Das Unternehmen Schmidt & Schmidt bietet Dienstleistungen zur Beschaffung von Personenstandsdokumenten sowie zur Ausstellung von Duplikaten verlorener oder beschädigter Dokumente in Slowenien mit anschließender Legalisation und Übersetzung an.
Häufig kommt es vor, dass Personenstandsdokumente verloren gehen oder beschädigt werden oder dass aktuelle Ausfertigungen benötigt werden. In solchen Fällen ist es erforderlich, Duplikate der Dokumente zu beantragen. Personen, die Slowenien verlassen haben, stehen dabei oft vor Schwierigkeiten. Unser Service ermöglicht es Ihnen, Dokumente in Slowenien aus der Ferne zu beantragen, und wir organisieren die weltweite Zustellung per Kurier.
Gültigkeit von Personenstandsdokumenten in Slowenien
In Slowenien ausgestellte Personenstandsdokumente sind in der Regel unbefristet gültig. Die empfangende Behörde kann jedoch zeitliche Anforderungen festlegen.
Wann werden Duplikate von Dokumenten in Slowenien benötigt?
Duplikate von Geburtsurkunden, Heiratsurkunden, Namensänderungsurkunden, Scheidungsurkunden, Führungszeugnissen oder Sterbeurkunden können erforderlich sein für die Registrierung einer Eheschließung im Ausland, die Anmeldung eines neugeborenen Kindes, Staatsbürgerschaftsverfahren, Erbschaftsangelegenheiten, Datenüberprüfungen für Rentenanträge, die Eröffnung von Bankkonten, Beschäftigungsverhältnisse sowie weitere behördliche Verfahren.
Welche Dokumente können in Slowenien beantragt werden:
- Geburtsurkunde
- Heiratsurkunde
- Namensänderungsurkunde
- Scheidungsurkunde
- Sterbeurkunde
- Führungszeugnisse
- Bildungsnachweise
- Weitere Personenstandsdokumente
Geburtsurkunde (Rojstni list)
Eine Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das vom Standesbeamten oder einem stellvertretenden Standesbeamten des zuständigen Personenstands- oder Konsularregisters ausgestellt wird. Sie bestätigt die Angaben zur Geburt einer Person, einschließlich Geburtsdatum, Geschlecht sowie gegebenenfalls Geburtszeit und familiärer Verhältnisse.
Im Register werden alle Geburten slowenischer Staatsbürger erfasst, unabhängig davon, ob sie innerhalb der Republik Slowenien oder im Ausland erfolgen, sowie alle Geburten ausländischer Staatsangehöriger, die auf slowenischem Staatsgebiet stattfinden.
Arten von Geburtsurkunden
- Vollständige Geburtsurkunde
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Internationale Geburtsurkunde
Anträge sind beim Standesamt (Upravna enota) am Ort der Registrierung der Geburt einzureichen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Vollständiger Name
- Geburtsdatum und -ort
- Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses
Heiratsurkunde (Poročni list)
Eine Heiratsurkunde ist ein amtliches Dokument, das den Abschluss einer Ehe bestätigt. Sie enthält Angaben wie die Namen der Ehepartner, das Datum und den Ort der Eheschließung.
Eine Heiratsurkunde kann von jedem der Ehepartner oder von deren bevollmächtigten Vertretern beantragt werden. In bestimmten Fällen können auch Personen mit einem berechtigten Interesse, etwa für gerichtliche oder rechtliche Verfahren, dieses Dokument anfordern.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Angaben zur Eheschließung (Namen der Ehepartner, Datum und Ort der Eheschließung)
- Ehefähigkeitszeugnis (Bescheinigung über das Nichtvorliegen von Ehehindernissen)
- Scheidungsunterlagen (falls zutreffend)
Scheidungsurkunde
Eine Scheidungsurkunde dient dem Nachweis der rechtlichen Auflösung einer Ehe. Sie wird unter anderem für eine erneute Eheschließung, die Aktualisierung des Familienstands in amtlichen Registern, Einwanderungs- und Aufenthaltsverfahren sowie für rechtliche Angelegenheiten im Zusammenhang mit Sorgerecht, Unterhalt oder Vermögensaufteilung benötigt.
