Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 007/2011 Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche enthält verbindliche Sicherheitsanforderungen an Produkte für Kinder und Jugendliche. Hierbei wird Bezug genommen auf die chemische, biologische, mechanische und thermische Sicherheit zum Schutz von Leben und Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, sowie die Verhinderung von jeglichen Handlungen, die Konsumenten täuschen könnten.
Das Technische Regelwerk TR ZU 007/2011 soll eine einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen an Produkte für Kinder und Jugendliche im gesamten Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ermöglichen und den freien Warenverkehr gewährleisten.
Die Einhaltung der Anforderungen des Technischen Regelwerks 007/2011 ist Voraussetzung für die Zulassung und Vermarktung von Waren innerhalb der Eurasischen Wirtschaftsunion. Darüber hinaus müssen die Produkte dem Verfahren der obligatorischen Konformitätsbewertung unterzogen werden und mit dem einheitlichen EAC Kennzeichnen der Eurasischen Wirtschaftsunion markiert werden.
Verabschiedet am 23. September 2011
In Kraft getreten am 1. Juli 2012
Bis zum 15. Februar 2015 war es gestattet, Produkte deren Konformität im Einklang mit den nationalen Normen der Mitgliedsstaaten der Eurasischen Wirtschaftsunion stand, in Verkehr zu bringen, wenn der Konformitätsnachweise z.B. GOST Zertifikate vor Inkrafttreten des Technischen Regelwerks ausgestellt wurde. Seit diesem Datum dürfen jedoch nur noch Produkte auf dem Markt gebracht werden, die gemäß TR ZU 007/2011 hegestellt wurden, der Konformitätsbewertung unterzogen wurden und das obligatorische EAC-Zeichen besitzen.
TR ZU 007/2011 Anwendungsbereich
Das Technische Regelwerk gilt für fertige, bisher unbenutzte Produkte, die für Kinder und Jugendliche bestimmt sind und für den freien Verkehr im Gebiet der Mitgliedstaaten der Wirtschaftsunion unabhängig vom Ursprungsland freigegeben werden.
Das Technische Regelwerk TR ZU 007/2011 gilt für folgende Produkte:
- Pflegeprodukte für Kinder (Schnuller, Geschirr, Besteck, Hygieneartikel)
- Kinderkleidung
- Kinderschuhe
- Kinderwagen und Fahrräder
- Kinderbücher und Zeitschriften
- Schulschreibbedarf
Die Liste der Produkte, für die die Anwendung des Regelwerks TR ZU 007/2011 Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche obligatorisch ist, ist in Anhang 1 zum Technischen Regelwerk festgelegt.
Das Technische Regelwerk TR ZU 007/2011 gilt nicht für:
- Medizinische Produkte
- Babynahrung
- Parfüm und Kosmetik
- Sportartikel und Sportartausrüstung
- Lehrmittel, Lehrbücher usw.
- Spielzeuge und Brettspiele
- Möbel
- nach individuellen Bestellungen hergestellte Produkte
Konformitätsbewertungsverfahren
Vor der Marktzulassung müssen die jeweiligen Produkte der obligatorischen Konformitätsbewertung unterzogen werden, um die Übereinstimmung mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 007/2011 bestätigt zu bekommen. Für die Konformitätsbewertung sind folgende drei Verfahren vorgesehen:
Bei der Konformitätsbewertung nach den Anforderungen des technischen Regelwerks TR ZU 007/2011 darf als Antragsteller nur das im Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion ansässiges Unternehmen auftreten. Für ausländische Unternehmen kann ein bevollmächtigter Vertreter diese Aufgabe übernehmen.
Der EAC Deklarierung nach TR ZU 007/2011 unterliegen:
Der Konformitätsbewertung in Form der EAC Deklarierung unterliegen folgende Produktgruppen:
- Oberbekleidung für Kinder ab 1 Jahr
- Winterkopfbedeckungen aus Fell und Stoff für Kinder ab 1 Jahr
- Schuhe aus Wolle
- Bücher und Zeitschriften
Die Gültigkeit einer EAC Deklaration beträgt bis zu 5 Jahren, wenn die Prüfprotokolle von einem akkreditierten Prüflabor ausgestellt werden oder bis zu 3 Jahren, bei einer Konformitätsbewertung auf Grundlage eines unternehmensinternen Nachweises.
