Nach der Entscheidung der Eurasischen Wirtschaftsunion № 64 werden die Fischprodukte aus dem einheitlichen Verzeichnis der Produkte, die der staatlichen Registrierung unterliegen, ausgeschlossen. Vor allem geht es um Fisch und Fischprodukte für Babynahrung, insbesondere um:
- Krustentiere
- Mollusken
- Geräucherte Feinkost
- Trockener Fisch und Fischprodukte
- Gekochter Fisch und Fischprodukte
- Konserven
Andererseits, wird die Entscheidung № 64 nur bedingt angewendet, denn ab dem 1 September 2017 muss Fisch und Fischprodukte den Anforderungen dem TR EAWU 040/2016 Über die Sicherheit von Fisch und Fischprodukten entsprechen. Das Regelwerk regelt auch das Konformitätsbewertungsverfahren. Der offizielle Ausschluss von Fischprodukten von der staatlichen Registrierung löst viele strittige Fragen.