Direkt zum Inhalt
Startseite

Main navigation

  • Aktuelles
  • Dienstleistungen
    • Zertifizierung für Exporte nach Kasachstan und EAWU
    • Apostille und konsularische Legalisation von ausländischen Urkunden
    • Firmenauskunft, Bonitätsprüfung und Handelsregisterauszüge
    • Grundbuchauszüge
    • Beschaffung von Urkunden weltweit
    • Technische und juristische Übersetzung
    Unsere Dienstleistungen
    Unsere Dienstleistungen

    Dokumentenlegalisierung & -beschaffung: Apostille und konsularische Legalisierung für jedes Land. Handelsregister- und Grundbuchauszüge aus über 100 Ländern. Offizielle Dokumente von ausländischen Behörden und Archiven. Beglaubigte Übersetzungen. EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion.

    Privat- und Unternehmensdokumente. Festpreise, klare Fristen, ein persönlicher Projektmanager für jedes Projekt.

  • Unternehmen
    • Team
    • Referenzen
    • Unternehmensgeschichte
    • Kundenbewertungen
    Unser Unternehmen
    Unser Unternehmen

    Schmidt & Schmidt ist ein international agierendes Beratungsunternehmen mit Sitz in Passau. Wir sind auf die Legalisierung und Beschaffung von Dokumenten sowie auf die EAC-Zertifizierung für den Export in die Eurasische Wirtschaftsunion spezialisiert.

    Wir agieren aus unseren Büros in Deutschland (Passau), der Türkei (Ankara), Kasachstan (Astana) und China (Shanghai). Unsere Dienstleistungen werden auf Deutsch, Englisch, Türkisch, Chinesisch und in weiteren Sprachen angeboten. Mehr als 10.000 erfolgreich abgeschlossene Projekte seit 2011.

  • Karriere
    • Mitarbeiter-Onboarding
    • Vergütung
    • Was erwartet Sie bei Ihrer Bewerbung?
    Werden Sie Teil unseres Teams!
    Karrieremöglichkeiten

    Seit unserer Gründung unterstützen wir Kunden weltweit mit umfassenden Unternehmensdienstleistungen, EAC-Zertifizierung, Dokumentenbeschaffung und Legalisierung. Über unsere Büros in Deutschland, der Türkei, Kasachstan und China arbeiten wir direkt mit staatlichen Behörden und Botschaften in über 100 Ländern zusammen.

    Wenn Sie daran interessiert sind, Teil eines dynamischen, schnell wachsenden internationalen Unternehmens mit hervorragenden beruflichen Aufstiegsmöglichkeiten zu werden, freuen wir uns auf Ihre Bewerbung.

  • Kontakt
News Schmidt & Schmidt

Das Verfahren zur Aufnahme akkreditierter Zertifizierungsstellen und Prüflaboratorien in das Register der Konformitätsbewertungsstellen der EAWU wird überarbeitet

  1. Startseite
  2. Aktuelles

Monthly archive

  • 2026 (54)
  • 2025 (101)
  • 2024 (40)
  • 2023 (49)
  • 2022 (88)
  • 2021 (107)
  • 2020 (107)
  • 2019 (65)
  • 2018 (33)
  • 2017 (46)
  • 2016 (33)
  • 2015 (23)
  • 2014 (5)
  • 2013 (12)
  • 2012 (7)
  • 2011 (2)
Das Verfahren zur Aufnahme akkreditierter Zertifizierungsstellen und Prüflaboratorien in das Register der Konformitätsbewertungsstellen der EAWU wird überarbeitet

Vom 30.12.2021 bis 13.02.2022 werden Änderungen zum Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission Nr. 100 vom 05.12.2018 diskutiert. Damit wird das Verfahren zur Aufnahme akkreditierter Konformitätsbewertungsstellen (u.a. Zertifizierungsstellen, Prüflaboratorien) zum Register der Konformitätsbewertungsstellen der Eurasischen Wirtschaftsunion (EAWU), sowie dessen Bildung und Führung.

Die Konformitätsbewertung kann in Form der EAC Zertifizierung, EAC Deklarierung und staatlichen Registrierung durchgeführt werden.

