Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 027/2012 Über die Sicherheit besonderen Arten von spezialisierten Nahrungsmitteln, einschließlich diätetische, kurative und präventive Ernährung enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an spezialisierte Lebensmittel und den damit verbundenen Prozessen der Herstellung, Lagerung, des Transportes und Vertriebes beim auf den Markt bringen des Gebietes der EAWU zum Schutz von Leben, Gesundheit und irreführender Handlungen gegenüber dem Verbraucher.
Das Technische Regelwerk TR ZU 027/2012 soll sowohl die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen an spezialisierte Lebensmittel auf Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion, als auch einen freien Warenverkehr gewährleisten.
Verabschiedet am 15. Juni 2012
In Kraft getreten am 01. Juli 2013
Spezialisierte Lebensmittel dürfen erst dann auf den Markt der EAWU, wenn diese den Anforderungen dieses und anderer Technischen Regelwerke der EAWU entsprechen, wenn für die Anwendung Letzterer die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, und die Konformität der Spezialisierten Lebensmittel bestätigt wurde.
Anwendungsbereich des TR ZU 027/2012
Das Technische Regelwerk TR ZU 027/2012 gilt für folgende spezialisierten Nahrungsmittel welche für den Vertrieb auf dem Gebiet der EAWU vorgesehen sind:
- Spezialisierten Nahrungsmittel für Sportler
- Spezialisierten Nahrungsmittel für schwangere und stillende Frauen
- Diätetische Nahrungsmittel
- Nahrungsmittel für medizinische und präventive Ernährung einschließlich Babynahrung
TR ZU 027/2012 gilt nicht für:
Das Technische Regelwerk TR ZU 027/2012 findet keine Anwendung auf folgende Nahrungsmittel:
- Babynahrung, mit Ausnahme von Nahrungsmittel für medizinische und präventive Ernährung für Babynahrung
- Von Cateringunternehmen zubereitete Nahrungsmittel
- Natürliche Mineralwasser, Medizinische- und Tafelwasser, medizinische Mineralwasser mit einem Salzgehalt von mehr als 1 mg / dm3 oder weniger mineralisiert aber mit Gehalt von biologisch aktiven Inhaltsstoffe in einer Konzentration die wenigstens balneologische Standards entspricht
- Nahrungsergänzungsmittel
Konformitätsbewertungsverfahren
Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 027/2012 erfolgt in Form einer staatlichen Registrierung.
Die staatliche Registrierung erfolgt auf Antrag und auf Grundlage der vom Antragsteller zur Verfügung gestellten Nachweise, welche die kurativen und präventiven Eigenschaften bestätigen. Die staatliche Aufsicht ist dann dafür verantwortlich zu prüfen, ob alle Anforderungen des TR ZU 27/2012 erfüllt werden.
Begleitunterlagen
Die Begleitunterlagen für spezialisierte Nahrungsmittel müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion gedruckt werde. Die begleitenden Unterlagen enthalten:
- Prüfprotokolle
- Datenblatt
- Kopie des Konformitätszertifikats
- Kopie der Bescheinigung des Qualitätsmanagementsystems
- Protokolle des Produktionsaudits für Serienproduktion
EAC Kennzeichnung
Die nach TR ZU 027/2012 deklarierten Produkte müssen vor Markteinführung mit dem EAC Zeichen gekennzeichnet werden. Das Kennzeichen ist auf jede Verpackung und/oder die Gebrauchsanweisung und/oder das spezielle Etikett der spezialisierten Nahrungsmittel anzubringen. Hierbei muss die Kennzeichnung derart erfolgen, dass diese während der gesamten Mindesthaltbarkeit problemlos erkennbar und lesbar ist.