Der EAC Zertifizierung nach TR ZU 007/2011 unterliegen:
- Hygieneartikel für Kinderpflege aus Gummi
- Hygieneartikel für Kinderpflege aus Kunststoff und Metall
- Bettwäsche
- Unterwäsche
- Strümpfe
- Oberbekleidung
- Kopfbedeckungen für Kinder bis zu 1 Jahr
- Oberbekleidung für Kinder bis zu 1 Jahr
- Kleidung und Kopfbedeckungen aus Fell für Kinder bis zu 1 Jahr
- Schuhe, ausgenommen Wollschuhe
- Kinderwagen
- Fahrräder
Das EAC Zertifikat ist bis zu 5 Jahren gültig.
Staatliche Registrierung von Produkten für Kinder und Jugendliche
Die staatliche Registrierung von Produkten erfolgt beim Inverkehrbringen dieser in das Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion.
Die staatliche Registrierung von Produkten wird von den nationalen Überwachungsbehörden der Mitgliedstaten im Bereich der Sanitär- und epidemiologischen Kontrolle durchgeführt.
Die folgenden Produkte unterliegen der staatlichen Registrierung:
- Milchschnuller
- Schnuller aus Latex, Gummi oder Silikon
- Hygienische Einwegprodukte (Windeln, Slips, Wickeltücher, Wattestäbchen)
- Geschirr und Besteck für Kinder bis 3 Jahre
- Kinderzahnbürsten
- Gummikrauler und ähnliche Produkte für Kinder bis 3 Jahre
- Unterwäsche für Kinder bis 3 Jahre
- Strickstrumpfprodukte für Kinder bis 3 Jahre
- Sommerkopfbedeckungen für Kinder bis 3 Jahre
Die Daten über die registrierten Produkte werden in einem einheitlichen Register gespeichert.
Die staatliche Registrierung ist bis zu 5 Jahre gültig.
EAC Kennzeichnung:
Produkte deren Konformität mit den Anforderungen des technischen Regelwerks TR ZU 007/2011 entspricht, müssen mit dem einheitlichen EAC Zeichen sowie mit zusätzlichen Informationen versehen werden. Die Kennzeichnung selbst muss unmittelbar auf das Produkt oder auf die entsprechenden Versandpapiere angebracht werden.
Neben dem EAC Zeichen muss die Kennzeichnung folgende Angaben enthalten:
- Ursprungsland
- Name und Adresse des Herstellers oder seines bevollmächtigen Vertreters
- Bezeichnung und Verwendungszweck der Produkte
- Herstellungsdatum
- Produkthaltbarkeit
Die entsprechenden Angaben müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion, in welchen die Produkte importiert werden, abgedruckt werden.
Bezeichnungen wie „umweltfreundlich“, „orthopädisch“ usw. dürfen ohne entsprechende Nachweise nicht verwendet werden.
Die Kennzeichnung von Geschirr muss Angaben zum Material, aus dem das Produkt hergestellt wurde und entsprechende Benutzungshinweise beinhalten.
Bei der Kennzeichnung von Kleidung müssen prozentuale Angaben zur Zusammensetzung der Materialien und Hinweise zur Pflege erfolgen.
Die Kennzeichnung von Schuhwerk muss Informationen über Größe und Materialen, sowie Pflegehinweise enthalten.
Die Kennzeichnung von Rucksäcken und Aktentaschen muss Informationen über das Alter des Benutzers enthalten.
Kleidung für Neugeborene und für Kinder bis 1 Jahr muss den Hinweis „Vorwäsche ist erforderlich“ enthalten.
Kinderwagen müssen eine Gebrauchsanweisungen mit Angaben zum Alter der Kinder, für die sie vorgesehen sind, sowie zur Montage, Installationsanweisungen und Angaben zur Gewährleistung enthalten.
Fahrräder müssen Gebrauchsanweisungen mit Benutzergewicht und Alter, Montageempfehlung und Garantieangaben enthalten.
Geltungsdauer des EAC Zertifikates
Die Gültigkeit des EAC Zertifikates für Produkte für Kinder und Jugendliche beträgt bis zu 5 Jahren.
Text von TR ZU 007/2011 Über die Sicherheit von Produkten für Kinder und Jugendliche in Russisch