Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion 040/2016 Über die Sicherheit von Fisch und Fischprodukten enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an Fisch und Meeresfrüchte und den damit verbundenen Prozessen der Herstellung, Verpackung, Lagerung, Entsorgung, des Transports, Verkaufs zum Schutz von Leben und Gesundheit von Mensch und Tier, der Umwelt und Sachwerten.
Das TR EAWU 040/2016 dient auch der Vermeidung irreführender Handlungen gegenüber dem Verbraucher (Verwender). Darüber hinaus erstreckt sich das technische Regelwerk auf Meeresfrüchte und Produkte aus der Aquakulturen pflanzlicher und tierischer Herkunft in verarbeiteter oder nicht verarbeiteter Form.
Des Weiteren soll so ein freier Warenverkehr sichergestellt werden.
Verabschiedet am 18. Oktober 2016
In Kraft getreten am 01. September 2017
Anwendungsbereich des TR EAWU 040/2016
Das Technische Regelwerk TR EAWU 040/2016 gilt für:
- Fischprodukte aus Fängen von biologischen Wasserressourcen und Aquakulturen, sowohl pflanzlichen, als auch tierischen Ursprungs, in verarbeiteter oder unverarbeiteter Form
- Prozesse der Herstellung, Verpackung, Lagerung, Entsorgung, des Transports und Verkaufs
TR EAWU 040/2016 gilt nicht für:
- Züchtungsverfahren
- Spezialisierte Nahrungsmittel aus Fisch und Fischprodukten (Mit Ausnahme von Babynahrung)
- Aus Fisch, wirbellosen Wasser- oder Säugetieren, Algen oder Wasserpflanzen hergestellte Nahrungsergänzungsmittel
- Prozesse der Herstellung, Verpackung, Lagerung, Entsorgung, des Transports und Verkaufs von Nahrungsmitteln aus Fisch oder Fischerzeugnissen industrieller Herstellung, welche für den Warenumschlag auf dem Gebiet der EAWU bestimmt ist
- Non-Food-Produkte aus Fisch und Fischerzeugnissen
Konformitätsbewertungsverfahren
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR EAWU 040/2016 erfolgt in Form von:
- EAC Deklarierung
- Staatlicher Registrierung von Kindernahrung gem. den Anforderungen des TR ZU 021/2011 Über die Lebensmittelsicherheit
- Tiersanitärer Untersuchung von nicht verarbeiteter Fischproduktion tierischer Herkunft, lebendigen Fisches, und lebendiger wirbelloser Wassertiere
Begleitunterlagen
Die Begleitunterlagen müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgelegt werden. Die begleitenden Unterlagen umfassen:
- Prüfprotokolle
- Datenblatt
- Technische Dokumentation
- Kopie des Konformitätszertifikats
- Kopie der Bescheinigung des Qualitätsmanagementsystems
- Protokolle des Produktionsaudits für Serienproduktion
EAC Kennzeichnung
Die nach TR EAWU 040/2016 zertifizierten Produkte müssen vor Markteinführung mit dem EAC Konformitätszeichen markiert werden. Das Konformitätszeichen ist auf die entsprechende Verpackung, die Betriebsunterlagen und Etiketten derart anzubringen, dass die Erkenn- und Lesbarkeit während des gesamten Lebenszyklus des Produkts gewährleistet ist. Eine entsprechende Kennzeichnung darf nur dann erfolgen, wenn das entsprechende Produkt den Voraussetzungen aller Technischen Regelwerke erfüllt, unter die sie fällt.
Geltungsdauer der EAC Deklaration
Die Gültigkeit der EAC Deklaration für Serienproduktionen von Fisch und Fischprodukten beträgt 5 Jahre.
Text von TR EAWU 040/2016 Über die Sicherheit von Fisch und Fischprodukten in Russisch