Am 4. Juli 2017 veröffentlichte das Kollegium der Eurasischen Wirtschaftskommission den Beschluss „Zur Bescheinigung über staatliche Registrierung“. Der Beschluss bestimmt die neue einheitliche Form der Bescheinigung, Regeln zur Gestaltung der Bescheinigung und zur Führung des Registers.
Das Ziel des Beschlusses ist Vereinheitlichung der Bescheinigungen über staatliche Registrierung für Produkte, die sowohl unter Normen der technischen Regelwerke als auch der sanitär-hygienischen Vorschriften fallen.
Die Bescheinigung über staatliche Registrierung ist nach wie vor ein offizielles Dokument mit der speziellen typographischen Nummer und vier Sicherheitsstufen, das ordnungsgemäß registriert werden muss.
Die neue Form ist ab dem 1. Juli 2019 anzuwenden. Die früher ausgestellten Bescheinigungen verlieren nicht ihre Gültigkeit und dürfen auch weiter benutzt werden.