Der Hauptzweck der Überarbeitung des Verfahrens besteht darin, das Vertrauen in die Ergebnisse der Aktivitäten akkreditierter Stellen für die Konformitätsbewertung, sowie die Einhaltung von den Ergebnissen der Konformitätsbewertung der festgelegten Anforderungen sicherzustellen. Darüber hinaus wurde festgestellt, den Wortlaut und die Kriterien der aktuellen Ausgabe zu präzisieren sowie um neue Kriterien zu ergänzen.

Kriterien für die Aufnahme von Zertifizierungsstellen und Prüflaboratorien in das Register

Wichtige Änderungen beziehen sich auf die Aktualisierung der Anforderungen für die Aufnahme von Zertifizierungsstellen und Prüflaboratorien in das Register. In den Änderungen wird folgende Anforderung dargestellt: Im Laufe des Jahres wurden keine Fälle von ungerechtfertigter Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen festgestellt, die zur Freigabe von Produkten in den Verkehr führten, die die Sicherheitsanforderungen nicht erfüllen.

Darüber hinaus werden neue Klauseln für Zertifizierungsstellen und Prüflaboratorien aufgenommen. Damit werden die Anforderungen an Ausbildung und Berufserfahrung von Managern und Stellvertretern bestimmt.

Zusätzlich werden die Kriterien für Zertifizierungsstellen geklärt. Die Zertifizierungsstelle muss mindestens 2 Sachverständige im Bereich der Konformitätsbewertung von Produkten für jedes Technische Regelwerk haben, dessen Anforderungen für die Konformitätsbewertung verwendet werden. In der aktuellen Ausgabe wird die Anzahl der Experten nicht ausgeschrieben.

Begriffe und Definitionen

Die verwendeten Begriffe und Definitionen werden in der Neuauflage aufgenommen. Dies betrifft drei Begriffe: „ungerechtfertigte Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen“, „ungerechtfertigte Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen in großem Ausmaß“ und „systematische ungerechtfertigte Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen“.

Ebenfalls neu im Verfahren ist eine Liste von Verstößen gegen Konformitätsbewertungsverfahren, die zu einer ungerechtfertigten Ausstellung von Konformitätsbescheinigungen geführt haben. Folgende Verstöße werden für Zertifizierungsstellen und Prüflabore festgestellt:

  • Verstöße bezüglich der Bereiche der Akkreditierung
  • Verstöße bezüglich der Anforderungen an Prüfungen

Für Zertifizierungsstellen wird die Liste der Verstöße um folgende Punkte ergänzt:

  • Verstöße bezüglich der Schemas der Zertifizierung
  • Verstöße bezüglich der Anforderungen an Identifizierung
  • Verstöße bezüglich der Anforderungen an Auswahl von Mustern
  • Verstöße bezüglich der Anforderungen an die Erstellung des Programms für die Prüfungen

Für Prüflaboratorien kommen außerdem folgende Verstöße in Betracht:

  • Verstöße bei der Auswahl, Vorbereitung oder Verarbeitung von Mustern
  • Verstöße bei der Anwendung des Prüfverfahrens
  • Verstöße bezüglich der Anforderungen an Messgeräte, Prüf- und Hilfseinrichtungen
  • Verstöße bezüglich der Bedingungen der Prüfungen, Anforderungen an Mitarbeitern

Aktualisierung der im Register eingetragenen Informationen

Folgende Angaben werden zusätzlich in das Register für Zertifizierungsstellen und Prüflaboratorien eingetragen:

  • Datum der Entscheidung über die Aufnahme in das Register (oder Ausschluss daraus)
  • Status der Akkreditierung wird um das neue „erweitert“ ergänzt
  • Datum der Entscheidung zur Änderung des Status der Akkreditierung
Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich, um einen Kommentar zu hinterlassen. Bitte beachten Sie, dass wir alle Kommentare manuell freigeben, so dass diese erst mit einer gewissen zeitlichen Verzögerung veröffentlicht werden. Weitere Informationen zur Kommentarfunktion finden Sie hier.

Über diesen Artikel

Aliya Zamaleeva
Aliya Zamaleeva
Working student
EAC ZertifizierungEAC KonformitätserklärungStaatliche RegistrierungZertifizierungsstelleLabor
27. Januar 2022

Newsletter abonnieren.

