Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR EAWU 037/2016 Über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten wird überarbeitet. Zu diesem Thema finden vom 29. Mai bis 26. Juni 2023 öffentliche Diskussionen statt.
Das Technische Regelwerk enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an bestimmte gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten zum Schutz von Leben, Gesundheit und Umwelt.
Anwendungsbereichs des Regelwerks
Die ersten Änderungen betreffen den Anwendungsbereich der TR EAWU 037/2016. Es ist geplant, klarzustellen, dass das Regerwerk nicht für Photovoltaik-Paneele gilt, die dazu bestimmt sind, die Energie des Sonnenlichts in elektrische Energie umzuwandeln. In der aktuellen Fassung wird dieser Punkt als Photovoltaikpaneele (Solarpaneele) bezeichnet, die der Teil von elektrischen und elektronischen Produkten sind.
Die Liste der Geräte, die nicht unter das Regelwerk fallen, wird ebenfalls um neue Positionen erweitert:
- Großgeräte;
- Große Anlagen;
- Verteidigungsgüter für Verteidigungs- und Sicherheitszwecke, einschließlich solcher, die im Rahmen des staatlichen Auftrags geliefert werden.
Konformitätsbewertungsverfahren
Bauteile von Elektro- und Elektronikgeräten (Baugruppen, Komponenten und Bauteile), die vom Hersteller solcher Elektro- und Elektronikgeräte auf vertraglicher Grundlage geliefert werden, sofern diese Bauteile dem Verbraucher nur eingebaut in das Elektro- und Elektronikgerät, für das sie bestimmt sind, zur Verfügung stehen können, fallen nicht unter das Regelwerk.
Außerdem ist vorgesehen, dass die technischen Unterlagen und Zertifikate vom Antragsteller mindestens 10 Jahre lang nach dem Datum des Ausscheidens aus der Produktion (Einstellung der Produktion) aufbewahrt werden müssen. Die derzeitige Fassung des Regelwerks sieht die gleiche Frist vor, allerdings ab dem Datum der Beendigung des Zertifikats oder der Deklaration.
Aktualisierung der verbotenen gefährlichen Stoffe
In der aktuellen Fassung des Regelwerks ist die Verwendung der folgenden Stoffen beschränkt:
Blei, Quecksilber, Cadmium, Sechswertiges Chrom, Polybromierte Biphenyle (PBB), Polybromierte Diphenylether (PBDE).
In der neuen Fassung sollen vier neue Stoffe hinzukommen:
- Diethylhexylphthalat
- Butylbenzylphthalat
- Dibutylphthalat
- Diisobutylphthalat
Für alle neuen Stoffe wird eine zulässige Höchstkonzentration von 0,1 % festgelegt.
Es ist die erste Überarbeitung des technischen Regelwerks, das am 1. März 2018 in Kraft getreten ist.
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