktionen unterschiedliche Auswirkungen auf die betroffenen Länder hatten, bleiben sie ein wesentliches Instrument für die EU, um Druck auszuüben und positive Veränderungen zu fördern. Unternehmen und Einzelpersonen, die in oder mit Russland und Belarus arbeiten oder Geschäfte machen, müssen über die neuesten Entwicklungen im Bereich der Sanktionen informiert bleiben und die Einhaltung aller relevanten Vorschriften sicherstellen.

Die Erlangung der EAC-Zertifizierung in Zeiten internationaler Sanktionen kann ein komplexer und herausfordernder Prozess sein. Durch informiertes Handeln, die Inanspruchnahme von Expertenrat und die Anwendung strategischer Ansätze können Unternehmen jedoch erfolgreich diese Landschaft navigieren und Zugang zum wertvollen Markt erhalten.

Wir helfen Unternehmen weltweit dabei, robuste Compliance-Programme zu implementieren und erhalten Expertenberatung, um das komplexe Sanktionsregime zu navigieren und ihre Geschäftstätigkeit ohne Verstoß gegen das Gesetz aufrechtzuerhalten.


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Über diesen Artikel

Alexej Schmidt
Alexej Schmidt
Geschäftsführender Partner
EAC ZertifizierungRussisches RechtTechnische RegulierungTR EAWUHighlightedEurasische Wirtschaftsunion
08 Mai 2023

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