Bleiben Sie auf dem Laufenden mit unserem Newsletter.

Abonnieren

Ähnliche Beiträge

Wichtige Änderungen im TR ZU 032/2013 Über die Sicherheit von Druckgeräten
Wichtige Änderungen im TR ZU 032/2013 Über die Sicherheit von Druckgeräten

Am 22. Mai 2026 wurde die Verfügung des Kollegiums der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) Nr. 71 vom 19. Mai 2026 offiziell veröffentlicht und trat in Kraft.

26. Mai 2026
Marina Weger
Technisches Regelwerk für Maschinen und Anlagen tritt in neuer Fassung ab dem 1. September 2026 in Kraft
Technisches Regelwerk für Maschinen und Anlagen tritt in neuer Fassung ab dem 1. September 2026 in Kraft

Am 8. April 2026 wurde der Beschluss des Rates der Eurasischen Wirtschaftskommission (EAWK) Nr. 36 vom 13. März 2026 offiziell veröffentlicht.

20. April 2026
Marina Weger
Änderungen am Technischen Regelwerk „Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung“
Änderungen am Technischen Regelwerk „Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung“

Der Rat der Eurasischen Wirtschaftskommission hat Änderungen am Technischen Regelwerk der Zollunion „Über die Sicherheit persönlicher Schutzausrüstung“ vorgenommen.

Die Änderungen berücksichtigen die praktische Anwendung des Regelwerks und sehen die Aufnahme neuer Produkte (einschließlich entsprechender Anforderungen), die Präzisierung bestehender Anforderungen an die Regelungsobjekte sowie eine Anpassung des Begriffsapparats und der typischen Konformitätsbewertungsverfahren vor.

30. März 2026
Marina Weger
Graue Zertifikate aus Kirgisistan: Marktbereinigung hat begonnen
Graue EAC-Zertifikate aus Kirgisistan: Marktbereinigung hat begonnen

Die Zertifizierungsbehörden in der Eurasischen Union haben begonnen, den Markt der EAC-Zertifizierung aufzuräumen, indem sie die EAC Zertifikate annulliert haben, die mit Verstößen ausgestellt wurden. Es geht um Dokumente, die von Zertifizierungsstellen ausgestellt wurden, die systematisch die gesetzlichen Anforderungen des technischen Regelwerke ignorierten und Zertifikate ohne Durchführung echter Prüfungen ausgestellt haben.

20. Februar 2026
Marina Weger

Seitennummerierung

  • Nächste Seite ››
Schmidt & Schmidt OHG
+49 851 226 083 01
office_hours
kontakt@schmidt-export.de

Bahnhofstraße 32
94032Passau
Deutschland
LLP Schmidt & Schmidt
+7 717 269 6317
office_hours
kontakt@schmidt-and-schmidt.kz

md. Samal, 12
010000Astana
Kasachstan
Schmidt and Schmidt Danışmanlık LTD. ŞTİ.
+90 312 963 212 9
office_hours
kontakt@schmidt-export.de

Kızılırmak Mah. Dumlupınar Blv
No:3C-1, İç Kapı:160, Next Level
06520Çankaya Ankara
Türkei
Shanghai Schmidt Business Consulting Co., Ltd.
+86 130 021 859 39
office_hours
contact.shanghai@schmidt-export.de
WeChat: 13002185939

Room 206-A22, Building B, No. 1602 Zhongshan West Road
Xuhui District
200233Shanghai
China
Visa
Mastercard
SEPA Überweisung
PayPal

Footer menu

  • Kontakt
  • Garantie
  • Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • AGB
  • Widerrufsrecht
  • Sitemap
  • Zahlungsmöglichkeiten
  • Cookie-Richtlinie
  • HOME

Suchen

  • Deutsch
  • English
  • Español
  • Français
  • Italiano
  • Қазақ тілі
  • Русский
  • Türkçe
  • 中文
+49 851 226 083 01
office_hours
kontakt@schmidt-export.de
Aliya Zamaleeva
Aliya Zamaleeva
Working student
+49 851 226 083 8
aliya.zamaleeva@schmidt-export.de