Am 20. August 2021 wurden auf der Website der Eurasischen Wirtschaftsunion Informationen zur Schaffung einer Regionalen Organisation der Akkreditierung (ROA) veröffentlicht. Diese Organisation wird im Interesse der EAWU-Länder in der Region handeln. Um Produkte in die EAWU-Länder zu exportieren, ist eine Konformitätsbescheinigung (EAC Zertifikat, EAC Deklaration, Bescheinigung über staatliche Registrierung) erforderlich.
Der Vorschlag wurde von der Republik Kasachstan initiiert. Die Ausarbeitung dieses Projektes wird demnächst von der Eurasischen Wirtschaftskommission unter Beteiligung autorisierter Stellen im Bereich der Akkreditierung behandelt.
Als Basis für die regionale Organisation der Akkreditierung dient eine Handels- und Wirtschaftspartnerschaft mit den Ländern der Gemeinschaft Unabhängiger Staaten (GUS). Diese Länder sind daran interessiert, die Integration zu vertiefen und einheitliche Anforderungen der technischen Regulierung zu bestimmen. Dies betrifft insbesondere die Gewährleistung der Sicherheit der auf dem EAWU-Markt gehandelten Waren.
Die Einführung der ROA wird dazu beitragen, die Arbeit der autorisierten Stellen der EAWU-Staaten einheitlich zu entwickeln und die Interessen der Länder im Bereich der Akkreditierung auf internationaler Ebene zu vertreten. Das Hauptziel ist die Einheit der EAWU-Staaten zu stärken und daran wird aktiv gearbeitet. Daher begann beispielsweise am 24. August 2021 eine öffentliche Diskussion über den Verfahrensentwurf zur Durchführung der gegenseitigen vergleichenden Begutachtung durch die Akkreditierungsstellen der EAWU-Mitgliedsstaaten.
Die Verabschiedung des Dokuments wird ermöglichen folgendes zu erreichen:
- die Gleichwertigkeit der im Rahmen der Umsetzung des EAWU-Vertrags vom 29. Mai 2014 angewandten Verfahren, insbesondere des Protokolls über die Anerkennung von Konformitätsbewertungsstellen der Ergebnisse der Akkreditierungsarbeiten (Anlage Nr. 11 zum Vertrag)
- die Bewertung der Durchführung des Verfahrens zur Aufnahme akkreditierter Stellen für die Konformitätsbewertung (einschließlich Zertifizierungsstellen, Prüflaboratorien) in das einheitliche Register der Konformitätsbewertungsstellen der EAWU, einschließlich ihrer Gründung und Aufrechterhaltung, genehmigt durch den Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 100 vom 5. Dezember 2018
Nach dem Entwurf des Dokuments werden von Akkreditierungsstellen alle 4 Jahre gegenseitige vergleichende Bewertungen durchgeführt, indem die Verfahren der Akkreditierungsstellen auf ihre Übereinstimmung mit den Anforderungen des EAWU-Vertrags und anderer Rechtsakte im Bereich der Akkreditierung und Konformitätsbewertung bewertet werden. Die Bewertung der akkreditierten Stellen erfolgt ohne Besuch des Ortes der Durchführung der Aktivitäten, es wird nur die Analyse der Dokumente gemäß dem Self-Assessment-Fragebogen durchgeführt.
Die öffentliche Diskussion des Projekts soll am 13. September 2021 enden.