Das technische Regelwerk TR ZU 017/2011 Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie legt die obligatorischen Anforderungen an die Produkte der Leichtindustrie z.B. Kleidung und Schuhe mit dem Ziel das Leben und die Gesundheit von Menschen zu schützen fest. Darüber hinaus bestimmt die Verordnung Vorbeugungsmaßnahmen bzgl. Verhaltensweisen, die Verbraucher irritieren könnten.
Das technische Regelwerk wurde mit dem Ziel entwickelt einheitliche und verbindliche Anforderungen an Produkte der Leichtindustrie zu etablieren und den freien Warenverkehr von Produkten der Leichtindustrie auf dem gemeinsamen Zollgebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion zu ermöglichen.
Für jedes Produkt der Leichtindustrie ist ein Verfahren der Konformitätsbewertung, Konformitätsnachweise und Konformitätskennzeichnung vorgesehen.
Die Einhaltung der Anforderungen des technischen Regelwerks TR ZU 017/2011 Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie ist eine Pflichtvoraussetzung für den erfolgreichen Zugang zu den Märkten Russlands und der EAWU.
Verabschiedet am 9. Dezember 2011
In Kraft getreten am 1. Juli 2012
Bis einschließlich zum 31. Dezember 2012 war es möglich Produkte der Leichtindustrie in das Zollgebiet einzuführen, deren Konformität in Übereinstimmung mit den nationalen Standards der teilnehmenden Länder der Eurasischen Wirtschaftsunion z.B. GOST bestätigt wurde. Seit 2013 dürfen nur noch nach technischen Regelwerk TR ZU 017/2011 zertifizierte oder deklarierte Produkte in den Verkehr gebracht werden.
Anwendungsbereich von TR ZU 017/2011 Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie
Das technische Regelwerk TR ZU 017/2011 Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie erstreckt sich auf folgende Produkte:
- Textilien
- Kleidung
- Maschinell Hergestellte Teppiche und Bodenbeläge
- Filz und Vliesstoffe
- Schuhe
- Pelze und Pelzprodukte
- Leder und Lederwaren
- Kunstleder
Seit dem 28.09.2016 unterliegen der EAC Konformitätsbewertung zusätzlich:
- Tisch- und Küchenwäsche, Taschentücher
- Handtücher und Badetücher
- Tücher und Schals
Detaillierte Anforderungen an die Produkte sind in Anhang I des technischen Regelwerks TR ZU 017/2011 aufgelistet.
Keiner Konformitätsbewertung nach TR ZU 017/2011 unterliegen:
- Gebrauchte Produkte
- Einzellieferungen
- Medizinische Produkte
- Spezielle Kleidung, Dienstuniform, Schutzausrüstung – PSA und die Stoffe für solche Produkte
- Kleidung für Kinder
- Textilien und Stoffen für die Herstellung von Verpackung
- Stoffe für die industrielle Anwendung
- Souvenirs und Kunsthandwerk
- Sportprodukte und Sportuniform
- Perücken usw.
Der EAC Deklarierung nach TR ZU 017/2011 unterliegen:
- Kleidung II und III Schicht
- Trikotage
- Stoffe und Materialien für Unterwäsche, Bettwäsche und Tücher
- Kleidung aus Leder und Pelz
- Strickwaren II Schicht
- Kopfbekleidung
- Schuhe, außer Filzschuhe
- Maschinell hergestellte Teppiche und Bodenbeläge
Der EAC Zertifizierung nach TR ZU 017/2011 unterliegen:
- Unterwäsche, Korsetts und Badebekleidung
- Bettwäsche
- Arm- und Beinbekleidung I Schicht
- Küchentücher
Die Gültigkeitsdauer der Konformitätsnachweise: einer EAC Deklaration oder eines EAC Zertifikates beträgt bis zu fünf Jahren.
EAC Kennzeichnung
Die Produkte, deren Konformität mit den Anforderungen der TR ZU 017/2011 bestätigt wurde, dürfen mit dem EAC Zeichen der Eurasischen Wirtschaftsunion versehen werden.
Das Inverkehrbringen von Produkten ohne eine entsprechende Kennzeichnung kann mit Bußgeld und/oder Beschlagnahme geahndet werden.
Markierung von Kleidung, Schuhen und Textilien
Das technische Regelwerk TR ZU 017/2011 Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie führt bestimmte Anforderungen an Markierung der Fertigware auf. Die Markierung soll auf Produkt, das Produktetikett, die Produktverpackung oder Packungsbeilage angebracht werden. Folgende Informationen müssen vorhanden sein:
- Name des Produkts
- Herstellerland
- Bezeichnung des Herstellers oder Importeurs oder des bevollmächtigten Vertreters
- Adresse des Herstellers oder Importeurs oder des bevollmächtigten Vertreters
- Größe
- Zusammensetzung der Materialien
- Handelsmarke, wenn vorhanden
- EAC Zeichen
- Herstellergarantie, bei Bedarf
- Herstellungsdatum
- Nummer der Warensendung
Für Bekleidung und Textilprodukte soll die Markierung zusätzliche Angaben enthalten:
- Art und Massenanteil (Prozent) von natürlichen und chemischen Materialien der Oberseite und des Futters des Produktes. Abweichung sollte +- 5 Prozent nicht überschreiten.
- das Modell
- Symbole für die Produktpflege
- Pflegeanleitung
Für Schuhe:
- Modell und / oder Artikel der Ware
- Material des Oberteils, des Innenfutters, der Sohle
- Anweisungen zur Schuhpflege (falls erforderlich)
Für Pelzbekleidung:
- Art des Pelzes und Art der Verarbeitung (gefärbt oder nicht gefärbt)
- Symbole für die Produktpflege
- Pflegeanleitung
Für Lederwaren:
- Material des Oberteils
- Modell
- Pflegeanleitung
Die Anweisungen "umweltfreundlich", "orthopädisch" und andere ähnliche Angaben dürfen nicht ohne entsprechende Bestätigung angebracht werden.
Die Angaben müssen in der russischen oder der Amtssprache eines der Staaten der Eurasischen Union, in dem das Produkt hergestellt wurde, gemacht werden.
Geltungsdauer der EAC Deklaration
Die Gültigkeit der EAC Deklaration für Produkte der Leichtindustrie beträgt 5 Jahre.
Text von TR ZU 017/2011 Über die Sicherheit von Produkten der Leichtindustrie in Russisch