Das Technische Regelwerk der Eurasischen Wirtschaftsunion TR ZU 009/2011 Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten enthält zum Schutz von Leben, Gesundheit, Umwelt und Eigentum verbindliche Sicherheitsanforderungen an Parfümerie- und Kosmetikprodukte, welche in Verbrauchsverpackungen auf dem Gebiet der EAWU in Umlauf geraten. Außerdem werden auch Sicherheitsanforderungen an die Produkte selbst gestellt. Des Weiteren dient das Regelwerk der Vermeidung irreführender Handlungen gegenüber dem Verbraucher.
Das Technische Regelwerk TR ZU 009/2011 soll sowohl die einheitliche Anwendung und Durchsetzung der Anforderungen an Parfümerie- und Kosmetikprodukte auf Gebiet der Eurasischen Wirtschaftsunion, sowie auch einen freien Warenverkehr gewährleisten.
Unter der Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten versteht man gem. des TR ZU 009/2011 das Vorliegen der Voraussetzungen an:
- Zusammensetzung
- Physikalische und chemische Parameter
- Mikrobiologische Parameter
- Gehalt toxischer Elemente
- Toxische Messwerte
- Klinische (klinisch-laboratorische) Messwerte
- Verarbeitung
- Verbraucherverpackung
- Kennzeichnung der Produkte
Verabschiedet am 23. September 2011
In Kraft getreten am 01. Juli 2012
Parfümerie- und Kosmetikprodukte dürfen erst dann auf den Markt Russlands und der EAWU, wenn die Konformität der Parfümerie- und Kosmetikprodukte bestätigt wurde.
Anwendungsbereich des TR ZU 009/2011
Das Technische Regelwerk TR ZU 009/2011 gilt für Parfümerie- und Kosmetikprodukte welche in Verbrauchsverpackungen in Russland und dem restlichen Gebiet der EAWU im Umlauf sind.
TR ZU 009/2011 gilt nicht für:
Das Technische Regelwerk TR ZU 009/2011 findet keine Anwendung für Produkte, welche bestimmt sind zum:
- Schlucken
- Inhalieren
- Injizieren
- Implantieren
Konformitätsbewertungsverfahren
Die Konformitätsbewertung wird vom Hersteller (dem bevollmächtigten Vertreter, Importeur) durchgeführt. Die Bestätigung der Konformität mit den Anforderungen des Technischen Regelwerks TR ZU 009/2011 Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten erfolgt mit Ausnahme der in Anhang 12 des TR ZU 009/2011 genannten Produkte in Form der EAC Deklarierung auf Grundlage der vom Hersteller zur Verfügung gestellten Unterlagen.
Die Konformitätsbewertung der in Anhang 12 aufgezählten Produkte erfolgt in Form der staatlichen Registrierung.
Dazu gehören:
- Bräunungscremes
- Mittel für Hautaufhellung
- Stoffe für Permanent Make-Up
- Parfümerie- und Kosmetikprodukte für Intimpflege
- Kinderkosmetik
- Peeling
- Enthaarungsmittel
- Haaraufheller
- Parfümerie- und Kosmetikprodukte für Dauerwellen und Haarglättung
- Parfümerie- und Kosmetikprodukte mit Nanopartikeln
- Fluorhaltige Mundhygieneprodukte mit Massenanteil von Fluoriden mehr als 0,15%
- Mittel für Zahnaufhellung, die Wasserstoffperoxid, Carbamidperoxid, Zinkperoxid enthalten (Wasserstoffkonzentration maximal 0,1 bis 6%)
Begleitunterlagen
Die Begleitunterlagen müssen in russischer Sprache bzw. in der Amtssprache des Mitgliedstaates der Eurasischen Wirtschaftsunion vorgelegt werden. Die begleitenden Unterlagen umfassen:
- Produktbeschreibung
- Gebrauchsanleitung
- Etiketten
- Prüfprotokolle
- Datenblatt
- Zusammensetzung
- Kopie der Bescheinigung des Qualitätsmanagementsystems
EAC Kennzeichnung
Die nach TR ZU 009/2011 deklarierten Produkte müssen vor Markteinführung mit dem EAC Konformitätszeichen markiert werden. Das EAC Konformitätszeichen ist auf jede Einheit der Parfümerie- und Kosmetikprodukte und/oder der Versanddokumente anzubringen. Hierbei muss die Kennzeichnung derart erfolgen, dass diese während des gesamten Haltbarkeit des Produkts problemlos erkennbar und lesbar ist. Eine entsprechende Kennzeichnung darf nur dann erfolgen, wenn die entsprechende Produkte den Voraussetzungen aller in Betracht kommender Technischer Regelwerke erfüllt.
Markierung von Parfum und Kosmetik
Das technische Regelwerk TR ZU 009/2011 Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten legt fest, dass die Markierung in Form von Inschriften, digital, farbig oder grafischer Bezeichnungen auf die Verbraucherverpackung sowie das Etikett erfolgt. Wenn das Produkt einen Aufklebezettel besitzt, muss ein grafisches Zeichen in Form einer Hand auf einem offenen Buch angebracht werden.
Folgende Informationen müssen vorhanden sein:
- Bezeichnung des Produkts
- Verwendungszweck
- Kosmetik für Kinder muss entsprechend gekennzeichnet werden
- Name der Hersteller und seine Adresse
- Herstellungsland, wenn die Adresse von der Adresse des Herstellers abweicht
- Name und Adresse des Importeurs oder des bevollmächtigten Vertreters
- Nominale Menge (Volumen oder Masse) vom Produkt in der Verbraucherverpackung, ausgeschlossen sind Parfums und Kosmetika mit einem Nominalgewicht von weniger als 5 g oder für Tester
- Farbe und / oder Ton (für dekorative Kosmetik und Farbstoffe)
- Massenanteil an Fluorid (% oder mg / kg oder ppm) für Mundhygieneprodukte, die Fluorid enthalten
- Verfallsdatum: Herstellungsdatum (Monat und Jahr) und Gebrauchsfähigkeit (Monate, Jahre)
- Beschreibung der Lagerbedingungen, wenn diese Bedingungen vom Standard abweichen
- Besondere Vorsichtsmaßnahmen
- Liefernummer oder Sondercode zur Identifizierung der Lieferung
- Informationen über Verwendung von Parfums und Kosmetik
- Liste der Inhaltsstoffe
- EAC Zeichen
Geltungsdauer der EAC Deklaration
Die Gültigkeit der EAC Deklaration für Parfümerie- und Kosmetikprodukte beträgt 3 Jahre.
Text von TR ZU 009/2011 Über die Sicherheit von Parfümerie- und Kosmetikprodukten in Russisch