Die Ehe wird durch ein gerichtliches Urteil aufgelöst, wodurch beide Ehepartner erneut heiraten können. In den meisten Fällen erfolgen Scheidungen im gegenseitigen Einvernehmen beider Parteien, sodass das gerichtliche Verfahren in der Regel unkompliziert ist.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Vollständige Namen beider Ehepartner
- Datum und Ort der Scheidung
- Scheidungsurteil (gerichtliche Entscheidung)
Sterbeurkunde (Mrliški list)
Eine Sterbeurkunde dient als amtlicher Nachweis des Todes einer Person. Sie wird häufig für rechtliche und finanzielle Angelegenheiten benötigt, etwa zur Regelung des Nachlasses, zur Geltendmachung von Lebensversicherungen, zur Abwicklung von Testamenten, zur Benachrichtigung von Behörden sowie zur Schließung von Bankkonten.
Der Tod einer Person, die auf dem Gebiet der Republik Slowenien verstorben ist, muss innerhalb von zwei Tagen nach dem Todesdatum gemeldet werden. Abschriften der Sterbeurkunde können ausschließlich von Familienangehörigen beantragt werden.
Die Sterbeurkunde wird von der Verwaltungseinheit (Administrative Unit), der Abteilung für innere Angelegenheiten oder der zuständigen lokalen Behörde am letzten ständigen Wohnsitz des Verstorbenen ausgestellt. Gemäß dem Erbrecht ist der für die Registrierung des Todes zuständige Standesbeamte verpflichtet, die Sterbeurkunde innerhalb von 30 Tagen nach der Eintragung an das zuständige Nachlassgericht zu übermitteln.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Ausweisdokumente des Verstorbenen (falls vorhanden)
- Ärztliche Todesbescheinigung
- Nachweis des Verwandtschaftsverhältnisses
Führungszeugnis / Strafregisterauszug (Potrdilo iz kazenske evidence)
Ein Strafregisterauszug – auch polizeiliches Führungszeugnis genannt – dient dem Nachweis, ob eine Person vorbestraft ist oder nicht. Er wird häufig für Tätigkeiten in sensiblen Bereichen, für Visa- und Einwanderungsverfahren, ehrenamtliche Tätigkeiten, Waffenerlaubnisse sowie Adoptionsverfahren benötigt.
Personen mit Wohnsitz in Slowenien können das Führungszeugnis (Potrdilo iz kazenske evidence) persönlich oder per Post beim Justizministerium der Republik Slowenien beantragen.
Zur Beantragung eines Führungszeugnisses in Slowenien wenden Sie sich an die zuständige Polizeidienststelle, bei der Sie gemeldet sind oder früher gemeldet waren. Bringen Sie Ihre Ausweisdokumente (Reisepass, Personalausweis, Aufenthaltstitel) sowie das entsprechende Antragsformular mit. Im Antrag sind die persönlichen Daten sowie der Zweck der Ausstellung anzugeben.
Zusätzlich zum ausgefüllten Antrag müssen die Identitätsnachweise eingereicht werden. Gegebenenfalls fällt eine Bearbeitungsgebühr an. Die Bearbeitungsdauer kann variieren; es empfiehlt sich, bei der Antragstellung nach der voraussichtlichen Dauer zu fragen.
Erforderliche Unterlagen
- Gültiger Ausweis
- Aufenthaltstitel
- Antragsformular
Bildungsdokumente
Ausländische Bildungsnachweise haben in Slowenien nur dann die gleiche rechtliche Wirkung wie slowenische Dokumente, wenn sie von der Legalisation befreit sind oder das vorgeschriebene Legalisationsverfahren durchlaufen haben. Dokumente aus Staaten mit bilateralen Abkommen mit Slowenien sind vollständig von der Legalisation befreit.
Dokumente aus Staaten, die dem Haager Übereinkommen von 1961 angehören, unterliegen dem vereinfachten Verfahren der Apostille. Bestehen weder bilaterale Abkommen noch eine Mitgliedschaft im Übereinkommen, ist eine konsularische Legalisation erforderlich.