Am 4. Juli 2017 veröffentlichte das Kollegium der Eurasischen Wirtschaftskommission den Beschluss „Zur Bescheinigung über staatliche Registrierung“. Der Beschluss bestimmt die neue einheitliche Form der Bescheinigung, Regeln zur Gestaltung der Bescheinigung und zur Führung des Registers.
Das Ziel des Beschlusses ist Vereinheitlichung der Bescheinigungen über staatliche Registrierung für Produkte, die sowohl unter Normen der technischen Regelwerke als auch der sanitär-hygienischen Vorschriften fallen.