Ab dem 1. September ist der Verkauf von Fischprodukten auf dem Gebiet der EU nur noch möglich, wenn eine Konformitätserklärung gemäß den Anforderungen der TR EAWU 040/2016 sowie die Kennzeichnung von Waren mit dem EAC-Zeichen vorliegt.
Nach dem Technischem Regelwerk war die Herstellung und Handel von Fischprodukten, die die Konformitätsbewertung durch GOST R erhalten haben, bis zum 1.
Nach der Entscheidung der Eurasischen Wirtschaftsunion № 64 werden die Fischprodukte aus dem einheitlichen Verzeichnis der Produkte, die der staatlichen Registrierung unterliegen, ausgeschlossen.